Scheuer plant höheres Bußgeld für das Parken auf dem Radweg
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 5. Juli 2019
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will ein deutliches Zeichen setzen und ein höheres Bußgeld für das Parken auf dem Radweg einführen. So sollen mehr Menschen angeregt werden, auf das Fahrrad umzusteigen. Auch andere Maßnahmen wie Fahrradschnellwege sollen die umweltfreundliche Fortbewegungsmethode schnell attraktiver machen.Das Bußgeld für das Parken auf dem Radweg soll drastisch angehoben werden
Nach einem SPIEGEL-Bericht von Freitag nennt Scheuer das hohe Bußgeld für das Parken auf dem Radweg in einem Gesetzentwurf zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Demnach sollen Autofahrer, welche ihr Fahrzeug auf einem Fahrradweg abgestellt haben, welcher mit Hilfe einer gestrichelten oder durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt ist, mit bis zu 100 Euro Bußgeld bestraft werden können.
Damit kommt Andreas Scheuer einem Anliegen von Gero Storjohann (CDU) aus dem Kreis Segeberg nach, welcher in einem Brief an den Verkehrsminister ein neues, hohes Bußgeld für das Parken auf dem Radweg sowie einen Punkt im Fahreingungsregister (FAER) fordert. Der Vorschlag wird von zahlreichen Verbänden aus den Bereichen Umwelt, Verkehr und Menschen mit Behinderung unterstützt.
So sehen die bisherigen Bußgelder für das Radweg-Parken aus
Das Bußgeld für das Parken auf dem Radweg liegt aktuell bei maximal 35 Euro.
Beim aktuellen Bußgeld für das Parken auf dem Radweg kann noch nicht einmal von einem solchen die Rede sein. Geldbußen bis zu einer Höhe von 55 Euro werden als Verwarngeld bezeichnet. Und beim Radwegparken handelt es sich um ein solches Verwarngeld.
20 Euro werden fällig, wenn ein Kraftfahrzeug auf einem Geh- oder Radweg parkt. Bei einer Behinderung oder einer Parkdauer von mehr als einer Stunde wird die Geldbuße um 10 Euro erhöht. Kommen beide Faktoren zusammen, beträgt das Bußgeld für das Parken auf dem Radweg höchstens 35 Euro. Das dürfe nach Ansicht Storjohanns ebenso wenig sein wie Fahrradfahrer, die auf Grund von Falschparkern ausweichen müssen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Parken auf dem Radweg
Tatbestand | Geldbuße |
Auf dem Radweg gehalten und Andere dadurch behindert | 15 Euro |
Auf dem Radweg geparkt | 20 Euro |
Auf dem Radweg geparkt und Andere dadurch behindert | 30 Euro |
Länger als eine Stunde auf dem Radweg geparkt | 30 Euro |
Länger als eine Stunde auf dem Radweg geparkt und Andere dadurch behindert | 35 Euro |
bestimmt hat er (dazu benötigt man Hirn: also seine Beamten) nicht Unrecht, wenn die Regeln überarbeitet werden. Aber einer der mit der Maut zig Millionen in den Sand gesetzt hat, sollte einfach die Klappe halten.
Meine Frage zu diesem Thema:
ist ein Radweg bereits der Streifen der abgetrennt ist, auch wenn dieser ” Radweg” nicht durch das Gebotsschild Radweg gekennzeichnet ist.
Also ein Radweg auf dem Radfahrer nicht gezwungenermassen fahren müssen?