Dienstführerschein bei Bundeswehr und Polizei: Bestimmungen der FeV

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Dienstführerschein ist vom normalen Führerschein zu unterscheiden.
Der Dienstführerschein ist vom normalen Führerschein zu unterscheiden.

Fahrerlaubnis für Dienstfahrzeuge: Das ist zu beachten!

Wer im öffentlichen Straßenverkehr ein Kfz führen möchte, muss in der Regel eine Fahrprüfung wie jeder andere ablegen, bevor er sich hinter das Steuer setzen darf. Von der normalen Fahrerlaubnis zu unterscheiden ist jedoch die Dienstfahrerlaubnis. Diese wird ihrem Namen entsprechend nur erteilt, wenn es in einem bestimmten Dienstverhältnis erforderlich ist.

Im Folgenden wollen wir näher auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Dienstführerschein eingehen: Was genau ist ein Dienstführerschein und wem und unter welchen Voraussetzungen wird er erteilt? Wo ist es möglich, einen Dienstführerschein zu erhalten? Inwiefern wirkt er sich auf die allgemeine Fahrerlaubnis für den privaten Gebrauch aus? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

FAQ: Dienstführerschein

Was ist ein Dienstführerschein?

Er kann innerhalb eines bestimmten Dienstverhältnisses zur Nutzung bestimmter Fahrzeuge erforderlich sein (z. B. in der Bundeswehr). Damit dürfen Sie aber keine Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehr führen.

Für welche Fahrerlaubnisklassen gibt es den Dienstführerschein der Bundeswehr?

Die Bundeswehr hat eigene Führerscheinklassen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Kann ich den Dienst- in einen normalen Führerschein umschreiben lassen?

Ja, in der Regel ist dies möglich. Wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Was genau ist ein Dienstführerschein und welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es dazu?

Eine Dienstfahrerlaubnis berechtigt den Inhaber dazu, Dienstfahrzeuge zu führen. Dies gilt jedoch nur für Kfz des Dienstbereiches, für den die Erlaubnis erteilt wurde. Das bedeutet aber auch, dass private Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehr geführt werden dürfen – selbst wenn dies für eine dienstliche Tätigkeit notwendig ist. Dies darf nur derjenige, der neben dem Dienstführerschein auch einen allgemeinen Schein besitzt.

Der entsprechende Gesetzestext findet sich in Kapitel 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit dem Titel Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen. Demnach sind nur die entsprechenden Stellen der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie der Länderpolizei berechtigt, eine solche Erlaubnis auszustellen. Zudem ist der Dienstführerschein der Bundeswehr nur in Verbindung mit dem Dienstausweis gültig.

In der Regel kann jeder, der in einem bestimmten Dienstbereich tätig ist, einen solchen Dienstführerschein beantragen bzw. die entsprechende Erlaubnis bekommen. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses – ob nun Arbeiter, Angestellter, Beamter oder Soldat. Voraussetzung ist trotzdem, dass der Antragsteller dem allgemein gültigen Mindestalter für das Führen von Kfz entspricht.
Die Muster für den Dienstführerschein der Bundeswehr, Bundespolizei etc. finden sich in der FeV.
Die Muster für den Dienstführerschein der Bundeswehr, Bundespolizei etc. finden sich in der FeV.

Den Dienstführerschein gibt es nicht im Scheckkartenformat, wie es beim normalen Führerschein der Fall ist. Stattdessen gibt es Muster für die verschiedenen Arten, je nach dem, welche Dienststelle diese ausstellt. Diese Muster können Sie in der Anlage 8 zur FeV einsehen (Muster 2 für die Bundeswehr, Muster 3 für den (bundes-)polizeilichen Dienst.

Wie lange der Dienstführerschein gültig ist, das ergibt sich aus Abs. 2 § 26 FeV. Darin heißt es in Satz 1, 2 und 3:

Der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein einzuziehen. Wird das Dienstverhältnis wieder begründet, darf ein Dienstführerschein ausgehändigt werden, sofern die Dienstfahrerlaubnis noch gültig ist.

Desweiteren kann eine solche Dienstfahrerlaubnis, sollte sie nicht mehr gültig sein, neu erteilt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 24 FeV Verlängerung von Fahrerlaubnissen erfüllt werden.

Zusammenhang zwischen allgemeiner und dienstlicher Fahrerlaubnis

Obwohl ein Dienstführerschein nicht als Ersatz für den allgemeinen Führerschein herhalten kann – genauso wenig ist es andersherum möglich – kann unter Umständen das Innehaben oder der Entzug der einen auf die andere eine Auswirkung haben.

Möchte der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis einen allgemeinen Führerschein bekommen, kann er von einigen Voraussetzungen dafür freigesprochen werden (§ 27).

Dazu gehören die folgenden:

  • Sehtest
  • Schulung in Erster Hilfe
  • Befähigungsprüfung
  • Vorschriften über die Ausbildung

Selbiges gilt, wenn jemand, der eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzt, einen Dienstführerschein erhalten möchte.

