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Gentechnik: Was ist in Deutschland bereits legal und was nicht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Gentechnik – Hoffnungsträger und Sorgenkind

Was spricht gegen Gentechnik?
Was spricht für und was spricht gegen grüne Gentechnik in der EU? Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Pflanzen ist hier unbeliebt.

Die Möglichkeit, das Genmaterial von Pflanzen, Tieren und Menschen zu verändern, steckt wissenschaftshistorisch gesehen noch immer in den Kinderschuhen. Doch von Anfang an stand dieses Feld der Wissenschaft im Mittelpunkt emotional geführter Debatten. Und auch heute ist die Gentechnik nach wie vor ein umstrittenes Thema. Viele Menschen wollen beispielsweise keine genmanipulierte Nahrung zu sich nehmen. Dabei ist den meisten vielleicht gar nicht bekannt, dass manche Krankheiten heute zum Großteil mit Medikamenten aus der Gentechnologie behandelt werden und Gentechnik auch in vielen anderen Bereichen längst angekommen ist.

Doch was bedeutet Gentechnik eigentlich? In diesem Artikel wollen wir diese Frage zunächst klären und das Für und Wider derselben besprechen. Im Anschluss befassen wir uns mit der Gesetzeslage in Deutschland und stellen das Gentechnikgesetz vor. Auf Grundlage dieser Informationen können Sie sich ein Bild von dieser komplizierten Materie machen.

FAQ: Gentechnik

Was ist Gentechnik?

Mithilfe der Gentechnik wird z. B. das Erbgut von Pflanzen so verändert, dass sie weniger anfällig sind gegen Schädlinge. Auch das berühmte geklonte Schaf Dolly ist ein Ergebnis der Gentechnik. Des Weiteren suchen Forscher nach gentechnischen Verfahren, um Menschen von genetisch bedingten Krankheiten zu heilen. Weiteres zu den Zielen derGentechnik lesen Sie hier.

Ist Gentechnik in Deutschland erlaubt?

Die Gentechnik ist in Deutschland streng reglementiert, u. a. im Gentechnikgesetz (GenTG). Auch das Europäische Recht knüpft z. B. den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen an sehr strenge Voraussetzungen.

Welche gentechnischen Verfahren sind nach dem GenTG in Deutschland legal?

Diese Frage haben wir in einem gesonderten Abschnitt beantwortet.

Was ist Gentechnik?

Gentechnik ist ein Bereich der angewandten Wissenschaft, in welchem das Erbgut von Lebewesen künstlich verändert wird. Hierfür werden die Gene eines Lebewesens zunächst isoliert und identifiziert. Anschließend werden sie gezielt manipuliert.

Biologische Grundlagen – Was ist ein Gen?

Alle Organismen bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Zellen. Die Vielfalt des Lebens erstreckt sich über Einzeller, bei welchen alle Lebensfunktionen sich in einer einzigen Zelle abspielen, über kompliziertere Lebewesen wie etwa den Menschen, welcher aus schätzungsweise 100 Billionen Zellen besteht. Größere Lebewesen wie riesenhafte Walfische, setzen sich aus noch 1000 mal mehr Zellen zusammen.

Der Kern jeder Zelle enthält das gesamte Erbgut des Organismus. Es ist gespeichert in der DNA, welche aus einer bestimmten Anzahl Chromosomen besteht. Ein Gen ist der Abschnitt eines Chromosoms, der eine bestimmte Information enthält – etwa die Farbe der Augen.

Die Gentechnik beinhaltet also die Untersuchung von DNA-Stängen und die gezielte Veränderung der hier vorgefundenen Information – die Gene werden umgeschrieben. So kann beispielsweise die Augenfarbe eines Lebewesens willentlich bestimmt werden, bevor es geboren wird. Auch können Wissenschaftler ganze DNA-Stränge “nachbauen”, wodurch es ihnen möglich wird, Leben “im Reagenzglas” zu schöpfen und vorhandene Organismen zu klonen.

Genetisch veränderte Organismen (GVO)

Gentechnik-Beispiele gibt es viele. 1995 brachte es Schaf Dolly zu Berühmtheit. Es war das erste geklonte Säugetier.
Gentechnik-Beispiele gibt es viele. 1995 brachte es Schaf Dolly zu Berühmtheit. Es war das erste geklonte Säugetier.

Sobald ein Lebewesen genetisch verändertes Erbgut enthält, spricht der Genetiker von einem genetisch veränderten Organismus, kurz GVO. Wenn die Gentechnik allerdings an Menschen angewandt wird, kommt dieser Begriff nicht zur Anwendung.

