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Eingeschränkte Fahrerlaubnis: Wer muss damit rechnen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr muss gewährleistet sein!

Wer erhält eine eingeschränkte Fahrerlaubnis?
Wer erhält eine eingeschränkte Fahrerlaubnis?

Auf öffentlichen Straßen darf in Deutschland nur derjenige ein Kraftfahrzeug führen, der eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Den Nachweis darüber stellt der Führerschein dar, dem unter anderem zu entnehmen ist, welche Arten von Fahrzeugen die Person fahren darf.

Nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden im Jahr 2019 circa 1,37 Millionen Fahrerlaubnisse in Deutschland erteilt. Der Großteil davon, nämlich 70 Prozent, entfiel dabei auf die Pkw-Klassen, also die Führerscheine der Klassen B und BE.

In der Regel können die Führerscheininhaber dann uneingeschränkt die für ihre Klasse(n) erlaubten Fahrzeuge führen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen lediglich eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt wird. Wann das passiert und was dies genau bedeutet, erklären wir im Folgenden.

FAQ: Eingeschränkte Fahrerlaubnis

Was ist eine eingeschränkte Fahrerlaubnis?

Wird die Fahrerlaubnis eingeschränkt, bedeutet das, dass der Führerscheininhaber bestimmte Regeln beachten muss. So kann eine Einschränkung beispielsweise die Arten der erlaubten Kraftfahrzeuge betreffen.

Wann erhalten Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis?

Davon ist auszugehen, wenn eine Person aufgrund ihrer Behinderung nur bedingt zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Die Fahreignung wird im Vorhinein untersucht. Die Einschränkungen werden im Führerschein vermerkt.

Was ist eine eingeschränkte Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit einem Fahrverbot oder einer Sperrfrist?

Würde ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist die wirtschaftliche Existenz einer Person bedrohen, kann in Ausnahmefällen eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden. Der Betroffene darf dann trotzdem bestimmte Kraftfahrzeuge führen.

Erteilung der Fahrerlaubnis: Einschränkung wegen körperlicher oder geistiger Behinderung

Wird bei Menschen mit Behinderung die Fahrerlaubnis eingeschränkt, dürfen sie z. B. nur noch bestimmte Kfz fahren.
Wird bei Menschen mit Behinderung die Fahrerlaubnis eingeschränkt, dürfen sie z. B. nur noch bestimmte Kfz fahren.

Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung müssen nicht zwingend auf eine selbstbestimmte Mobilität verzichten. Sie dürfen laut § 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie dabei keine anderen Personen gefährden.

Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung müssen jedoch in gewissen Fällen damit rechnen, dass ihnen lediglich eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt wird. Das wird durch § 23 Abs. 2 FEV geregelt:

Ist der Bewerber nur bedingt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis soweit wie notwendig beschränken oder unter den erforderlichen Auflagen erteilen. Die Beschränkung kann sich insbesondere auf eine bestimmte Fahrzeugart oder ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen Einrichtungen erstrecken.

Inwiefern eine Person mit Behinderung zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist, wird durch entsprechende Gutachten und Untersuchungen geprüft. Es kann auch eine Fahrprobe oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Die eingeschränkte Fahrerlaubnis kann sich beispielsweise darauf beziehen, dass eine Person mit körperlicher Behinderung nur ein Fahrzeug führen darf, welches mit bestimmten Fahrhilfen, wie beispielsweise einem Fußlenksystem, ausgestattet ist.

Eingeschränkte Fahrerlaubnis bei einem Fahrverbot oder einer Führerscheinsperre

Eine eingeschränkte Fahrerlaubnis kann in Ausnahmefällen bei einem Fahrverbot erteilt werden.
Eine eingeschränkte Fahrerlaubnis kann in Ausnahmefällen bei einem Fahrverbot erteilt werden.

Nicht nur in dem bereits genannten Bereich kann eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden. Eine Einschränkung kann unter anderem auch eine Rolle spielen, wenn ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist verhängt wird.

Darf eine Person über einen gewissen Zeitraum kein Fahrzeug führen, weil gegen sie ein Fahrverbot verhängt wurde oder die Fahrerlaubnis komplett entzogen wurde, dann kann das in gewissen Fällen existenzbedrohend sein. In bestimmten Ausnahmefällen ist es deshalb möglich, einen Antrag auf eine eingeschränkte Fahrerlaubnis zu stellen.

Der Betroffene darf dann zum Beispiel während des Fahrverbots oder der Sperrfrist nur bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen führen. Rechtliche Grundlage dafür ist § 69a Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB).

Dieser besagt jedoch auch, dass die eingeschränkte Fahrerlaubnis nur dann erteilt werden kann, wenn anzunehmen ist, dass dadurch der eigentliche Zweck der Sanktion nicht in den Hintergrund rückt.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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