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Diesel-Fahrverbot in Frankreich: Städte, Umweltzonen und -plaketten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Auch in Frankreich herrscht dicke Luft

Wie in Deutschland wird in Frankreich das Fahrverbot für Diesel mittels Umweltzonen geregelt.
Wie in Deutschland wird in Frankreich das Fahrverbot für Diesel mittels Umweltzonen geregelt.

Die Welle der Diesel-Fahrverbote hat Deutschland fest im Griff. Seitdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in zahlreichen Städten auf die Einhaltung der von der EU festgesetzten Stickoxid-Immissionsgrenzwerte klagte, erteilen immer mehr Kommunen älteren Diesel-Fahrzeugen ein Fahrverbot.

Das Problem mit der gesundheitsgefährdenden Luft existiert jedoch nicht nur hierzulande. Europaweit – sogar weltweit – sind sich die Länder über die Schadstoffe im Klaren und starten nach und nach Versuche, dieses Problem aus der Welt zu schaffen. Diese unterscheiden sich jedoch häufig von der Herangehensweise in Deutschland. So auch in unserem französischen Nachbarland, wo im Laufe der letzten Jahre mehrere Städte zu Umweltzonen erklärt wurden. Der folgende Ratgeber beleuchtet daher die Frage näher, wie das Diesel-Fahrverbot in Frankreich geregelt ist.

FAQ: Diesel-Fahrverbot in Frankreich

Gibt es in Frankreich Diesel-Fahrverbote?

Ja, auch in Frankreich wurden Umweltzonen eingerichtet. Mit ihnen einher gehen Diesel-Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge.

Wo gelten die Diesel-Fahrverbote in Frankreich?

Neben temporären und generellen Fahrverboten in den Städten gibt es auch Diesel-Fahrverbote in bestimmten Regionen oder bei bestimmten Witterungsbedingungen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Für wen gilt ein Diesel-Fahrverbot in Frankreich

Ja nach Region und Bestimmungen in den Umweltzonen, können verschiedene Fahrzeuge von den Verboten betroffen sein. Einen Überblick zu den gültigen Umweltplaketten in Frankreich erhalten Sie hier.

Das Prinzip der Umweltplaketten

Um dem Problem der schlechten Luft entgegenzuwirken, gibt es in mehreren französischen Regionen Umweltzonen (“Zone à circulation restreinte”). Diese dürfen nur mit einer entsprechenden Umweltplakette – der sogenannten Crit’Air Vignette – befahren werden. Damit werden ältere Kfz ausgeschlossen, die mit ihrem Schadstoffausstoß einen gewissen Grenzwert übersteigen. Fahrzeuge, die keine Umweltplakette haben, sind hier ebenfalls nicht erlaubt, selbst wenn sie dem Grenzwert entsprechen.

Meist dürfen in den Umweltzonen dann Kfz mit der Crit’Air-Klasse 5, in manchen Gebieten auch Klasse 4, nicht mehr unterwegs sein. Die Einteilung der insgesamt 6 Plaketten-Klassen richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, der Euro-Norm, dem Kraftstoff sowie dem Zulassungsdatum.

Wie Sie der folgenden Auflistung entnehmen können, ist damit nicht nur ein Diesel-Fahrverbot in Frankreich geregelt. Stattdessen werden sämtliche Fahrzeuge aufgrund ihres Schadstoffausstoßes bewertet.

Welche Diesel wo in Frankreich einem Fahrverbot unterliegen, hängt von der jeweiligen Umweltzone ab.
Welche Diesel wo in Frankreich einem Fahrverbot unterliegen, hängt von der jeweiligen Umweltzone ab.
  1. Crit’Air-Klasse 5 (graue Plakette) (nur für Diesel)
    • Für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t: Euro-Norm 2 bei Diesel-Kfz; Erstzulassung zwischen 01.01.1997 und 31.12.2000
    • Für Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Euro-Norm 3 bei Diesel-Kfz; Erstzulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2006
  2. Crit’Air-Klasse 4 (rot-braun)
    • Für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t: Euro-Norm 3 bei Diesel-Kfz; Erstzulassung zwischen 01.01.2001 und 31.12.2005
    • Für Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Euro-Norm 4 bei Diesel-Kfz; Erstzulassung zwischen 01.10.2006 und 30.09.2009
    • Für Motorräder: ohne Euro-Norm; bei Erstzulassung zwischen 01.06.2000 und 30.06.2004
  3. Crit’Air-Klasse 3 (orange)
    • Für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t: Euro-Norm 2 und 3 bei Benzinern und Erstzulassung zwischen 01.01.1997 und 31.12.2005; Euro-Norm 4 bei Diesel-Fahrzeugen und Erstzulassung zwischen 01.01.2006 und 31.12.2010
    • Für Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Euro-Norm 3 und 4 bei Benzinern und Erstzulassung zwischen 01.10.2001 und 30.09.2009; Euro-Norm 5 bei Diesel-Fahrzeugen und Erstzulassung zwischen 01.10.2009 und 31.12.2013
    • Für Motorräder: Euro-Norm 2 und Erstzulassung zwischen 01.07.2004 und 31.12.2006
  4. Crit’Air-Klasse 2 (gelb)
    • Für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t: Euro-Norm 4 bei Benzinern und Erstzulassung zwischen 01.01.2006 und 31.12.2010; Euro-Norm 5 und 6 bei Diesel-Fahrzeugen und Erstzulassung ab 01.01.2011
    • Für Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Euro-Norm 5 bei Benzinern und Erstzulassung zwischen 01.10.2009 und 31.12.2013; Euro-Norm 6 bei Diesel-Fahrzeugen und Erstzulassung ab 01.01.2014
    • Für Motorräder: Euro-Norm 3 und Erstzulassung zwischen 01.01.2007 und 31.12.2016
  5. Crit’Air-Klasse 1 (lila)
    • Für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t: Euro-Norm 5 und 6 bei Benzinern und Erstzulassung ab Januar 2011
    • Für Lkw, Busse und Wohnmobile über 3,5 t: Euro-Norm 6 bei Benzinern und Erstzulassung ab 01.01.2014
    • Für Motorräder: Euro 4 und Erstzulassung ab 01.01.2017
    • Außerdem: sämtliche Hybridfahrzeuge sowie Kfz, die mit Erd- bzw. Autogas betrieben werden
  6. Crit’Air-Klasse 1 (lila)
    • Sämtliche emmissionsfreie Fahrzeuge wie Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge

