Helmpflicht beim Skifahren: Nur mit Schutzhelm auf die Piste?
Letzte Aktualisierung am: 13. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Auf Ski und Snowboard schwere Kopfverletzungen vermeiden
Mit Beginn der kalten Jahreszeit reisen jedes Jahr viele Menschen in die Berge, um sich dort mit Ski und Snowboard auf den Pisten zu vergnügen. Dabei erreichen die (Hobby-)Wintersportler leicht hohe Geschwindigkeiten, die bei einem Zusammenstoß zu schweren Verletzungen führen können. Mit einem entsprechenden Skihelm lassen sich allerdings viele Schädel- und Gehirnverletzungen verhindern.
Doch besteht eine Helmpflicht beim Skifahren? Ist in Deutschland die Verwendung eines Schutzhelms vorgeschrieben? Gilt eine entsprechende Verpflichtung etwa für Kinder? Welche Konsequenzen drohen bei einem Skiunfall ohne Helm? Und welche Vorgaben gelten zur Helmpflicht beim Skifahren in Österreich, Italien und der Schweiz? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Helmpflicht beim Skifahren
Eine Helmpflicht für Ski und Snowboard gibt es in Deutschland nicht, auch wenn Ärzte und Skiverband diese seit Jahren fordern. Ungeachtet einer Verpflichtung ist es sinnvoll, sich in der Freizeit nur mit einem geeigneten Schutzhelm die Piste hinunter zu stürzen.
Da in Deutschland beim Skifahren keine Helmpflicht besteht, droht dafür kein Bußgeld. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Versicherung bei einem Skiunfall ohne Schutzhelm die Übernahme der Kosten verweigert. Denn nicht selten bewerten die Versicherer dies bei der Schadensregulierung als fahrlässiges Verhalten.
Für Kinder bis 15 Jahre gilt beim Skifahren in Österreich eine gesetzliche Helmpflicht. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Bundesländer Tirol und Vorarlberg. Weitere Informationen zu den Vorschriften im Ausland finden Sie hier.
Skifahren mit Helm: In Deutschland Pflicht?
Beim Skifahren und Snowboarden lassen sich Stürze nicht immer vermeiden und die Verletzungsgefahr ist daher relativ groß. Durch das Tragen eines geeigneten Skihelms ließen sich laut Einschätzung von Experten bis zu 80 Prozent der Kopfverletzungen vermeiden. Eine gesetzliche Helmpflicht beim Skifahren gibt es in Deutschland dennoch nicht.
Ungeachtet dessen, ist die Bereitschaft einen Helm zu tragen allerdings hoch. So geht der Deutsche Skiverband davon aus, dass etwa 93 Prozent aller Skifahrer freiwillig einen Helm tragen. Zurückzuführen sind diese Zahlen zum einen auf die umfassende Aufklärungsarbeit, zum anderen aber auch auf die Berichterstattung zu schweren Skiunfällen mit prominenter Beteiligung.
Wichtig! Auch wenn es in Deutschland beim Skifahren keine Helmpflicht gibt, kann der Verzicht auf die Schutzausrüstung weitreichende Konsequenzen haben. Denn neben dem höheren Verletzungsrisiko besteht auch die Gefahr, dass Versicherungen bei einem Unfall nicht oder weniger zahlen. Denn der Verzicht auf einen Skihelm wird häufig als fahrlässiges Handeln ausgelegt. So musste zum Beispiel ein verletztes Ehepaar bei einem eigentlich unverschuldeten Skiunfall 50 Prozent der Haftung tragen (Urteil des OLG München vom 22. Februar 2021 (Az.: 8 U 3652/11)).
Helmpflicht beim Skifahren im Ausland
Wer seinen Skiurlaub außerhalb von Deutschland verbringen will, sollte sich im Vorfeld über die geltenden Vorschriften informieren. Denn ein Bußgeld aus dem Ausland kann schnell ein Loch in die Reisekasse reißen. Nachfolgend haben wir die Regelungen zur Helmpflicht beim Skifahren für einige Länder zusammengetragen, wobei die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
- Frankreich: Eine Helmpflicht beim Skifahren besteht in Frankreich sowohl für Kinder als auch Erwachsene nicht.
- Italien: In Italien sind Kinder bis 14 Jahre zum Tragen eines Skihelmes verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift droht den Erziehungsberechtigten ein Bußgeld von bis zu 200 Euro sowie der Entzug des Skipasses.
- Kroatien: Eine Helmpflicht besteht in Kroatien ebenfalls nur für Kinder. Diese müssen bis 15 Jahre einen Schutzhelm tragen.
- Österreich: Eine Helmpflicht besteht in Österreich beim Ski- und Snowboardfahren für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre. In Tirol und Vorarlberg besteht allerdings nur eine Empfehlung zum Tragen eines Schutzhelmes. Verstoßen Kinder beim Skifahren gegen die Helmpflicht, droht in Österreich kein Bußgeld.
- Polen: Beim Skifahren in Polen besteht eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. Bei Verstößen gegen die Vorschriften müssen die Erziehungsberechtigten mit einer Geldstrafe von bis zu 5000 Złoty (rund 1070 Euro) rechnen. Zudem kann der Skipass entzogen werden.
- Schweden: In Schweden ist das Tragen eines Skihelm nicht vorgeschrieben. Allerdings nehmen viele Liftbetreiber Kinder nur mit, wenn diese einen entsprechenden Helm tragen.
- Schweiz: Auch wenn der Gesetzgeber keine Helmpflicht beim Skifahren in der Schweiz vorschreibt, sind dort fast alle mit einem Schutzhelm auf der Piste unterwegs. Die umfassende Aufklärungsarbeit macht scheinbar gesetzliche Vorschriften unnötig.