Erfolgt eine Hochstufung der Versicherung nach einem Unfall?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 10. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Welche Auswirkungen hat ein Unfall auf Ihre Schadenfreiheitsklasse?

Kfz-Versicherung: Nach einem Unfall erfolgt eine Hochstufung.
Kfz-Versicherung: Nach einem Unfall erfolgt eine Hochstufung.

Laut dem deutschen Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) muss der Halter eines Kfz eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese dient dazu, um Personen-, Sach- oder andere Vermögensschäden, die entstehen können, abzudecken. Möchten Sie nicht nur einen möglichen Schaden an einem anderen, sondern auch an ihrem eigenen Auto absichern, ist eine Kaskoversicherung die richtige Wahl. Diese ist – im Gegensatz zur Haftpflicht – jedoch nicht vorgeschrieben.

Fahrzeughalter werden im Rahmen der Versicherung für vorbildliches Verhalten belohnt. Ist kein Schaden am Auto zu melden, profitieren Sie von günstigeren Versicherungsprämien. Findet jedoch ein Unfall statt, der reguliert werden muss, wirkt sich dies negativ auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) aus. In diesem Fall kommt es bei der Kfz-Versicherung zu einer Hochstufung nach dem Unfall. Infos dazu finden Sie hier.

FAQ: Hochstufung nach einem Unfall

Was ist gemeint, wenn von einer Hochstufung bei einem Unfall die Rede ist?

Umgangssprachlich beschreibt eine Hochstufung nach einem Unfall die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Der Begriff „Hochstufung“ rührt wahrscheinlich daher, dass die Versicherungsbeiträge in einem solchen Fall steigen. Kraftfahrer werden allerdings im Schadensfall nicht hoch-, sondern rückgestuft.

Wann kommt es zu einer Hochstufung?

Sobald Sie Ihrer Kfz-Versicherung einen Unfallschaden melden und diese mit der Schadensregulierung beginnt, wird normalerweise auch die Hochstufung eingeleitet.

In welche Schadenf‌reiheitsklasse werde ich nach einer Hochstufung eingeordnet?

In welcher SF-Klasse Sie nach einem regulierten Unfall landen, entscheiden die Versicherungsgesellschaften üblicherweise selbst. Eine beispielhafte Tabelle über die Eingruppierung in die entsprechenden Schadenfreiheitsklassen im Falle einer Hochstufung finden Sie hier.

Findet auch bei einer Teil- oder Vollk‌asko eine Hochstufung nach einem Unfall statt?

Eine Hochstufung bei einem Unfall kann nur dann vorgenommen werden, wenn Sie eine Vollkasko– oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Da es bei einer Teilkasko keine Schadenfreiheitsklassen gibt, können Sie dementsprechend auch nicht hochgestuft werden. Darüber hinaus deckt diese Versicherung auch nur unverschuldete Schäden am eigenen Kfz ab, zu denen es beispielsweise durch Diebstahl gekommen ist, nicht jedoch durch einen Verkehrsunfall.

Hochstufung der Autoversicherung – Eine Begriffserklärung

Grundsätzlich gilt bezüglich der Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse), dass, je länger ein Fahrer unfallfrei unterwegs ist und er keinen Schaden am Auto meldet, dieser immer höher eingestuft wird. Im deutschen System der Versicherungen ist die SF-Klasse 35 die beste, während Fahranfänger in der Klasse 0 beginnen. Findet ein Unfall statt, wird der Fahrer in eine schlechtere, also niedrigere Klasse eingruppiert, weshalb man grundsätzlich von einer Rückstufung spricht.

Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der Hochstufung nach einem Unfall eingebürgert, da diese mit höheren zu zahlenden Prämien für die Dienste der Versicherung einhergehen – auch wenn die Bezeichnung in dieser Form eigentlich falsch ist. Trotzdem wollen wir uns im Folgenden an die Umgangssprache anlehnen und von einer Hochstufung der Kfz-Versicherung nach einem Unfall im Sinne einer Erhöhung der fälligen Kosten sprechen.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Zahl der Schadenfreiheitsklasse dafür steht, wie viele Jahre ein Fahrzeughalter unfallfrei mit einem Auto unterwegs war. Bei der SF-Klasse 35 sind dies also 35 Jahre.

Kfz-Versicherung – Welche Hochstufung erfolgt nach einem Unfall?

Wie die Hochstufung nach einem Unfall ausfällt, ist in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.
Wie die Hochstufung nach einem Unfall ausfällt, ist in den Versicherungsbedingungen nachzulesen.

