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Leasingvertrag widerrufen: Können Sie den Widerrufsjoker zücken?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 22. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Update vom 25.02.2021: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem neuen Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 36/20) entschieden, dass der Widerrufsjoker bei Leasingverträgen nicht in jedem Fall Wirkung zeigen kann. In dem verhandelten Fall ging es jedoch ausschließlich um eine Beurteilung bezüglich des ewigen Widerrufsrechts bei Kilometer-Leasingverträgen. Der Kläger verlangte die Rückzahlung sämtlicher geleisteter Leasingzahlungen. Der Widerruf aufgrund möglicher Vertragsfehler sei hier nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist aber nicht mehr zulässig, so der BGH. Das sogenannte Restwert-Leasing ist davon nicht berührt – hier ist die Möglichkeit des Widerrufs auch Jahre nach dem Vertragsabschluss unbestritten (natürlich nur, sofern entsprechende Sachverhalte dies im Einzelfall begründen können). Hier können Sie mehr über das Urteil erfahren.

Widerruf auch beim Leasing teilweise noch Jahre später denkbar

Wann ist der Widerruf beim Leasing auch Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich?
Wann ist der Widerruf beim Leasing auch Jahre nach Vertragsabschluss noch möglich?

Ein neues Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat den sogenannten Widerrufsjoker bei unterschiedlichsten Verträgen wiederbelebt. Eigentlich war dessen Zeit bereits vor Jahren abgelaufen. Doch nun könnten Fehler in weiteren Kredit-, Darlehens- und Leasingsverträgen für eine Widerrufswelle sorgen. 

Der Clou: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen können im Einzelfall zu einem ewigen Widerrufsrecht bei Leasingverträgen führen. Das heißt: Auch Jahre nach Vertragsabschluss könnten einige Betroffene ohne große Einbußen einfach wieder vom Vertrag zurücktreten und erhalten den Großteil bereits geleisteter Zahlungen zurück. Ganz legal.

Doch unter welchen Umständen können Sie Ihren Leasingvertrag widerrufen?

FAQ: Leasingvertrag widerrufen

Wie lang ist die Widerrufsfrist beim Leasingvertrag?

Wie bei anderen Verträgen auch beträgt die reguläre Widerrufsfrist 14 Tage. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung jedoch kann ein ewiges Widerrufsrecht begründen (sog. Widerrufsjoker). Mehr dazu lesen Sie hier.

Enthält mein Leasingvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Es gibt unterschiedliche Fehler in Leasingverträgen, die ein ewiges Widerrufsrecht begründen können. Einige Beispiele finden Sie hier. Ob Sie in Ihrem Falle von dem Widerrufsjoker Gebrauch machen und Ihren Leasing- oder Autokreditvertrag noch widerrufen können, kann ein Anwalt klären.

Wie kann der Widerruf von einem Leasingvertrag formuliert werden?

Ein Muster, das zeigt, wie Sie den Leasingvertrag fristwahrend widerrufen können, finden Sie hier. Wollen Sie vom Widerrufsjoker Gebrauch machen, wenden Sie sich zur Prüfung Ihres Leasingvertrages und der Erstellung eines wirksam verfassten Widerrufs ggf. an einen Anwalt.

Allgemeines Widerrufsrecht beim Leasingvertrag

Widerrufsrecht: Auch beim Leasing läuft die reguläre Widerrufsfrist nach 14 Tagen ab.
Widerrufsrecht: Auch beim Leasing läuft die reguläre Widerrufsfrist nach 14 Tagen ab.

Ganz allgemein besteht bei Verträgen zur Autofinanzierung – ob nun im Rahmen eines Leasingsvertrages oder eines Autokredits – die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Die gesetzlich und vertraglich hierbei vorgegebene Frist liegt regelmäßig bei 14 Tagen. Das gilt auch für den Widerruf bei einem Leasingvertrag – ob als Unternehmer oder Privatperson.

Sie können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung den Leasingvertrag widerrufen. Sie müssen hierbei auch keine Begründung angeben. Sollten in dieser Zeit bereits Leistungen geflossen sein, werden diese wieder zurückgezahlt. 

Um den Leasingvertrag zu widerrufen, bleiben 14 Tage: Kostenloses Muster

Das folgende Muster dient der Veranschaulichung, wie Sie Leasingverträge fristwahrend widerrufen können. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Wirksamkeit. Bitte übernehmen Sie dieses Muster daher nicht ungeprüft.

[Name und Anschrift Leasingnehmer]

[Anschrift Leasinggeber]

[Ort, Datum]

Betrifft: Widerruf des Leasingvertrages vom [Datum des Vertragsschlusses]
Vertrags-Nr. [XYZ]
Vertragspartner: [Name des Leasingnehmers]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich den mit Ihnen am [Datum] geschlossenen Leasingvertrag – Nr. [XYZ] – fristwahrend innerhalb der gesetzlichen und vertraglich zugesicherten 14-Tages-Frist.

Ich bitte, bereits geleistete Zahlungen bis spätestens zum 

[Datum; angemessene Frist setzen]

an mich zurückzuerstatten. Das von mir geleaste Objekt händige ich an den Eigentümer/Leasinggeber wieder aus.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift Leasingnehmer]

Widerruf von einem Leasingvertrag: Vorlage zum Download

Widerruf von einem Autokredit: Muster

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word
  • nicht ungeprüft übernehmen!

