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An Demenz erkrankt: Ist Autofahren noch möglich?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 21. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

„Ohne Geist“ hinter dem Steuer?

Schließen sich Demenz und Autofahren automatisch aus?
Schließen sich Demenz und Autofahren automatisch aus?

Die Diagnose Demenz reißt den betroffenen Personen und ihren Angehörigen nicht selten den Boden unter den Füßen weg. Schließlich geht die Erkrankung mit dem schrittweisen Verlust der geistigen und intellektuellen Fähigkeiten einher. Im Alltag müssen Demenzkranke abhängig vom Krankheitsverlauf mit weitreichenden Einschränkungen rechnen. Dabei ist es für die Betroffenen in der Regel besonders wichtig, trotz Erkrankung oder Behinderung weiterhin mobil zu sein und dadurch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Doch darf man mit Demenz noch ein Auto fahren oder bedeutet die Erkrankung automatisch den Verlust der Fahrtauglichkeit? Auf welche Warnzeichen sollten Angehörige achten? Können Ärzte bei Demenz das Autofahren verbieten? Und besitzen Personen, die trotz Demenz dem Autofahren nachgehen, einen Versicherungsschutz, der im Unfall die Kosten übernimmt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Autofahren bei Demenz

Können Demenzkranke noch dem Autofahren nachgehen?

Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung verbieten das Autofahren mit Demenz nicht pauschal. Stattdessen ist eine individuelle Beurteilung der Fahreignung notwendig.

Ab wann darf ich mit Demenz nicht mehr das Autofahren praktizieren?

Ab wann sich die Demenz auf die Fahrtauglichkeit auswirkt, hängt vom individuellen Krankheitsverlauf ab. Angehörige und Ärzte sollten daher auf fahrsicherheitsrelevante Auffälligkeiten achten. Worum es sich dabei handeln kann, lesen Sie hier.

Wer haftet für Demenzkranke bei einem Verkehrsunfall?

Bei einem Unfall reguliert zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Unter Umständen kann der Versicherer aber Regressansprüche gegenüber dem Fahrer oder dessen Angehörigen geltend machen, wenn dieser mit Demenz dem Autofahren nachgeht.

Darf man mit Demenz dem Autofahren nachgehen?

Dürfen Demenzkranke beim Autofahren noch selbst das Steuer in der Hand halten?
Dürfen Demenzkranke beim Autofahren noch selbst das Steuer in der Hand halten?

Demenz führt zu einer Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit und wirkt sich dabei unter anderem auf Gedächtnis, Wahrnehmung, Konzentration, Orientierung und Urteilsfähigkeit aus. Fähigkeiten, die grundsätzlich auch für das Führen von Fahrzeugen und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unerlässlich sind. Doch schließen sich deshalb das Autofahren und Demenz generell aus?

Ein Blick in die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) kann hier für mehr Klarheit sorgen. So heißt es darin:

Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 vorliegen, muss von der Art und Schwere eines hirnorganischen Psychosyndroms bzw. einer hirnorganischen Wesensänderung abhängig gemacht werden. So kann eine leichte hirnorganische Wesensänderung die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisgruppe 1 unter Umständen unberührt lassen. Schwere Störungen schließen jedoch die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen auch dieser Gruppe aus.

Demnach untersagt der Gesetzgeber bei einer Erkrankung an Demenz das Autofahren mit Fahrzeugen der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T nicht grundsätzlich. Vielmehr gilt es individuell zu prüfen, inwieweit sich die Demenz auf den Führerschein bzw. die Fahrtauglichkeit auswirkt. So lassen sich in einem frühen Stadium Demenz bzw. Alzheimer und das Autofahren häufig noch miteinander vereinbaren.

Dabei spielt unter anderen auch die Art der Demenz eine wichtige Rolle. So geht zum Beispiel die Frontotemporale Demenz häufig mit Persönlichkeitsveränderungen einher, die zu einem aggressiven und risikofreudigen Fahrstil und der Missachtung von Verkehrsregeln führen können. Im Gegensatz dazu ist zum Beispiel das Autofahren bei vaskulärer Demenz, also der Zerstörung von Hirngewebe aufgrund von Schlaganfällen, zeitweise durchaus möglich.

Wichtig! Gemäß Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ist bei Demenz das Autofahren weiterhin möglich. Allerdings gelten dabei Einschränkungen für bestimmte Fahrzeug- bzw. Führerscheinklassen. So können die erkrankten Personen üblicherweise nicht den Anforderungen gerecht werden, die der Gesetzgeber zum Führen von Lkw und Bussen stellt.

Auffälligkeiten bei Demenzkranken

Behörden und Ärzte können das Autofahren bei Demenz untersagen.
Behörden und Ärzte können das Autofahren bei Demenz untersagen.

Bei einer Demenzerkrankung ist die Verschlechterung der geistigen Leistungsfähigkeit mitunter ein schleichender Prozess. Ob sich die Demenz und das Autofahren miteinander vereinbaren lassen, ist daher ständig zu überprüfen. Dabei sollten Angehörige auf fahrsicherheitsrelevante Auffälligkeiten achten. Dazu zählen unter anderem:

  • Unangebrachte Geschwindigkeit
  • Zu dichtes Auffahren
  • Missachtung von Verkehrszeichen
  • Unentschlossenes Verhalten
  • Desorientierung an Kreuzungen
  • Verfahren auf bekannten Strecken
  • Häufige Beinahe-Unfälle
  • Fehler beim Einsatz der Pedale

Wollen betroffene Personen trotz Beeinträchtigungen der Demenz das Autofahren nicht aus freien Stücken aufgeben, können Angehörige ggf. eine Überprüfung der Fahreignung von Amtswegen anmelden. Mitunter reicht es aber auch schon aus, den Schlüssel zu verstecken und das Auto in etwas Entfernung zu parken. Zudem darf auch ein Arzt die Behörden informieren, wenn fahruntüchtige Personen sich dennoch hinter das Steuer setzen. Der Gesetzgeber hebt in einem solchen Fall also die ärztliche Schweigepflicht auf.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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