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Auto abgebrannt – Wer zahlt den Schaden?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Schaden durch Kurzschluss, Vandalismus & Co

Wenn ein Auto abgebrannt ist, welche Versicherung ist dann zuständig?
Wenn ein Auto abgebrannt ist, welche Versicherung ist dann zuständig?

Der G20-Gipfel, der Anfang Juli 2017 in Hamburg stattfand, sorgte schon vor seinem eigentlichen Beginn für viel Gesprächsstoff. Beim Treffen der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer standen verschiedene Themen im Mittelpunkt, unter anderem der freie Welthandel sowie das Problem des Terrorismus.

Für Furore sorgten aber schon im Vorhinein schwere Krawalle, die in Hamburg eine Spur der Verwüstung hinterließen. Unter anderem wurden Geschäfte und Wohngebäude demoliert. Zusätzlich wurden viele Autos Opfer von Vandalismus. Die Randalierer zerstörten Scheiben oder zündeten Fahrzeuge an, teilweise blieben nur noch ausgebrannte Wracks übrig.

Nicht nur in solchen Ausnahmesituationen kann es dazu kommen, dass an einem Kfz Brandschäden entstehen. Auch ein unbemerkter Kurzschluss kann sich schnell zu einem Brand entwickeln, der zu gravierenden Schäden führen kann. Die Besitzer sind häufig mit ihrem Latein am Ende, wenn ihr Auto abgebrannt ist. Wer zahlt für den Schaden? Welche Versicherung springt ein? Unser Ratgeber verrät es Ihnen.

FAQ: Wer zahlt, wenn das Auto abgebrannt ist?

Übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, nachdem ein Auto abgebrannt ist?

Allgemein springt die Kfz-Haftpflicht ausschließlich bei Schäden ein, die einer dritten Person entstanden sind. Ist also Ihr eigenes Auto abgebrannt, zahlt sie nicht.

Welche Versicherung zahlt stattdessen, wenn Ihr Auto abgebrannt ist?

Ist Ihr Auto abgebrannt, sollten Sie sich an Ihre Teil- oder Vollkasko-Versicherung wenden, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.

Was gilt für Gegenstände im Inneren des abgebrannten Fahrzeugs?

Gegenstände, die fest im Fahrzeuginneren verbaut sind, werden normalerweise von der Kasko-Versicherung übernommen. Persönliche Sachen, wie z. B. Kleidung oder das Smartphone, sind nicht in der Kfz-Versicherung inbegriffen, sollte Ihr Auto abgebrannt sein.

Kommt die Kfz-Haftpflicht für einen Schaden auf?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Fahrzeughalter. Ohne diese dürfen Autos nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Zusätzlich kann noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Angesichts dieser Vielzahl von Versicherungen stellt sich häufig die folgende Frage, wenn ein Auto abgebrannt ist: Wer zahlt den Schaden? Die Kfz-Haftpflicht oder doch eine der Kaskoversicherungen?

Grundsätzlich lässt sich Folgendes sagen: Die Kfz-Haftpflicht kommt nur für einen Schaden auf, welchen die betreffende Person einem anderen zugefügt hat. Haben Sie also etwa beim Einparken ein anderes Auto gestreift, erhält der Geschädigte Geld, um den Kratzer entfernen zu lassen. Sie als Verursacher erhalten hingegen keine Entschädigung. Ergo gilt: Ist ihr eigenes Auto abgebrannt, zahlt diese Versicherung nicht.

Bei Schäden an Ihrem Auto, die etwa durch Vandalismus entstanden sind, empfiehlt es sich, die Polizei zu informieren. Außerdem sollten Sie Fotos von den Beschädigungen anfertigen, um diese der Versicherung vorlegen zu können. Kontaktieren Sie anschließend Ihre Versicherung, damit das weitere Vorgehen abgesprochen werden kann.

Schutz durch die Teil- und Vollkaskoversicherung

Auto abgebrannt: Wer zahlt für den Schaden?
Auto abgebrannt: Wer zahlt für den Schaden?

Anders als bei der Kfz-Haftpflicht verhält es sich mit den Kaskoversicherungen. Diese springen auch bei einem Schaden an Ihrem Fahrzeug ein. Ist Ihr Auto abgebrannt, kommt die Teilkasko in der Regel für die Ihnen entstehenden Kosten auf, da sie Schäden, die durch Brand, Explosion oder Kurzschluss entstanden, reguliert.

Sind Autos komplett abgebrannt, ersetzt die Teilkasko in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Je nach Versicherungsbedingungen kann es auch dazu kommen, dass Versicherte sogar den Neupreis erhalten.

Nähere Informationen können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen. Dort finden Sie auch Informationen darüber, ob eine Selbstbeteiligung anfällt.