In welcher Form nach einem Unfall die Hochstufung durch die Versicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen, da dieser Sachverhalt nicht einheitlich geregelt ist. Alle Versicherungen können selbst bestimmen, welche Konditionen hierbei gelten. Grundsätzlich lässt sich jedoch feststellen, dass es bei den zu regulierenden Schäden nicht auf die Höhe der Kosten ankommt.

So führen mehrere kleine gemeldete Schäden innerhalb eines Kalenderjahres bei einer Autoversicherung zur gravierenderen Hochstufung nach einem Unfall, als wenn es zu einem einzigen großen Crash gekommen wäre. Außerdem fällt bei einem Kfz-Haftpflichtschaden die Hochstufung nach einem Unfall in der Regel geringer aus, als wenn es sich um einen Fall für die Vollkaskoversicherung handelt. Des Weiteren ist festzustellen, dass günstigere Kfz-Versicherungen oft schneller hochstufen.

Möchten Sie ganz genau wissen, in welcher Form Ihre Versicherung die Hochstufung nach einem Unfall vornimmt, müssen Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen. Dort finden Sie entsprechende Tabellen.

Beispieltabelle einer Versicherung für die Hochstufung nach einem Unfall

Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Tabelle einer Versicherung zur Hochstufung nach einem Unfall. Dieser können Sie entnehmen, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingestuft werden, nachdem Sie einen Schaden am Auto oder mehrere Unfälle innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet haben.

von SF Klasse Rückstufung nach Schadenanzahl:
HaftpflichtVollkasko
1.2.3.1.2.3.
SF 35SF 25 SF 8SF 2SF 25 SF 10SF 5
SF 34SF 19 SF 7SF 1SF 21SF 10SF 5
SF 33SF 16SF 6SF ½SF 20SF 10SF 4
SF 32SF 14SF 5SF ½SF 19SF 9SF 4
SF 31SF 13SF 4SSF 17SF 8SF 3
SF 30SF 12SF 3SSF 15SF 7SF 3
SF 29SF 11SF 3SSF 14SF 7SF 2
SF 28SF 10SF 20SF 13SF 6SF 2
SF 27SF 10SF 20SF 12SF 6SF 1
SF 26SF 9 SF 20SF 11SF 5SF 1
SF 25SF 9 SF 20SF 11SF 5SF 1
SF 24SF 8 SF 20SF 10SF 5SF 1
SF 23SF 8 SF 20SF 10SF 5SF 1
SF 22SF 8 SF 20SF 10SF 5SF 1
SF 21SF 8 SF 20SF 10SF 4 SF 1
SF 20SF 7SF 10SF 10SF 4 SF 1
SF 19SF 7SF 10SF 9SF 4 SF 1
SF 18SF 7SF 10SF 9SF 4 SF ½
SF 17SF 6SF 10SF 8SF 3SF ½
SF 16SF 6SF ½MSF 8SF 3SF ½
SF 15SF 5SF ½MSF 7SF 20
SF 14SF 4SMSF 7SF 20
SF 13SF 4SMSF 6SF 20
SF 12SF 3 SMSF 6SF 10
SF 11SF 3 SMSF 5SF 10
SF 10SF 20MSF 5SF 10
SF 9SF 20MSF 4SF 10
SF 8SF 20MSF 3SF ½M
SF 7SF 10MSF 2SF ½M
SF 6SF ½MMSF 20M
SF 5SF ½MMSF 10M
SF 4SMMSF 10M
SF 3SMMSF ½MM
SF 20MM0MM
SF 10MM0MM
SF ½MMMMMM
SMMMMMM
0MMMMMM
MMMMMMM
Quelle: AKB der Allianz-Kfz-Versicherung

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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46 Kommentare

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  1. Anna M
    Am 11. November 2025 um 17:24

    Ich finde diese SF-Abstufungen schon sehr hart und irgendwie total ungerecht. Ich wurde nach 26 Jahren ohne Unfall, nach einem! Unfall von SF 13 auf SF 4 zurückgestuft und werde bei einer Kündigung auf SF3 zurückgestuft. Wie kann so etwas rechtens sein? Nach Vergleichen bei unterschiedlichen Versicherungen habe ich festgestellt, dass im Grunde alle KfZ-Versicherungen solche harten Abstufungen vornehmen, obwohl einige bei Vergleichsportalen von „faire“ Rückstufung schreiben. Was ist daran fair? Das Lesen der aktuellen AKB der Versicherer lohnt sich vorab somit auch nicht wirklich.

