TÜV-Report 2025: Mängelquote und Fahrzeugalter steigen an

News von Dr. Philipp Hammerich

Veröffentlichungsdatum: 20. November 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der TÜV-Report fasst zusammen, welche Fahrzeugmodelle besonders oft schwere Mängel bei der Hauptuntersuchung aufweisen. 2025 fallen vor allem zwei Dinge auf: Das Fahrzeugalter auf deutschen Straßen steigt an. Und Tesla-Modelle fallen nach wie vor überdurchschnittlich häufig bei der HU durch.

TÜV-Report zeigt Fortschritte – doch die Mängel werden mehr

TÜV-Report 2025: Die Mängelquote steigt vor allem durch ein höheres Fahrzeugalter.
TÜV-Report 2025: Die Mängelquote steigt vor allem durch ein höheres Fahrzeugalter.

Als Autofahrer in Deutschland haben Sie alle zwei Jahre die Aufgabe, Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung zu bringen. Dort wird untersucht, ob Ihr Kfz nach wie vor alle Standards erfüllt, um sicher auf der Straße bewegt werden zu können.

Der aktuelle TÜV-Report fällt in dieser Hinsicht durchwachsen aus: Jedes fünfte Fahrzeug ist durch die Prüfung gefallen. Ganzen 12.000 Modellen mussten die Betriebserlaubnis entzogen werden. Die Mängelquote ist auch im Jahr 2025 wieder gestiegen.

Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbandes, sieht trotz vieler Fortschritte auch eine klare Ursache für die steigende Anzahl an Mängeln im TÜV-Report, wie er gegenüber der „Welt“ erklärt:

„Eigentlich gibt es viele Fortschritte. Rost ist beispielsweise kaum noch ein Thema. Wir haben aber einen Trend, der die Fortschritte auffrisst: das Fahrzeugalter.“

Die Automobilpreise steigen seit Jahren stetig an. Dadurch wächst die Nachfrage an vermeintlich günstigeren Gebrauchtwagen, wodurch deren Preise ebenfalls in die Höhe schnellen. Als Folge dessen behalten viele Deutschen ihr Auto länger als früher. Das sorgt mit der Zeit für zunehmende Mängel und steigert die allgemeine Mängelquote im TÜV-Report. Ca. 27 Prozent aller Autos in Deutschland sind älter als 15 Jahre.

Trotz Verbesserungen: Tesla fällt beim TÜV-Report negativ auf

Laut TÜV-Report fällt Tesla auch 2025 durch überdurchschnittlich hohe Mängel auf.
Laut TÜV-Report fällt Tesla auch 2025 durch überdurchschnittlich hohe Mängel auf.

Wer nach wie vor die Hauptuntersuchung fürchten sollte, sind dem TÜV-Report zufolge Tesla-Fahrer. Der Grund: Der E-Auto-Gigant bietet seinen Kunden keine regelmäßigen Inspektionsintervalle an, wodurch Mängel meistens erst beim TÜV festgestellt werden.

Vor allem das Tesla-Modell Y biete laut der Zeitschrift „Autobild“, die als Partner der Prüfer beim TÜV-Report auftritt, eine „erschütternde Bilanz“. Besonders betroffen seien Bremsscheiben, Beleuchtung und wichtige Trag- und Führungsgelenke am Fahrwerk.

Das Y-Modell liegt mit 17,3 Prozent Mängelquote auf dem letzten Platz der 2- bis 3-jährigen Modelle. Zum Vergleich: Der Durchschnitt liegt bei 6,5 Prozent. Das Siegerauto, der Mazda 2, weist lediglich eine Mängelquote von 2,9 Prozent auf. Schon im Vorjahr hatte das Tesla Modell 3 den letzten Platz belegt, 2025 führt der TÜV-Report es auf dem drittletzten Platz, u. a. vor dem Ford Mondeo, dessen Produktion Ford in Europa mittlerweile eingestellt hat.

Wie wertet der TÜV seinen Report überhaupt aus? Die Fahrzeuge werden in folgende sechs Altersklassen aufgeteilt:

  • 2- bis 3-Jährige
  • 4- bis 5-Jährige
  • 6- bis 7-Jährige
  • 8- bis 9-Jährige
  • 10- bis 11-Jährige
  • 12- bis 13-Jährige

Insgesamt wurden 216 Fahrzeugmodelle auf ihre Mängelquote untersucht. Außerdem bietet der TÜV-Report eine Langzeitbilanz, indem er die Ergebnisse der fünften HU eines Autos bewertet.

Bei der Langzeitqualität gewinnt Mercedes mit einer Mängelquote von 18,5 Prozent bei einer durchschnittlichen Laufleistung von 149.000 Kilometern vor Audi (19,2 % / 150.000 km) und Toyota (22 % / 136.000 km). Das Schlusslicht der Top Ten bildet BMW mit einer Mängelquote von 25,1 Prozent bei 155.000 Kilometern, u. a. hinter Skoda (23 % / 136.000 km) und Opel (23,1 % / 120.000 km).

TÜV überziehen – Welche Folgen hat das?

An der Intervallprüfung in Form der Hauptuntersuchung gibt es immer wieder Kritik, weil diese nur bedingt für eine Unfallquote sorgt. Diese zeigen unter anderem Statistiken aus den USA und Spanien. Dennoch ist es nicht empfehlenswert, die Hauptuntersuchung auszulassen oder zu überziehen. Die folgende Bußgeldtabelle klärt Sie über die Konsequenzen in einem solchen Fall auf:

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
HU über­zogen um folgen­den Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
...über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
AU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für PKW, etc.):
...von 2 bis zu 4 Mo­naten15 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten25 €eher nicht
...über 8 Mo­nate60 €1Hier prüfen **
HU über­zogen um fol­genden Zeit­raum (gilt für Fahr­zeuge, für die eine Sicher­heitsprüfung vor­geschrie­ben ist, z.B. LKW):
...bis 2 Mo­nate15 €eher nicht
...von 2 bis zu 4 Mo­naten25 €eher nicht
...von 4 bis zu 8 Mo­naten60 €1Hier prüfen **
...über 8 Mo­nate75 €1Hier prüfen **
Melde­pflichtige Ände­rungen (neue An­schrift, Halterwechsel, Abmel­dung, Still­legung, Inbetrieb­nahme, Erwerb, Einfuhr) der Zulassungs­stelle nicht mit­geteilt
15 €eher nicht
mit unzu­lässiger Misch­bereifung gefahren15 €eher nicht
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen30 €eher nicht
mit Reifen ohne Mindest­profiltiefe von 1,6 mm (EU -Norm seit 01.01.1992) gefahren
60 €1Hier prüfen **
als Halter die Fahrt ange­ordnet oder zugelassen75 €1Hier prüfen **
verkehrsun­sicheres Fahr­zeug betrieben25 €eher nicht
Fahrzeug betrie­ben ohne Betriebs­erlaubnis50 €eher nicht
Fahrzeug mit defektem Aus­puff betrieben20 €eher nicht
Fahrzeug betrieben und dabei gegen Vor­schriften über Lichter und Leuch­ten verstoßen
20 €eher nicht
Fahrzeug mit Reifen betrieben, die nicht den Wetter­verhältnissen angepasst sind (Winter­reifen)
60 €1Hier prüfen **
...zusätzlich mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

Bildnachweise

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