Brauche ich eine Plakette, wenn ich in Frankreich Urlaub machen möchte?

Das Diesel-Fahrverbot in Frankreich wird wie in Deutschland über Plaketten kontrolliert.
Das Diesel-Fahrverbot in Frankreich wird wie in Deutschland über Plaketten kontrolliert.

Die Regelungen zum Diesel-Fahrverbot in Frankreich sind für Sie insbesondere wichtig, wenn Sie einen Ausflug dorthin planen. Schließlich gilt die Plaketten-Pflicht nicht nur für französische Fahrzeuge, sondern auch für ausländische. Sie sollten sich daher vor Ihrer Reise unbedingt darüber informieren, ob Sie für die Anfahrt eine Umweltplakette benötigen. Beantragen können Sie diese über die Webseite des französischen Verkehrsministeriums.

Wie ist das Fahrverbot für Diesel in Frankreich in den verschiedenen Regionen geregelt?

Zusätzlich zur Einführung der Umweltzonen in Frankreich sind zum Diesel-Fahrverbot auch weitere Maßnahmen geplant. So sollen nicht nur Kfz ausgesperrt werden, auch die Steuervorteile für Diesel-Fahrzeuge werden voraussichtlich bis 2021 eingestellt. Stattdessen sind Prämien für den Kauf sauberer Autos geplant. Das Ministerium hat sich außerdem das Ziel gesetzt, bis 2040 alle Verbrenner-Motoren in Frankreich zu verbieten.

Welche Städte und Regionen das Diesel-Fahrverbot in Frankreich in Angriff genommen haben und auf welche Weise dies geregelt ist, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Große Pläne für Paris

Die Pariser Umweltzone betrifft das Gebiet innerhalb des Rings der Stadtautobahn. Kfz, die gar keine oder nur eine graue Vignette aufweisen können, müssen die Straßen der französischen Hauptstadt meiden. Das Verbot gilt bei Krafträdern und Pkw an Wochentagen (Montag bis Freitag) und für Lkw und Busse die gesamte Woche.

Es gibt jedoch auch eine erweiterte Pariser Umweltzone, in der das Diesel-Fahrverbot in Frankreich nur sporadisch Anwendung findet. Diese Zone umfasst auch alle Gemeinden und Vorstädte innerhalb des Autobahnrings A86. In diesem Bereich wird ein temporäres Verbot für Diesel-Kfz und andere Fahrzeuge mit einem hohem Schadstoffausstoß nur gültig, wenn gewisse Grenzwerte der Luftverschmutzung überschritten werden. Die entsprechenden Verbote werden dann spontan verkündet und verhängt.

Ab Juli 2019 soll jedoch das Diesel-Fahrverbot, welches das Pariser Stadtgebiet betrifft, auch auf die erweiterte Umweltzone ausgeweitet werden. Bis 2024 ist geplant, für ganz Paris ein generelles Diesel-Fahrverbot durchzusetzen. In Frankreich sind dies die bisher drastischsten Pläne zur Besserung der Luftqualität. In der Hauptstadt könnte darüber hinaus bereits ab 2030 allen Verbrenner-Motoren ein Riegel vorgeschoben werden. Auch andere Länder Europas gehen mit Diesel-Fahrverboten das Problem der Luftverschmutzung an.

Sporadische Umweltzone in Lyon

Nicht immer unterliegt das Diesel-Fahrverbot in Frankreich einer dauerhaften Gültigkeit, wie bereits bei der erweiterten Umweltzone in Paris deutlich wird. In Lyon gilt allerdings die gesamte hier ausgewiesene Zone nur dann, wenn die örtlichen Behörden sie als solche ausrufen. Das kann der Fall sein, wenn die vorgegebenen Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Wird diese Luftverschmutzungsspitze erreicht, gibt es zwei Alarmstufen.

