Tatbestandsnummer zu § 24a StVG: Alkohol & Drogen am Steuer
Ist in Deutschland ein Autofahrer mit 0,5 Promille oder mehr bzw. unter Drogeneinfluss unterwegs, muss er mit Sanktionen rechnen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Unter welcher Tatbestandsnummer finden sich entsprechende Verstöße im aktuellen Tatbestandskatalog?