Taxikonzession zu verkaufen – Ist die Taxilizenz übertragbar?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Taxikonzession beantragen – Der Weg zum Taxiunternehmen

Die Taxikonzession muss beantragt werden, um ein Taxiunternehmen zu gründen.
Die Taxikonzession muss beantragt werden, um ein Taxiunternehmen zu gründen.

Der Betrieb eines Taxiunternehmens kann in Deutschland nicht ohne weiteres aufgenommen werden. Es bedarf einer Genehmigung (auch Konzession fürs Taxi oder Taxilizenz genannt) vom zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten.

Dafür ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Im Anschluss wird überprüft, ob alle Voraussetzungen gegeben sind. Die Bearbeitungszeit kann bis zu vier Monate in Anspruch nehmen, sodass Sie sich rechtzeitig um die Taxi-Genehmigung bemühen sollten.

Was die Beantragung der Taxikonzession für Kosten verursacht und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um ein Taxiunternehmen zu gründen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Weiterhin gehen wir darauf ein, ob es möglich ist, die Taxikonzession zu verkaufen.

FAQ: Taxikonzession

Wann wird eine Taxikonzession benötigt?

Wenn Sie ein Taxiunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese kann beim zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Taxikonzession erworben werden?

Entscheidend für den Erhalt einer Taxikonzession ist die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit. Mehr zu den Voraussetzungen erfahren Sie hier.

Was kostet eine Taxikonzession?

Ein pauschaler Preis für die Taxikonzession existiert nicht. Für die Beantragung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die je nach Behörde variiert. Auch die Anzahl der anzumeldenden Fahrzeuge spielt eine Rolle. Mehr zu den Kosten lesen Sie hier.

Taxikonzession: Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

Taxen prägen das Stadtbild vieler deutscher Großstädte. Vor allem an großen Bahnhöfen oder Flughäfen sind sie besonders häufig zu finden, da dort meist ein großer Bedarf an Beförderungsmöglichkeiten besteht.

Allerdings werden nicht unbegrenzt Taxikonzessionen vergeben. Um einem Überangebot vorzubeugen, ist gerade in größeren Städten die Anzahl der Neuerteilungen stark begrenzt und bei Bedarf können durch die Behörde weitere Anträge abgelehnt werden.

Ist es allerdings möglich, die Taxilizenz zu erwerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden im Folgenden zusammenfassend für Sie aufgelistet:

  • Fachliche Eignung: Hierfür ist das Ablegen einer Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer vonnöten. Ein entsprechendes Prüfungszeugnis dient dann als Nachweis beim Antrag auf Erteilung der Taxikonzession.
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Durch ein polizeiliches Führungszeugnis soll die Zuverlässigkeit des Antragstellers nachgewiesen werden. Dieses können Sie beim zuständigen Bürgeramt beantragen. Dafür ist eine Gebühr zu entrichten.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Abschluss müssen Sie Ihre Finanzen bzw. die des Unternehmens offenlegen. Nur bei ausreichendem Eigenkapital, kann die Konzessionsprüfung für ein Taxi-Unternehmen Erfolg haben.

Wird nach Überprüfung des Antrags für das Taxi-Unternehmen die Lizenz erteilt, können Sie fortan Personen befördern, in den Fahrzeugen, die Sie angemeldet haben. Ein entsprechendes Taxischild auf dem Dach ist dabei stets mitzuführen. Weiterhin ist der Einbau eines Taxameters Pflicht.

Bedenken Sie: Um die Taxilizenz zu erwerben, benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Dieser ist Grundvoraussetzung, um Taxifahrer werden zu können.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Dem Antrag auf eine Taxikonzession sind eine Vielzahl an Unterlagen beizufügen.
Dem Antrag auf eine Taxikonzession sind eine Vielzahl an Unterlagen beizufügen.


Die Erfüllung der Voraussetzungen muss gegenüber der Behörde entsprechend nachgewiesen werden, um die Konzession für das Taxigewerbe zu erhalten. Nachfolgend erhalten Sie eine Auflistung, welche Dokumente nicht fehlen dürfen:

  • Antragsformular
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung und ggf. Zusatzbescheinigung

Da Sie bei einem Antrag auf eine Taxikonzession auch gleichzeitig die Fahrzeuge eintragen lassen, welche von Ihrem Unternehmen genutzt werden sollen, sind noch weitere Nachweise die Autos betreffend beizufügen.

