Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mangelhaftes Auto: Kann der Kaufvertrag widerrufen werden?

Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.
Neues Auto: Den Kaufvertrag zu widerrufen ist nur bei Fernabsatzgeschäften möglich.

Das richtige Auto zu finden – egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen – kann sehr anstrengend sein und jede Menge Zeit fressen. Sie durchforsten das Internet, klappern diverse Händler ab, müssen sich um das Finanzielle kümmern und dabei noch stets die Augen nach dem besten Preis aufhalten. Viele geben irgendwann entnervt auf und gehen dann beim Kauf ungeliebte Kompromisse ein.

Was geschieht jedoch, wenn Sie kurze Zeit nach dem Kauf doch noch über Ihren Traumwagen stolpern? Die Rückgabe sollte problemlos möglich sein, schließlich gibt es doch das vierzehntägige Widerrufsrecht beim Autokauf, oder?

Im folgenden Ratgeber widmen wir uns der Frage, ob Sie tatsächlich den Kaufvertrag für ein Auto ohne weiteres widerrufen dürfen und wie Sie dabei vorgehen müssen. Des Weiteren finden Sie ein Muster für den Widerruf, welches Sie kostenlos herunterladen und als Vorlage nutzen können.

FAQ: Widerruf beim Autokauf

Stimmt es, dass ich meinen Autokauf innerhalb von zwei Wochen widerrufen kann?

Nein. Ein einmal abgeschlossener Kaufvertrag ist verbindlich und kann nicht einfach so aufgelöst werden. Eine Ausnahme bilden sogenannte Fernabsatzgeschäfte, die z. B. per E-Mail, Internet, telefonisch oder per Fax abgeschlossen wurden.

Wann kann ich denn dann einen Autokauf widerrufen?

Bei einem Autokauf, der mit diesen Fernkommunikationsmitteln zustande kam, kann der Käufer schriftlich widerrufen, wenn der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist. Orientieren Sie sich hierbei gern an unserer kostenlosen Vorlage.

Sind Widerruf und Rücktritt dasselbe?

Nein. Ein Rücktrittsrecht besteht nur, wenn der gekaufte Wagen mangelhaft ist, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufvertrag vor Ort oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.

Ist der Widerruf beim Autokauf innerhalb von 14 Tagen möglich?

Viele Kunden gehen davon aus, dass es beim Autokauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht gibt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Fehlannahme. In der Regel ist ein solcher Vertrag, wenn er erst einmal unterschrieben wurde, rechtlich bindend.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft, profitieren Kunden vom Widerrufsrecht, nachdem ein Kaufvertrag für ein Auto unterzeichnet wurde. Was genau ist nun aber ein solches Fernabsatzgeschäft?

Um ein solches handelt es sich, wenn der Vertrag nicht innerhalb eines Geschäftsraumes, sondern über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde. Zu diesen zählen die folgenden Formen:

  • Kataloge
  • E-Mail und Internet
  • Telefon und Fax

Damit Sie vom Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen können, muss der Verkäufer außerdem ein gewerblicher Händler sein. Dieser ist des Weiteren dazu verpflichtet, Sie über Ihr Recht zu belehren.

Auch wenn der Vertrag beispielsweise auf einem Platz, auf dem Neu- oder Gebrauchtwagen ausgestellt werden, zustande kommt und Sie zur Unterzeichnung nicht in einen Geschäftsraum gehen, handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft.

Wie unterscheiden sich Widerruf und Rücktritt vom Autokauf voneinander?

Wie bereits erwähnt, haben Kunden nur dann ein Widerrufsrecht beim Autokauf, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Und auch der Rücktritt vom Vertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Sie können von Ihrem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn erhebliche Mängel zu beanstanden sind. Der Verkäufer muss dann ausreichend Zeit bekommen, um diese zu beheben. Weigert sich dieser oder schlägt auch der zweite Nachbesserungsversuch fehl, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

So können Sie Ihr Widerrufsrecht beim Autokaufvertrag nutzen

Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.
Ein allgemeines Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagenkauf gibt es nicht.

Nur wenn der Fahrzeugkauf als Fernabsatzgeschäft zu bewerten und der Verkäufer ein gewerblicher Händler ist, können Sie vom Widerrufsrecht beim Gebrauchtwagen- oder Neuwagenkauf profitieren.

Wichtig ist, dass Sie den Widerruf schriftlich erklären und diesen an den Verkäufer senden. Eine Begründung ist übrigens nicht nötig.

Es gilt eine vierzehntägige Frist, die beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung stattfindet oder wenn das Auto übergeben wird. Findet keine Belehrung statt, verlängert sich das Widerrufsrecht beim Kaufvertrag für ein Auto auf maximal zwölf Monate und 14 Tage.

Sie können unser Muster nutzen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht beim Autokauf Gebrauch machen möchten. Bedenken Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt. Diese sollte immer gründlich geprüft und an Ihre Situation angepasst werden.