Und was geschieht, wenn sich wertvolle Gegenstände im Inneren befanden, als das Auto abgebrannt ist? Wer zahlt für deren Ersetzung? Grundsätzlich springt die Teilkasko nur dann ein, wenn es sich um fest verbaute Gegenstände, wie etwa ein eingebautes Navi, oder Dinge, die zum Betrieb des Autos gehören, handelt. Wurde hingegen eine Handtasche, ein Smartphone oder Kleidung beschädigt, zahlt die Versicherung nicht.

Kann die Person, welche den Schaden verursacht hat, ausfindig gemacht werden, muss diese für den Schaden aufkommen. Bei Vandalismus ist der Täter in der Regel jedoch kaum zu ermitteln.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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8 Kommentare

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  1. Stefan S
    Am 4. August 2023 um 7:00

    Guten Tag,
    mir ist am 17.07.23 mein Auto abgebrannt. Es war im Carport untergestellt. Ich wohne in einem gemieteten Haus. Nun ist das Auto, das Carport, die Terrasse und Teile des Daches meines Büros abgebrannt. Im Dach war Asbest verbaut. Allein der Gutachter hat schon über 6.000 EUR in Rechnung gestellt. Muss meine Teilkasko Versicherung den Schaden am Haus des Vermieters, also Aufräumarbeiten und Wiedaraufbau übernehmen? und was ist mit meinen Sachen Welche verbrannt sind? z.B Werkzeug, Rasenmäher, Reifen, Grillecke, Kinderspielsachen, Pool usw. Zahlt hier ebenfalls die Teilkasko? Es wäre schön wenn würde sich ein sachkundiger Anwalt melden.
    MFG
    Stefan S

  2. U. Ziehl
    Am 10. März 2023 um 10:01

    Hallo, am Wochenende wurde durch einen Tiefgaragen Brand mein Auto Totalschaden. Ich hatte 2 Kindersitz – Erhöhungen und einen Kindersitz im Auto. Lt. Dekra bekomme ich die Sitze nicht bezahlt, da nur bezahlt wird was mit dem Auto fest verbunden ist. Lt. recherche bekomme ich sie bezahlt da es Pflicht ist die Kinder zu sichern. ( 9. 7 und 2 Jahre ) Was stimmt hier?
    Danke im voraus für Ihre Antwort.

    Mit Freundlichen Grüße
    U. Ziehl

    • Memedov
      Am 13. März 2023 um 22:37

      Hallo guten Abend. Herr Ziehl das hat mich auch dieses woche passiert. soll ich eigentlich ein Rechtsanwalt haben. bitte nehmen sie Kontakt mit mir

  3. Hans Peter K
    Am 29. Mai 2021 um 16:08

    Hallo mir würde am 26 03. 2021 mein womo im Wert von knapp 200000 Euro abgefackelt. Bisher habe ich vn meiner Versicherung weder einen Kommentar von Geld erhalten. Nur vom Gutachter eine Begutachtung. Auf Anfragen an die Versicherung keine antwort. Was soll ich machen???

    • Rainer H
      Am 16. Mai 2022 um 10:10

      Sofort einen fähigen Anwalt einschalten, von denen es leider viel zu wenige gibt!

  4. Siegfried
    Am 28. Mai 2020 um 23:20

    Mir ist am 24.03.2020 mein Pkw auf der Autobahn A3 komplett ausgebrannt. Der ADAC-Kundendienst hat das Auto zu einem Verwerter in der Umgebung gefahren.
    Die Entsorgungsfirma hat mir nun eine, wie mir scheint, überhöhte Rechnung gestellt.
    Verschrottung Sonderabfall ca. 252,-€
    Arbeiten von 2 Mitarbeiter je 6 Stunden a`28€ = 366,- €.
    Was machen zwei Mitarbeiter 12 Stunden mit einem völlig ausgebrannten Kfz?
    Hat da jemand Erfahrung?

  5. Siegfried
    Am 19. Mai 2020 um 9:24

    Mein Pkw ist mir am 24.03. auf der Heimfahrt ausgebrannt. Der ADAC- Vertragspartner hat das Auto hingeschleppt. Die Verschrottungsfirma verlangte für das entsorgen wegen Sonderabfall 354,-€ und als Arbeitsleistung für zwei Mitarbeiter je 6 Std. a`28 €, 336,-€ Also insgesamt 690 €. Was machen die 12 Std. mit dem Kfz?

  6. Mike
    Am 31. August 2019 um 7:56

    Ja schon aber hilft mir erstmal nicht ,gibt es hilfe weil hatte gerade das Auto abbezahlt und muß jetzt ein Auto kaufen ,da ich ja zur Arbeit muß.lg Mike

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