Stufenführerschein beim Motorrad: Welche Klassen beinhaltet er?
Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024
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FAQ: Stufenführerschein
Beim Motorrad bedeutet der Stufenführerschein, dass Fahrer im Zuge einer Fahrschulausbildung die Führerscheinklassen A1, A2 und A in Etappen von jeweils zwei Jahren erlangen. Eine komplette Ausbildung ist nur bei der ersten Stufe notwendig. Alles Wichtige zum Ablauf erfahren Sie hier.
Nein. Bei Autoführerschein ist eine Unterteilung in Stufen nicht möglich. Besitzen Fahrschüler allerdings einen Motorradführerschein, können Sie die Ausbildung zum Führerschein der Klasse B verkürzen. Darüber hinaus ist der Stufenführerschein keine Option, wenn die Klasse B vorhanden ist.
Pauschal ist es schwierig zu bestimmen, welche Kosten beim Motorrad-Stufenführerschein anfallen. Neben der Anzahl der Fahrstunden und den Tarifen der Fahrschulen spielt es auch eine Rolle, mit welcher Stufe der Führerschein begonnen wird. Darüber hinaus fallen Gebühren für die Prüfungen und Ausstellungen der jeweiligen Dokumente an. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Alles Wichtige zum Motorradführerschein im Video:
Inhaltsverzeichnis:
Stufenführerschein: Klasse A als Ziel
Kann man A1 auf A2 umschreiben und dann auf A verlängern? Beim Motorrad ist dies durchaus eine Option – und das sogar von Beginn der Motorradausbildung an. Auch über den Stufenführerschein. Dieser bietet so eine Möglichkeit, alle Fahrerlaubnisklassen für Krafträder schneller und kostengünstiger zu erlangen. Diese Art der Etappen bei der Fahrausbildung ist auf die Motorradführerscheinklassen beschränkt. Für die Autoführerscheine besteht eine solche Option nicht.
Die jeweiligen Stufen werden in der Regel in Abständen von zwei Jahren absolviert, sodass es möglich ist, die Klasse A nach vier Jahren zu erlangen. Ziel ist, Fahrern die Möglichkeit zu geben, auf kleinen Maschinen Fahrerfahrungen zu sammeln und sich im Straßenverkehr zurecht zu finden bevor sie auf die größeren steigen. Daher beginnt der Stufenführerschein üblicherweise mit Klasse A1, geht in der Klasse A2 über und mündet in der Klasse A.
Die unterste Stufe beinhaltet immer eine komplette Fahrschulausbildung. Dabei ist es möglich, diese Stufe mit der Klasse A1 oder der Klasse A2 zu beginnen. Ist also ein Führerschein A1 bereits vorhanden, können A2 und A dennoch als Stufenführerschein absolviert werden.
Beim Stufenführerschein fürs Motorrad sehen die jeweiligen Etappen wie folgt aus:
- Erste Stufe: Klasse A1 (16 Jahre, bis 125 cm³, 11 kW, 15 PS)
- Zweite Stufe: Klasse A2 (18 Jahre, bis 35 kW, 48 PS)
- Dritte Stufe: Klasse A (20 Jahre bei Zweirädern, 21 Jahre bei Dreirädern, keine Leistungsbeschränkungen)
A1-, A2-, A-Stufenführerschein: So sieht die Ausbildung aus
Wie bei allen Fahrausbildungen sind auch beim Stufenführerschein sowohl Theorie als auch Praxis zu durchlaufen. Wichtig: Besitzen Fahrschüler einen Führerschein der Klasse B ist ein Umschreiben von der enthaltenen Klasse A1 auf A2 erst dann möglich, wenn eine komplette Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Klasse B kann diese Fahrausbildung jedoch verkürzen, sodass beispielsweise nur 10 Theoriestunden notwendig sind.
Fürs Motorrad sind beim Stufenführerschein in der Grundausbildung insgesamt 16 Theoriestunden vorgeschrieben. Zwölf Stunden sind dem Grundwissen gewidmet und vier betreffen die spezifische Ausbildung zum Motorrad. Diese Stunden dauern jeweils 90 Minuten und können je nach Angebot der Fahrschule auch als Block angeboten werden.
Für die praktische Ausbildung sind mindestens fünf Fahrstunden von je 45 Minuten sowie fünf Überland- und vier Autobahnfahrten vorgeschrieben. Des Weiteren müssen auch drei Nachtfahrten absolviert werden. Wie viele Fahrstunden insgesamt benötigt werden, hängt vom Fahrschüler ab. Allgemein ist es ratsam mehr Fahrstunden zu nehmen und die Prüfung erst anzugehen, wenn sich Fahrschüler sicher fühlen.
