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Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was hier zu beachten ist

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 10. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Beides wird durch die Polizei kontrolliert.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Beides wird durch die Polizei kontrolliert.

Sanktionen bei Verkehrsvergehen können neben dem Bußgeld und Punkten in Flensburg auch der Führerscheinentzug und das Fahrverbot sein.

Wer zu schnell unterwegs ist oder zu viel Promille bei einer Kontrolle aufweist, muss oft mit einem Fahrverbot rechnen. Verkehrssünder, die den Führerschein abgeben müssen, bezeichnen diesen Verlust des Führerscheins oft auch als Entzug. Allerdings ist dies nicht korrekt.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis als Strafe ist wesentlich schwerwiegender als ein Fahrverbot für einige Monate. Doch wo genau liegt der Unterschied zwischen dem Führerscheinentzug und einem Fahrverbot? Was müssen Betroffene für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis beachten? Diese und weitere Fragen sollen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet werden.

FAQ: Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis

Bedeutet das Fahrverbot den Entzug des Führerscheins?

Nein, bei einem Fahrverbot wird der Führerschein durch die Behörden aufbewahrt. Die Fahrerlaubnis wird nicht entzogen.

Wird der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet?

Ja, dies kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde geschehen. Die Fahrerlaubnis ist dann nicht mehr gültig.

Besteht nach einem Fahrverbot eine Sperrfrist?

Nein, diese besteht nur bei der Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach einem abgegoltenen Fahrverbot erhalten Fahrer den Führerschein ohne Sperrfrist zurück.

Keine Lust zu lesen? Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Video erklärt

Video zur Entziehung der Fahrerlaubnis
Video: Wann müssen Sie den Führerscheinentzug fürchten?

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Der Unterschied

Nach einem besonders schweren Vergehen im Straßenverkehr, wie stark überhöhte Geschwindigkeit, bei Alkohol- und Drogendelikten oder auch wiederholte Auffälligkeit, was meist Punkte zur Folge hat, werden Sanktionen, wie etwa der Führerscheinentzug oder ein Fahrverbot, verhängt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist dabei eine der schwersten Maßnahmen.

Dies wird im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.

Ein Führerschein bescheinigt dem Fahrer die Erlaubnis ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Daher hat der Inhaber eines Führerscheins auch eine Fahrerlaubnis. Begeht ein Verkehrsteilnehmer nun eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es dazu kommen, dass er entweder das Führerscheindokument zeitweilig abgeben muss oder die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verliert.

Bei einem Fahrverbot hingegen wird nur das Dokument verwahrt, was diese Erlaubnis beurkundet. Der Führerschein wird hier für ein bis drei Monate in amtliche Verwahrung gegeben. Das bedeutet, dass das Führerscheindokument einbehalten jedoch nicht die Fahrerlaubnis abgesprochen wird. Die Bußgeldbehörde spricht das Fahrverbot aus.

Im Gegensatz zum Fahrverbot bedeutet der Führerscheinentzug den Verlust der Fahrerlaubnis.

Der Führerscheinentzug kann per Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Bei einem Führerscheinentzug wird die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs vorläufig oder endgültig entzogen.

Der Kraftfahrer erhält in diesem Fall den Führerschein nach einer Sperrfrist nicht automatisch zurück, sondern muss die Wiedererteilung beantragen.

Eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten wird verhängt. Nach Ablauf der Sperrfrist und meist auch nach dem Absolvieren weiterer Maßnahmen, wie der MPU, kann die Neuausstellung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Führerscheinentzug und Fahrverbot: Kann das gleichzeitig vorliegen?

Bei Fahrverbot und Führerscheinentzug darf kein Kfz geführt werden.
Bei Fahrverbot und Führerscheinentzug darf kein Kfz geführt werden.

Wurde der Führerschein entzogen, darf kein führerscheinpflichtiges Kraftfahrzeug mehr geführt werden. Dies schließt also ein Fahrverbot ein, welches ab Rechtskraft des Urteils gilt und somit Bestand hat. Darüber hinaus kann bei einem Fahrverbot auch das Führen führerscheinfreier Fahrzeuge verboten werden.

Liegt für ein anderes Vergehen ein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dessen Antritt durch einen Einspruch oder die 4-Monats-Frist verschoben wurde, ist dieses auch während der Zeit von einem Führerscheinentzug gültig. Das Fahrverbot ist auch weiterhin vollstreckbar. Geschieht dies, darf der Betroffene kein Auto oder andere Kfz fahren.

Der Betroffene sollte die zuständige Bußgeldstelle umgehend über den Führerscheinentzug informieren. Das Fahrverbot wird dann während der Zeit des Entzugs der Fahrerlaubnis abgegolten.

Steht nach einen Führerscheinentzug die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bevor, sollte der betroffene Kraftfahrer auch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Vorliegen eines Fahrverbotes informieren.