Widerruf beim Autokauf: Muster

 

Widerruf beim Autokauf: Muster zum kostenlosen Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im Word- und PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als Word-Dokument und PDF
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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76 Kommentare

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  1. Ehrhardt
    Am 5. Februar 2018 um 10:39

    Hallo,
    Ich habe vor 6 Tagen einen Gebrauchtwagen Privat gekauft (kein Händler). Gestern bin ich mit diesem liegen geblieben und es sind anscheinend mehrere Sachen kaputt. Saugrohrklappe, Turbosensor etc…
    Wie kann ich nun am besten Vorgehen!? Gibt es eine Möglichkeit für mich, aus der Misere noch etwas rauszuholen!?
    Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank schon mal im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2018 um 16:18

      Hallo Ehrhardt,

      wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Patrik W.
    Am 15. Januar 2018 um 14:41

    Hallo, meine Freundin hat ihren Wagen über Whats App durch “ok” einer Kaufbestätigung an einen Händler verkauft. Das war am Freitag und am Sonntag haben wir diese Kaufbestätigung widerrufen, ebenfalls per Whats App und heute noch mal schriftlich per Post. Da wir in diesem Sinne als Verkäufer privat und der Händler als gewerbliche Person auftreten, gilt da das gleiche Widerrufsrecht eines Fernabsatzgeschäftes ???

    Gruß Patrik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Februar 2018 um 14:39

      Hallo Patrik,

      ob ein Fernabsatzgeschäft vorliegt, entscheidet sich nicht nur daran, dass der Händler gewerblich tätig ist. Für eine ausführliche Rechtsberatung konsultieren Sie bitte einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. George
    Am 2. Januar 2018 um 19:14

    Ich habe vor 10 Tagen ein Auto bei einem Händler gekauft. Das Geld habe ich ihm 3, 4 Tage vorher überwiesen und den Vertrag ein mal als Fax zugesendet und dann noch mal in seinem Büro am Tag der Abholung unterschrieben. Der Händler würde Inspektion und Tüv übernehmen. Ein Tag vor der Abholung rief er mich an und sagte das sie auf ein Ersatzteil warten würden und ich sollte es ein Tag später abholen.

    Also ein Tag später bin ich mit einem Freund hingefahren um es abzuholen.
    Auf meine Frage was sie für ein Ersatzteil gewechselt hatten, konnte er sich ein Tag später angeblich nicht dran erinnern.
    Bevor ich losgefahren bin hat er mich aber drauf hingewiesen das sie nicht genug Zeit zur Entlüftung der Kupplung hatten und ich müsste eventuell unterwegs ein bisschen die Kupplung pumpen und das es nach einer Weile ok sein würde.

    20 Minuten später ging die Kupplung überhaupt nicht mehr. Ich habe sofort den Händler angerufen und er sagte ich sollte bis zur nächsten Werkstatt fahren und es entlüften lassen und sie würden die Kosten von 20-30€ übernehmen. Ich habe es abschleppen lassen, und wie vorgewiesen bei einer Werkstatt, entlüften lassen. Einige Minuten später hatte ich das gleiche Problem[…]

    […] Der Schaden beträgt um die 2500€.
    Frage ist: Habe ich in diesem Fall ein Widerrufsrecht oder ein Rücktrittsrecht?
    Der Händler sagte mir anfangs dass ich zu ihm (um die 230km) mit dem defekten Auto hinfahren sollte und er es reparieren würde. Das Vertrauen zu ihm habe ich ja natürlich verloren. Was kann ich jetzt machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 10:37

      Hallo George,

      das kommt auf die genauen Umstände des Autokaufs an. Wie Sie dem Ratgeber entnehmen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Widerruf geltend zu machen. Ihren Beschreibungen nach könnte es sich um ein Fernabsatzgeschäft handeln, bei welchem ein Recht auf Widerruf bestehen könnte. Insofern Sie nicht über ein solches belehrt wurden, gilt in der Regel eine Frist von maximal zwölf Monaten und vierzehn Tagen. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen, da wir die genauen Umstände nicht kennen. Setzen Sie sich bitte noch einmal mit dem Händler auseinander und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  4. Heiko S.
    Am 25. November 2017 um 9:15

    Ich habe vor 3 Tagen einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto in den Händlerräumen unterschrieben. Jetzt, nach 3 Tagen sehe ich, das eine deutliche Preissenkung im Hause stattgefunden hat und bin natürlich etwas traurig, dass ich nicht 3 Tage später unterschrieben habe. Gibt es eine Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 9:56

      Hallo Heiko,

      ein vierzehntägiges Widerrufsrecht besteht in der Regel nur bei Fernabsatzgeschäften. Dies scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Klaus M.
    Am 26. Oktober 2017 um 9:52

    Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.
    Der Widerruf ist jedoch bei Verträgen über die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die
    nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
    Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
    1. Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt sind:
    • die Ware ist nach Kundenangaben so individualisiert gefertigt, dass diese im Falle
    der Rücknahme für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil sie durch die
    besondere Gestalt anderweitig nicht mehr oder allenfalls noch unter erhöhten
    Schwierigkeiten und mit erheblichem Preisnachlass absetzt werden kann;
    oder
    • der Wert der aufgewandten Arbeitszeit für den „Rückbau“ beträgt mehr als 5% des
    Warenwertes.

  6. Karina P.
    Am 12. Oktober 2017 um 23:53

    Ich habe ein Gebrauchtwagen beim VW Händler gekauft. Das Fahrzeug wurde bei VW Gebrauchtwagen Online Anbieter bestellt. Ich habe den Vertrag in den VW Händlerräumen unterzeichnet, ohne das Fahrzeug vorher in Natura gesehen zu haben. Gilt für den Kauf ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ?
    LG K. Palo

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 11:34

      Hallo Karina,

      das vierzehntägige Widerrufsrecht gilt nur dann, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Da Sie den Vertrag persönlich in den Geschäftsräumen des Händlers unterschrieben haben, sollte es sich nicht um ein solches handeln. Genaue Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser ist auch Experte für das Verkehrsvertragsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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