Menü

Parken in einer Sackgasse: Ist das erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

In der Sackgasse parken: Ist dies ein Sonderfall?

Unterliegt das Parken in einer Sackgasse besonderen Vorschriften?
Unterliegt das Parken in einer Sackgasse besonderen Vorschriften?

Eine Sackgasse bezeichnet eine Straße, die nur von einem Ende befahrbar ist. Ein solcher Ort stellt typischerweise eine sehr ruhige Wohngegend dar, da der Durchgangsverkehr wegfällt und nur Anlieger unterwegs sind. Dies können neben den Bewohnern der Straße bspw. auch Postboten, Müllabfuhr, Beschäftigte bei Gewerben in der Sackgasse und Besucher sein.

Da es schlussendlich doch so manch einen Kfz-Führer gibt, der in dieser Straße ein Anliegen hat, wird sich der eine oder andere die Fragen stellen: “Ist das Parken in einer Sackgasse erlaubt? Wie sieht es mit dem Parken im Wendehammer einer Sackgasse aus? Inwiefern handelt es sich bei einer solchen speziellen Straße um einen Sonderfall im Verkehrsrecht?”

Zwar fällt eine Sackgasse etwas aus dem Rahmen, stellt jedoch nur bedingt einen Sonderfall dar. Generell wird sie wie andere Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) behandelt – auch was das Parken in der Sackgasse angeht. Details wollen wir im Folgenden besprechen.

FAQ: Parken in einer Sackgasse

Wann ist das Parken in einer Sackgasse erlaubt?

Beim Parken in einer Sackgasse sind normalerweise keine speziellen Vorschriften zu beachten; es gelten die üblichen Regeln gemäß § 12 StVO.

Wann darf ich nicht in einer Sackgasse parken?

Unter anderem ist das Parken in einer Sackgasse verboten, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild ein Parkverbot ankündigt, es sich um einen unübersichtlichen Platz handelt oder an einem abgesenkten Bordstein.

Welche Sanktionen sind beim verkehrswidrigen Parken in einer Sackgasse möglich?

Welche Ahndungen der Bußgeldkatalog für das ordnungswidrige Parken in einer Sackgasse vorsieht, können Sie hier lesen.

Bußgeldtabelle für das Parken in der Sackgasse

TatbestandBuß­geldPunk­te
Parken an engen und unüber­sichtlichen Straßen­stellen oder im Bereich von scharfen Kurven35 €
... mit Behinderung55 €
... länger als eine Stunde55 €
... länger als eine Stunde mit Behinderung55 €
Parken an Engstellen und dadurch Behin­derung von Rettungs­fahrzeugen100 €1
Parken im 5-Meter-Bereich von Kreu­zungen und Einmün­dungen, vor Grund­stücksein- und -ausfahrten10 €
... mit Behin­derung15 €
... länger als 3 Stunden20 €
... länger als 3 Stunden mit Behin­derung30 €
Parken oder Abstellen eines Fahr­zeuges mit Ver­sperren d. Abfahrts­weges eines anderen Fahr­zeuges20 €
Parken auf Bussonderfahrstreifen und an Haltestellen55 €

Bußgeldrechner zum Halten und Parken

Wann ist das Parken in der Sackgasse erlaubt – und wann nicht?

Wie erwähnt, stellt das Parken in der Sackgasse gemäß StVO nicht unbedingt einen Sonderfall dar. Sie sollten sich dabei lediglich an die geltenden Verkehrsregeln halten, andernfalls riskieren Sie ein Bußgeld.

Das bedeutet konkret, nach den Vorgaben von § 12 StVO:

  1. Erlaubt ist das Parken in der Sackgasse nur in Fahrtrichtung: Das bedeutet, dass Sie soweit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand fahren sollten, wenn es keine Parktaschen gibt. Das Parken links ist nur gestattet, wenn auf der rechten Seite Schienen verlegt sind.
  2. Parkverbot in der Sackgasse gilt, wenn:
    • ein entsprechendes Verkehrszeichen dies verbietet
    • es sich um einen unübersichtlichen Platz handelt
    • sich vor dem angestrebten Parkplatz eine Grundstückszufahrt befindet
    • der Bordstein am angestrebten Platz abgesenkt ist

Parken in einer Sackgasse mit Wendehammer

Ein generelles Parkverbot in der Sackgasse gibt es nicht - es sei denn, das entsprechende Schild zeigt es an.
Ein generelles Parkverbot in der Sackgasse gibt es nicht – es sei denn, das entsprechende Schild zeigt es an.

