Mittelspurschleicher: Verkehrsbehinderung auf der Autobahn
Letzte Aktualisierung am: 14. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn die mittlere Fahrspur blockiert wird
Wer mit dem Auto schnell von A nach B gelangen möchte, nutzt dafür, wenn möglich, die Autobahn. Darüber hinaus kann das Fahren dort mitunter weniger stressig sein, denn Fahrzeugführer müssen nicht ständig damit rechnen, dass Passanten die Fahrbahn überqueren wollen oder sich auf komplexe Kreuzungen einstellen. Allerdings ist auch auf der Autobahn nicht immer alles heiter Sonnenschein, denn unter anderem können sogenannte Mittelschleicher das Vorankommen erheblich behindern und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Doch wann ist überhaupt von einem Mittelspurschleicher die Rede? Verstößt dieser gegen das Rechtsfahrgebot? Drohen für diese Fahrweise Sanktionen? Und ist es erlaubt, Mittelspurschleicher rechts zu überholen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mittelspurschleicher
Als Mittelspurschleicher werden umgangssprachlich Autofahrer bezeichnet, die auf einer mindestens dreispurigen Autobahn dauerhaft mit einer zu geringen Geschwindigkeit die mittlere Spur nutzen und dadurch eine Behinderung des Verkehrsflusses darstellen.
Wer auf der Autobahn gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, muss laut Bußgeldkatalog mindestens mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Welche Sanktionen ein solches Verhalten darüber hinaus nach sich ziehen kann, fasst diese Tabelle zusammen.
Als betroffener Autofahrer sollten Sie gelassen bleiben und den Mittelspurschleicher überholen. Dabei gilt es, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und sich nicht zu einem Fehlverhalten hinreißen zu lassen. Denn wer rechts überholt, drängelt oder vorschriftswidrig die Lichthupe einsetzt, muss mit Sanktionen rechnen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Thema „Mittelspurschleicher“
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Zu langsam gefahren mit Behinderung | 20 € | eher nicht | ||
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Behinderung | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Unfallfolge | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe | 5 € | eher nicht | ||
Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Gefährdung | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… mit Unfallfolge | 145 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Nötigung im Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot | eher nicht |
Keine Lust zum Lesen? Informationen zum Mittelspurschleicher als Video
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Mittelspurschleicher?
Für Autofahrer, die regelmäßig auf der Autobahn unterwegs sind, können Mittelspurschleicher ein Ärgernis darstellen, die einer zügigen Weiterfahrt im Wege stehen. Dabei ist die Bewertung, wann ein Verkehrsteilnehmer auf der Mittelspur schleicht, grundsätzlich individuell, denn eine gesetzliche Definition des Begriffes gibt es nicht. Umgangssprachlich bezeichnet die Bezeichnung „Mittelspurschleicher“ demnach Fahrzeugführer, die auf Autobahnen, die mindestens dreispurig ausgebaut sind, dauerhaft die mittlere Fahrspur nutzen.
Dieses Verhalten kann den Verkehrsfluss beeinträchtigen und gleichzeitig das Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhen. Denn wollen diese von der rechten Spur vorschriftsgemäß links überholen, müssen sie aufgrund des Mittelspurschleichers die linke Fahrspur nutzen. Für das Ein- und Ausscheren werden dabei also zwei Fahrspuren benötigt, die es im Blick zu behalten gilt. Bereits dies ist bei den hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn nicht immer einfach. Nähert sich zusätzlich dazu auf der linken Spur von hinten ein schnelles Fahrzeug, welches den Überholvorgang nicht erkennt, kann dies zu einem Verkehrsunfall führen.
Mit Blick auf die möglichen Konsequenzen stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, Mittelspurschleicher zu sanktionieren. Prinzipiell schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter § 2 Abs. 2 das sogenannte Rechtsfahrgebot vor. Verkehrsteilnehmer müssen demnach möglichst weit rechts fahren. Allerdings sieht der Gesetzgeber von dieser Vorschrift auch Ausnahmen vor. So heißt es unter § 7 Abs. 3c StVO:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Diese Regelung dient dazu, gefährliche und häufige Spurwechsel zu vermeiden. Gleichzeitig kann der Paragraph Mittelspurschleicher aber auch vor Konsequenzen bewahren. Dabei gilt allerdings, wer die mittlere Spur absichtlich blockiert, muss mit Sanktionen für den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot rechnen.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn die mittlere Spur blockiert wird?
Wer als Fahrzeugführer mit einem Mittelspurschleicher konfrontiert wird, sollte grundsätzlich die Ruhe bewahren und sich nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen. Am einfachsten ist es, wenn Sie das Fahrzeug überholen und die Angelegenheit somit wortwörtlich hinter sich lassen. Denn wenn Sie einen Schleicher auf der Mittelspur zum Beispiel rechts überholen, in mithilfe der Lichthupe auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen wollen oder sogar drängeln, verstoßen Sie selbst gegen die geltenden Verkehrsregeln und müssen mit Sanktionen rechnen.
Quellen und weiterführende Links
- § 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
- § 7 StVO - Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
Ich habe nie erlebt, dass ein Mittelspur-Fahrer bestraft wurde. Somit sind diese für andere Fahrer unantastbar. Wer Sie rügt, macht sich strafbar. Gerechtigkeit, fehl am Platz.
Die polizei solten mer kontrolieren wegen denen mittelspurschleicher,und ausweisentzug,machen,das ist nähmlich gefährlich.mit 100kmh auf der rechten,und einer in der mitte mit 90 kmh,und dernächste mit 120kmh,was sol man da machen,,,,,,