
Am Zebrastreifen mit dem Fahrrad: Was ist zu beachten?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 24. Mai 2023
FAQ: Fahrradfahrer am Zebrastreifen
Ja, allerdings haben Sie dann keinen Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr auf der Fahrbahn und müssen diesen gegebenenfalls vorbeilassen. Möchten Sie das Vorrecht für Fußgänger in Anspruch nehmen, müssen Sie als Radfahrer am Zebrastreifen absteigen und Ihr Fahrrad schieben.
Auch in diesem Fall haben Fußgänger auf dem Zebrastreifen Vorrang. Fahrradfahrer auf dem Radweg dürfen sich dem Zebrastreifen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und müssen notfalls warten, bis die Fußgänger ihn überquert haben. Erst dann dürfen die Radfahrer weiterfahren.
Ja, wenn Sie dabei vorschriftswidrig das Vorrecht für Fußgänger beansprucht und den querenden Verkehr auf der Fahrbahn behindert haben. Dies kann Ihnen ein Verwarnungsgeld von 20 Euro einbringen.
Inhaltsverzeichnis:
Über Fußgängerüberweg mit dem Fahrrad: Ist das erlaubt?

Offiziell ist der Zebrastreifen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als „Fußgängerüberweg” bekannt. In diesem Begriff steckt auch schon dessen Zweck: Es handelt sich um eine Fahrbahnmarkierung, die dem Fußgängerverkehr die Überquerung der Straße ermöglichen soll. Dafür wird zu Fuß Gehenden sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen am Zebrastreifen Vorrang gegenüber dem Verkehr auf der Fahrbahn eingeräumt.
Dieses Vorrecht genießt aber wirklich nur der Fußgängerverkehr! Wollen Sie den Zebrastreifen mit dem Fahrrad überqueren, können Sie es nur in Anspruch nehmen, wenn Sie absteigen und Ihr Fahrrad schieben, denn dann gelten Sie rechtlich ebenfalls als Fußgänger.
Es ist zwar auch erlaubt, als Radfahrer über den Fußgängerüberweg zu fahren, dann haben Sie aber keinen Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr auf der Fahrbahn. Das bedeutet, dass Sie gegebenenfalls warten und die Fahrzeuge auf der Straße vorbeilassen müssen, ehe Sie selbst über den Zebrastreifen fahren dürfen.
Wann hat das Radfahren auf dem Zebrastreifen Konsequenzen?
Überqueren Sie den Zebrastreifen, ohne vom Fahrrad abzusteigen, und behindern Sie dabei den Verkehr auf der Fahrbahn, kann Ihnen das unter Umständen als vermeidbare Behinderung anderer ausgelegt werden. Laut Bußgeldkatalog fällt dafür ein Verwarnungsgeld von 20 Euro an.
Obendrein müssen Sie beachten, dass Ihnen als Radfahrer das Fahren auf dem Gehweg in der Regel untersagt ist. Da es in der Praxis kaum möglich ist, über einen Zebrastreifen zu fahren, ohne vorher nicht auch den Gehweg zu nutzen, droht Ihnen hier womöglich ebenfalls ein Bußgeld. Dieses beträgt je nach Situation mindestens 55 Euro.
Sollte es zudem zu einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug kommen, wenn Sie als Radfahrer über den Zebrastreifen fahren, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden.
Fußgänger am Zebrastreifen: Auch Radfahrer müssen warten

Fahren Sie mit Ihrem Fahrrad auf der Straße und nähern sich einem Zebrastreifen, gilt natürlich auch für Sie, dass Sie dem Fußgängerverkehr Vorrang einräumen müssen. Geht ein Fußgänger auf den Zebrastreifen zu und macht deutlich, dass er diesen überqueren möchte, müssen Sie die Geschwindigkeit auf dem Fahrrad verringern und wenn nötig sogar warten, bis die Fußgänger den Zebrastreifen überquert haben.
Das gilt auch dann, wenn Sie auf einem Radweg fahren, der den Zebrastreifen kreuzt. Darauf wird explizit in § 26 Abs. 4 StVO hingewiesen.
Und noch ein Hinweis: Wie für alle anderen Fahrzeugführer gilt auch für Radfahrer am Zebrastreifen ein striktes Überholverbot.
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Ein herzliches Hallo, in einigen Städten gibt es Zebrastreifen und direkt daneben noch eine rote durchgängige Fahrbahnmarkierung, die ebenfalls die Straße, wie der Zebrastreifen, quert. Diese rote Fahrbahnmarkierung ist extra für Radfahrer*inen gekennzeichnet. Wie gilt hier die Vorfahrtsregelung, wenn sich bei fließendem Autoverkehr ein Radfahrer nähert und die Straße, auf der roten Markierung queren möchte?
Ich halte grundsätzlich an und lasse das Rad vorbei. Aber wie ist die rechtliche Situation?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen R
Hallo zusammen,
genau die selbe Situation habe ich neulich am Kreisverkehr an der Nordtangente von Neckarsulm erlebt: Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr muss man einen Fußgängerüberweg kreuzen, an dem direkt seitlich ein roter Fahrstreifen für Radfahrer angebracht ist. Haben die Radfahrer hier die gleichen Rechte wie die unmittelbar neben ihnen gehenden Fußgänger?
Für eine klärende Antwort bin ich sehr dankbar!
Freundliche Grüße
Fritz Otto V.
Hi, der rote Radweg hat erst einmal nur hinweisgebenden Charakter. Hier kommt es auf die Beschilderung an! Haben die Radler ein zusätzliches VK 205 (Vorfahrt gewähren), so ist die Sache eindeutig zugunsten des Autoverkehrs. Steht jedoch ein VK 1000 in Richtung des Autoverkehrs, so hat der Radfahrer eindeutig Vorfahrt.
Existiert gar keine Beschilderung, so ist hier die allgemeine Vorrangregelung gültig, somit auch Zugunsten des Autoverkehrs.
Ja, denn auch beim Abbiegen aus einem Kreisverkehr gilt §9 Abs. 3 StVO, dem zufolge der Geradeausverkehr gegenüber dem Abbieger Vorrang hat.
Die Erklärung ist soweit verständlich. Es fehlt aber der Verweis auf den entsprechenden Gesetzestext, auf den man sich beziehen kann. Ohne diese Quelle ist es nicht weiter als eine Behauptung.
Hallo an alle,
ich halte mittlerweile an jedem Zebrastreifen an, wenn in der nähe sich ein Fahrrad befindet. Denn die Radfahrer die kommen da teilweise mit flottem Tempo an und fahren einfach weiter, ohne sich um den übrigen Verkehr zu kümmern. Das gilt auch für die Fußgängerzonen. Dass Radfahrer wie schon erwähnt einfach weiterfahren, (auch Kinder) das wird ihnen schon von den Eltern beigebracht. Wenn es dadurch doch mal zu einem Unfall kommt, dann sind eh die Autofahrer schuld. Fahrradhelme, würde ich als muss einführen. So weit so gut erstmal, aber es soll sich sehr schnell etwas ändern.