Eine Definition der Gentechnik könnte also lauten, dass es sich um ein Verfahren handelt, die sich mit der Entschlüsselung und Manipulation des Bauplanes eines Oranismus beschäftigt. Wofür sollte eine solche Genmanipulation jedoch nützlich sein?

Ziele der Gentechnik

Die Gentechnik soll per Definition also herausfinden, wie die Pflanzen, Tiere und Menschen aufgebaut sind. Im nächsten Schritt werden diese Baupläne verändert, um für den Menschen positive Effekte zu erzielen.

In diesem Zusammenhang werden häufig medizinische Bereiche der Gentechnik genannt. Seit den 1980er Jahren etwa wird menschliches Insulin im Labor hergestellt. Zuvor konnten Diabetiker nur mit Insulin von Kühen und Schweinen versorgt werden, was vielfach zu Unverträglichkeiten führte. Auch die Herstellung verschiedener Vitamine, Impfstoffe und anderer Medikamente wird heute zum Teil standardmäßig auf dieser Weise betrieben. So wird die Gentechnik in Zukunft Anwendungsbereiche der Medizin immer weiter abdecken. Gerade auch in der Bekämpfung von Krebskrankheiten sehen Experten großes Potential dieser Technik.

Anwendung der Gentechnik

Die Gentechnik soll Ziele verfolgen, die dem Menschen nützen. Es haben sich hierfür verschiedene Anwendungsbereiche herausgebildet. In dem Zusammenhang sprechen Wissenschaftler von grüner Gentechnik, roter Gentechnik, weißer und grauer Gentechnik. Auch andere Bezeichnungen lassen sich finden. Im Folgenden versuchen wir, die verschiedenen Arten der Gentechnik und ihre Anwendung vorzustellen.

Grüne Gentechnik

Die auch so genannte Agro-Gentechnik befasst sich in erster Linie mit der Genmanipulation von Saatgut und Nutztieren. Dadurch soll die Landwirtschaft vorangetrieben werden. Aber auch die Erforschung von anderen Nutzpflanzen und Anwendungsgebiete in der Lebensmittelproduktion im Allgemeinen fallen unter diesen Begriff (wobei es hier zu Überschneidungen mit der weißen Gentechnik kommen kann).

In diesem Bereich der Gentechnik ist die Forschung insbesondere bei der Veränderung des Genmaterials von Fischen weit vorangeschritten. Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren kommen vor allem bei der Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln zum Einsatz.

Weltweit werden besonders häufig gentechnisch verändertes Soja aber auch Mais, Baumwolle, Raps, Zuckerrüben, und Kartoffeln angebaut. Die Hauptanbaugebiete für diese Produkte finden sich auf dem Amerikanischen Kontinent (insbesondere in Brasilien, Argentinien, den USA und Kanada) aber auch in Indien und China.

Gentechnik: Europa lässt in der Landwirtschaft den Anbau nur weniger gentechnisch veränderter Lebensmittel zu.
Gentechnik: Europa lässt in der Landwirtschaft den Anbau nur weniger gentechnisch veränderter Lebensmittel zu.

Bisher werden in fünf Staaten der Europäischen Union im großen Umfang gentechnisch veränderte Pflanzen (GV-Pflanzen) angebaut. Dies sind

  • Spanien (mit mehr als 130.000 Hektar pro Jahr die größte Anbaufläche für GV-Pflanzen in Europa)
  • Portugal
  • Tschechien
  • Slowakei
  • Rumänien

Bisher sind in der Europäischen Union nur zwei genetisch veränderte Pflanzen zum kommerziellen Anbau in der Landwirtschaft zugelassen.

Zum einen ist dies durch Gentechnik veränderter Mais für die Lebensmittelproduktion. Der “MON810”-Mais wurde europaweit bereits 1995 zugelassen. Hier wurde das Bakterium Bacillus thuringiensis (Bt) eingebaut. Alle weiteren Maissorten, die bisher in Europa für den kommerziellen Anbau zugelassen wurden, stammen von dieser Sorte ab. Sie werden auch als “Bt-Mais” bezeichnet.

Bacillus thuringiensis ist ein Bodenbakterium, das für manche Insekten giftig wirkt, für den Menschen jedoch unschädlich ist. Die Gentechnik ermöglicht es also, den Mais besser vor Schädlingen  zu schützen und somit den Einsatz giftiger Insektizide zu reduzieren.

