Parken auf einem Besucherparkplatz: Welche Regeln gelten?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Besucherparkplätze gehören nicht zum öffentlichen Verkehrsraum

In der Regel wird ein Besucherparkplatz durch ein Schild ausgewiesen.
In der Regel wird ein Besucherparkplatz durch ein Schild ausgewiesen.

Der Parkraum ist in vielen Gebieten in Deutschland rar gesät und wird immer weiter durch Grünflächen oder neue Radwege verdrängt. Besonders ärgerlich ist dieser Umstand beim Einkaufen. Allerdings verfügen viele Supermärkte oder andere Unternehmen über einen Besucherparkplatz. Dieser soll es den Kunden ermöglichen, möglichst nah am Eingang des jeweiligen Geschäfts zu parken.

Dabei handelt es sich um Privatgrundstücke. Demnach gelten dort nicht automatisch die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch welche Regeln gelten genau, wenn ein Schild einen Besucherparkplatz ausweist? Wie lange dürfen Sie dort parken? Können Sie auf einem Besucherparkplatz ein Bußgeld erhalten? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Besucherparkplatz

Welche Vorschriften muss ich auf einem Besucherparkplatz einhalten?

Da es sich bei einem Besucherparkplatz, welcher per Schild ausgewiesen ist, in aller Regel um ein Privatgelände handelt, kann der Betreiber selbst die Vorschriften auf selbigem bestimmen.

Wie lange darf man auf einem Besucherparkplatz parken?

Auf einem Besucherparkplatz legt der Betreiber fest, wie lange Sie dort maximal parken dürfen. Überschreiten Sie die Höchstparkdauer deutlich, kann der Besitzer veranlassen, dass Ihr Kfz abgeschleppt wird.

Drohen bei Verstößen auf einem Besucherparkplatz Bußgelder?

Auf einem Besucherparkplatz können keine Bußgelder ausgesprochen werden, da dieser nicht zum öffentlichen Verkehrsraum gehört. Somit ist das Ordnungsamt nicht für Besucherparkplätze zuständig.

Häufig handelt es sich bei Kundenparkplätzen vor Supermärkten um Besucherparkplätze.
Häufig handelt es sich bei Kundenparkplätzen vor Supermärkten um Besucherparkplätze.

Besucherparkplatz: Versuch einer Definition

Eine allgemeingültige Definition für einen Besucherparkplatz gibt es nicht. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um Parkflächen, die privat betrieben werden.

Das ist beispielsweise bei Kundenparkplätzen vor Supermärkten der Fall. Auch einige Arztpraxen oder Anwaltskanzleien bieten Parkflächen für ihre Besucher an.

Wichtig ist, dass für die Überwachung dieser Parkplätze nicht das Ordnungsamt zuständig ist, da es sich um private Parkflächen handelt. Der Besitzer kann einen externen Dienstleister mit dem Parkraumüberwachung beauftragen.

Interessant: Für Anwohner gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Anwohnerparkausweis zu beantragen, wenn vor ihrer Wohnung eine Parkraumbewirtschaftung stattfindet. Erhält ein Bewohner Besuch, kann er für diesen einen temporären Besucherparkausweis beantragen. Der Besuch muss dann nicht alle zwei Stunden Geld in der Parkuhr nachwerfen.

Besucherparkplatz: Regelung zu Vorfahrt und Co.

Welche Regeln auf einem Besucherparkplatz gelten, kann der Besitzer grundsätzlich selbst festlegen. Es gilt also nicht automatisch die StVO. Allerdings kann ein entsprechendes Schild darauf hinweisen, dass diese Regeln angewendet werden sollen.

Gibt es keine vergleichbare Angabe, ist eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer auf dem Besucherparkplatz geboten. Das umschließt neben den Kfz-Fahrern auch Fußgänger. Da diese hin und wieder vors Auto laufen, sollten Sie auf einem Besucherparkplatz maximal Schrittgeschwindigkeit fahren.

