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Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen erlaubt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Dürfen Sie mit dem Auto oder Motorrad Feldwege befahren?

Was gilt es beim Befahren von Feldwegen zu beachten?
Was gilt es beim Befahren von Feldwegen zu beachten?

Frische Luft schnappen, die Natur genießen: Viele Menschen suchen in Ihrer Auszeit gerne den Weg ins Grüne. Abseits der asphaltierten Straßen finden Sie Erholung und Ruhe. Ob mit dem Fahrrad, einem Motorrad oder dem Auto: Feldwege und Waldwege üben einen besonderen Reiz aus.

Allerdings sind sich viele nicht sicher, welche Regeln gelten, wenn sie einen sogenannten Wirtschaftsweg befahren wollen. Die scheinbar unbewachten Wege laden unternehmungslustige Fahrer zu hohen Geschwindigkeiten und abenteuerlichen Fahrweisen ein.

Doch dürfen Sie überhaupt mit dem Auto oder Motorrad Wald- und Feldwege befahren? Sieht die StVO besondere Verkehrsregeln vor? Ist eine bestimmte Geschwindigkeit auf einem Feldweg einzuhalten?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Bußgelder drohen, wenn Sie sich beim Fahren auf Feldwegen nicht an die Bestimmungen halten. Vorschriften zu Vorfahrtsregelungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Feldwegen finden Sie hier ebenfalls.

FAQ: Befahren von Waldwegen

Ist das Befahren von Waldwegen erlaubt?

Das ist abhängig vom Bundesland. Ob das Befahren zulässig ist, wird im jeweiligen Landeswaldgesetz festgelegt. In der Regel werden Sie auf ein Verbot aber auch durch Verkehrszeichen hingewiesen.

Gibt es ein allgemeines Vorfahrtsrecht für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Waldwegen?

Nein. Grundsätzlich gilt die Rechts-vor-links-Regel, wenn sich zwei Waldwege kreuzen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie schnell darf ich auf einem Waldweg fahren?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt kein grundsätzliches Tempolimit auf Waldwegen fest. Allerdings dürfen Sie auch hier nur so schnell fahren, dass Sie Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen können.

Wann droht wegen dem Befahren von Waldwegen eine Strafe?

Für diese Vergehen droht beim Fahren auf einem Feldweg eine Strafe:

BeschreibungBußgeldPunkte
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Behinderung25 Euro-
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Gefährdung100 Euro1
Beim Ausfahren von einem Feld- oder Waldweg die Vorfahrt eines bevorrechtigten Kfz missachtet - mit Unfallfolge120 Euro1

Möchten Sie einen öffentlichen Wald- oder Feldweg befahren, gelten keine gesonderten Paragraphen oder Gesetze. Vorsicht ist bei Wegen geboten, welche als Privatweg gekennzeichnet sind. Hier kann das Betreten und Befahren verboten sein.

Allerdings stellt sich die Rechtslage in diesem Fall nicht ganz eindeutig dar. Stellt ein Wegeigentümer beispielsweise ein entsprechendes Schild auf, ist dieses nicht zwingend gültig. In den meisten Bundesländern bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung des Betretungsverbotes seitens der Behörden.

Vorsicht: Nicht in jedem Bundesland ist es erlaubt, Waldwege zu befahren. Die Bestimmung kann je nach Landeswaldgesetz für Kfz-Fahrer und zu machen Zeiten auch für Radfahrer gelten. Erkundigen Sie sich bei dem Förster, ob das Befahren von bestimmten Forstwegen unter Strafe steht. In der Regel weisen allerdings entsprechende Verkehrszeichen auf das Verbot hin.

Welche Vorfahrtsregelungen gelten auf Waldwegen?

Droht eine Strafe? Auf einem Feldweg zu fahren, ist meist erlaubt.
Droht eine Strafe? Auf einem Feldweg zu fahren, ist meist erlaubt.

Die Schnittstelle zwischen Feld- und Waldwegen und regulären Straßen steht im Bußgeldkatalog im besonderen Fokus. Befahren Sie beispielsweise einen Feldweg, welcher in eine Straße mündet, müssen Sie den Kfz auf der Straße Vorfahrt gewähren.

