Schadstoffplakette: Welche Farbe für welches Auto?
Letzte Aktualisierung am: 7. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Schadstoffplakette
Es gibt Schadstoffplaketten in drei Farben: Rot, Gelb und Grün, die jeweils den Schadstoffausstoß eines Fahrzeugs kennzeichnen. Wollen Sie Ihre Schadstoffplakette ermitteln? Nutzen Sie dafür gerne unsere Übersicht.
Ihre Schadstoffklasse (und somit die Farbe der Plakette, die Ihr Fahrzeug erhalten kann) können Sie Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) entnehmen. Dort finden Sie unter Punkt 14.1 die Emissionsschlüsselnummer. Wie Sie die Plakette anbringen, erfahren Sie hier.
Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2 (Euro 2) erhalten normalerweise die rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2). Nur mit aufwendiger Nachrüstung auf ein Partikelminderungssystem ist es möglich, eine Schadstoffplakette in Gelb zu erhalten – aber auch dann nicht die grüne.
Bußgeldkatalog Umweltplakette und Umweltbelastung
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung | 80 € | eher nicht | ||
Unnützes Hin- und Herfahren innerorts und dadurch Andere belästigt | 100 € | eher nicht | ||
Straße beschmutzt oder mit einer Flüssigkeit benetzt und trotz möglicher Gefährdung den Zustand nicht beseitigt oder kenntlich gemacht | 10 € | eher nicht | ||
Durch mangelnde Umsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzt | 10 € | eher nicht | ||
Gegenstand auf der Straße liegengelassen trotz möglicher Gefährdung | 60 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Umweltzone verkehrswidrig befahren (ohne Umweltplakette) | 100 € | eher nicht |
Inhaltsverzeichnis:
Welche Schadstoffplaketten gibt es?
Bei einer Schadstoffplakette, auch Umweltplakette oder Feinstaubplakette genannt, handelt es sich um einen farbigen Aufkleber an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs, der Auskunft über die Schadstoffklasse des Fahrzeugs gibt.
Sie ist in Deutschland seit 2007 Pflicht, wenn Sie mit dem Auto, Lkw oder Bus in sogenannte Umweltzonen – meist in Städten mit hoher Luftbelastung – einfahren möchten.
Es gibt in Deutschland grundsätzlich vier Schadstoffgruppen, von denen drei mit einer farbigen Umweltplakette gekennzeichnet werden. Diese Plaketten sind:
- Grüne Schadstoffplakette (Schadstoffklasse Euro 4): Die sauberste Schadstoffklasse mit dem geringsten Feinstaubausstoß.
- Gelbe Schadstoffplakette (Schadstoffklasse Euro 3): Fahrzeuge mit moderat höherem Schadstoffausstoß.
- Rote Schadstoffplakette (Schadstoffklasse Euro 2): Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
- Keine Plakette (Schadstoffklasse Euro 1): Fahrzeuge mit sehr hohen Emissionen
Eine Schadstoffplakette in blau, die ursprünglich für besonders schadstoffarme Fahrzeuge (Euro 6 Diesel und Euro 3 Benziner) geplant war, wurde in Deutschland bisher nicht eingeführt. Fahrzeuge mit Euro-5-Norm erhalten die grüne Plakette.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie bei den Schadstoffplaketten die Einstufung erfolgt:
Farbe | Schadstoffgruppe | Fahrzeugtyp | Zugang zu Umweltzonen |
---|---|---|---|
Rot | 2 | Diesel Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter | Hohe Schadstoffbelastung begrenzt erlaubt in Umweltzonen |
Gelb | 3 | Diesel Euro 3 oder Euro 2 mit Partikelfilter | Moderate Emissionen |
Grün | 4 | Benziner mit geregeltem Katalysator (ab Euro 1), Diesel ab Euro 4 oder Euro 3 mit Partikelfilter | Niedrige Emissionen erforderlich für die meisten Umweltzonen |
Ist eine Schadstoffplakette in Deutschland Pflicht?
Eine amtliche Schadstoffplakette ist in Deutschland verpflichtend, sobald Sie mit Ihrem Fahrzeug eine als Umweltzone ausgewiesene Stadt oder Region befahren möchten.
Viele deutsche Großstädte, darunter Berlin, München, Köln und Leipzig, haben solche Umweltzonen eingerichtet, um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Ohne die entsprechende Plakette ist die Einfahrt in diese Zonen untersagt.
Wenn Sie eine Schadstoffplakette anbringen wollen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Die Schadstoffplakette gut sichtbar anbringen: An der Innenseite der Windschutzscheibe, üblicherweise auf der Beifahrerseite unten rechts oder oben rechts.
- Die Sicht des Fahrers darf durch die Plakette nicht beeinträchtigt werden.
- Die Plakette wird beim Entfernen zerstört und ist nicht wiederverwendbar: Die Aufkleber sind so gestaltet, dass ein intaktes Ablösen und Übertragen unmöglich ist.
Wer keine Plakette am Fahrzeug hat, darf Umweltzonen nicht befahren – selbst dann nicht, wenn das Fahrzeug alle Voraussetzungen erfüllen würde. Ein Verstoß gegen das Einfahrverbot in eine Umweltzone ohne gültige Plakette kann zudem ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro nach sich ziehen.