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Halten auf Radweg: Welches Bußgeld droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Halten auf dem Radweg

Darf ich auf einem Radweg halten?

Nein, das Halten auf einem Radweg ist nicht gestattet. Radwege sollen für den Fahrradverkehr frei bleiben und dürfen auch nicht nur vorübergehend von Pkws blockiert werden.

Wie hoch ist das Bußgeld für das Halten auf einem Radweg?

Das Bußgeld für das Halten auf einem Radweg variiert je nach Schwere des Verstoßes und liegt zwischen 50 und 100 Euro. Bei schwereren Verstößen kommt zusätzlich ein Punkt in Flensburg dazu. Generell wird das Halten auf einem Schutzstreifen strenger bestraft. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie erkenne ich einen Radweg?

Ein Radweg wird mit den Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet. Zudem gibt es meist baulich bedingte Abgrenzungen wie gefärbter Asphalt, besonderen Belag oder Bordsteine.

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Video: Halten und Parken
Alles Wichtige zum Halten und Parken finden Sie auch in unserem Video.

Aktueller Bußgeldkatalog zum Halten auf Radwegen und Fahrradschutzstreifen

BeschreibungBußgeldPunkte
Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr55 €
... mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Unfall100 €1
Halten auf einem Radweg50 €
... mit Behinderung55 €
... mit Gefährdung70 €
... mit Unfall90 €

Bußgeldrechner zum Halten & Parken

Ist das Halten auf dem Radweg erlaubt?

Das Halten auf einem Fahrradweg ist für Pkws nicht gestattet.
Das Halten auf einem Fahrradweg ist für Pkws nicht gestattet.

Besonders in städtischen Gebieten geraten Fahrradfahrer und Autofahrer häufig in Konfliktsituationen. Um auch beim Fahrradfahren die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, gibt es daher oft speziell ausgezeichnete Radwege, deren Nutzung ausschließlich Radfahrern vorbehalten ist.

Ab und zu kommt es jedoch vor, dass ein Radweg von Autofahrern befahren wird, z.B. um etwas auszuladen oder jemanden abzusetzen. Doch das Halten auf einem Radweg ist nicht erlaubt, weswegen Ihnen auch Bußgelder drohen, wenn Sie diese Regel missachten.

Auf Radweg halten: Wie hoch ist das Bußgeld?

Die Frage, ob das Halten auf einem Radweg mit einem Pkw erlaubt ist, lässt sich kurz und knapp beantworten: nein. Sowohl Parken als auch kurzfristiges Halten ist nicht gestattet. Grund dafür ist, dass die Wege ausnahmslos für Radfahrer freigehalten werden sollen. Blockieren Sie dennoch mit Ihrem Pkw einen Radweg, droht ein Bußgeld.

Ein Schutzstreifen wird durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet.
Ein Schutzstreifen wird durch eine unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Das Bußgeld für das Halten auf einem Radweg unterscheidet sich danach, ob Sie auf einem Schutzstreifen oder einem sonstigen Radweg gehalten haben. Weiterhin wird das Bußgeld jeweils höher, wenn Sie mit dem Pkw tatsächlich einen Radfahrer behindert haben, eine Gefährdung anzunehmen ist oder sogar ein Unfall entsteht.

Seit dem 9. November 2021 sind die Bußgelder für das verbotswidrige Halten auf Radwegen gestiegen. Hinzu kam außerdem ein neuer Tatbestand: Seither können sowohl ein hohes Bußgeld als auch Punkt drohen, wenn Sie auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr verbotswidrig halten. Folgende Verschärfungen gelten:

  • 50 Euro drohen für das Halten auf einem Radweg. Kommt eine Gefährdung hinzu liegt die Summe schon bei 70 Euro. Bei einem Unfall würden Sie 90 Euro zahlen.
  • Mindestens 55 Euro kostet das Halten auf einem Schutzstreifen. Behindern Sie einen Radfahrer, würden Sie 70 Euro zahlen müssen und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg bekommen. Bei einer Gefährdung würde sich die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt erhöhen. Bei einem Unfall drohen Ihnen dann ganze 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Wie erkenne ich einen Radweg?

Das Verkehrszeichen 237 kennzeichnet einen Radweg.
Das Verkehrszeichen 237 kennzeichnet einen Radweg.