Missachten Sie diesen Grundsatz, droht ein Bußgeld von mindestens 25 Euro. Gefährden Sie zudem das vorfahrtberechtigte Fahrzeug, erhöht sich die Summe auf 100 Euro – einen Punkt in Flensburg bekommen Sie ebenfalls.

Kreuzen sich zwei Feld- oder Waldwege, gilt an der Kreuzung die allgemeine Regel „Rechts vor Links“. Allerdings empfiehlt es sich, auf einem Wald- oder Feldweg nicht zu starr auf sein Recht zu pochen. Landwirte müssen oftmals große und unhandliche Maschinen führen. Treffen Sie auf ein solches Fahrzeug an einer Waldwegkreuzung, ist es sinnvoll, auf die eigene Vorfahrt zu verzichten, wenn der Traktorführer dadurch besser manövrieren kann.

Daraus lässt sich jedoch kein allgemeines Vorfahrtsrecht für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Feldwegen ableiten.

Welche Geschwindigkeit ist auf Feldwegen einzuhalten?

Grundsätzlich gilt keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Wald- und Feldwegen. Allerdings können Verkehrszeichen die zulässige Geschwindigkeit auf bestimmten Passagen begrenzen.

Dennoch gilt es, den Bestimmungen in § 3 der StVO zu befolgen:

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“

Diese sehr allgemeinen Vorschriften präzisiert die StVO mit folgender Ausführung:

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“ (§ 3 StVO)

Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen kann teure Folgen nach sich ziehen: Fuhren Sie bei schlechter Sicht – etwa wegen Bäumen, scharfen Kurven oder wegen des aufgewirbelten Staubs auf einem Feldweg – zu schnell, droht ein Bußgeld von 100 Euro. Ein Punkt in Flensburg wird ebenfalls erteilt.

Gefährdeten Sie durch dieses Verhalten andere Verkehrsteilnehmer oder verursachten Sie gar einen Unfall, erhöht sich das fällige Bußgeld auf respektive 120 Euro und 145 Euro.

Seien Sie beim Befahren von Wald- oder Feldwegen besonders aufmerksam. Meist ist die Sicht eingeschränkter als auf regulären Straßen. Zudem müssen Sie mit unvorhergesehenen Ereignissen rechnen: Sei es eine Kindergruppe auf Fahrrädern, ein Wildtier oder ein Enduro-Fahrer, auf Wald- und Feldwegen sind unerwartete Zusammentreffen nicht selten.

Ist das Befahren von Waldwegen und Feldwegen mit nicht zugelassenen Kfz erlaubt?

Möchten Sie mit einem unzugelassenen Kfz auf einem Feldweg fahren, droht eine Strafe.
Möchten Sie mit einem unzugelassenen Kfz auf einem Feldweg fahren, droht eine Strafe.

Nicht jedes Sportmotorrad erfüllt die Bedingungen, um eine Straßenzulassung zu erlangen. Diese Fahrzeuge dürfen in der Regel nur auf Privatgrundstücken, z. B. bei Wettkämpfen gefahren werden. Nutzen Sie ein solches Kfz, um Forstwege zu befahren, droht allerdings ein Bußgeld.

Wald- und Feldwege gelten nämlich meist als öffentliche Wege. Diese dürfen nur mit ordnungsgemäß zugelassenen Motorrädern befahren werden. Bei einem Verstoß werden ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Wer regelt und kontrolliert das Befahren von Feldwegen?

Verkehrskontrollierende Polizeibeamte sind nur selten in Wäldern oder auf Feldern zu sehen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Einhaltung der StVO auf diesen Straßenabschnitten nicht gewährleistet ist.

Machen Sie Fehler beim Befahren von Wald- oder Feldwegen, liegt es in der Befugnis des Försters oder Jagdaufsehers, Ihre Personalien aufzunehmen und eine begangene Ordnungswidrigkeit zu ahnden. In seinem Revier verfügt ein Förster nämlich über dieselben Rechte und Pflichten wie Polizisten.

