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Die Mauttabelle für Lkw-Fahrer in Deutschland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ohne Gebührenentrichtungen dürfen mautpflichtige Straßen nicht befahren werden

Es gibt mittlerweile eine Mauttabelle für Bundesautobahnen und eine für Bundesstraßen.
Es gibt mittlerweile eine Mauttabelle für Bundesautobahnen und eine für Bundesstraßen.

Das System der LKW-Maut ist in Deutschland im Gegensatz zur anstehenden PKW-Maut nun schon seit einigen Jahren vertreten. Lastkraftwagenfahrer haben sich daran gewöhnt, für die Nutzung von Bundesautobahnen (BAB) und Bundesstraßen eine Gebühr entrichten zu müssen. Letztere richtet sich nach der zu befahrenen Strecke und kann mithilfe der Mauttabelle für LKW berechnet werden.

Doch wo lässt sich diese Tabelle einsehen? Wie ist diese aufgebaut? Und welches Gesetz bestimmt das Mautsystem für Lastkraftwagen in Deutschland?

Der vorliegende Ratgeber hält die Antworten auf diese Fragen bereit. Hier erhalten Sie nicht nur direkten Zugang zu den genannten Tabellen, sondern werden auch darüber informiert, wie die Kontrollen zur Einhaltung der Straßenbenutzungsgebühren funktionieren.

FAQ: Mauttabelle in Deutschland

Wo und für wen gibt es in Deutschland eine Mautpflicht?

Bislang müssen nur Lkw auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen Maut bezahlen. Eine Pkw-Maut gibt es derzeit nicht.

Wie teuer ist die Maut?

Das kommt unter anderem auf die Strecke an. Klicken Sie hier, um die Mauttabellen zu sehen.

Wie wird die Einhaltung der Maut überwacht?

Es werden mobile und stationäre Kontrollgeräte eingesetzt. Bei Missachten der Maut drohen teils hohe Bußgelder.

Die Mauttabellen für Lastkraftwagen

Die Benutzung von mautpflichtigen Straßen richtet sich nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), welches am 12. Juli 2011 in Kraft getreten ist. Dieses gibt vor, dass Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die im Sinne des Güterkraftverkehrs verwendet werden und mindestens 7,5 Tonnen auf die Waage bringen, mautpflichtig sind. Ausgenommen davon sind unter anderem Kraftomnibusse, Polizeifahrzeuge, Feuerwehrautos, Notdienste und Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen.

Insgesamt gibt es zwei große Mauttabellen, welche die kostenpflichtigen Streckenabschnitte für folgende Fahrbahnarten abbilden: Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Die jeweils aktuellen Mauttabellen finden Sie unter bag.bund.de.

Seit Erlass des Gesetzes werden kontinuierlich weitere Bundesstraßenabschnitte in die Mauttabelle mitaufgenommen. Entsprechend kommt es bei den hier verlinkten Tabellen dauerhaft zu Aktualisierungen.

Die Mauttabelle gibt für Deutschland alle gebührenpflichtigen Streckenabschnitte an.
Die Mauttabelle gibt für Deutschland alle gebührenpflichtigen Streckenabschnitte an.

Seit der Einführung der Maut wurden bereits einige Regelungen verändert. So sorgten anfangs noch Unterbrechungen der baulichen Richtungstrennung für den Ausschluss der Mautpflicht, wenn diese an höhengleichen Kreuzungen auftraten. Das ist mittlerweile nicht mehr der Fall. Auch müssen mautpflichtige Bundesstraßen, die direkt oder indirekt an das Autobahnnetz angebunden sind, keine Mindestlänge mehr aufweisen. Diese betrug damals noch vier Kilometer, was jetzt nur noch für nicht angebundene Bundesstraßen gilt.

Mauttabelle und Gebühren missachten: Bußgelder drohen

Werden die Mautgebühren, die für die in der Mauttabelle aufgeführten Strecken anfallen, nicht ordnungsgemäß gezahlt, drohen Bußgelder nach § 10 BFStrMG. Eine Geldbuße von zehn- bis zwanzigtausend Euro ist dabei möglich. Das gilt auch dann, wenn sich Fahrer oder Unternehmen den Kontrollen entziehen bzw. widersetzen.

Letztere erfolgen durch mobile und stationäre Kontrollmechanismen des Bundesamtes für Güterverkehr. Die tragbare Variante, auch als Kontrollbrücke bezeichnet, wird in Dienstwagen eingebaut und überprüft häufig von Brücken aus die Kennzeichen der Vorbeifahrenden. Dieses Kontrollgerät sorgt für flexible Einsatzmöglichkeiten, welches es nicht zahlenden Fahrern schwer macht, ohne Strafe davonzukommen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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