Auto ummelden und altes Kennzeichen behalten: Funktioniert das?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wann Sie sich nicht von ihrem Nummernschild verabschieden müssen

In Deutschland werden tagtäglich Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht begangen. Auch wenn in der Bundesrepublik die sogenannte Fahrerhaftung Anwendung findet, wird zuerst einmal der Halter des Kfz ermittelt, mit dem die jeweilige Zuwiderhandlung begangen wurde. Schließlich lässt sich dadurch wohl in den meisten Fällen der wahre Fahrer ausfindig machen.
Das Ganze funktioniert allerdings nur, wenn jedes Kraftfahrzeug ein entsprechendes Kennzeichen aufweist. Doch muss dieses bei jeder Ummeldung gewechselt werden oder gibt es auch Situationen, in denen Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten können? Im Ratgeber erfahren Sie es!
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Auto ummelden und altes Kennzeichen behalten
Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn Sie umgezogen sind.
Einige Fahrzeughalter gehen davon aus, Sie müssten, wenn Sie Ihr Auto ummelden, das alte Kennzeichen mitbringen, sollten Sie dieses weiterhin nutzen wollen. Dem ist jedoch nicht so. Was Sie im Detail brauchen, lesen Sie hier.
Ja, seit dem 1. Oktober 2019 bedarf es bundesweit keines Kennzeichenwechsels mehr, wenn sich der Fahrzeughalter ändert. Dazu muss das Kfz allerdings noch angemeldet sein. Sie können es also nicht im alten Zulassungsbezirk abmelden, um es daraufhin im neuen Zulassungsbezirk mit dem vorherigen Nummernschild wieder anzumelden.
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Bei einem Umzug können Sie Ihr Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten
Bis vor einigen Jahren bestand für Fahrzeughalter die Pflicht, das Kennzeichen ihres Kfz im Zuge einer Ummeldung zu ändern, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen waren. Mit der Aktualisierung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zum 1. Januar 2015 entfiel diese Pflicht jedoch. Seitdem heißt es in § 13 Absatz 3 FZV:
Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich
1. bei der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens, einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Berichtigung der Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen oder
2. der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung vorzulegen.“
Daraus ergibt sich: Umgezogene Fahrzeughalter müssen ihr Auto immer noch ummelden, dürfen ihr Kennzeichen allerdings behalten. Möchten sie ihr Fahrzeug ummelden und das Kennzeichen nicht behalten, steht ihnen dies ebenfalls frei. Wichtig ist jedoch, dass es sich bei der Ummeldung immer noch um einen verpflichtenden Schritt handelt.
Schließlich müssen die hinterlegten Daten im Fahrzeugregister stets auf dem neuesten Stand sein. Sollte dem nicht so sein, wäre es für die zuständige Behörde logischerweise problematisch, einen Bußgeldbescheid an die korrekte Adresse zu versenden.
Sie möchten Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten? Diese Unterlagen brauchen Sie
Wenn Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, sollten Sie die folgenden Unterlagen parat haben, um Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten zu können:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Aktueller TÜV-Bericht
- Lastschriftmandat, damit die Kfz-Steuer eingezogen werden kann
Gut zu wissen: Sie müssen, wenn Sie Ihr Auto ummelden, die alten Nummernschilder nicht mitbringen, wenn Sie diese weiterhin verwenden möchten. Sie können wie gewohnt am Kfz verbleiben, ohne dass sich daraus Probleme für Sie ergeben würden.
Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel ebenfalls möglich
Seit dem 1. Oktober 2019 können Sie auch dann ein Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn sich der Halter des Kfz ändert. Dies funktioniert in der Regel bundesweit. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass das Fahrzeug noch angemeldet sein muss. Es kann also nicht im alten Zulassungsbezirk abgemeldet und anschließend im neuen Bezirk mit dem vorherigen Nummernschild wieder angemeldet werden.
Ich bin vor ein paar Jahren in einen anderen Zulassungsbereich umgezogen und habe mein Nummernschild behalten. Nun wird es langsam Zeit für ein anderes Auto und würde mein Kennzeichen gern behalten. Ist das möglich, da ja das Nummernschild noch vom alten Bezirk ist?
Hallo zusammen, ich hatte die selbe Frage. In Berlin habe ich bei der Zulassungsstelle die folgende Antwort bekommen: Ein Kennzeichen aus einem anderen Kreis/Bundesland kann nur bei einem Umzug mitgenommen und umgemeldet werden. Eine Neuanmeldung in Berlin mit einem neuen Kennzeichen aus einer anderen Stadt sei wegen Autokauf nicht möglich. Genauso dürfe der Käufer des Autos mit dem anderen Kennzeichen dieses nicht weiter führen. Dafür müsse ich dann in einem anderen Ort, wo es zugelassen ist, das Auto kaufen, und nach Berlin ummelden. Finde ich sehr schade.
Viele Grüße
Lena
Hallo,
Sie schreiben im letzten Absatz “Kfz ummelden und das Kennzeichen behalten: Bei einem Halterwechsel existiert diese Option nicht!” und verweisen auf den § 13 Absatz 4 FZV , wo aber folgendes zu finden ist:
“Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.”
Also kann doch das Kennzeichen mitgenommen werden, wenn dies entsprechend mitgeteilt wird. Liegt hier ein Irrtum vor? Könnten Sie hier bitte Licht ins Dunkle bringen, vielen Dank!
Gruß,
Daniel
Hallo,
wie verhält sich das wenn ich ein neues Auto habe und das alte jetzt abmelden will, und die Nummernschilder weiterhin behalten möchte.
Was mich interessiert ist, muss ich die Nummernschilder dann noch zur Zulassungsstelle mit bringen?
Oder verhält es sich genauso wie in dem Fall wo man sein “Auto ummelden” will und die Nummernschilder weiterhin verwenden möchte.
Danke schon mal in voraus für jede hilfreiche Antwort.
Gruß Adrian
Hallo Daniel,
vielen Dank für den Hinweis. Erfolgt nach dem Halterwechsel eine Anmeldung im gleichen Zulassungsbezirk, ist ggf. eine Kennzeichenmitnahme möglich. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org