Ein Radweg kann als Form der sogenannten Radverkehrsanlagen in unterschiedlichen Arten im Straßenverkehr auftauchen. So gibt es in Deutschland neben abgetrennten Radwegen noch weitere bauliche Anlagen für Fahrradfahrer. Im Einzelnen wird unterschieden zwischen:

  • Radfahrstreifen
  • Radfahrstraßen
  • Schutzstreifen

Eine Kennzeichnung der Radwege erfolgt gemäß der StVO mit den Verkehrszeichen 237, 240 und 241. Zudem wird in der Regel auch eine bauliche Abgrenzung durch einen Bordstein oder eine farbliche Markierung des Asphalts vorgenommen. Insbesondere bei den oft rot markierten Radfahrstreifen befindet sich noch zusätzlich eine Abbildung eines Fahrrads auf der jeweiligen Spur.

Je nach Art der Radverkehrsanlage, bestehen auch teils unterschiedliche Regelungen für Autofahrer. Beispielsweise dürfen Sie einen Schutzstreifen ausnahmsweise befahren, wenn Sie in Parkbuchten, Einfahrten oder Straßen abbiegen müssen und dabei keine Radfahrer gefährden. Radfahrstreifen dürfen hingegen überhaupt nicht von Pkws befahren werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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12 Kommentare

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  1. Markus
    Am 28. Februar 2024 um 13:58

    Moin Moin,
    in Kiel am Exerzeirplatz ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn mit dem Verkehrzeichen 217, dann wir dieser unterbrochen durch eine Bushaltestelle und nach der Bushaltestelle fortesetzt. Was ist hier höher Wertig?
    An einer Bushaltestelle darf jeder, in diesem Fall ein Taxi, 3 min Halten zum Ein- und Aussteigen, wenn kein Bus dadurch behindert wird.
    Nun gab es ein Ticket wegen Parken auf dem Radstreifen §42 Abs 1 iVm Anlage 2; §40 StVO; § 24, Ansatz 1, 3 Nr 5 StVG; 52a BKat, weil ein nachfolgender Radfahrer das Taxi fotogrphiert hat und das Bild an das Ordnungsamt geschickt hat….
    Geparkt ist wie anfangs erwähnt definitiv der falsche Verstoß, es war ein Halten an der Bushaltestelle…
    VG
    Markus

  2. Jacques B
    Am 27. März 2023 um 17:14

    Genau so muss man das machen, Handy zücken, Foto machen, anzeigen.
    Diskutieren bringt nichts.
    Oft verdünnisieren die Typen sich ganz schnell wenn man das Handy zückt.

    • Heike
      Am 13. April 2023 um 12:21

      Interessant, das werde ich auch mal machen.
      Immerhin wird es gegen meinen inzwischen massiven Frust helfen durch diejenigen Autofahrer, die Schutzstreifen und Radwege für Behelfsparkplätze halten.
      Und ja, wenn die Leute im Unrecht sind, werden Sie besonders leicht aggressiv. Eleganter als “Hey, das ist ein Radweg” ist allerdings ein bewusst freundliches und höfliches “Entschuldigung, wussten Sie, dass das Halten auf Radwegen verboten ist? Fahren Sie bitte Ihr Auto weg. ”
      Bei “Diskussionsbedarf” der Autofahrer kann man anbieten, die Polizei zur Klärung dazu zu bitten, statt laut zu werden.

      Körperlichen Abstand halten, deeskalieren, den Ton ruhig halten, nicht Recht haben wollen, Nachgeben des Autofahrers ohne Gesichtsverlust ermöglichen.
      Auch wenn man sich beim gefühlt 100.000sten Mal noch so ärgert…

  3. Uwe
    Am 14. Juni 2022 um 14:18

    Um dem Parken auf Radwegen Einhalt zu gebieten bin ich dazu übergegangen, die Leute konsequent anzuzeigen. Wie Ede schon sagte, bringt diskutieren gar nichts. In der Regel läuft das so: “Hey, das ist ein Radweg!” – “Halt die Fresse!”
    Ich mache Fotos und mache abends zuhause vom Computer aus die Anzeige. Das hilft auch. An einigen Stellen wird nun nicht mehr auf dem Radweg geparkt. Ich empfehle es auch so zu tun, das geht fast in jeder Kommune.