  2. Günter W.
    Am 12. September 2025 um 23:29

    Hallo,
    Habe im Jahr 2017 einen Hagelschaden gehabt, der mit der Vollkasko reguliert wurde.
    Im Jahr 2019 einen Lackschaden, der auch über die Vollkasko reguliert wurde, habe immer einen Rabattschutz gehabt.
    Dieses Jahr wurde ein neues Auto angeschafft, was meine alte Versicherung nicht versichern wollte.
    Versicherung gewechselt und von SF 35 in Teil- und Vollkasko auf SF 24 in Teil- und SF 11 in Vollkasko hoch gestuft.
    Meiner Meinung wäre, wenn ich zwei Schäden in einem Jahr hätte wäre die Hochstufung korrekt gewesen?

  3. Jenny
    Am 16. April 2025 um 13:08

    Hallo,

    ich hatte 2024 einen Unfall. Dabei hat mich ein abbiegendes Auto geschnitten. Ich wurde zum Unfallverursacher und von SF 14 (bis dahin seit 2008 unfallfrei und ohne Punkt) auf SF6 gestuft. Bzgl. des Bußgeldes musste ich vor Gericht, da ich nicht eingesehen habe, dass Bußgeld zu bezahlen. Die Richterin sowie meine Anwältin für Verkehrsrecht haben mir zugestimmt, dass ich nicht an dem Unfall die Schuld trage. Meine Versicherung hat 8000 Euro Schaden bezahlt, obwohl es sich um einen Kratzer an der Felge handelte. Mein Auto war vorne komplett beschädigt. Ich habe den Beschluss vom Gericht an meine Versicherung geschickt und darum gebene die SF anzupassen, da ich nicht die Schuld trage. Dort bedründet man mir, dass die Stufenbestimmung nicht mit der Höhe des Schadens zu tun hat sondern mit der Anzahl der Unfälle in einem Jahr. Ist die Anpassung der Stufen in diesem Fall korrekt?

    Vielen Dank.

  4. Böckstiegel
    Am 8. Oktober 2024 um 12:00

    Ich bin außer der Haftpflicht zusätzlich Vollkasko versichert.
    Es kam zu einer Touchierung mit einem vor mir geparkten PKW. Ein Fall für meine Haftpflichtversicherung. Der Schaden steht noch nicht fest und somit nicht die Höherstufung.
    Frage : Ist meine Vollkasko (Beiträge) ebenfalls davon betroffen?
    Besten Dank Antworter ✌

  5. Silke
    Am 21. August 2024 um 21:39

    Hallo, leider hatte ich vorgestern einen Autounfall, ich bin jemanden hinten drauf gefahren und er dem davor. Dass ich jetzt leider Hochgestuft werde ist mir klar, da ich den Rabattschutz nicht abgeschlossen habe. Was ich jetzt wissen möchte ist, ich habe drei Autos bei meiner Versicherung angemeldet und versichert, werde ich jetzt bei allen drei Autos Hochgestuft oder nur bei dem, mit dem ich den Unfall hatte.
    Gruß Silke

    • Thomas
      Am 25. Oktober 2024 um 15:43

      Die Berechnung der neuen SF-Klasse wird natürlich nur einem Vertrag zugeschrieben, und zwar dem des unfallbeteiligten Fahrzeuges.
      Kleiner Tip: es besteht m.W. die Möglichkeit, die Versicherungsverträge innerh. derselben Versicherung und derselben Versicherungsart unter den Fahrzeugen zu tauschen. Erfolgte der Unfall nämlich mit einem Fahrzeug, dass in einer sowieso schon teureren SF-Klasse eingestuft ist, als ein anderes versichertes Fahrzeug, kann es sich lohnen, diesen Vertrag nach der Hochstufung mit dem preisgünstiger eingestuften Fahrzeug zu tauschen. So dürfte es sich lohnen, den jetzt teuer versicherten 300PS-Unfallwagen der in nun in SF5 eingestuft wurde, in die Versicherung des preiswerten 60-PS-Fahrzeuges aufzunehmen, das vielleicht in SF 35 ist. Das 60-PS-Gefährt dürfte nämlich wesentlich günstiger in SF 5 sein, als das PS-stärkere Fahrzeug.