In einer Sackgasse mit Wendehammer (eine Wendemöglichkeit, die auf dem Sackgassen-Verkehrszeichen als roter Balken gekennzeichnet ist) sollten Sie aber auf verschiedene spezielle Dinge achten, die das Parken in einer Sackgasse regelmäßig schwierig machen. So manches Mal gehen diese Wendemöglichkeiten – aber auch eine Sackgasse im Allgemeinen – mit engen Fahrbahnen einher.

Daher kann es unter Umständen sein, dass das Parken in der Sackgasse generell nicht gestattet ist, wenn die Fahrbahn allgemein – also unabhängig vom Wendehammer – nicht die notwendige Breite dafür hat.

So muss beim Parken (gewöhnlicherweise auf der rechten Seite) ein Mindestabstand von drei Metern zur anderen Fahrbahnseite gewahrt werden, damit das nächste Auto problemlos am vorher geparkten Fahrzeug vorbeifahren kann.

Zudem kann die schmale Fahrbahn automatisch dafür sorgen, dass ein Verbot nicht nur vor einer Ausfahrt gilt, sondern auch ihr gegenüber nicht geparkt werden darf. Das ist dann der Fall, wenn der Anwohner nicht mehr mit seinem Kfz vom Grundstück runterkommt, weil das parkende Fahrzeug dies verhindert.

Darüber hinaus ist das Parken in einer Sackgasse verboten, wenn Sie Ihr Auto in einer Kurve abstellen wollen – in manch einer Sackgasse ist eine Wendeanlage gebaut, um bspw. größeren Fahrzeugen wie der Müllabfuhr das Verlassen der Sackgasse zu erleichtern. Das Parken in engen Kurven sowie davor und danach ist natürlich generell untersagt.

Im Video: Alles zum Verkehrszeichen 357 “Sackgasse”

Video zur Sackgasse
Weitere Informationen zum Verkehrszeichen 357 erhalten Sie auch in unserem Video.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (90 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Parken in einer Sackgasse: Ist das erlaubt?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

8 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Thomas
    Am 8. Oktober 2022 um 1:58

    Hallo,
    wie verhält es sich, wenn direkt unter dem Sackgassenschild ein kleines Landschaftsschutzgebiets-Schild (schwarze Eule auf gelben Grund) angebracht ist?
    Danke … + Gruß
    Thomas

  2. Georg Kl
    Am 27. Januar 2022 um 7:13

    Ich wohnt in einem Sackgasse,die keine Gewege hat.Ich habe vor 4 geparkt in eingeschränkten Halteverbot für Zone,Zeichen 290.290.1Parken ich gekennzeichnet Flächen erlaubt?Aber ich parke seit 30Jahren vor meine eigen Einfahrt,ohne dass ich eine behinderte,und meine Nachbarschaft versteh es auch das ich dort nicht mehr parke darf??

  3. Frank A
    Am 6. September 2021 um 12:12

    Wir sind zwar auch eine Sackgasse, aber haben eine große Kreuzung, von der 2 Seitenstraßen zu den jeweiligen Wendehammern führen. In dieser Kreuzung parken auf der einen Seite die Autos in Fahrtrichtung längs der Fahrtrichtung. Auf der anderen Seite parken etwa 15 Autos quer zur Fahrtrichtung. Der Zwischenraum ist anfangs etwa 4 m und am Ende etwa 3m.
    Nun haben alle ein Knöllchen erhalten, da wir nicht längs zur Fahrtrichtung geparkt haben. Dann passen aber nur 5 bis 6 Autos dahin. Niemand wird behindert, keiner beschwert sich. Das hat der Polizist einfach entschieden und die Knöllchen verteilt. In 10 Jahren nun das erste Mal. Gilt hier nicht das platzsparende Parken?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. September 2021 um 10:57