Zum anderen ließ sich für kurze Zeit auf den Äckern einiger EU-Länder eine Kartoffelsorte mit einer genetisch modifizierten Stärkezusammensetzung finden: die sogenannte Amflora-Kartoffel. Sie war nur für die industrielle Nutzung bestimmt. Allerdings wird sie zur Zeit nicht mehr angebaut, da die Abnehmerindustrie sich scheute, die genmanipulierte Kartoffel einzusetzen – aus Furcht vor der geringen Akzeptanz der Verbraucher.

Auch in Deutschland werden vereinzelt Äcker mit durch Gentechnik veränderte Pflanzen bestellt. Dies geschieht zur Zeit jedoch in sehr geringem Umfang.

Weltweit ist Soja die GV-Pflanze, welche am meisten angebaut wird. Mit über 90 Millionen Hektar Anbaufläche, besteht mittlerweile 82 Prozent der weltweiten Sojaproduktion aus Produkten der Gentechnik. Genetisch veränderte Sojabohnen werden zum Großteil als Futtermittel für Nutztiere eingesetzt.

Rote Gentechnik

Neben der besonders emotional diskutierten Lebensmittelproduktion wird Gentechnik auf andere Arten eingesetzt. Weniger kontrovers wird beispielsweise die genetische Forschung in der Medizin diskutiert. Dabei mischen sich hier ebenfalls die Hoffnung auf Fortschritte mit der Furcht vor unbekannten Nebeneffekten.

Wichtige Beispiele für rote Gentechnik sind

  • die genetische Herstellung von Medikamenten und Impfstoffen,
  • genetische Tests, die unbekannte Krankheiten aufdecken sollen und
  • Therapien auf Grundlage der Gentechnik, die Menschen mit bisher unheilbaren Krankheiten helfen sollen.

Insbesondere gehören Medikamente, die aus der Biotechnologie durch Gentechnik hervorgegangen sind, zum Standardrepertoir der Pharmaindustrie. In Deutschland sind bisher etwas über 100 Wirkstoffe der Gentechnik zugelassen, die in mehr als 130 Medikamenten zum Einsatz kommen.

Weiße und graue Gentechnik

Gentechnik hat viele Bereiche. Grüne Gentechnik kommt in der Landwirtschaft vor. Rote, weiße und graue Gentechnologie ist weniger bekannt.
Gentechnik hat viele Bereiche. Grüne Gentechnik kommt in der Landwirtschaft vor. Rote, weiße und graue Gentechnologie ist weniger bekannt.

Weiße und graue Gentechnik umfasst biotechnologische Verfahren in der Industrie, die sich die Eigenschaften verschiedener, genetisch hergestellter Mikroorganismen oder Zellkulturen zunutze machen.

Weiße Gentechnik umfasst den industriellen Bereich bei der Herstellung von Produkten für den Einzelhandel. Graue Gentechnik soll Lösungswege verschiedener Umweltprobleme aufzeigen. In beiden Fällen werden Bakterien oder Zellkulturen gezielt zusammengebaut und eingesetzt. Bisherige Herstellungs- und Umwandlungsverfahren sollen ergänzt oder abgelöst werden.

Kennzeichnungspflicht bei durch Gentechnik entstandenen Produkten

Seit April 2004 müssen genetisch veränderte Produkte gekennzeichnet werden. Betroffen sind alle Produkte, die im Laufe ihrer Produktion eine genetische Veränderung erfahren haben – auch dann, wenn im Endprodukt keine Veränderung mehr nachweisbar ist.

Die Pflicht zur Kennzeichnung entfällt für tierische Produkte, bei denen durch Gentechnik veränderte Futtermittel zum Einsatz gekommen sind.

Die Kennzeichnung muss gut lesbar auf der Verpackung abgedruckt sein und hat nach folgenden Mustern zu geschehen:

Bei verpackten Produkten soll

Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen

oder

Dieses Produkt enthält [Bezeichnung des Organismus/der Organismen], genetisch verändert

auf dem Etikett (zum Beispiel in der Zutatenliste) zu lesen sein.

Bei nicht verpackten Produkten soll

Dieses Produkt enthält genetisch veränderte Organismen

oder

Dieses Produkt enthält [Bezeichnung des Organismus/der Organismen], genetisch verändert

auf einem Schild oder auf dem Behältnis des Produktes geschrieben stehen. (Nachzulesen sind diese Formulierungen in der EU-Verordnung 1830/2003, Artikel 4, B “Kennzeichnungen”, Absatz 6a und 6b)

Deutsche Konsumenten lehnen Gentechnik in ihren Lebensmitteln ab, weshalb solche Hinweise hierzulande sehr selten angetroffen werden: Die Einzelhändler verzichten zum Großteil auf Produkte dieser Art. Regelmäßige Stichproben durch die Behörden der einzelnen Bundesländer sollen die Einhaltung der Pflicht zur Gentechnik-Kennzeichnung sicherstellen. In großangelegten Studien wurde festgestellt, dass in Deutschland kaum genetisch veränderte Lebensmittel im Umlauf sind.