  6. David
    Am 30. November 2023 um 11:41

    Ich hatte im Sommer diesen Jahres einen eigenverschuldeten Unfall gegen eine Leitplanke.
    Mein Auto ist Teilkasko versichert (DEVK).
    Nun werde ich aif nächstes Jahr von sf5 auf sf2 gestuft und mein jährlicher Kostenbeitrag steigt erheblich. Zudem wurde die Leitplanke noch nicht repariert und die Versicherung ist für keinerlei Kosten (Teilkasko und Haftpflicht) aufgekommen. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht, dass die Leitplanke jemals repariert wird, da sie noch gut intakt aussah und das ganze auf einer abgelegenen und beschädigten Straße passierte..
    Ist die Umstufung und der Kostenanstieg also rechtens, bzw. sinnig?
    Grüße

  7. Uwe M
    Am 11. November 2021 um 21:11

    bin beim ausparken eines supermarkts auf einen hinter mir stehendes auto aufgefahren. Ich war beireits bis zu zwei drittels meines fahrzeugs schon aus dem parkplatz hinausgefahren .wer hat schuld ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2021 um 11:07

      Hallo Uwe M.,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Stefan B
    Am 15. September 2021 um 0:20

    Hallo – meine Farge ist — Meine Versicherung nimmt an das ich ein Schaden von einem meiner Beifahrer an einem anderen Fahrzeug entstanden ist . Ich teile der Versicherung mit das ich nicht weiß , da es schon über ein Jahr her ist , wer der Beifahrer war und ich habe den Unfall nicht mitbekommen. Durch einen Zufall weil ich etwas bei meiner Versicherung nachfragen wollte, habe ich erfahren das diese bereits durch die Inanspruchnahme der Regulierungsvollmacht den Schaden ohne mich bereits beglichen hat ! Ohne mich zu informieren und einzuräumen , da es ein Bagatellschaden ist , diesen zu begleichen ! Das Schlimmste für mich ist , das meine Prozente in der Versicherungsprämie steigen und ich somit im nächsten Jahr doppelt zuviel bezahlen müsste ! Ich bin sehr unzufrieden mit der WGV , die auch bei jetzigen Telefonaten Frech und abweisend reagiert , mit den Worten -“ „Pech gehabt, sie verstehen das wohl nicht, uns egal, und nein wir schicken ihnen nichts mehr zu!! —- Was kann ich machen damit Hauptsächlich meine Prämie nicht steigt !??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2021 um 12:33

      Hallo Stefan B.,

      wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Behörde oder Ihre Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. C. Schmidt
    Am 17. Januar 2021 um 18:47

    Hallo,
    mein Sohn hatte letztes Jahr einen Unfall mit meinem Auto, ist es korrekt ,daß die Versicherung mir dafür von meinen 33 schadenfreien Jahren 16 Jahre abzieht ? Ich zahle ja eh schon mehr Versicherungprämie damit er mit meinem Auto fahren kann und für den Totalschaden an meinem Auto ist die Versicherung, der ich jahrelang treu geblieben bin, auch nicht aufgekommen .
    Mit freundlichen Grüßen
    C. Schmidt

    • Thomas
      Am 25. Oktober 2024 um 15:21

      Für einen verschuldeten Schaden am eigenen PkW kommt nur eine Vollkasko auf. Sollten Sie also „nur“ eine Teilkasko haben, hat die Versicherung korrekt gehandelt.
      Es ist natürlich gut und vertragskonform gewesen, dass Sie Ihre Versicherung von einem zusätzlichen Fahrer ihres Autos in Kenntnis gesetzt haben, andernfalls wäre eine zusätzliche Vertragsstrafe in Höhe Ihres Jahresbeitrages fällig gewesen und rückwirkend eine Umstufung so, als ob Sie Ihren Sohn regulär angemeldet hätten. So steht es zumindest in meinen Vertragsunterlagen.

      Nach einem Unfall kann man natürlich zu einer andern Versicherung wechseln, die ggf. günstiger ist.

      In Ihrem Falle hätte sich sogar ein „Rabattschutz“ gelohnt, um eine Rückstufung nach einem einmaligen Unfall zu vermeiden.

    • Claudia
      Am 19. August 2023 um 4:55

      Hallo bei mir haben sie genau das gleiche gemacht ,28 Jahre Unfall frei ,und passiert was und wird man um soviel Jahren zurück gestuft ich finde das ungerecht.
      mit freundlichen Grüßen
      Claudia

  10. Milo R.
    Am 11. November 2020 um 9:58

    Ich habe einen Unfallschaden an meinen PKW. Vollkasko versichert SB 300 €.
    Bei den Unfall war niemand weiter beteiligt, es entstand einen anderen kein Schaden.
    Meine Frage, wieso werde ich dann in Haftpflicht auch hochgestuft ob wohl kein weitere Unfallbeteiligter geschädigt wurde?