Wähnen Sie sich daher im Wald nicht allzu sicher vor Bußgeldern: Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen unterliegt einem mitunter wachsamen Auge.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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66 Kommentare

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  1. Marco
    Am 9. März 2018 um 11:13

    Hallo, marco hier, ich arbeite in der landwirschaft und habe quasi täglich mit feld/wirtschaftswegen zu tun, da gibt es ab und an mal “stress” mit spaziergängern …. die der meinung sind sie machen keinen platz und am ende kommt noch eine beschwerde, weil man “zu schnell” auf dem weg unterwegs war, jetzt meine Frage; was ist denn zu schnell?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:36

      Hallo Marco,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf solchen Wegen, allerdings kann es im Einzelfall eine Regelung durch Verkehrszeichen geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Marcel
    Am 11. Februar 2018 um 0:12

    Guten Tag,
    Darf man auf Feldwegen/Landwirtschaftlichenweg mit einen angemeldet Auto, Verkehrssichern Auto lang fahren. Wenn man niemanden gefährtet und sich ordnungsgemäß verhält ( vorfahrt, Geschwindigkeit).

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 13:33

      Hallo Marcel,

      auf Feldwegen und Wegen für den landwirtschaftlichen Verkehr dürfen nur Fahrzeuge fahren, die landwirtschaftlich genutzt werden. Andere nicht.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. Tinta
    Am 20. Dezember 2017 um 15:56

    In unserer Umgebung wurden nach Übernahme der Wege durch eine Interressengmeinschaft Feld und Flur die Einfahrtverbotenschilder (Landwirtschaft- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) näher an die darananschließende Bundesstraße gestellt. Jetzt können Sparziergänger nicht mehr am Rande dieser Wege parken – es gibt auch keine Alternative, z.B. eine ausgewiesene Fläche zum Parken. Muß das Versetzen der Schilder genehmigt werden und wenn “ja” von wem. Rechts von der Bundesstraße ist jetzt auf 5 km keine Möglichkeit mehr, an einem Feldwegrand zu parken. Einfach nur Rechtsbeugung ohne Alternative und Naherholung ade.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 15:14

      Hallo Tinta,

      für das Aufstellen von Verkehrszeichen ist in der Regel der Stadt- oder Landkreis zuständig. Fragen Sie am besten bei der Straßenverkehrsbehörde nach.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  4. Dominik
    Am 15. Dezember 2017 um 12:29

    Hallo,

    ich habe eine Frage die glaube viele Menschen Interessiert. Darf man mit einem Quad/ATV was eine VKP- oder LOF-Zulassungs besitzt auf Feldwegen/Waldwegen legal unterwegs sein?!

    Mit freundlichen Grüßen

    Dominik

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 16:14

      Hallo Dominik,
      ist Ihr Quad vorschriftsmäßig zugelassen, ist es grundsätzlich auch möglich, damit öffentliche Feld- und Waldwege zu befahren. Allerdings gilt es dabei insbesondere regionale Vorschriften zu beachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Sebastian
    Am 22. November 2017 um 21:30

    Hallo,
    möchte mir ein versicherungspflichtiges e Bike mit einem 500W Motor kaufen. Gibt es hierfür Einschränkungen bei der Nutzung von Waldwegen?
    Kleine Nebenfrage dazu noch: Will gerne meine Kinder im Anhänger mitfahren lassen. Dürfen solche Fahrradanhänger mit einem S Pedelec genutzt werden?
    Vielen Dank und viele Grüße
    Sebastian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:38

      Hallo Sebastian,

      Sie sollten solche Fahrzeuge uneingeschränkt auf Waldwegen nutzen dürfen. Auch sollte nichts gegen die Nutzung eines Anhängers sprechen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Carsten
        Am 31. Dezember 2017 um 3:28

        Hallo

        S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge und dürfen weder auf Radwegen noch auf Wald- und Wirtschaftswegen gefahren werden. Es gelten alle Regeln wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.
        S-Pedelecs dürfen keine Anhänger ziehen, auch keine Kinderanhänger.

        Die normalen Pedelecs (Motorunterstützung bis 25km/h) gelten als Fahrrad. Alles was ein Fahrrad darf und muss, trifft auch auf ein normales Pedelec zu.

  6. Karl L.
    Am 13. November 2017 um 17:35

    Hallo
    Frage 1.)
    Wie ist es wenn man mit einen E Scooter (Höchstgeschwindigleit 40km) mit Strassenzulassung auf (asphaltierten, gespilleteten ) Waldwegen und Feldwegen ohne Fahrerlaubnis aber mit Kennzeichen zufahren ist das zulässig?

