Datenschutz in Jobcenter, Arbeitsamt & Co. – Wie werden Sozialdaten geschützt?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2021
Daten von Leistungsbeziehern unterliegen dem Sozialdatenschutz
Immer mehr personenbezogene Daten werden im privaten und öffentlichen Bereich erhoben, gespeichert und verarbeitet. Meistens ist es für den Betroffenen kaum noch nachvollziehbar, wem welche Daten zur Verfügung stehen.
Es ist auch nicht immer klar, ob die entsprechende Stelle diese personenbezogenen Daten an Dritte weitergibt, unabhängig davon ob sie dazu überhaupt befugt ist.
An dieser Stelle greift der Datenschutz, der das informationelle Selbstbestimmungsrecht schützen soll. Er soll jeden Einzelnen davor schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in unzulässiger Weise in seinen Rechten beeinträchtigt wird. Jeder Bürger soll selbst darüber bestimmen, wem er seine Daten preisgibt und wie diese verwendet werden.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick darüber, was Sozialdaten sind, wie die Daten von Leistungsbeziehern im Jobcenter geschützt werden und welche Rechte Betroffene in Bezug auf ihre Daten haben.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Datenschutz im Jobcenter
Jobcenter gewähren Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese müssen sie anhand der jeweiligen Situation und Bedürftigkeit berechnen. Das funktioniert aber nur, wenn die Antragsteller entsprechende Auskünfte darüber erteilen.
Ja. Die Sachbearbeiter müssen sachgerecht mit den angeforderten Daten umgeben. Sozialdaten dürfen nicht ohne gesetzliche Grundlage oder Einwilligung des Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Was Sozialdaten sind, erklären wir hier.
Zunächst steht Ihnen ein Auskunftsrecht hinsichtlich der zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu. Auch können Sie im Rahmen der Gesetze die Berichtigung und Löschung Ihrer Daten verlangen und deren Verarbeitung einschränken oder widersprechen. Und Sie dürfen sich jederzeit an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden.
Sozialdatenschutz im Jobcenter – Was sind Sozialdaten?
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verfassungsrechtlich verbürgt und als Grundrecht verankert. Gerade wenn Behörden große und sensible Datenmengen speichern und verarbeiten, ist besonderer Wert auf den Schutz dieses Grundrechts zu legen.
Wenn Menschen Sozialleistungen bei der Behörde beantragen, müssen sie eine Vielzahl hochsensibler persönlicher Daten preisgeben, die dann gespeichert und verarbeitet werden. Doch auch bei anderen öffentlichen Stellen ist dies der Fall. Neben dem Jobcenter spielt Datenschutz auch beim Arbeitsamt eine wesentliche Rolle.
Die Auskünfte, die die Betroffenen machen müssen, sind unter anderem für die Berechnung der Sozialleistungen relevant. Und auch für die erfolgreiche Eingliederung im Arbeitsmarkt spielen diese Informationen eine Rolle.
Zu den erhobenen Daten gehören z. B.:
- der berufliche Werdegang
- familiäre Beziehungen (z. B. Familienstand und Kinder)
- die Wohnsituation
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Folglich gilt der Datenschutz auch für Sozialdaten im Jobcenter. Sie sollen vor einer unberechtigten Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe an Unbefugte geschützt werden.
Gibt es Datenschutz im Jobcenter?
Auch das Jobcenter muss sich an die Regeln im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) halten, so wie jede andere öffentliche und nicht-öffentliche Stelle auch.
Um den Schutz personenbezogener Informationen zu gewährleisten, ergreifen Behörden verschiedene Maßnahmen:
- Mitarbeiter müssen im Umgang mit Sozialdaten datenschutzkonform geschult und angewiesen werden.
- Jedes Jobcenter hat einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser unterstützt die Behördenleitung bei der Umsetzung des Datenschutzes. Außerdem ist er Ansprechpartner für die Leistungsbezieher vor Ort.
- Darüber hinaus erfolgt eine externe Datenschutzkontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Dieser berät und kontrolliert alle öffentlichen Stellen, also auch das Arbeitsamt und die Jobcenter.
Welche Rechte haben Empfänger von Sozialleistungen?
Den Leistungsempfängern stehen verschiedene Rechte und Ansprüche zu, die einen umfassenden Datenschutz gewährleisten sollen.