Kommt es doch einmal zu einer Kollision auf einem Besucherparkplatz, ist die Schuldfrage häufig nicht eindeutig zu erklären. Ggf. muss die Polizei entsprechende Ermittlungsschritte einleiten. Nicht selten erhalten beide Beteiligte eine Teilschuld.

Besucherparkplatz: Schilder geben die Höchstparkdauer an

Eine wichtige Frage, die im Zusammenhang mit einem Besucherparkplatz immer wieder auftaucht, ist die Höchstparkdauer. Auch hierzu gibt es keine allgemeinen Regelungen. Der Betreiber kann die maximale Parkzeit selbst festlegen.

Parken Sie zu lange auf einem Besucherparkplatz, können Sie abgeschleppt werden.
Parken Sie zu lange auf einem Besucherparkplatz, können Sie abgeschleppt werden.

Gibt ein entsprechendes Schild Auskunft über die Höchstparkdauer, so gilt diese auch verbindlich für jeden Kfz-Fahrer, der seinen Wagen dort abstellt. Das bedeutet auch, dass eine Vertragsstrafe fällig werden kann, wenn Sie die maximale Parkdauer überschreiten.

Da diese nicht nach einem Bußgeldkatalog vergeben wird, kann die Höhe variieren. Allerdings muss sich die Vertragsstrafe in einem angemessenen Rahmen bewegen, sodass der Besitzer vom Besucherparkplatz keinen dreistelligen Betrag verlangen darf, nur weil Sie eine Stunde zu lang auf „seiner“ Parkfläche standen.

Darf auf dem Besucherparkplatz abgeschleppt werden?

Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Fahrer einen Besucherparkplatz dauerhaft missbrauchen und dort zu lange bzw. unberechtigterweise stehen? In diesem Fall kann Sie der Besitzer durch ein externes Unternehmen abschleppen lassen.

Die Kosten dafür muss der Fahrzeughalter in vollem Umfang tragen. Diese müssen sich allerdings an den örtlichen Tarifen orientieren, sodass auch hierbei keine Forderungen entstehen, die viel zu hoch angesetzt sind.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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3 Kommentare

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  1. Nixxxnutz
    Am 14. April 2024 um 19:46

    Bei uns ist eigentlich nicht das Dauerparken auf Besucherparkplätzen das Problem, sondern das nicht nutzen.

    Bei uns ist ein Seniorenheim mit zehn Parkplätzen nahe dem Eingang und einem weiteren, großen Parkplatz hinter dem Haus. Der Rest ist Wohngebiet und ständig ist hier alles zugeparkt, auch Einfahrten. Die Parkplätze nahe am Eingang werden natürlich genutzt, aber hinter dem Haus parkt niemand. Die Heimleitung möchte das auch nicht und schildert den Parkplatz nicht aus, sodass ihn wahrscheinlich auch nicht alle Besucher finden. Angestellten sagt man sogar, sie möchten bitte auf der Straße parken. Den Ärger und Dreck (Zigarettenkippen, Rotzfahnen, Masken) haben wir Anwohner. Es sollte Pflicht sein, vorhandene Besucherparkplätze auch auszuweisen.

  2. Nicole W
    Am 12. Januar 2024 um 13:27

    Hallo..
    Ich hätte da mal ein Anliegen, betrifft Besucherparkplaz.
    Es stehen immer Anwohner auf denn Besucher Parkplatzen insgesamt sind es 5 Stück.
    Habe schon meinen Verwalter einen IMail geschrieben, er meinte das wäre ein schwieriges Thema.
    Und jetzt meine Frage was ist daran schwierig.
    Als ich sehe das ganze, ganz einfach da steht Besucher Parkplatz und Nicht Anwohner Parkplatz.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nicole W

  3. Adam M
    Am 8. September 2022 um 10:32

    wie bringt man einen PARKER VON EINEM Besucherparkplatz weg, der tage- und nächtelang parkt. Besucherparkplatzregelung besteht nicht und die Hausverwaltung macht nichts.

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