Daimler-Abgasskandal: Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Daimler AG: Der Diesel-Skandal trifft auch den Mercedes-Hersteller
Als 2015 die Abgasmanipulation durch den Volkswagen-Konzern bekannt wurde, war noch nicht abzusehen, welche weiten Kreise der sogenannte Diesel- oder Abgasskandal ziehen würde und welche neuen Entwicklungen noch Jahre später ans Licht kommen würden.
Mittlerweile wurde jedoch bei zahlreichen Autoherstellern ähnliche „Schummelsoftware“ gefunden, welche die Abgaswerte bei Dieselmotoren so manipuliert, dass es fälschlicherweise so aussieht, als würden die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte eingehalten.
Letztlich wurde deutlich, dass auch die Daimler AG am Abgasskandal beteiligt ist. Welche Modelle bei dem Mercedes-Benz-Händler (ugs. auch mit dem früheren Namen Daimler-Benz bezeichnet) betroffen sind, ob es bereits Urteile gibt und Infos zu neuen Entwicklungen lesen Sie bei uns.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Daimler-Abgasskandal
Ja, auch bei einigen Fahrzeugen von Daimler fand eine Abgasmanipulation statt.
Eine Übersicht bietet diese Tabelle.
Wie Gerichtsverhandlungen bislang ausgegangen sind, erfahren Sie hier.
Diesel-Skandal bei Daimler: Abgas-Manipulation durch Tricksoftware entdeckt
Lange Zeit bestritt Daimler, wie VW am Skandal um die Abgasmanipulation beteiligt zu sein. Schließlich erstellte aber der Wirtschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten, aus dem hervorging, dass es sehr wohl zu Manipulationen zur Abgasreinigung gekommen war, welche sich außerhalb des zulässigen Rahmens abspielten.
Im April 2019 erhob das KBA erneut Anschuldigungen gegen Daimler Benz. Der Diesel-Skandal habe noch kein Ende, stattdessen soll eine bislang unbekannte Betrugssoftware eingesetzt worden sein. Auf diese Weise kam es womöglich erneut bei einem Modell zur Manipulation von Stickoxid-Werten.
Bei dem Rückruf geht es darum, dass die eingebaute Software einem Update unterzogen und somit die illegale Einrichtung ausgeräumt wird.
Vom Daimler-Abgasskandal betroffene Fahrzeuge finden Sie in der nachstehenden Tabelle. Aufgelistet sind dabei auch die fraglichen Motoren sowie der Produktionszeitraum der jeweiligen Modelle. Anzumerken ist außerdem, dass alle vom Rückruf betroffenen Kfz die Klasse 6b der Euro-Norm haben. Es ist jedoch möglich, dass weitere Rückrufe gestartet werden könnten.
Modell | Betroffener Produktionszeitraum | Motor |
---|---|---|
E 350 BlueTEC, E 350d (nur Coupé) | Februar 2013 bis Dezember 2016 | OM642 |
ML 250 BlueTEC, eventuell auch GLE 250d | August 2011 bis Juni 2015 | OM651 |
S 300 BlueTEC Hybrid, S 300h | Dezember 2013 bis September 2016 | OM651 |
G 350d, eventuell auch G 350 BlueTEC | September 2015 bis Dezember 2015 | OM642 |
GLC 220d, GLC 250d | Juni 2015 bis Juni 2018 | OM651 |
C 220d, C 250d, C 220 BlueTEC, C 250 BlueTEC | Dezember 2013 bis Mai 2018 | OM651 |
C 180d, C 200d, C 180 BlueTEC, C 200 BlueTEC | August 2014 bis Mai 2018 | OM626 |
Vito 2.2 Diesel | September 2014 bis September 2016 | OM651 |
Vito 1.6 Diesel | Juni 2015 bis heute | OM622 |
Ist mein Fahrzeug vom Abgasskandal bei Daimler betroffen?
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr eigener Daimler-Wagen vom Diesel-Skandal betroffen ist, können Sie das kostenlose Online-Tool auf der Webseite von Mercedes Benz nutzen. Dort geben Sie lediglich Ihre Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein und erhalten eine verbindliche Antwort, ob Sie reagieren müssen.
Sie erhalten jedoch sowieso nach Weiterleitung der Halterdaten vom KBA an die Daimler AG einen Brief mit der entsprechenden Nachricht.
Sanktionen für Daimler im Abgasskandal: Wurde ein Urteil gefällt?
Mit dem Rückruf entging der Konzern einer milliardenschweren Ordnungsstrafe. Dennoch gab es bislang zwei Urteile, bei dem Daimler wegen dem Diesel-Skandal verklagt und auch verurteilt wurde.
- Urteil vom 7. Juni 2018 (Az. 9 O 76/18) vom Landgericht Hanau: Die Daimler AG muss den Mercedes Vito des Klägers zurücknehmen und außerdem den Kaufpreis abzüglich der gefahrenen Kilometer erstatten.
- Urteil vom 7. Juni 2018 (Az. 18 O 24/18) vom Langereicht Karlsruhe: Hier ging es um einen Mercedes C200 d T-Modell. Das Fahrzeug muss der Konzern ebenfalls zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen.
die Informationen sind gut und übersichtlich zusammengestellt, das Wesentliche ist vorhanden