Doch was ist, wenn die 14-tägige Frist bereits abgelaufen ist? Dem einen oder anderen kommt hier ein EuGH-Urteil zugute, dass ein ewiges Widerrufsrecht möglich macht. 

Genug vom Leasing? Widerruf teilweise auch noch Jahre später möglich

Heutzutage gibt es unzählige Angebote auf dem Markt, die den Zugang zum eigenen (Teilzeit-)Auto ermöglichen. Ein eigener oder geleaster Wagen scheint da oftmals nicht mehr die ideale Lösung. Gerade innerhalb von Ballungsgebieten sind Carsharing und Auto-Abos eine immer beliebter werdende Alternative. Doch wie kommen Sie aus Ihrem Leasingvertrag raus, wenn Widerrufen nach lange zurückliegendem Vertragsabschluss eigentlich keine Option mehr ist?

Hier kann Ihnen der Widerrufsjoker zugute kommen: In zahlreichen Verträgen nämlich finden sich Fehler, die bewirken können, dass die Widerrufsfrist eigentlich gar nicht erst zu laufen begann. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann so auch beim Leasing ein ewiges Widerrufsrecht im Einzelfall begründen.

Leasingvertrag Jahre später widerrufen: EuGH-Urteil aus März 2020 reanimiert Widerrufsjoker

Dank einem neuen EuGH-Urteil ist auch bei einem Leasingvertrag der ewige Widerruf zum Teil wieder möglich.
Dank einem neuen EuGH-Urteil ist auch bei einem Leasingvertrag der ewige Widerruf zum Teil wieder möglich.

In seinem Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen C-66/19) erklärte der EuGH sogenannte Kaskadenverweise in Widerrufsbelehrungen für unwirksam. Diese finden sich in unzähligen Autokredit- und Leasingverträgen, die seit dem Jahre 2010 geschlossen wurden. In den Widerrufsbelehrungen findet sich hierbei nur ein ungenügender Hinweis auf die Rechtsgrundlagen für den Beginn der Widerrufsfrist. Diese sei für den Verbraucher nicht eindeutig und mithin unwirksam.

Im Einzelfall können Sie auf Grundlage folgender Fehler auch Jahre nach Vertragsabschluss noch einen Leasingvertrag wirksam widerrufen:

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung (z. B. Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig, sich widersprechende Widerrufsbelehrungen an unterschiedlichen Stellen des Vertrages)
  • fehlende Pflichtangaben etwa zu Vertragslaufzeit, Zinsen oder der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • fehlerhafte Informationen zur Restschuldversicherung
  • fehlende Angaben zu möglichem Vermittler sowie der Vermittlerprovision
  • notwendige Vertragsunterlagen sind dem Verbraucher nur unvollständig zur Verfügung gestellt worden
  • u. v. m.

Achtung! Ob Sie Ihren Leasingvertrag widerrufen und dabei auf den Widerrufsjoker setzen können, lässt sich nicht pauschal festlegen. Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen anwaltlich prüfen. Ein Anwalt kann genau einschätzen, ob der Widerruf beim Leasing in Ihrem Fall tatsächlich aufgrund eines ewigen Widerrufsrechts noch Jahre später möglich ist. Er kann Sie dabei auch über die Folgen des Widerrufs aufklären.

BGH-Urteil zum Widerrufsjoker bei Leasingverträgen

Am 24. Februar 2021 fällte der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil zum Widerrufsjoker bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung. Das Urteil vom Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 36/20) lautet wie folgt:

Der unter anderem für das Leasingrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass einem Leasingnehmer, der als Verbraucher mit einem Unternehmer einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, ein Recht zum Widerruf des Vertrags nicht zusteht.

Damit wird deutlich, dass der Widerrufsjoker bei Leasingverträgen mit Kilometerabrechnung nicht grundsätzlich eingesetzt werden kann.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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3 Kommentare

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  1. Rick.B
    Am 22. Dezember 2022 um 10:55

    Hi ,
    ich wollte jetzt mal fragen wenn sich privat/ beruflich und finanziell was verändert während einer verbindlichen Bestellung.
    Zum Beispiel eine Scheidung, ein Gerichtliches Urteil oder Arbeitslosigkeit.
    Wie kommt man am besten aus einer verbindlichen Bestellung heraus????
    * Bestellung des Autos stornieren und 15% vom Kaufpreis bezahlen
    * Leasingkreditvertrag kündigen bzw. widerufen ( was sind die folgen??)
    *Aufhebungsvertrag der Bestellung vereinbaren ( was sind die folgen??)
    * Das Auto im Internet zu den Angebotenen Konditionen weiterverkaufen WKDA.de bietet so einen Service angeblich an
    Persönliche Probleme können sich bei jedem innerhalb kürzester Zeit ergeben, die frage ist wie man am besten bzw. am günstigsten aus einer verbindlichen Bestellung raus kommt.

  2. Maurice J
    Am 13. Februar 2022 um 11:26

    hi wollte fragen wenn der leasingeber nach dem wiederrufsrecht noch unterlagen benötigt obwohl ich vorher nachgefragt habe ob er alles hat und das auto noch nicht gekauft wurde kann ich dann immernoch wiederrufen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 13:41

      Hallo Maurice J.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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