Fahrradfahren mit Anhänger: So sind Sie sicher unterwegs!
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Fahren mit Fahrradanhänger
Gerade am Anfang kann ein Fahrradanhänger etwas schwer zu fahren sein. Daher sollten Sie, bevor Sie auf diese Weise Kinder auf dem Fahrrad mitnehmen, den Umgang mit dem Anhänger abseits von vielbefahrenen Straßen üben. Hilfreiche Tipps haben wir hier zusammengestellt.
Nein, nicht jedes Fahrrad eignet sich dafür. Daher sollten Sie im Vorfeld abklären, ob der Hersteller eine Freigabe für das Fahren mit einem Fahrradanhänger erteilt hat. Entsprechende Informationen finden Sie in der Bedienungsanleitung, alternativ dazu können Sie auch direkt beim Hersteller nachfragen.
Beim Fahrradfahren mit einem Anhänger müssen Sie den Radweg benutzen. Fehlt ein solcher, ist die Straße zu verwenden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist nur gestattet, wenn dieser durch ein entsprechendes Verkehrszeichen für den Radverkehr freigegeben ist.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Vorschriften gelten beim Fahrradfahren mit einem Anhänger?
Fahrradanhänger sind eine gute Möglichkeit, um Kinder, Hund oder auch Einkäufe mit dem Rad zu transportieren. Damit dies möglich sicher geschieht, gilt es allerdings verschiedene Vorgaben zu beachten. So muss das Fahrrad zum Ziehen eines Anhängers geeignet sein. Ob eine entsprechende Freigabe des Herstellers vorliegt, können Sie der Bedienungsanleitung entnehmen oder Sie erkundigen sich direkt beim Hersteller.
Darüber hinaus gilt es die gesetzlichen Vorgaben für die Beleuchtung an Fahrradanhängern zu beachten. Gemäß § 67a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind folgende lichttechnische Einrichtungen vorgeschrieben:
- zwei weiße Rückstrahler vorne (Breite mind. 600 mm)
- ein weißer Scheinwerfer vorne (Breite mind. 1000 mm)
- eine rote Schlussleuchte hinten (Breite mind. 600 mm)
- zwei rote Rückstrahler hinten
- weiß reflektierende Streifen an den Reifen, weiß reflektierende Speichen oder mindestens gelbe zwei Katzenaugen pro Rad
Damit Kinder besonders sicher unterwegs sind, sollten diese beim Fahrradfahren mit dem Anhänger unbedingt gesichert sein. Neben den vorhandenen Gurten ist auch die Verwendung von Fahrradhelmen sinnvoll. Der Transport von Kindern in Fahrradanhängern ist zum nur bis zu einem Alter von 7 Jahren gestattet und der Fahrer des Rades muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Wichtig! Das Fahrradfahren mit einem Anhänger kann sich gerade auf schmalen Radwegen schwierig gestalten. Dennoch ist nicht gestattet, auf den Gehweg auszuweichen. Ist kein Radweg vorhanden, muss für das Fahren mit dem Fahrradanhänger die Straße genutzt werden.
Tipps für das Fahren mit Fahrradanhänger
Auch beim Fahrradfahren mit einem Anhänger gilt der Grundsatz: Übung macht den Meister. Aus diesem Grund sollten Sie den Umgang erst einmal ohne Ladung trainieren, damit Sie zum Beispiel ein Gefühl für Bremsweg und Wendekreis entwickeln. Nachfolgend haben wir einige Tipps zusammengestellt:
- Beim Wenden die Linkskurve bevorzugen, denn die Anhängekupplung befindet sich meist auf der linken Seite und kann dadurch nicht das Hinterrad blockieren.
- Seien Sie sich der Breite des Anhängers bewusst. Ecken Sie mit breit ausgestellten Ellenbogen nicht an, passt meist auch der Anhänger durch.
- Denken Sie an die zusätzliche Länge, denn bei einer schmalen Verkehrsinsel kann der Fahrradanhänger ggf. noch auf die Straße ragen.
- Nutzen Sie beim Ein- und Aussteigen die Feststellbremse, um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen.
- Vermeiden Sie hohe Geschwindigkeiten, das einseitige Überfahren von Hindernissen und eine ungleichmäßige Gewichtsverteilung. Dadurch steigt das Risiko, dass Sie beim Fahrradfahren mit einem Anhänger umkippen.
Wie schnell darf mich ein elektrisch angetriebener Anhänger schieben? Ich habe einen Radfahrer gesehen der zog Augenscheinlich einen Anhänger, der hatte aber einen Motor und schob das Rad flott voran. Bedient wurde es über einen Schalter am Lenker des Zugfahrrades.
Danke für die Info.
Im Prinzip nett gedacht, aber auch durch die Widerholung wird es nicht richtiger:
Ein Fahrrad mit Anhänger muß nicht den Radweg benutzen, siehe VWV zur Radwegebenutzungspflicht. Da Radwege nach TA nur für “typische” Fahrräder (einspurig, aufrecht) ausgelegt sind, sollen andere Räder oder Räder mit Anhänger nicht beanstandet werden, wenn sie stattdessen die Straße nutzen, ergo die Benutzungspflicht besteht für diese nicht.