Betroffene haben ein Auskunftsrecht und können Akteneinsicht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verlangen. Ihnen ist auf Antrag Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Sozialdaten zu erteilen. Auch zur Herkunft der Daten bzw. zu deren Empfänger und zum Zweck der Speicherung muss Auskunft gegeben werden. Die Auskunft hat unentgeltlich zu erfolgen.
Der Betroffene kann die Berichtigung falscher oder unvollständiger Daten verlangen. Sozialleistungsempfänger haben das Recht auf Löschung oder Sperrung von Daten, die zu Unrecht gespeichert wurden oder die nicht mehr benötigt werden.
Jede betroffene Person darf den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anrufen.
Übermittlung von Daten durch das Jobcenter – Datenschutz nach dem SGB II und X
Personenbezogene Daten dürfen vom Jobcenter laut Datenschutz dann an Dritte weitergegeben, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vorliegt. Eine derartige Befugnis kann sich z. B. aus folgenden Bestimmungen ergeben:
- § 50 Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II)
- §§ 68 – 78 Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X)
Der Datenschutzbeauftragte
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie in Ihren Datenschutzrechten verletzt sind, haben Sie mehrere Möglichkeiten.
Sie können sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Jobcenters wenden. Dieser ist Ihr erster Ansprechpartner vor Ort, wenn es um Datenschutzverletzungen geht. Er kennt sich mit der rechtlichen Situation und der Arbeit im Jobcenter sehr gut aus und kann Ihnen sehr schnell weiterhelfen.
Sie haben auch das Recht, sich direkt an den BfDI zu wenden. Er berät Sie mit seinen Mitarbeitern in Bezug auf Ihre datenschutzrechtlichen Belange und hilft Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber dem Jobcenter. Etwas anderes gilt für kommunale Träger, für die der jeweilige Landesbeauftragte für den Datenschutz zuständig ist.
Folgen bei einem Verstoß gegen Datenschutz im Jobcenter
Welche Wichtigkeit dem Datenschutz zugeschrieben wird, zeigen die juristischen Konsequenzen, die ein Verstoß nach sich ziehen kann.
- Eine unzulässige oder unrichtige automatisierte Datenverarbeitung durch eine Behörde kann einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch begründen. Derartige Ansprüche sind in § 82 SGB X und §§ 7 und 8 BDSG geregelt.
- Der gegen Datenschutz verstoßenen Stelle kann auch ein Bußgeld auferlegt werden, wenn sie ordnungswidrig im Sinne von § 85 SGB X handelt.
- Auch eine strafrechtliche Verfolgung ist möglich, und zwar immer dann, wenn eine Verletzung des Privatgeheimnisses nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) gegeben ist.
Hallo, das Arbeitsamt hat meine komplettes Bewerberprofil mehrfach an Dritte herausgegeben, obwohl diese nur anonym veröffentlicht werden sollten. Ich würde darauf von verschiedenen Firmen angeschrieben.
Die Datenschutzbeauftragte wurde in Kenntnis gesetzt.
Welche Möglichkeiten habe ich darüberhinaus bzw. was bringt mir ggfs. eine Anzeige?
Vielen Dank vorab…
Hallo, ich habe im August eine Einladung vom Jobcenter für den nächsten Termin bekommen aber persönlich. Zu Hause merkte ich dann das es für eine andere Person bestimmt war. Ich hatte nun ihr Name Adresse und BG Nummer.
Das Datenschutzgesetz wurde missachtet.
Wo müsste ich mich dahin wenden? Weil ich weiß nicht ob auch meine Daten einfach mal so rausgegeben wurden
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, mal eine Frage:
Wie sieht das aus mit dem Datenschutz vom Jobcenter zu den Arbeitsämtern.?
Habe mitte letztes Jahr 2018 lauter Vermittlungsvorschläge von immer anderen Arbeitsämtern bekommen, da warscheinlich mein Vermittler/Vermittlerin vom Jobcenter die Arbeit der Stellensuche weiter untervergeben hat. Darf er/sie/div das so machen, einfach meine Daten an sämtliche Arbeitämter zu Stellensuche ohne meine Einwilligung weiterleiten.
Das würde mich echt mal interessieren. Ich glaube nämlich, die machen alle was Sie wollen.
Mit freundlichen Grüßen Lars