    Frage 2.)
    Wie ist es wenn man mit einen E Scooter (Höchstgeschwindigleit 40km) ohne Strassenzulassung auf (asphaltierten, gespilleteten ) Waldwegen und Feldwegen ohne Fahrerlaubnis und ohne Kennzeichen zufahren ist das zulässig?

    vielen Dank im voraus für ihre Mühe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:54

      Hallo Karl L.,

      zu Ihren Fragen:

      1. Nein, das ist es nicht. Sie müssen immer eine Fahrerlaubnis für die von Ihnen bedienten Fahrzeugen besitzen.

      2. Nein, auch das ist dementsprechend nicht zulässig.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Schorsch
    Am 22. Oktober 2017 um 22:25

    Darf ein Auto, auf einem Radweg, das mit dem Schild 237, 240, 241 der StVO,
    oder auch auf, mit Fahrrad symbol gekennzeichneten Strassenabschnitten Parken?
    Und; warum gibt es keine, oder seltene Verkehrskontrollen, bei verkehrsberuhigten Straße
    dem mit dem Schild 260 der StVO gekennzeichnet sind.
    Für Land und Forstwirtschaftlichen Verkehr habe ich dabei volles Verständnis.
    Sind die Bußgelder so niedrig weil sich da keiner vom Ordnungsamt hinstellt,
    da es sich nicht lohnt, obwohl diese Straßen, täglich sehr viele von PKW’s, und LKW’s benutzt werden,
    auch wenn neben heer eine Bundesstraße verläuft!!! Oder ist es Zuviel Arbeit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2017 um 11:45

      Hallo Schorsch,

      das Parken auf Radwegen ist verboten. Bei Fragen zu Verkehrskontrollen wenden Sie sich bitte an die örtlichen Behörden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Mike
    Am 18. Oktober 2017 um 11:09

    wie siehts bei nicht zugelassenen elektrorollern (bis 25km/h) auf (asphaltierten) waldwegen aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 9:53

      Hallo Mike,

      handelt es sich um einen öffentlichen Weg, dürfen Sie dort Fahrzeuge, die eigentlich über eine Straßenzulassung verfügen müssten, jedoch nicht zugelassen sind, nicht führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Endurist
    Am 11. Juni 2017 um 10:15

    Meine Frau at sich ein Quad gekauft, da sie noch nicht so sicher in der Handhabung ist hab ich ihr den Vorschlag gemacht erst mal auf Feldwegen Routine im Umgang aufzubauen bevor sie sich im Straßenverkehr bewegt.
    Da ich leidenschaftlicher Endurist bin habe ich sie mit meiner zugelassenen Sportenduro begleitet.
    Also sind wir eine kleine Tour über geschotterte und grüne Feldwege gefahren mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von ca. 30Km/h. Wir haben die Wege nicht verlassen um durch Felder oder Wälder zu fahren.
    Auf dem Rückweg wurden von einem wie er sich selbst bezeichnet “Förster” aufgehalten.
    Der aufgebrachte Mann mit dem kein vernünftiges Wort zu reden war drohte die Polizei zu rufen und stand kurz davor uns körperlich anzugreifen. Mir ist schon bewusst, das der Jäger/Förster im Recht war, jedoch welchen Schaden haben wir angerichtet? Schaden an den Wegen? Wildtiere verschreckt?
    Die Spur einer Enduromaschiene sind selbst bei sportlicher Fahrweise nach kürzester Zeit nicht mehr sichtbar.
    Da wir nicht im kreis fahren und nach 2Minuten wieder weg sind dürfte die Lärmbelästigung der Wildtiere mit Sicherheit geringer ausfallen als die durch Landwirte, die Stundenlang mit ihrem Schlepper auf dem Feld arbeiten.
    Nun meine Frage:
    Wit welcher Strafe müssten wir rechnen, wenn der Förster die Polizei dazugerufen hätte?