Der neue Führerschein darf nicht ausgehändigt werden, solange das Fahrverbot noch läuft. Hat der Kraftfahrer die Behörden entsprechend informiert, erfolgt in der Regel keine anschließende Vollstreckung des Fahrverbots.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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52 Kommentare

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  1. Michi
    Am 24. August 2017 um 7:00

    Hallo Redaktion,
    derzeit habe ich ein Fahrverbot von einem Monat ab zu warten und erhielt 2 Punkte, weil ich innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurde. Kurz nach dem Vergehen, jedoch vor Rechtskraft des Fahrverbots ist mir ein ähnliches Malheur passiert, ausserhalb geschl. O., das mir wieder 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot eingebracht hat.
    Habe innerhalb der letzten 4 Jahre meinen Schein bereits zwei mal abgeben müssen. Immer auf Grund überhöhter Geschwindigkeit. Bin mit den neuen, insgesamt nun bei 7 von 8 Punkten.
    Erhöht sich jetzt das Strafmaß und muss ich mit einer MPU rechnen?

    Danke für die Hilfe!
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 9:05

      Hallo Michi,

      zunächst ist zu sagen, dass Sie bei sechs bzw. sieben Punkten in Flensburg kostenpflichtig verwarnt werden. Bei acht Punkten ist die Entziehung der Fahrerlaubnis unumgänglich. Da Sie als Wiederholungstäter gelten sollten, sollte ein zusätzliches einmonatiges Fahrverbot angeordnet werden können. Bei wiederholten Auffälligkeiten können außerdem härtere Sanktionen angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Michael F.
    Am 6. August 2017 um 9:03

    Hallo, ich würde bei einem Auffahrunfall mit Alkohol zum pusten 0,45 mg aufgefordert und gleichzeitig wurde mir Blut entnommen. Ich weiß das der Blutwerte höher sein wird, aber um wieviel und was erwartet mich. Ich bin quasi Ersttäter und mir ist auch direkt der Führerschein eingezogen worden. Kann man den Einzug mit dem Fahrverbot anrechnen lassen.Bin als Handwerker auf meinen Führerschein angewiesen.1. Monat wäre zwar o.k. Aber länger wird schon ein Problem. Sowas wird mir nie wieder passieren.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:04

      Hallo Michael,

      da Sie eine Verkehrsstraftat begangen haben, ist eine genaue Einschätzung der Konsequenzen nicht möglich – dies wird vor Gericht entschieden. Die Folgen können jedoch von einem einfachen Fahrverbot bis hin zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis reichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Horst B.
    Am 11. Juli 2017 um 11:45

    Im Juni 2016 wurde mir wegen einer Trunkenheitfahrt (1,67%o) mein Führerschein für 10 Monate entzogen. Zwischenzeitlich
    hatte ich einen Schlaganfall. Was muß ich anstellen, das ich meinen Führerschein jetzt wieder zurückbekomme?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:56

      Hallo Horst,

      ist die Sperrfrist abgelaufen, können Sie eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Bezüglich des Schlaganfalls lässt sich sagen, dass Sie ein Fahrzeug bedenkenlos führen können, wenn dieser vollständig kuriert wurde. Häufig wird ein medizinisches Gutachten verlangt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf: https://www.bussgeldkatalog.org/autofahren-nach-schlaganfall/

      Die redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Benjamin s
        Am 8. November 2022 um 16:10

        Ich habe im September 2021 meinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen (1,3P) Die Sperrfrist ist seit Ende August vorbei, doch jetzt warte ich auf eine behördliche Überprüfung meiner Akte. Ich bekam bei der Beantragung zur Wiederausstellung gesagt, es könne Monate dauern. Gibt es einen direkten Kontakt, an die ich mich wenden kann?
        Bei der örtlichen Führerscheinstelle (in Mittelfranken) kann mir keine Auskunft gegeben werden.

  4. Sandra S.
    Am 11. Mai 2017 um 11:16

    Ich hatte Anfang des Jahres 2016 einen Autounfall wo mir danach vom Amt vorgeworfen wurde ,das der durch die Einnahme von Medikamenten erfolgte. Nach Untersuchung eines Amtsarztes, der bestätigte das meine Medikamente kein Einfluss auf den Straßenverkehr hätten, durfte ich meinen Führerschein behalten ! Jetzt ein Jahr später hatte ich wieder einen Unfall an dessen Auslösung ich mich nicht Erinnern kann ! Muß ich jetzt meinen Führerschein abgeben,oder könnte es positiv zu meinen Gunsten verlaufen, wenn ich ein medizinisches Attest vorlegen würde das zeigt das ich Medikamentös richtig eingestellt bin!?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 8:51

      Hallo Sandra,

      eine Beurteilung Ihres Falles ist leider nicht möglich, da viele vom ärztlichen Gutachten bzw. einer ärztlichen Untersuchung abhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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