  • Alarmstufe 1: In der gesamten Umweltzone gilt eine um 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit als zulässig.
  • Alarmstufe 2 (wenn die Luftverschmutzungsspitze länger als zwei Tage dauert): Ein Fahrverbot für alle Kfz, die keine Plakette vorweisen können, tritt in Kraft.

Betroffen ist zum einen der Großraum Lyon. Zum anderen gehört auch das Gebiet der Stadt Villeurbanne zur Zone. Einige wichtige Verbindungs- bzw. Zufahrtsstaßen sind jedoch vom Verbot ausgenommen.

Temporäres Verbot in Grenoble

Müssen draußen bleiben: In Grenoble, Frankreich, gilt das Diesel-Fahrverbot nur für schwere Dieselfahrzeuge wie Lkw.
Müssen draußen bleiben: In Grenoble, Frankreich, gilt das Diesel-Fahrverbot nur für schwere Dieselfahrzeuge wie Lkw.

Es gibt zwar eine dauerhafte Umweltzone im Stadtgebiet von Grenoble, diese ist jedoch nur für leichte Transporter und Lkw, die so alt sind, dass sie keine Umweltplakette erhalten.

Eine sporadische Zone und somit eine Art Diesel-Fahrverbot in Frankreich gilt darüber hinaus für den Großraum Grenoble mitsamt der umliegenden Gemeinden. Hier wird ebenfalls stufenweise vorgegangen, sobald ein Luftverschmutzungsalarm in diesem Gebiet ausgerufen wurde:

  • ab dem zweiten Tag: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h auf Autobahnen, Schnell- und Landstraßen
  • ab dem fünften Tag: Fahrverbot für alle Kfz ohne Vignette
  • ab dem siebten Tag: Erweiterung des Verbots für alle Fahrzeuge der Crit’Air-Klassen 4 und 5

Auch in Straßburg gibt es nur ein sporadisches Verbot

Auch wenn Sie gar nicht weit über die Grenze fahren und “nur” Straßburg besuchen wollen, müssen Sie sich mit den Regelungen zum Diesel-Fahrverbot in Frankreich auseinandersetzen. Hier gibt es nämlich eine temporäre Umweltzone, welche den gesamten Großraum der Stadt betrifft sowie die 33 umliegenden Gemeinden.

Bei Erreichen der Luftverschmutzungsspitze wird wie folgt vorgegangen:

  • ab dem zweiten Tag: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen
  • ab dem dritten Tag: Erweiterung dieser Geschwindigkeitsreduzierung auf allen weiteren Straßen der Zone
  • ab dem vierten Tag: Fahrverbot für die Crit’Air-Klassen 4 und 5 sowie für alle Kfz ohne Vignette

Pläne für Lille und Toulouse

In den Städten Toulouse und Lille soll künftig ebenfalls eine sporadische Umweltzone eingeführt werden. Die Pläne für Lille betreffen nicht nur die Stadt selbst, sondern auch die Umgebung. In beiden Regionen kann bereits ab dem zweiten Tag ein Fahrverbot für Kfz ohne Plakette ausgerufen werden. Je nachdem, wie sich die Werte daraufhin entwickeln, könnten daraufhin auch Kfz der Klassen 4 und 5 betroffen sein.

Das Diesel-Fahrverbot in Frankreich ist somit ständig in der Entwicklung und kann sich im Laufe der Zeit auf weitere Regionen ausbreiten. Sie sollten sich vor einer Fahrt ins Nachbarland hinreichend über die Bestimmungen auf der Anfahrtsstrecke und an Ihrem Reiseziel informieren.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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3 Kommentare

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  1. Alex
    Am 29. Juli 2022 um 21:29

    Hallo,
    ich möchte nach Frankreich mit dem Auto fahren und möchte wisse welche Straße fürs Diesel Auto verboten ist . danke
    Gruß Alex

  2. Pleitz
    Am 28. September 2019 um 9:24

    Hallo,
    wie sind die Regelungen in Bezug auf neue Dieselfahrverbote in Straßburg für Inhaber von Sonderparkgenehmigungen(100% Schwerbehindert)?
    Gruß E. Pleitz

  3. Johannes
    Am 13. Juli 2019 um 18:00

    Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Seite ist gut gemacht und informativ.
    Aber eine kleine Anmerkung habe ich doch. Wenn Sie die Frage stellen: “Brauche ich eine Plakette, wenn ich in Frankreich Urlaub machen möchte?”,
    dann sollten Sie diese Frage auch beantworten und nicht nur einem raten, sich zu informieren.
    Um Ihnen zu helfen: sie brauchen auf jeden Fall eine Plakette in Frankreich. Es gilt in Frankreich Plakettenpflicht. Da genügt auch nicht die in Deutschland ausgegebene Plakette. Nein, es muß eine in Frankreich ausgestellte sein. (Die Europäische Union macht alles viel, viel einfacher und regelt solche Fragen europaweit… sollte man denken.)
    Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Johannes

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