Gentechnik und Ethik – Ein Fragenkatalog

Nie wieder krank dank Gentechnik? Gesundheit durch veränderte Gene ist denkbar. Doch ist es auch wünschenswert?
Nie wieder krank dank Gentechnik? Gesundheit durch veränderte Gene ist denkbar. Doch ist es auch wünschenswert?

Natürlich müssen bei den sich eröffnenden Möglichkeiten der Gentechnik auch ethische Aspekte berücksichtigt werden. Es stellt sich die Frage, wie weit Wissenschaft das Spiel mit dem Erbgut der Lebewesen treiben darf oder vielleicht soll? Der Mensch als Schöpfer neuen Lebens widerspricht beispielsweise der religiösen Auffassung vieler Menschen.

Doch auch die Fragen nach dem Wert des Lebens und der Individualität stellen sich. Wie ist es etwa zu bewerten, wenn Liebende in Zukunft ihren Kinderwunsch durch eine Zusammenstellung präferierter Eigenschaften erfüllen können? Ist “das perfekte Kind” nach dem Katalog wirklich erstrebenswert? Und wenn nicht, warum? Werden in Zukunft keine Kinder ohne Behinderungen mehr geboren werden? Hieraus ergibt sich die provozierende Frage, ob ein Leben mit Behinderung weniger wert ist?

Gerade im Bezug auf die Möglichkeiten der Veränderung menschlicher Gene stellen sich also komplizierte philosophische und rechtliche Fragen.

Auch die Verantwortung, die der Mensch gegenüber der Natur hat, ist zu berücksichtigen. Dabei spielen vor allem unvorhersehbare Entwicklungen eine Rolle. Denn die Gentechnik ist noch immer ein junges Feld der Wissenschaft und längst ist nicht geklärt, welche langfristigen Auswirkungen es auf das Ökosystem hat, wenn Pflanzen und Tiere gentechnisch verändert werden.

Das Gentechnikgesetz (GenTG) – Was in Deutschland legal ist

In Deutschland wird die Gentechnik durch verschiedene Gesetze geregelt. Zunächst ist das “Gesetz zur Regelung der Gentechnik”, kurz Gentechnikgesetz (GenTG), zu nennen. Hier werden grundsätzliche Gesetze zur Haftung, zur Straffestlegung und Begriffsdefinitionen zusammengefasst. Ergänzend kommt das “Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts” hinzu. Es wurde im Sommer 2004 erlassen und setzt verschiedene EU-Bestimmungen um. Insbesondere wird das Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft und solcher mit Gentechnik geregelt.

Im Jahr 1990 wurde das Gesetz zur Gentechnik (GenTG) erlassen. Es hat laut Paragraph 1 drei Hauptziele:

  1. will der Gesetzgeber “unter Berücksichtigung ethischer Werte” den Menschen und seine Umwelt vor den Gefahren der Gentechnik schützen und solche Gefahren am besten von vornherein abwenden.
  2. soll andererseits die Möglichkeit gewährleistet werden, dass neben konventionellen und ökologischen Herstellungsmethoden eben auch gentechnisch veränderte Produkte “in den Verkehr gebracht werden können”. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf Lebensmitteln für den Menschen und Futtermittel für sein Vieh.
  3. wird die Gentechnik ausdrücklich als Chance begriffen, wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Fortschritte zu machen. Dieser Fortschritt soll einen “rechtlichen Rahmen” erhalten.

Ein solcher Rahmen wird beispielsweise durch Paragraph 7 GenTG gegeben: Hier werden die Arbeiten mit Gentechnik in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Sie bauen aufeinander auf, wodurch Sicherheitsbeschränkungen niederer Stufen automatisch auch für höhere Stufen gelten. Die Bundesregierung hat nach Absprache mit dem Bundestag zu entscheiden, welche Stufe für neue Verfahren und Methoden gelten. Im Zweifel ist die höhere Sicherheitsstufe zu wählen. Diese werden wie folgt eingeteilt:

Sicherheitsstufe 1

Hierunter fallen solche “gentechnische Arbeiten”, bei denen die Gentechnik in ihrer Anwendung für Mensch und Umwelt ungefährlich ist.

Sicherheitsstufe 2

Hier ist mit einem geringen Risiko für Mensch und Umwelt zu rechnen, welches sich aus der genetischen Arbeit ergibt.

