Wo ist FKK verboten – und wo ist FKK erlaubt?
Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025
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Textilfrei unterwegs in Deutschland
Die Freikörperkultur – auch Nacktkultur, Nudismus oder einfach FKK genannt – wird gerade im deutschsprachigen Raum nach wie vor lebhaft praktiziert.
FKK-ler schätzen die Zwanglosigkeit und Natürlichkeit, die von Nackt-Aktivitäten ausgehen. Die latente Sexualität, welche der Nacktheit mitschwingt, ist für die Praktizierenden hingegen nicht ausschlaggebend. Vielmehr gehe es um Befreiung und ein positives Körpergefühl.
Wer sich nicht geniert und sich gern unbekleidet unterwegs ist, der muss hierzulande vorher informieren, wo er das tut. Denn mitunter kann FKK verboten werden. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich gern hüllenlos betätigen.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: FKK – verboten oder nicht?
Nein. Ein Gesetz gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit gibt es nicht. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) untersagt allerdings die Belästigung der Allgemeinheit und die Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung. FKK im Wald oder am Strand ist also erst einmal nicht grundsätzlich verboten, kann aber untersagt werden.
Fühlen sich andere nicht dadurch belästigt, dürfen Sie sich ohne Bekleidung in Ihrem Garten aufhalten. Hierfür sollte dieser allerdings nicht einsehbar und beispielsweise durch eine Hecke geschützt sein.
Ja. Auch hierbei gilt allerdings, dass Sie keine anderen Personen durch den Verzicht auf Kleidung belästigen dürfen. Hierdurch würden Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wählen Sie daher bestenfalls keine stark frequentierten Wanderrouten.
So ist die rechtliche Lage
Dennoch gilt für Nudisten keine Narrenfreiheit: FKK kann dann verboten werden, wenn sich andere Menschen durch die Nacktheit belästigt fühlen. Hier greift der Paragraph 118 „Belästigung der Allgemeinheit“ im Ordnungswidrigkeitengesetz, in welchem in Absatz 1 zu lesen ist:
Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Die Allgemeinheit sollte also nicht durch die Entblößung bestimmter Menschen belästigt werden. Dann dürfte auch ein Bußgeld verhängt werden. Da FKK nicht vollumfänglich verboten werden kann, erhalten Betroffene zumeist einen Platzverweis.
FKK im Wald und auf dem eigenen Grundstück: Was ist erlaubt?
In Ihren vier Wänden dürfen Sie so oft nackt unterwegs sein, wie Sie möchten – Voraussetzung bleibt, dass Anwohner dadurch nicht gestört werden. Auch FKK im eigenen Garten ist erlaubt, solange andere sich nicht nachweislich hierdurch belästigt fühlen. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn das Grundstück für andere gut einsehbar ist oder an einer belebten Straße liegt.
Nicht selten landen Nachbarschaftsstreite vor Gericht, weil geklärt werden soll, ob das Nacktsein eines Nachbarn noch in das Recht auf Privatsphäre fällt oder ob bereits eine berechtigte Belästigung besteht. In manchen Fällen wird das Ausüben von FKK verboten, in anderen Entscheidungen wird das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten betont. Eine einheitliche Grenze kann aufgrund der doch recht schwammigen Gesetzeslage nur schwer gezogen werden, weshalb es sich hier in der Regel um Einzelfallentscheidungen handelt.
Ähnliches gilt auch für das Nacktsein in freier Natur: Grundsätzlich ist auch FKK im Wald und Nacktwandern erlaubt, solange andere Wanderer hierdurch keinen Anstoß finden. Möchten Sie also unbekleidet spazieren und wollen möglichen rechtlichen Komplikationen aus dem Weg gehen, dann wählen Sie eher abseitige Routen.
Abgesehen von diesen Einschränkungen existieren in Deutschland recht viele Strandabschnitte, Badeorte et cetera, in denen FKK-Fans voll auf ihre Kosten kommen können.
Wenn eine oder zwei Personen genügen, einem wegen Nacktseins eine Ordnungswidrigkeit aufzubrummen, läuft etwas falsch. Wie Roberto J. schon erwähnt hat, Falschparken kann eine reale Gefahr sein. Ich habe mehrfach Fotos von Autos ans Ordnungsamt geschickt, wo diese in Feuerwehrzufahrten geparkt waren. Ich bekam nicht einmal eine Antwort.
Wer den Anblick eines nackten Menschen nicht ertragen will, sollte sich überlegen, ob unsere Gesellschaft die Richtige für ihn ist.
Natürlich darf keine explizite Zurschaustellung der Geschlechtsorgane vorliegen oder gar Manipulationen daran.
“verboten” / “erlaubt” / “FKK … praktiziert” / “ungeschriebene Sitte” / “andere … keinen Anstoß finden” …
Ein nackter Mensch ist körperlich ungeschützt und leicht angreifbar, jedoch keine Bedrohung für andere.
In der Natur barfuß und nackt zu sein bedeutet für mich, die Umwelt bewußt und empfindsam wahrzunehmen, auch den Müll auf den Wegen oder in den Köpfen mancher Menschen.
Die unbekleidete Lebensweise erlebe ich als friedvollsten und natürlichsten Daseins-Zustand. Und es stellt sich die Frage, wieso das NacktSEIN in der Öffentlichkeit “die Allgemeinheit belästigen oder gefährden und die öffentliche Ordnung beeinträchtigen” sollte.
Selbst Falschparken ist gefährlicher, als z. B. ein Radfahrer auf der Landstraße, bekleidet oder nicht.
Weghören, wenn Lärm ist, geht nicht. – Wegsehen, wenn nackte Menschen vorbeilaufen, geht immer!
Richten wir doch bitte den Focus auf echte Gefahren und gefährliche Trends, auf blinden Hass und jegliche Gewalt in allen Lebensbereichen.
Und sortieren wir uns doch neu, was uns wirklich wert sein sollte, geschützt und sanktioniert zu sein.
Ich wundere mich auch sehr über unsere Rechtsprechung. Allerdings kommt es mir entgegen den ich Laufe auch gerne nackt auf dem Feld, Wald oder um einen See herum, weil ich großen Spaß daran habe etwas Verbotenes zu machen. Ich habe nie eine Erektion und spiele auch nie an mir herum, ich habe bei den Spaziergängen starkes Herzklopfen und das ist es, worauf es mir ankommt. Es sind keine sexuellen beweggründe sondern nur der Reitz des verbotenen. Solange es also nicht erlaubt sein wird, werde ich weiter mit Herzklopfen umherziehen. Übrigens habe ich bisher auch noch keine Anfeindungen erlebt. Seitdem ich mir angewöhnt habe den Menschen, die mir entgegenkommen in die Augen zu sehen und wirklich freundlich zu grüßen werde ich zu bestimmt 95% freundlich zurückgegrüßt. Nur selten schaut jemand weg und noch nie hat mich jemand angegriffen, weder verbal noch handgreiflich.