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Licht im Auto beim Fahren einschalten: Ist das wirklich verboten?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 21. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldtabelle: Innenbeleuchtung im Auto

Verstoß
Das Licht in Ihrem Auto schien nach draußen und …
… belästigte andere Verkehrsteilnehmer10 Euro
… behinderte andere Verkehrsteilnehmer20 Euro
… gefährdete andere Verkehrsteilnehmer30 Euro
… schädigte andere Verkehrsteilnehmer35 Euro
Das Licht in Ihrem Auto schränkte Ihre eigene Sicht beim Fahren ein.10 Euro

FAQ: Licht im Auto während der Fahrt

Darf man mit eingeschaltetem Licht im Auto fahren?

Ja, grundsätzlich ist es nicht verboten, die Beleuchtung im Innenraum des Autos auch während der Fahrt einzuschalten.

Wann kann das Innenlicht im Auto während der Fahrt zum Problem werden?

Gemäß § 23 Abs. 1 StVO muss ein Fahrzeugführer dafür sorgen, dass seine Sicht nicht durch Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird. Sollte die eingeschaltete Innenraumbeleuchtung also dafür sorgen, dass er Personen oder Objekte später bemerkt und es deshalb zu einem Unfall kommen, muss er sich dafür verantworten.

Was droht, wenn das Licht im Auto die Sicht des Fahrers beeinträchtigt?

Wer ein Fahrzeug führt, obwohl seine Sicht beeinträchtigt ist, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Licht im Innenraum während der Fahrt: So ist die Rechtslage

Ist es erlaubt, das Licht im Auto beim Fahren einzuschalten?
Ist es erlaubt, das Licht im Auto beim Fahren einzuschalten?

Viele Menschen glauben, dass es verboten ist, während der Fahrt die Innenraumbeleuchtung im Auto zu benutzen. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Tatsächlich existiert kein Gesetz, das das Einschalten von Licht im Auto beim Fahren verbietet. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um das integrierte Leselicht, die Beleuchtung der Fahrzeugarmaturen oder eine mitgebrachte Taschenlampe handelt.

Grundsätzlich dürfen Sie beim Fahren also Licht im Auto einschalten. Es gibt aber zwei Einschränkungen:

  1. Sie dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, behindern oder belästigen. Das könnte der Fall sein, wenn Ihre Innenraumbeleuchtung zu stark nach außen leuchtet. Achten Sie also darauf, dass dem nicht so ist.
  2. Sie müssen als Fahrzeugführer dafür sorgen, dass Ihre Sicht nicht durch Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.

Der zweite Punkt erscheint paradox: Wie kann mehr Licht dazu führen, dass Sie schlechter sehen? Problematisch wird das tatsächlich erst, wenn es draußen dunkel ist. Wenn Sie dann das Licht im Auto beim Fahren einschalten, gewöhnen sich Ihre Augen an die Helligkeit. Das führt dazu, dass Sie Objekte in der Dunkelheit – also außerhalb Ihres Fahrzeugs – viel später wahrnehmen, selbst wenn sie selbst beleuchtet sind. Obendrein kann das Innenlicht in der Autoscheibe spiegeln und Sie als Fahrer irritieren. Beides erhöht die Unfallgefahr, daher ist es grundsätzlich ratsam, das Licht im Auto während der Fahrt auszulassen.

Wann droht für eingeschaltetes Licht ein Bußgeld?

Wenn Sie das Licht im Auto während der Fahrt auslassen, sehen Sie Objekte in der Dunkelheit besser.
Wenn Sie das Licht im Auto während der Fahrt auslassen, sehen Sie Objekte in der Dunkelheit besser.

Grundsätzlich ist es nicht verboten, das Licht im Auto beim Fahren einzuschalten. Für diese Handlung allein droht also kein Bußgeld. Sie kann aber dazu führen, dass Sie entweder andere gefährden, behindern oder belästigen oder dass Sie Ihre eigene Sicht einschränken. Und diese beiden Dinge sind in der Tat verboten und ziehen Sanktionen nach sich.

Wenn Sie Ihre Innenraumbeleuchtung vom Auto nach außen scheinen lassen, legen Sie nicht die gebotene Sorgfalt im Straßenverkehr an den Tag und verstoßen gegen § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das kann ein Bußgeld von 10 bis 35 Euro nach sich ziehen.

Schränkt das Licht im Fahrzeuginneren Ihre eigene Sicht beim Fahren ein, ist das ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1 StVO. Dafür droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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