Sicherheitsstufe 3

Die Gentechnik dieser Stufe entfaltet ein mäßiges Risiko für Mensch und Umwelt

Sicherheitsstufe 4

Die höchste Stufe ist der Gentechnik mit dem größten Risiko vorbehalten, welches sich für Mensch und Umwelt einstellt oder laut begründetem Verdacht einstellen könnte.

Die Einschätzung der Gefährlichkeit von genetischen Arbeiten kann sich freilich immer nur auf den aktuellen Stand der Wissenschaft beziehen.

Sollte es durch Gentechnik zu Schäden kommen, so sind die Betreiber der gentechnischen Anlagen in Haft zu nehmen. In Artikel 33 GenTG werden als Höchstbetrag eines einforderbaren Schadenersatzes 85 Millionen Euro festgesetzt.

Mit der Haftung für durch Gentechnik entstandene Schäden beschäftigt sich auch das “Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts”. Unter anderem wurde hier beschlossen, dass Bauern, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden, im Zweifel auch dafür haften, dass angrenzende Felder nicht dadurch “verunreinigt” werden. Es soll so sichergestellt werden, dass sich natürliches nicht mit genetisch verändertem Saatgut mischt.

Die neuen Gesetze zur Gentechnik sollen Rechtssicherheit für Landwirte schaffen, werden jedoch auch kritisiert.
Die neuen Gesetze zur Gentechnik sollen Rechtssicherheit für Landwirte schaffen, werden jedoch auch kritisiert.

Kritiker sehen viele Probleme. Forschungsinstitute etwa bemängeln, dass hier eine Gefahr abgewendet werden soll (etwa die Entstehung neuer, “gefährlicher” Arten), die vielleicht gar nicht besteht. Außerdem sei es praktisch unmöglich, natürliche Einkreuzung (also Vermischung) der Pflanzen zu verhindern. Im Prinzip würde hierdurch der Einsatz grüner Gentechnik unter gewissen Umständen faktisch verboten.

Umweltaktivisten hingegen bemängeln, dass es konventionellen Bauern schwer gemacht wird, Auskunft darüber zu erhalten, wo gentechnisch verändertes Saatgut zum Einsatz kommt. Auch sei die Ermittlung von Entschädigungszahlungen zu ungenau und praktisch nicht kalkulierbar.

Schließlich ist bei der rechtlichen Bewertung der Gentechnik die “Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen” zu nennen – kurz Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV‎). Hier werden Sicherheitsmaßnahmen festgeschrieben, die im Umgang mit den Arbeiten der oben genannten Sicherheitsstufen einzuhalten sind. In 22 Paragraphen und sechs Anhängen geschieht dies bis ins Detail.

Die Sicherheitsmaßnahmen der EU in Bezug auf Gentechnik sind ungleich höher als es etwa in den USA oder Kanada der Fall ist. Dies ist auch ein Grund dafür, dass Freihandelsabkommen zwischen diesen Binnenmärkten besonders schwierig auszuhandeln sind.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Gentechnik: Was ist in Deutschland bereits legal und was nicht?
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3 Kommentare

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  1. Ariana
    Am 1. Mai 2021 um 17:09

    Hallo liebes Team des Bussgeldkataloges,
    Im Abschnitt “Gentechnik und Ethik – Ein Fragenkatalog” steht im Abschnitt zwei folgendes:
    “[…] Werden in Zukunft keine Kinder ohne Behinderungen mehr geboren werden? […]”
    Hier stellt sich mir die Frage ob ein Fehler unterlaufen ist, oder ich den Satz falsch auffasse, aber müsste der Satzteil nicht eigentlich “Keine Kinder mit Behinderung” oder “Nur Kinder ohne Behinderungen” heißen?
    Sonst sehr gelungener Artikel
    Liebe Grüße

  2. Berd B
    Am 1. Mai 2021 um 16:51

    Hallo liebes Team des Bussgeldkataloges,
    Im Abschnitt “Gentechnik und Ethik – Ein Fragenkatalog” steht im Abschnitt zwei folgendes:
    “[…] Werden in Zukunft keine Kinder ohne Behinderungen mehr geboren werden? […]”
    Hier stellt sich mir die Frage ob ein Fehler unterlaufen ist, oder ich den Satz falsch auffasse, aber müsste der Satzteil nicht eigentlich “Keine Kinder mit Behinderung” oder “Nur Kinder ohne Behinderungen” heißen?
    Sonst sehr gelungener Artikel
    Liebe Grüße

  3. Ahmet k.
    Am 7. Juli 2020 um 19:16

    Hallo
    Ich habe spastische paraplegie 7 mit ataxie
    Kommt eine gentherapie in frage für mich?

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