Prüfungen beim Stufenführerschein
Ist die Fahrausbildung abgeschlossen, stehen die Prüfungen an. Zu Beginn des Stufenführerscheins (Stufe 1 oder 2) sind sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung zu durchlaufen. Nach dem Bestehen der Prüfungen wird durch die Fahrerlaubnisbehörde der entsprechende Führerschein ausgestellt.
Voraussetzung dafür sind neben dem Prüfungsnachweis und der Bescheinigung der Pflichtstunden auch folgenden Nachweise und Dokumente:
- Nachweis der Teilnahme an einem Ersten-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Nach der Ausstellung des Führerscheins haben Fahrschüler die Klasse A1 oder A2 zunächst für zwei Jahre inne und können Fahrpraxis sammeln. Nach zwei Jahren dürfen sie dann die Prüfung für die Stufe 2 oder 3 absolvieren.
Soll beim Motorrad der Stufenführerschein dann auf A2 oder A erweitert werden, ist nur noch eine verkürzte praktische Prüfung vorgeschrieben. Theorie oder Fahrstunden müssen Fahrschüler dann nicht mehr durchlaufen oder nachweisen. Auch die theoretische Prüfung entfällt. Allerdings wird dazu geraten, vor der Praxisprüfung einige Fahrstunde zu nehmen und auf der größeren Maschine zu fahren. Das kann für die Prüfungsvorbereitung durchaus wichtig sein, insbesondere wenn Fahrer keine Erfahrungen mit den leistungsstärkeren Motorrädern haben.
Die Prüfung für die Stufen 2 und 3 hat eine Dauer von 40 Minuten. Eine Anmeldung dazu ist, da keine Fahrstundenpflicht besteht, ohne Bescheinigung der Fahrschule möglich. Auch ein Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses ist nicht mehr notwendig. Lediglich ein aktuelles biometrisches Passbild sowie der Nachweis der bestandenen Prüfung sind dann für die Ausstellung des neuen Führerscheins einzureichen.
A1, A2 oder A-Stufenführerschein: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Mit einem Stufenführerschein (A1, A2, A) können Kosten eingespart werden, insbesondere im Hinblick auf Prüfungsgebühren und Fahrstunden. Da in den weiteren Stufen sowohl die Fahrausbildung als auch die theoretische Prüfung entfallen, sind diese Kosten nur einmalig zu Beginn der Ausbildung zu zahlen. Doch was kostet der Stufenführerschein genau? Pauschal ist das schwer zu beziffern.
Wie hoch die Kosten beim Stufenführerschein fürs Motorrad letztendlich ausfallen, hängt unter anderem auch davon ab, wie viele Fahrstunden benötigt werden und welche Preise die Fahrschule für die Ausbildung veranschlagt. Regionale Unterschiede können hier zu durchaus großen Spannen führen.
Aber auch die unterschiedlich gelagerten Gebühren für die Ausstellung der Führerscheine sowie die Prüfungsgebühren beeinflussen die Gesamtausgaben beim Stufenführerschein. Durchschnittlich ist mit Kosten zwischen 1400 und 2000 Euro zu rechnen. Aber auch weitaus höhere Ausgaben sind nicht unüblich.
In diesen inkludiert sind üblicherweise die Anmeldung bei der Fahrschule, notwendige Materialien, Fahrstunden und Sonderfahrten. Des Weiteren zählen Ausgaben für den Erste-Hilfe-Kurs (bis 30 Euro), den Sehtest (kostenlos bis etwa 20 Euro) und fürs Passbild (etwa 5 bis 10 Euro).
Die Gebühren für die Prüfungen und Dokumentenausstellung in der ersten Stufe sind dann wie folgt aufgeteilt:
- Theorieprüfung: 30 – 90 Euro
- Praxisprüfung: 110 – 120 Euro
- Ausstellung des Führerscheins: jeweils 40 – 50 Euro
In den Stufen 2 und 3 fallen dann nur noch die Gebühren für die praktische Prüfung und die Ausstellung an. Nehmen Fahrschüler dann auch hier Fahrstunden, sind diese zu den Gesamtkosten beim Stufenführerschein hinzuzurechnen. Meist bewegen sich diese dann zwischen 200 und 600 Euro. Insgesamt kann ein Stufenführerschein durchaus Gesamtausgaben von bis zu 3000 Euro bedeuten.