  4. Olaf
    Am 8. Oktober 2021 um 23:09

    Wann kommt den ein Bußgeldkatalog für Radfahrer oder noch besser ein Führerschein ab 14 Jahre ich bin Busfahrer und was wir da mit machen mit den Radfahrern da ist bei Rot fahren schon normal geworden und wenn dann was passiert sind wieder die Kraftfahrer schuld

    • Lothar
      Am 20. April 2023 um 14:30

      Ja das fäde ich au gut!
      Bei Radfahrer wird schon mal ein Auge zugedeckt, bezw. werden di mit 30 Euro bei rot überfahren belangt!
      Der Autofahrer mit knapp 400 Euro und Punkte!
      Wo liegt der Unterschied?
      Genau so wäre eine Versicherungs Flicht fällig könnte ja ca.5.00 Euro kosten und ein Kennzeichen da mit man bei Fahrer Flucht ermitteln Ann!
      verursachen sie einen Unfall ist meistens nichts zu holen!
      Und ma bleibt auf den Kosten sitzen.
      Und die meisten kennen noch nicht mal die Grund regeln!

      • Walik
        Am 25. Oktober 2023 um 7:22

        Wo der Unterschied liegt? Dir sollte ganz dringend eine MPU angeordnet werden. Denn anscheinend bist du noch nicht reif genug im Kopf, um zu verstehen wo der Unterschied liegt, wenn man einen Menschen mit einem Auto, und einem Fahrrad anfährt.

    • M. S.
      Am 2. August 2022 um 19:33

      Ja ich finde auch, dass Radfahrer sich einer Fahrschule, wenn auch im geringeren Maße, unterziehen müssen! Sie nehmen am Straßenverkehr teil und kennen viele Verkehrsregeln nicht, geschweige was Schilder bedeuten. Jeder (zukünftige) Fahrzeughalter muss einen Führerschein machen, Radfahrer als solche nicht. Es sei denn sie sind bereits im Besitz des Kfz Führerscheins und kennen die Stvo. Radwege werden von vielen Radfahrern ignoriert, z. B. wenn dieser über die auch Fußgängerampel führt. Da fährt man auf den Autospuren weiter und blockiert diese großzügig.

    • Sabine W
      Am 2. August 2022 um 15:12

      Was hat das mit parken auf dem Radweg zu tun? PKW Fahrer haben alle eine Führerschein, trotzdem wird auf Radwegen geparkt, aus Ausfahrten ohne zu gucken rausgegangen.
      Das erlebe ich jeden Tag. Fahrradfahrer haben keine Knautschzone.
      Eine Fahrradführerschein macht jedes Kind in der 4. Klasse.

  5. Ede
    Am 23. September 2021 um 7:23

    Es kann u.U. gefährlich werden,wenn man mit Autofahrern diskutiert oder “Nase an Nase” steht um auf diese Ordnungswidrigkeit hinzuweisen.Nicht selten schlägt einem heftige Aggression entgegen – ein Kommentar wie : “Halt’s Maul und fahr doch einfach drumherum ” ist da noch die mildeste Alternative.Das ist zumeist dann so,wenn dem Autofahrer die Argumente ausgehen.Also werden möglicherweise die Fäuste weitersprechen.Dabei ist vielen die Gefahrenlage entweder nicht bewusst oder wird knallhart ignoriert.Woher soll ein Radler erkennen,ob nicht plötzlich eine Tür geöffnet wird oder von hinten z.B. ein Bus kommt und ihn erwischt ? Und was stört es einen “superreichen Bonzen” wenn das Bußgeld nur 15 Euro beträgt ?Da wären Tagessätze angebrachter und für alle sozialen Schichten gerechter.

  6. Jörn
    Am 13. März 2021 um 11:36

    In Leipzig das selbe Problem. Ständig parken Autos auf Schutzstreifen, ohne bestraft zu werden. Radfahrende müssen in Autoverkehr ausweichen und werden dadurch massiv gefährdet. Wie soll nachhaltige Mobilität funktionieren, wenn selbst die bestehenden Gesetze zum Schutze der Radfahrenden nicht eingehalten werden?

  7. Rauch
    Am 8. September 2020 um 8:21

    Hallo, es ist völliger Quatsch Gesetze, die keiner durchsetzt, zu verschärfen. In Cottbus parken täglich dutzende Fahrzeuge auf den Rad- und Gehwegen, ohne das sich das Ordnungsamt dafür interessiert. Diverse Beschweden, mit Fotos, werden einfach ignoriert. Dies wird damit begründet, das das Ordnungsamt hier Freiheiten hat, wen es “bestraft” und wen nicht. Dies wurde mir sogar von der vorgesetzten Stelle bestätigt. MfG

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