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Hund am Fahrrad: Ist Fahrradfahren mit Hund gestattet?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit Hund radfahren: Eine gute Idee?

Ob der Hund am Fahrrad laufen kann, hängt auch von dessen Rasse ab.
Ob der Hund am Fahrrad laufen kann, hängt auch von dessen Rasse ab.

Hunde sind die geborenen Läufer. Ihr wölfisches Erbe macht den besten Freund des Menschen zu einem bewegungsfreudigen Tier, das sich am liebsten auf den eigenen vier Pfoten fortbewegt. Sofern nicht rassespezifische oder gesundheitliche Aspekte dagegensprechen, können Besitzer ihren Hund auch am Fahrrad führen.

Alte, kranke oder anderweitig eingeschränkte Hunde (etwa brachyzephale Rassen) sollten jedoch nicht überfordert werden. Insbesondere bei heißem Wetter oder für untrainierte Tiere lohnt sich evtl. auch ein Lastenfahrrad/Fahrradanhänger. Der Hund kann in diesem auch über lange Strecken ganz oder teilweise transportiert werden.

Für kleinere Exemplare eignet sich ggf. auch ein Hundekorb, der am Fahrrad montiert wird. Davon zu unterscheiden ist hingegen eine Fahrradhalterung, die den Hund auf Abstand hält und verhindert, dass die Leine in die Speichen gerät.

FAQ: Hund am Fahrrad

Wie kann ein Hund am Fahrrad geführt werden?

Hunde können in einem Fahrradanhänger, einem Hundekorb oder mithilfe einer Fahrradhalterung an der Leine geführt werden.

Dürfen Hunde von Fahrzeugen aus geführt werden?

Gemäß § 28 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Haustiere nicht von Kraftfahrzeugen wie Autos oder Motorrädern aus geführt werden.

Ist es erlaubt, einen Hund am Fahrrad mitzuführen?

Ein Hund darf mit dem Fahrrad mitlaufen, wenn der Fahrradfahrer ausreichend einwirken und so eine Gefährdung des Verkehrs vermeiden kann.

Rechtliche Aspekte der StVO

Wer ernsthaft trainieren oder sehr weit fahren will, sollte seinen Hund evtl. besser auf dem Fahrrad transportieren - oder zuhause lassen.
Wer ernsthaft trainieren oder sehr weit fahren will, sollte seinen Hund evtl. besser auf dem Fahrrad transportieren – oder zuhause lassen.

In der Regel dürfen keine Haus- oder Stalltiere „von Kraftfahrzeugen aus“ geführt werden, wie es in § 28 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt. Es ist also verboten, seinen Hund oder ein anderes Tier von einem Motorrad oder aus einem Auto heraus Gassi zu führen.

Dies ist normalerweise auch verboten, wenn es sich um die Straßenbenutzung per Fahrrad handelt. Ein Hund kann am Fahrrad aber auch aus rechtlicher Sicht mitlaufen, denn dazu formuliert die StVO eine Ausnahme. Allerdings muss die ihn begleitende Person ausreichend einwirken können (§ 28 Abs. 1 S. 1 StVO), damit das Tier nicht den Verkehr gefährdet.

Besteht in der Gemeinde ein Leinenzwang, ist dieser entsprechend zu beachten; außerdem kann das Tierschutzgesetz eine Rolle spielen (BGH: Az. 4 StR 518/90). Während bestimmte Rassen wie Dalmatiner oder Foxhounds darauf gezüchtet wurden, lange Strecken zu überwinden, kann für einen kurzbeinigen Hund am Fahrrad zu laufen schnell zur Quälerei werden. Dasselbe gilt auch für sehr schwere, große Hunde, Hunde mit rassetypischen Einschränkungen oder kranke Hunde.

Übung macht den Meister – auch bei Hund und Herrchen oder Frauchen

Wer seinen Hund per Hundegeschirr am Fahrrad befestigen will, sollte sich zuvor über die verschiedenen Geschirrtypen für Hunde informieren.
Wer seinen Hund per Hundegeschirr am Fahrrad befestigen will, sollte sich zuvor über die verschiedenen Geschirrtypen für Hunde informieren.

Das Radfahren mit Hund (an der oder ohne Leine) müssen Zwei- und Vierbeiner jedoch trainieren. Der Hund sollte zuverlässig rechts neben dem Rad laufen und zu keiner Seite ausbrechen. Das gilt auch, wenn ein Eichhörnchen über die Straße läuft oder andere Hunde passiert werden müssen.