      Hallo Frank A.,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Behörde oder direkt bei der ausstellenden Dienststelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Köngeter
    Am 13. Juli 2021 um 9:22

    Frage: Eine Sackgasse ohne auszeichnung von Wendehammer.
    Die Sackgasse ist 3,50m Breit. Nach 48,0 m kommt eine Ausprahrung von 114,74 m² ca. durchmesser 9,0 m, 90° Kurve geht es weiter mit 3.0 m breite und 35m lang. In der Auspahrung Parkt ein Auto gegenüber einer Grundstückausfahrt. Darf dieses Auto auf der Auspahrung Parken?

  5. Kaiser
    Am 12. September 2020 um 15:41

    Bei uns ist folgendes: Die Sackgasse mit Wendehammer ist ca. 150 mtr lang. Der Straßenbereich ist ca. 5,50 mtr breit. Incl, 2 befahrbaren Gehwegen von 1 mtr breite. In etwa 110 mtr beginnt der Wendehammer. Am Anfang ist er ca. 12 mtr. und läuft zum Ende hin schmal aus. Ein Gehweg geht lang durch. 5 direkte Einfahrten sind am Drehplatz vorhanden. Im Straßenbereich sind nochmal 9 Zufahrten bei 5,50 mtr. Bei geparkten Autos beidseitig, auch schon mal Reisemobile längerer Zeit, ist der Wendehammer dringend im Anfangsbereich zum Wenden nötig. Der Müllwagen muss dort auch drehen und ein Stück Rückwärts fahren. Dort stehen aber konstant Fahrzeuge von Familien, die nicht am Wendehammer wohnen. Zum Wenden muss mann dann Grundstücke direkter Anwohner nutzen. An Brand und Rettung nicht zu denken.Die Parker geben da nichts drum.
    Wie ist diese Sache des Parken zu bewerten. MfG Kaiser

  6. Neudel
    Am 26. August 2020 um 12:40

    Frage:
    Sackgasse im Wohngebiet, Parken am Strassenrand, auf gegenüberliegende Seite Grundstück mit abgesenktem Gehweg( 0 cm) nur durch die Formation der Steine von der Fahrbahn erkennbar.

    Strassenbreite gesamt 3,80 Strassenbreite, Fußweg( abgesenkt auf 0 c. Breite 2m

    gegenüberliegendes Parken möglich??
    Abstand Reifen zur Grundstückskante 3,90-
    Abstand Reifen zur Markierung Fußweg( optisch) 1,93

    ist das Parken erlaubt, oder geduldet, zählt der Fußweg in engen Strasse willkürlich zur Durchfahrt-
    Rettungsgasse problemlos.

    Mit freundlichen Grüßen
    Neudel

  7. Schnorr
    Am 2. Februar 2020 um 18:24

    Unsere Situation: Iin der Sackgasse gibt es rechts und links ein Gehsteig von ca. 80cm Breite. Dieser verläuft auch rund um den ganzen Wendehammer mit einem Durchmesser von ca. 12 bis 15 Metern. Im Wendehammer gibt es 2 ebenerdige und 2 zu im Keller befindlichen Garagen-Einfahrten zu den jeweiligen Grundstueck.
    Die Zufahrt zu den Grundstuecken in der Sackgasse ist ca. 5,50 breit. Mit den geparkten Fahrzeugen rechts und den Randsteinen des Buergersteigs bleibt minimaler Abstand bei der Ein- und Ausfahrt. D..h. der Wendehammer waere dringend zum Wenden bei der Ausfaht aus dieser Sackgasse noetig. Dieser ist jedoch laufend von den geparkten Autos der Anlieger nicht befahrbar. Man muss somit rückwärts wieder aus der engen Sackgasse herausfahren.
    Weiterhin ist zu bemrrken, dass im Brandfall eine grosse Behinderung und Gefaehrtung durch die im Wendehammer geparkten Autos entsteht.
    Wie sehen Sie diese Situation bzgl. unrechtmaessigen und im Brand-, Notfall gefaehrdenden Parkens im Wendehammer? MfG Schnorr

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.