Transportrecht – Gesetzliche Regelungen zum Transport von Gütern

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Beförderung von Gütern nach dem Transportrecht

Das Transportrecht ist in Deutschland im HGB gesetzlich verankert.
Das Transportrecht ist in Deutschland im HGB gesetzlich verankert.

Werden Güter befördert, erfordert dies besondere Vorsichtsmaßnahmen, Vorkehrungen und Regelungen, die zwingend Beachtung finden müssen. Neben den Regeln der StVO gibt es hier eine Menge Besonderheiten, insbesondere solche vertraglicher Natur. Grund dafür ist, dass von der Fracht bzw. den Gütern keinerlei Gefahren für Personen oder für die Umwelt ausgehen sollen.

Doch wo finden sich eigentlich derartige Regelungen zum Transport im Gesetz? Gibt es eigene Transportgesetze?

Welche verschiedenen Vertragstypen kennt das deutsche Recht in Bezug auf den Transport von Gütern und gibt es einen Rechtsanwalt, der auf Transportrecht spezialisiert ist?

Im folgenden Ratgeber haben wir ein paar wichtige Informationen zum Thema Transportrecht für Sie zusammengestellt.

FAQ: Transportrecht

Was regelt das Transportrecht?

Beim Transportrecht handelt es sich um ein Teilgebiet des Handelsrechts, der sich mit den Vorschriften für die einzelnen Transportwege beschäftigt. Dies beinhaltet auch Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Gütern.

In welche Teilbereiche lässt sich das Transportrecht unterscheiden?

Abhängig vom Transportweg ist eine Unterteilung in Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr sowie See- und Binnenschiffsverkehr möglich.

Wer berät mich bei Fragen zum Transportrecht?

In Deutschland gibt es den Titel als Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, der zum Beispiel bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten berät.

Das Transportrecht als Teilgebiet des Handelsrechts

Unter dem Begriff Transportrecht sind alle jene Regelungen zu fassen, die die Beförderung beziehungsweise den Transport von Gütern zum Gegenstand haben. Das Transportrecht ist ein Teilgebiet des Handelsrechts und somit nicht im Verkehrsrecht verankert. Die gesetzlichen Grundlagen und Regelungen zu den einzelnen Vertragstypen finden sich dabei vorranging im Handelsgesetzbuch (kurz: HGB). Ein eigenes Transportgesetz ist in dem Sinne nicht in der deutschen Rechtsordnung normiert.

Vom Transportrecht und somit von dem Transport von reinen Gütern ist die Beförderung von Menschen zu unterscheiden, ebenso wie die Beförderung von denjenigen Gütern, die mit den Personen mitreisen, sprich ihr Gepäck. Diese Art von Beförderung unterliegt anderen Regelungen als die von reinen Gütern.

Das Transportrecht ist in Deutschland durch das Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions-, und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz, kurz: TRG) im Jahr 1998 neu geregelt und vereinfacht worden.

Die verschiedenen Vertragstypen zum Transportrecht im HGB

Das Transportrecht kennt verschiedene Vertragstypen.
Das Transportrecht kennt verschiedene Vertragstypen.

Das Transport- und Speditionsrecht kennt eine Vielzahl verschiedener Vertragstypen, welche gesetzlich hauptsächlich im HGB geregelt sind. Dabei handelt es sich im Einzelnen unter anderem um die folgenden Vertragstypen, die im nachfolgenden Abschnitt kurz erläutert werden:

  • der Frachtvertrag
  • der Umzugsvertrag
  • der Speditionsvertrag
  • der Lagervertrag

Sofern es um grenzüberschreitenden Transport (internationales Transportrecht) geht, werden die Vorschriften des HGB durch internationale Abkommen abgelöst beziehungsweise von diesen verdrängt.

Der Frachtvertrag

Der Frachtvertrag ist gesetzlich in den Paragraphen 407 folgende des HGB verankert. Es handelt sich dabei um einen speziellen Beförderungsvertrag über den Transport von Waren und Gütern.

Durch den Frachtvertrag verpflichtet sich der Frachtführer, ein ihm übergebenes Frachtgut gegen ein entsprechendes Entgelt zu befördern.

Der Umzugsvertrag

Der Umzugsvertrag ist demgegenüber ein Frachtvertrag, der wiederum speziell den Transport und die Beförderung von Umzugsgut zum Gegenstand hat. Unter dem Begriff Umzugsgut sind bewegliche Einrichtungsgegenstände zu Wohn- und Geschäftszwecken zu verstehen.

Der Umzugsvertrag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Frachtvertrag sowie nach den Regelungen der Paragraphen 451 bis 451h HGB.

Der Speditionsvertrag

Der Speditionsvertrag findet seine gesetzlichen Grundlagen in den §§ 453 folgende HGB. Danach verpflichtet sich ein Spediteur dazu, die Versendung eines bestimmten Gutes zu besorgen. Der Versender wird dem Spediteur gegenüber zur Zahlung einer entsprechenden Vergütung verpflichtet.

Im Gegensatz zum Frachtvertrag ist innerhalb dieses Vertragsverhältnisses nicht der Transport als solcher geschuldet. Die Verpflichtung des Spediteurs besteht vielmehr darin, die Versendung zu besorgen und umfasst somit unter anderem die Organisation der Beförderung und kann sich überdies auch noch auf weitere Dienstleistungen erstrecken, die sich auf die Beförderung beziehen.

Der Lagervertrag

Beim Lagervertrag geht es hingegen um die Verwahrung von Gütern. Gesetzlich normiert ist dieses Vertragsverhältnis in §§ 467 bis 475 HGB.

Transportrecht: Die Verjährung

Hinsichtlich der Verjährung unterliegt das Transportrecht einer speziellen gesetzlichen Regelung. Hier greifen nicht die allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfristen, sondern die Regelung des § 439 HGB. Danach verjähren Ansprüche aus einer Beförderung innerhalb einer Frist von einem Jahr.

Etwas anderes gilt unter anderem für Ansprüche, die aus einer vom Vorsatz umfassten Handlung des Anspruchsgegners resultieren. In dem Fall beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre.

Zu laufen beginnt die Frist mit dem Ablauf des Tages, an dem die Fracht abgeliefert wurde.

Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht

Zu sämtlichen Fragen im Transportrecht kann ein Anwalt zurate gezogen werden.
Zu sämtlichen Fragen im Transportrecht kann ein Anwalt zurate gezogen werden.

Für sämtliche das Transportrecht betreffende Fragen, kann es von Vorteil sein, einen Fachanwalt für Transportrecht zu konsultieren. Er kann Sie auch im Rahmen eines Zivilprozesses unterstützen.

Denn ein darauf spezialisierter Anwalt kennt das Recht und vor allem die gesetzlichen Grundlagen betreffend inländisches, internationales und europäisches Transportrecht.

Ebenso kann die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht zurate gezogen werden, die für die Entwicklung und Förderung des deutschen sowie des internationalen Transportrechts steht.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Giuseppe
    Am 28. Oktober 2019 um 9:21

    Guten Tag,
    wer ist verantwortlich bei einer ueberlaung eines LKW, der Verlader bzw. die Ladestelle oder der, der den Transport bestellt und bezahlt hat?.

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