    Grüße

    Milo

  11. Ursula W.
    Am 29. Januar 2020 um 16:36

    Hatte vor Monaten einen Unfall mit einem lkw ich war schult einen Schaden von 5000€ an meinem Auto und am lkw auch 6000€ jetzt hatt meine Versicherung mir geschrieben und mich hoch gestuft von 32 % Auf 46% darf sie das und Vollkasko von 27% auf 34 % ich versteh das gar net hat man nicht ein Unfall frei im Leben sowas hab ich gehört oder is das nur daher gesprochen Mit freundlichen Grüßen Ursula wiedemann

  12. winfried
    Am 9. Januar 2020 um 12:37

    Hallo,

    ein Verkehrsteilnehmer meint, von mir im Sept. abgedrängt worden zu sein und seine Felgen dadurch beschädigt zu haben. Ich selbst habe davon nichts gemerkt. Er ging zur Polizei und diese kam zu mir. Ich habe bei der Haftpflichtversicherung den potenziellen Schaden gemeldet. Die Polizei stellte das Verfahren im Nov. ein. Die Versicherung erhöhte mit der Rechnung für das neue Jahr die Haftpflichtprämie aufgrund der geänderten SF-Einstufung durch den gemeldeten potenziellen Schaden. Der potenziell Geschädigte hat nach dem Gang zur Polizei jedoch den Schaden nicht bei meiner Versicherung geltend gemacht. Er hat laut Versicherung aber insgesamt drei Jahre Zeit dafür. Die Versicherung musste also bislang noch keinen Schaden begleichen. Selbst wenn er sich noch meldet, ist es fraglich, ob die Versicherung ihmgegenüber leistet. Sie veränderte aber, wie gesagt, trotzdem bereits meine Schadenfreiheitsklasse und erhöhte die Prämie. Wenn in drei Jahren der Schaden nicht beglichen werden muss, bekomme ich lt. Versicherung die zuviel bezahlte Prämie wieder zurück.
    Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob das Vorgehen rechtens ist, denn die Versicherung musste noch nicht leisten und meine Schuld ist nicht erwiesen. Kann ich gegenüber der Versicherung eine Aussetzung der Prämienerhöhung bis zur Klärung erwirken?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    VG
    Wini

  13. waltraud
    Am 26. November 2019 um 23:03

    ich fahre zuegig auf die autobahn,war alles frei warschnell auf 130 kmh,mer darf man nicht,es war dunkel man würde licht sehen wenn einer von hunten kommt,nichts war,dann aufeinmal fährt einer auf,der muss sehr schnell gewesen sein,auserdem hätte mein licht sehen müssen und konnte links rüber wechseln,trotzdem bin ich der erste in der unfallaufnahme der polizei ,nun muss meine versicherung den schaden vom unfallverursacher bezahlen und ich werde um 37%höher gestuft.wie kann das sein??? habe doch niemanden behindert geschweige gefährtet,habe meine vorgeschriebene kmh gefahren.weiss jemand rat???????????????? danke

  14. B.
    Am 25. November 2019 um 18:37

    Hallo,
    Ist das normal das man von SF 19 auf SF 9 runter gestuft wird,
    nach einem Unfall Meldung??
    Viel dank
    MfG B.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:27

      Hallo B.,

      nach einem Unfall kann die Versicherung den Betroffenen unter Umständen höherstufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. WBB
    Am 25. November 2019 um 11:11

    Hab meine Tür auf gemacht in Parkplatz und ein kleine 0,5cm kratzer im klarlack (nicht durch farb). Bin verurteilt fur Unfallfucht und hab €100 bezahlt fur das KRATZER. Das HDI Versicherung hat meine SF Klasse von SF28 zu SF12 gewechselt. Ist das LEGAL ??? Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 16:17

      Hallo WBB,

      eine Obliegenheitspflichtverletzung und ein Schaden können den Wechsel der Schadenfreiheitsklasse unter Umständen begründen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. S.
    Am 28. Januar 2019 um 19:11

    Wenn ich mit einem Mietwagen (in Deutschland) unterwegs bin und einen Unfall (selbstverschuldet) habe, der dann auch über die Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma abgewickelt wird, steigt dann in meiner privaten KFZ-Versicherung meine SF? Bezieht sich die SF also nicht auf den Halter, sondern auf den Fahrer bzw. auf die Person?

