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Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden: Diese Bußgelder drohen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zu schnell unterwegs in Schweden

Erfahren Sie hier, welche Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden drohen.
Erfahren Sie hier, welche Strafen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden drohen.

Tiefe Wälder, glasklare Seen und eine endlose Küste – Schweden ist besonders für Naturliebhaber ein beliebtes Reiseziel. Wer zu den vielfältigen Landschaften vordringen will, reist gern schnell und bequem mit dem Auto dorthin. Nehmen Sie in Schweden mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teil, müssen Sie sich wie alle anderen auch an die dort geltenden Verkehrsregeln halten.

Dazu gehört es unter anderem, die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Zum einen ist dies wichtig, um Gefahrensituationen vorzubeugen. Auf Landstraßen stellen besonders Elche eine große Gefahr für den Straßenverkehr dar. Passieren Sie ein „Achtung-Elch“-Verkehrsschild, gelten hier die gleichen Regeln wie beim Wildwechsel in Deutschland. Sie sollten die Geschwindigkeit reduzieren und mit erhöhter Aufmerksamkeit sowie ständiger Bremsbereitschaft weiterfahren.

Zum anderen sollte die Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden, um die Urlaubskasse nicht unnötig zu belasten. Denn überschreiten Sie hier die Geschwindigkeit, kann ein Bußgeld die Folge sein. Doch wie schnell darf ich maximal fahren, um keine Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden zu riskieren? Welches Bußgeld droht in diesem Fall? Im Folgenden erhalten Sie die Antworten.

FAQ: Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden

Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden?

Waren bis zu 50 km/h erlaubt, droht ein Bußgeld von mindestens 180 Euro. Waren mehr als 50 km/h erlaubt, wird ein Bußgeld von mindestens 140 Euro fällig.

Wie kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden vermieden werden?

Halten Sie sich an die Tempolimits in Schweden. Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf Landstraßen 70 km/h und auf Fernstraßen 80 km/h. Auf Autobahnen dürfen Sie maximal 110 bis 120 km/h fahren.

Muss ich das Bußgeld nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden zahlen?

Ja, Geldsanktionen ab 70 Euro, die nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden verhängt werden, sind innerhalb der EU bzw. des EWR auch im Heimatland noch vollstreckbar.

VerstoßBußgeld
Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/hab 230 €
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/hab 395 €

Tempolimit in Schweden: Wie schnell darf ich hier maximal fahren?

Die maximale Geschwindigkeit wird in Schweden in der Regel durch Verkehrsschilder vorgegeben. Wie schnell gefahren werden darf, hängt normalerweise davon ab, auf welcher Straße Sie unterwegs sind und ob sich diese innerorts oder außerorts befindet. Der Straßentyp entscheidet demnach über die auf einem bestimmten Streckenabschnitt geltende Höchstgeschwindigkeit, die dann durch ein Verkehrszeichen angezeigt wird. Haben Sie die Beschilderung nicht gesehen, dürfen normalerweise folgende Höchstgeschwindigkeiten nicht überschritten werden:

  • Innerorts ist wie in Deutschland auch eine Geschwindigkeit von 50 km/h einzuhalten. Allerdings kann diese durch Verkehrsschilder auch auf 40 km/h herabgesetzt werden.
  • Außerorts, also zum Beispiel auf Landstraßen, dürfen Autofahrer maximal 70 km/h fahren. Auf Fernstraßen gilt hingegen eine höhere Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h. Es kann allerdings sein, dass auch 90 bis 100 km/h erlaubt sind, wenn die Fahrbahnen durch eine Mittelleitplanke getrennt sind.
  • Auf Autobahnen gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 110 bis 120 km/h.
Sind Sie in Schweden mit dem Auto unterwegs, sollten Sie also unbedingt auf die Beschilderung achten, um kein Bußgeld zu riskieren.

Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden: Wie hoch ist das Bußgeld?

Urlaub in Schweden: Die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung können auch in Deutschland noch vollstreckt werden.
Urlaub in Schweden: Die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung können auch in Deutschland noch vollstreckt werden.

Sie kommen auch in Schweden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ungeschoren davon. Denn wie in Deutschland droht auch hier eine Geldbuße. Schon eine geringe Überschreitung der Geschwindigkeit kann teuer werden und die Urlaubskasse ordentlich belasten.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich danach, um wie viel km/h die Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde und welche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Strecke galt:

  • Es waren bis zu 50 km/h erlaubt: Ein Bußgeld von über 180 Euro ist möglich, bei mehr als 30 km/h zu viel sogar über 360 Euro.
  • Es waren mehr als 50 km/h erlaubt: Hier droht ein Bußgeld von mindestens 135 Euro.

Auf Straßen mit geringerer Geschwindigkeitsbegrenzung droht also wie auch hierzulande ein höheres Bußgeld. Dieses erhöht sich außerdem, je mehr die Geschwindigkeit überschritten wurde (in Fünferschritten).

Generell lässt sich sagen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden ab 20 km/h zu viel ein Bußgeld von über 230 Euro droht. Sind Sie über 50 km/h zu schnell gefahren, kann ein Bußgeld von über 395 Euro die Folge sein.

Kann ein Bußgeld aus Schweden in Deutschland vollstreckt werden?

Erhalten Temposünder einen Bußgeldbescheid aus dem Urlaubsland, zum Beispiel weil Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Schweden begangen haben, stellen diese sich zumeist die Frage, ob das Bußgeld aus dem Ausland überhaupt noch in Deutschland eingetrieben werden kann.

Da Schweden zur Europäischen Union gehört und es ein Abkommen zwischen den EU-Ländern gibt, welches die Vollstreckung von ausländischen Geldsanktionen ab 70 Euro inkl. Verwaltungsgebühren erlaubt, kann ein Bußgeld aus Schweden also durchaus auch noch fällig werden, wenn der Urlaub bereits beendet ist und Sie zurück in der Heimat sind.

Andere Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Führerschein hätten (Fahrverbot oder Führerscheinentzug) oder eine Eintragung in das Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) müssen Sie aber in Deutschland nicht befürchten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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