Überholen im Kreuzungsbereich: Was ist zu beachten?
Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog: Überholen
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
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Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert | 20 € | eher nicht | ||
Beim Überholen | ||||
... Seitenabstand nicht eingehalten | 30 € | eher nicht | ||
... Geschwindigkeit erhöht | 30 € | eher nicht | ||
... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... nicht wesentlich schneller gewesen als der zu Überholende mit Sachbeschädigung. | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... den nachfolgenden Verkehr gefährdet | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Überholen auf der rechten Spur | ||||
... innerorts | 30 € | eher nicht | ||
... innerorts mit Sachbeschädigung | 35 € | eher nicht | ||
... außerorts | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... außerorts mit Gefährdung anderer | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... außerorts mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Überholen unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Überholen | ||||
...am Fußgängerübergang...am Fußgängerübergang | 80 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot (VZ 276, 277, 295, 296, 297) | 150 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich1 M & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich | Hier prüfen ** |
... bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Bußgeldrechner: Überholen
FAQ: Überholen im Kreuzungsbereich
Theoretisch ja, das Überholen im Kreuzungsbereich ist laut StVO nicht verboten. In der Praxis sind Kreuzungen jedoch oftmals zu unübersichtlich, um die nötige Sicherheit beim Überholvorgang walten zu lassen (zumindest bei hohem Verkehrsaufkommen). So kann es durchaus vorkommen, dass Sie trotzdem einen Verkehrsverstoß begehen, wenn Sie auf oder vor einer Kreuzung überholen.
Dies kommt darauf an, ob Sie dabei tatsächlich eine Verkehrsregel verletzt haben und, wenn ja, welche. Je nach Tatbestand müssen Sie für vorschriftswidriges Überholen mit Bußgeldern zwischen 20 und 300 Euro rechnen. Gegebenenfalls können auch ein bis zwei Punkte und sogar ein einmonatiges Fahrverbot hinzukommen.
Das Wichtigste ist, dass die Verkehrslage eindeutig ist und Sie die gesamte Überholstrecke überschauen können, sodass eine Behinderung des Gegenverkehrs und eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden kann.
Inhaltsverzeichnis:
Innerorts überholen – Die wichtigsten Regeln im Video erklärt
Beim Überholen im Kreuzungsbereich ist Vorsicht angebracht
Auch wenn hin und wieder das Gegenteil behauptet wird: Als Führer eines Kraftfahrzeuges ist es Ihnen erlaubt, auf oder unmittelbar vor einer Kreuzung zu überholen. Zumindest existiert im Verkehrsrecht keine Vorschrift, die dies ausdrücklich verbietet.
Es ist aber zu beachten, dass beim Überholvorgang generell eine Menge Regeln eingehalten werden müssen. Auf einer Kreuzung ist dies nicht immer möglich, insbesondere wenn ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht und die Verkehrslage durch zu viele Fahrzeuge unübersichtlich wird. Können Sie hingegen alle Vorschriften einhalten, ist das Überholen im Kreuzungsbereich rechtlich kein Problem.
Die wichtigsten Regeln zum Überholvorgang sind in § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Unter anderem müssen Sie Folgendes beachten:
- Üblicherweise dürfen Sie nur links überholen, wobei es allerdings ein paar Ausnahmen von dieser Regelung gibt. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in unserem Ratgeber „rechts überholen”.
- Die gesamte Überholstrecke muss einsehbar sein. Nur wenn eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen werden kann, dürfen Sie überholen.
- Sie müssen mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als das zu überholende Fahrzeug fahren.
- Der nachfolgender Verkehr darf nicht gefährdet werden, insbesondere dann nicht, wenn Sie zum Überholen ausscheren.
- Es ist ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten.
Überholen im Kreuzungsbereich: Was dürfen Radfahrer?
An Ampelkreuzungen ist während der Rotphasen immer wieder zu beobachten, dass Rad- und E-Scooter-Fahrer sich rechts an den wartenden Autos vorbeischlängeln und so bis zur Ampel fahren. Viele Autofahrer ärgern sich über diese vermeintlichen Delinquenten, tatsächlich aber liegt hier kein Verstoß gegen das Verkehrsrecht vor.
Denn gemäß § 5 Abs. 8 StVO dürfen Fahrrad-, E-Scooter- und sogar Mofa-Fahrer wartende Fahrzeuge rechts überholen. Dabei ist unerheblich, ob diese Fahrzeuge an einer Ampel warten oder z. B. aufgrund eines Staus. Es ist aber zu beachten, dass die Zweirad-Fahrer nur den äußerst rechten Fahrstreifen zum Überholen der Wartenden nutzen dürfen. Sie dürfen sich also nicht zwischen den einzelnen Fahrspuren hindurchschlängeln. Zudem sind sie dazu verpflichtet, langsam zu fahren und besondere Vorsicht walten zu lassen.