  17. Sylvia M.
    Am 26. Januar 2019 um 13:24

    Wenn ich mit einem Mietwagen (in Deutschland) unterwegs bin und einen Unfall (selbstverschuldet) habe, der dann auch über die Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma abgewickelt wird, steigt dann in meiner privaten KFZ-Versicherung meine SF? Bezieht sich die SF also nicht auf den Halter, sondern auf den Fahrer bzw. auf die Person?

  18. Sylvia M.
    Am 26. Januar 2019 um 13:13

    Wenn ich mit einem Miewagen unterwegs bin und einen Unfall (selbstverschuldet) habe, der dann auch über die Haftpflichtversicherung der Mietwagenfirma abgewickelt wird, steigt dann in meiner privaten KFZ-Versicherung meine SF? Ist diese also nicht Halter- sondern personenbezogen?

  19. Andreas R.
    Am 11. Januar 2019 um 23:24

    Ich habe im April 2017 beim Rückwärtsfahren auf einem Supermarktparkplatz in Kroatien, den hinter mir stehenden Wagen übersehen und bin auf ihn leicht aufgefahren. Ich habe sofort meine Versicherung angerufen und alle Daten weitergegeben.
    Meine Versicherung sagte mir nach 6 Monaten, das sich Niemand gemeldet hat und der Fall geschlossen wird.
    Für mich super !! Ich wurde auch von SF 29 auf 30 gesetzt.
    Heute bekomme ich ein Schreiben, das ich 121,-Euro Entschädigungsleistungen zahlen soll, sonst werde ich auf SF26 zurück gestuft. Heute ist der 11.01.2019 !!!
    Kann mir eine Antwort darauf geben ??

    Gruß

  20. Andreja V.
    Am 18. Dezember 2018 um 18:30

    Ich habe mich als unfallverursacher bei meiner Versicherung gemeldet, der geschädigte hat sich bis her nicht nicht gemeldet und trotzdem hat mich meine Versicherung hochgestuft. Meine Frage: haben sie das Recht dazu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:37

      Hallo Andreja V.,

      das sollte aus Ihren Vertragsunterlagen hervorgehen. Es ist aber üblich, dass Versicherte nach einem Schadensfall höhere Beiträge bezahlen müssen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Petra
    Am 24. November 2018 um 22:17

    Hallo…Mir wurde die Heckscheibe eingeschlagen und Heckklappe zerkratz
    ..nun stuft mich versic herung um 8 Stufen zurück

  22. F.E
    Am 14. November 2018 um 17:00

    Hallo, ist es rechtens das man meine Autoversicherung (Teilkasko) nach einem Unfall von der S/F 1/2 bei 70% , auf S/F M mit 140% hochgestuft hat?
    MfG F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 16:20

      Hallo F.E,

      Versicherungen nehmen nach einem Unfall häufig die Hochstufung vor. Lesen Sie ggf. in Ihren Unterlagen nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Ricardo
    Am 23. Oktober 2018 um 19:42

    Ich habe einen parkenden Fahrzeug angefahren , habe sf31 , das auto war ein porsche , wie hoch wird meine Versicherung eingestuft ?

  24. GoGreen
    Am 23. Oktober 2018 um 14:38

    Hallo,
    es gibt ja in SF 35 noch die Jahre, die man in der SF35 ist. Wie sieht es hier mit der Hochstufung nach einem UNfall aus?
    Danke.
    MfG
    GoGreen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:31

      Hallo GoGreen,

      da sich die Regelungen je nach Versicherer unterscheiden, sollten Sie dies direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Mike
    Am 3. August 2018 um 18:23

    Hallo, ich habe einen parkenden Wagen beim vorbeifahren erwischt. Der Unfallgegner hat sein Wagen in die Werkstatt gegeben und sich ein Leihwagen genommen, solange wie die Reperatur halt dauert. Ich bin SFK 4 und die Kosten für die Reperatur Betragen ca. 2.500,00 €. Spielt es eine Rolle ob der jenige sich ein Leihwagen genommen hat oder nicht bei der Hochstufung? Wäre mein neuer Beitrag geringer, wenn der Unfallgegner kein Leihwagen genommen hätte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 14:57

      Hallo Mike,

      bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung oder einen Anwalt. Hier spielen vermutlich vertragsrechtliche Details eine Rolle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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