Das ist beispielsweise die Versicherungspolice oder der Fahrzeugschein. Auch die Mitarbeiter müssen entsprechend angemeldet werden. Dazu ist ein Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Arbeitsvertrag) ausreichend.

Für die Fahrzeuge müssen außerdem folgende Dinge nachgewiesen werden:

  • Einbau einer Alarmanlage
  • Einbau eines Wegstreckenzählers
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)

Was kostet eine Taxikonzession?

Wird für das Taxi eine Konzession beantragt, entstehen durch verschiedene Faktoren Kosten. Beispielsweise die Erstellung vom polizeilichen Führungszeugnis ist nur gegen eine Gebühr möglich. Auch der Antrag verursacht eine Bearbeitungsgebühr, die je nach Behörde variieren kann.

Die Anmeldung der Fahrzeuge für das Taxiunternehmen fällt dabei besonders ins Gewicht. Für das erste Fahrzeug zahlen Sie einen Betrag von 185 Euro. Jedes weitere wird dann mit einer Pauschale in Höhe von 50 Euro verrechnet.

Für eine Taxikonzession ist der Preis nicht pauschal anzugeben. Die Kosten hängen mit unterschiedlichen Faktoren zusammen und bemessen sich auch nach der Anzahl der Fahrzeuge, die Sie für das Unternehmen anmelden möchten.

Taxikonzession (ab-)kaufen – Ist das möglich?

Eine Konzession für das Taxi zu kaufen, ist nicht möglich.
Eine Konzession für das Taxi zu kaufen, ist nicht möglich.

Eine Taxikonzession wird immer personen- bzw. unternehmesbezogen vergeben. Ein Verkauf dieser ist daher im eigentlichen Sinne nicht vorgesehen. Kommt es allerdings zu einer Veräußerung des gesamten Betriebs, so kann im Kaufvertrag auch die Taxikonzession inbegriffen sein.

Allerdings muss diese nach der Übernahme auch entsprechend umgemeldet werden, sodass erneut Kosten entstehen. Eine Taxilizenz ist ohnehin nur für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Ein Antrag auf Verlängerung ist vor Ablauf der Frist vonnöten.

Kann man eine Taxikonzession pachten?

Die Taxikonzession zu verpachten ist grundsätzlich möglich, bedarf aber einer Genehmigung. Dies ist im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in § 2 deutlich geregelt. Taxikonzessionen zu mieten, ist hingegen ausgeschlossen, wenn Sie Taxifahrer werden und ein Unternehmen übernehmen wollen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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41 Kommentare

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  1. Nicolas
    Am 1. Mai 2018 um 21:30

    I am à taxi driver in France.I want to know à system a taxi in Germany.

    Danke and guten abend

    • VELI
      Am 26. Juli 2018 um 22:17

      Hello
      You must make a doctor medicine test
      With eyes test.. Than you go in this city in you will
      Drive taxi to traffic office and give the medicine test from doctor and than you became a termin to
      Test local knowledge test… Than you became the licence for driving taxi… This price complete i think its 300eur completely..

  2. Karl
    Am 22. März 2018 um 9:52

    Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist die Veräußerung von Taxikonzessionen verboten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:01

      Hallo Karl,

      im Personenbeförderungsgesetz ist ab § 2, Absatz 2 genau definiert, in welchem Umfang eine Übertragung und Veräußerung erfolgen darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kerstin
    Am 10. Januar 2018 um 14:47

    Guten Tag,

    kann man eine portugisische Taxilizenz in eine Hamburger Taxikonzession umwandeln – oder muß eine neue beantragt werden?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    Beste Grüße
    Kerstin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 11:06

      Hallo Kerstin,

      nein, das ist nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. g
    Am 17. November 2017 um 23:31

    Hat man denn überhaupt noch eine Chance auf legalem Weg ein Taxiunternehmen in einer Großstadt zu gründen? Konzessionen werden von den Behörden nicht mehr vergeben und private Verkäufe fangen bei 60.000 Euro pro Konzession ( inkl. Handgeld ) an und ist zudem illegal. Wie kann ich als vernünftiger Unternehmer überhaupt in diese Branche eintreten?

  5. E. Wolf
    Am 4. September 2017 um 18:17

    Bitte um Anruf morgen oder übermorgen ab 15h.
    Vielen Dank,
    E. Wolf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:17

      Hallo E. Wolf,

      wir bieten keinen Telefonservice an, da wir kein Taxiunternehmen, sondern eine Informationsplattform sind.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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