Lange Strecken sind für einen Hund am Fahrrad jedoch oft auch wegen der harten, rauen Untergründe eine Herausforderung. Zwar sind die Pfotenballen sehr robust, für asphaltierte Straßen aber nicht ausgelegt. Ggf. sollte deshalb zu einem Pfotenschutz wie z. B. Hundeschuhen gegriffen werden.

Sinnvoll kann auch eine Hundehalterung am Fahrrad sein. Die Hundeleine wird durch diese spezielle Fahrradstange zwischen Hund und Rad gehalten. So wird das Verheddern ebenso verhindert wie gefährliches In-die-Speichen-Geraten.

Außerdem ist eine solche Fahrradhalterung für Hunde oftmals mit einer Dämpfung ausgestattet, sodass ein unvorhergesehener Ruck abgefangen wird. Auch eine spezielle Hundeleine für das Fahrrad besitzt diese Rückdämpffunktion in der Regel. Zudem sollte der Hund am Fahrrad ein Geschirr statt eines Halsbandes tragen – andernfalls kann das zu schweren Verletzungen führen.

Achtung bei Dunkelheit! Der Hund neben dem Fahrrad ist in der Regel für andere Verkehrsteilnehmer nur schwer zu erkennen. Daher sollte nicht nur das Rad beleuchtet sein, sondern auch der Abstandhalter am Fahrrad bzw. der Hund entsprechend mit reflektierenden oder leuchtenden Elementen ausgestattet sein.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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4 Kommentare

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  1. Biermann
    Am 12. Juli 2022 um 7:55

    Hallo zusammen !
    Auch mir ist es mit einem unfreundlichen und ahnungslosen Polizisten ähnlich ergangen .
    Obwohl der angeleinte Hund von mir ordnungsgemäß rechts in Fahrtrichtung geführt wurde , wollte ein Polizist mir erklären , ich würde da etwas falsch machen .
    Glücklicherweise kannte ich jedoch den Paragraph 28 Abs . 1 der Straßenverkehrsordnung , der das Führen eines Hundes an der Leine , in Fahrtrichtung rechts erlaubt .
    Daher fragte ich den Polizisten , was er eigentlich von mir will und erklärte ihm gegenüber, ich hätte nichts falsch gemacht .
    Weiterhin sagte ich zu ihm : ” Wenn sie etwas von mir wollen , dann schauen sie sich erst einmal den Paragraph 28 der Strassenverkehrsordnung an . Wenn Sie den Begriffen haben , können wir uns weiter unterhalten “.
    Der Polizist war sichtlich verblüfft über meine Ansage und seine Kollegin amüsierte sich köstlich .
    Also für die Zukunft : ” Auch Polizisten sind nur Menschen und können nicht alles wissen “. Aber unhöflich dürfen sie auf keinen Fall werden . Sollte dies doch der Fälle sein fordern Sie den Polizisten auf , sich auszuweisen und leiten sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten ein .
    Mit freundlichem Gruß
    Biermann

  2. HaJü
    Am 30. Juni 2020 um 18:55

    Mir ging es heute auch so, dass die Polizei neben mir anhielt und mich aufforderte, die Straße zu verlassen und mit Hund am Rad den Gehweg zu benutzen. Das war mir ganz neu, und meines Wissens ist dies auch gar nicht erlaubt! Offensichtlich wusste der Politist von der Sondergenehmigung für Hunde nichts.

  3. Anna
    Am 17. Juni 2020 um 9:08

    Ich habe meinen Hund heute mit einem Geschirr vorschriftsgemäß rechts vom Rad laufen lassen. Wirklich jede Kleinigkeit beachtet und bin ebenfalls von Polizisten unfreundlich zurecht gewiesen worden. Jetzt nach einiger Recherche ärgert es mich umso mehr, dass trotz Einhalten wirklich aller Regeln so darauf reagiert wird. Da braucht man sich über das negative Bild der Polizei nicht wundern!

  4. Paul
    Am 27. September 2019 um 11:04

    Ich bin von der Polizei sehr schroff darauf hingewiesen worden wie Leichtsinnug das Fahren mit Hund und Fahrradist!
    Ich würde ja nur meinen Dickkopf durchsetzen wollen.

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