    • Waldeigentümer Sachsen
      Am 10. November 2018 um 10:06

      Wer einen Waldweg befährt mit einem Motorisierten Fahrzeug auch mit Elektrofahrzeugen aller Art, ausgenommen ,,Elektrofahrräder die nur mit Pedalkraft” funktionsfähig sind. Macht sich im Bundesland Sachsen laut WaldSpVO, SächsWaldG § 11 ABS 4 strafbar und wird wenn er Gesichtet wird zur Kasse gebeten. Eine Aufstellung von Schildern ist nicht Notwendig, dient nur dem Zusätzlichen Hinweis für alle jene die das gelernte in der Fahrschule und die Landesspezifische Gesetzgebung Ignorieren. So kann Jeder unabhängig eines Schildes geahndet werden. Was auch das Wilde Parken in den Waldwegen direkt neben dem öffentlichen Asphaltieren Straßen einschließt. Die Waldeigentümer sind berechtigt die Nummernschilder mit Tatzeit und Foto aufzunehmen und dies an die ausführenden Forstbehörden weiterzuleiten. Gleiches gilt für alle Waldeigentümer ob Privat oder Staatswald.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:08

      Hallo Endurist,

      da es abhängig vom Bundesland, der Gemeinde sowie dem Vorwurf selbst ist, können wir pauschal nicht sagen, wie hoch die Strafe ausfallen würde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Georg F.
    Am 3. Juni 2017 um 0:37

    möchte mit senjoren der feuerwehr zum teil gehbehindert von der landwassereck zum
    bannstein mit 4 autos und dann ins stenbachtal fahren ist das möglich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 12:05

      Hallo Georg,

      erkundigen Sie sich bei dem örtlichen Landesratsamt bezüglich der spezifischen Bestimmungen in diesem Abschnitt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Waldwegeigentümer
    Am 28. Dezember 2016 um 20:42

    Das Befahren mit Motorisierten Fahrzeugen ist auf Waldwegen im Bundesland Sachsen lt. WaldSpVO außer für die Waldparzellenanlieger und den Wegeeigentümer verboten. Da heißt Für alle Verkehrsteilnehmer oder Führer eines Kraftfahrzeug endet mit offensichtlicher Waldkante ( beginn Wald/-Bäume) das Recht zum Befahren der Wege oder Straßen, o befestigt oder nicht. Das SächsWaldG § 11 ABS 4 sagt ausdrücklich: Andere Benutzungsarten wie das Fahren mit Motorfahrzeugen, Fuhrwerken oder Kutschen, das Zelten, das Abstellen von Wohnwagen und Fahrzeugen sowie das Aufstellen von Verkaufsständen im Wald sind nicht Teil des Betretensrechtes; sie bedürfen unbeschadet eventuell erforderlicher Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften der besonderen Erlaubnis des Waldbesitzers. Sie dürfen die Funktionen des Waldes (§ 1 Nr. 1) nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für organisierte Veranstaltungen, insbesondere Querfeldeinläufe, Volkswanderungen und Wintersportveranstaltungen.
    Hingewiesen wird das die meisten Waldwege Privateigentum sind, ein Hinweis jedoch zum Benutzungsverbot nicht aufgestellt werden muss, da wie oben beschrieben das Betretungsverbot für Kraftfahrzeuge auch ohne Beschilderung mit beginn der Waldkante wirksam ist. Ausgenommen sind öffentliche Straßen die durch Wälder führen , welche dann aber Augenscheinlich anhand ihrer Struktur wahrzunehmen sind. Waldwege sind private Erschließungseinrichtungen und bedürfen noch einmal erwähnt keiner Beschilderung, da ein jeder die Optische Trennung zu einem Waldbeginn wahrnehmen kann. Eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Befahren durch Unbefugte im Wald ist im SächsWaldG geregelt und wird auch Angewendet. Also Guter Rat, einfach keine Waldwege benutzen ob Beschildert oder nicht. Wer sich noch nicht Sicher ist auch das Bundeswaldgesetz §14 verweist auf alles was man wissen müsste in diesem Zusammenhang

    • Cellorist
      Am 3. April 2018 um 20:58

      Weiß jemand wie das in Hessen geregelt ist? Genauso wie in Sachsen oder gelten da andere Bestimmungen?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 30. April 2018 um 15:17

        Hallo Cellorist,

        fragen Sie am besten direkt bei den zuständigen Behörden in Hessen nach.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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