Hunde aus überhitztem Auto befreien: Was ist gesetzlich erlaubt?
Dürfen Sie bei Hitze eigenmächtig Hunde aus einem Auto befreien?
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie einen Hund allein im Auto entdecken
Selbst im Schatten kann ein Pkw bei Temperaturen von über 20 °C binnen weniger Minuten zur lebensbedrohlichen Falle werden. Da spielt es meist auch keine Rolle, dass das Fenster einen Spalt geöffnet ist oder die Tiere im Inneren einen Wassernapf haben. Oft ist dann schnelles Handeln gefragt.
Wenn Sie ein abgestelltes Auto sehen, in dem ein oder mehrere Hunde eingesperrt sind, und vom Besitzer ist weit und breit nichts zu sehen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
- Prüfen Sie, wie ernst die Lage für die Tiere ist. Zeigen sie bereits Symptome eines Hitzschlags (z. B. starkes Hecheln, glasiger Blick, Apathie)?
- Nur wenn derartige Anzeichen erkennbar sind und somit eine Notsituation vorliegt, dürfen Sie die Hunde eigenmächtig aus dem überhitzten Auto befreien, etwa indem Sie die Scheibe einschlagen oder die Autotür aufbrechen.
- Ist der Zustand der Tiere noch nicht kritisch, sollten Sie versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen.
- Lässt sich der Hundehalter nicht binnen weniger Minuten finden, verständigen Sie die Polizei oder die Feuerwehr.
- Verschlechtert sich der Zustand der Hunde dramatisch, während Sie auf die Einsatzkräfte oder den Besitzer warten, dürfen Sie die Befreiung in die eigene Hand nehmen.
- Sichern Sie nach Möglichkeit Beweise, zum Beispiel in Form von Zeugenaussagen oder Handyvideos. Sollte der Fahrzeughalter Sie später wegen Sachbeschädigung anzeigen, können Sie damit dokumentieren, dass eine Notsituation vorlag. Des Weiteren können solche Beweise dabei helfen, den Hundebesitzer der Tierquälerei zu überführen.
Scheibe einschlagen und Hunde aus Auto befreien: Was sagt das Gesetz?
So leisten Sie Erste Hilfe bei einem Hitzschlag bei Tieren (zum Vergößern bitte anklicken).
Denn das Beschädigen fremden Eigentums ist eine Straftat, die gemäß § 303 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Doch dies sollte Sie nicht davon abhalten, eine Scheibe einzuschlagen, um in Lebensgefahr schwebende Hunde aus einem Auto zu befreien. Denn ein anderer Paragraf stärkt Ihnen hier den Rücken: § 34 StGB „Rechtfertigender Notstand“.
Gemäß diesem ist eine Handlung, die eigentlich als Straftat gilt, nicht rechtswidrig, wenn durch diese die „Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut“ abgewendet wird. Damit ist auch das Leben von Tieren gemeint. Damit Sie sich jedoch auf § 34 StGB berufen können, müssen Sie nachweisen, dass tatsächlich Lebensgefahr für die befreiten Hunde bestand. Deswegen sind Zeugenaussagen und Videobeweise hier so wichtig.
Entscheidet das Gericht zu Ihren Gunsten, hat der Hundehalter nicht nur die Verfahrenskosten zu tragen, sondern muss meist auch die Kosten für den Rettungseinsatz der Polizei oder Feuerwehr bezahlen. Außerdem kann eine Anzeige wegen Tierquälerei auf ihn zukommen.
Ich würde ohne zu zögern sofort handeln. Die Strafanzeige nehme ich gern in Kauf. Aber hier geht es um ein Leben. Egal ob Tier oder Mensch. Das Leben ist wichtig und das gibt es nur einmal.