Doch auch, wenn es zum Entzug einer solchen Fahrerlaubnis kommt, hat das Auswirkungen: Wird der private Führerschein entzogen, bspw. wegen eines Verkehrsdeliktes im öffentlichen Straßenverkehr, muss auch der Dienstführerschein abgegeben werden. Das bedeutet, das auch die dienstliche Fahrerlaubnis erlischt. Die Faherlaubnisbehörden und die Dienststellen sind per Gesetz (§ 27 Abs. 3) dazu verpflichtet, sich über derartige Vorkommnisse gegenseitig zu unterrichten.

Fahrerlaubnisklassen beim Dienstführerschein von der Bundeswehr

Manche fragen sich, ob für die Dienstfahrerlaubnis eine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden muss.
Manche fragen sich, ob für die Dienstfahrerlaubnis eine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden muss.

In Bezug auf den Dienstführerschein bei der Bundespolizei sowie bei der Länderpolizei gelten die allgemein bekannten europäischen Fahrerlaubnisklassen. Bei der Bundeswehr kommen jedoch zusätzlich eigene Klassen dazu:

  • AY: Diese gilt für Krafträder der Klasse A, sofern sie eine Nennleistung von höchstens 15 Kilowatt und einen Hubraum von höchstens 200 Kubikzentimeter aufweisen.
  • F: Es dürfen Voll- und Halbkettenfahrzeugen gefahren werden. Entsprechende Anhänger sind ebenfalls bei dieser Führerscheinklasse eingeschlossen.
  • G: Diese Klasse gilt für gepanzerte Radfahrzeuge, die auch als Sonderkraftfahrzeuge bezeichnet werden.
  • P: Mit einem solchen Dienstführerschein dürfen Kfz der Klassen C oder C1 geführt werden, um mehr als 8 Personen, doch nicht mehr als 15 Personen auf besonders zugelassenen Plätzen zu befördern.
Um einen Dienstführerschein einer solchen bundeswehreigenen Klasse zu erwerben, muss der Betroffene eine gesonderte theoretische und praktische Prüfung bestehen, selbst wenn er bereits im Besitz eines zivilen Führerscheins ist. Eine Ausnahme bildet hier der Pkw der Klasse B. Jeder, der Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B ist und bei der Bundeswehr arbeitet, kann einen Dienstwagen der Klasse B fahren. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass er an einer Ausbildung über besondere Bestimmungen der Bundeswehr teilgenommen hat. Die Fahrfertigkeit muss zudem während der Ausbildung zum Kraftfahrfeldwebel geprüft werden.

Dienstführerschein umschreiben – was brauche ich?

Sind Sie im Besitz von einem Dienstführerschein und möchten ihn in eine zivile Fahrerlaubnis umschreiben lassen, müssen Sie sich zunächst an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde für Ihren Bezirk wenden. Dies kann bspw. das Bürgeramt sein. Einen Termin können Sie häufig über das Internet buchen. Wichtig ist, dass Sie persönlich bei dem Amt vorstellig werden.

Informieren Sie sich am besten rechtzeitig, welche Unterlagen für die Umschreibung benötigt werden. Häufig sind die folgenden Papiere zum Termin mitzubringen:

  • den gültigen Personalausweis bzw. den gültigen Pass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Ihren Dienstführerschein
  • ggf. Ihren zivilen Führerschein, falls durch diese durch die Umschreibung erweitert wird

Zudem fallen Gebühren an, wenn Sie Ihren Dienstführerschein umschreiben lassen wollen. In der Regel müssen Sie mit etwa 35 Euro rechnen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (93 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

3 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Kevin S
    Am 29. Februar 2024 um 10:51

    Ich würde gerne meine Sportbootführerschein den ich bei der Marine absolviert habe gerne Privat umschreiben lassen. Die Zuständige Dienstelle Marinekommando sagte mir es sei nur möglich innerhalb von 5 Jahren nach Dienstzeitende den Führerschein zu beantragen?
    Ist das richtig?
    Weil der Führerschein liegt noch in meiner Personalakte!

  2. Bernhard K
    Am 18. November 2020 um 20:24

    Ich verstehe das alles nicht mehr, ich war auch bei der Bundeswehr 1987 für 6 Jahre, da durfte jeder der ein Bundeswehrführerschein besaß z.B BCE klasse 3,4 zivil ein privat Auto fahren sowie auch einen LKW warum hat man das geändert ,es ist auch die gleiche Prüfung wie zivil der ein privaten Führerschein macht bei einer Fahrschule , nur das der Soldat noch einige Prüfungsbogen militärischer Fragen bei der Prüfung dazu bekam ,also eigentlich noch mehr Wissen erforderlich wie im zivilen Bereich bei Fahrschulen

  3. WoLugang Klein
    Am 26. Oktober 2020 um 18:31

    Habe die Fahrerlaubnis der Bundeswehr Klasse B im zivilen darf ich die Klasse C 1 fahren. Gilt diese Klasse auch bei der Bundeswehr?

Verfassen Sie einen neuen Kommentar