100er-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Als Gespann schneller unterwegs mit der 100 km/h-Zulassung

Wann erhalten Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung?
Wann erhalten Anhänger oder Wohnwagen eine 100er-Zulassung?

Wer mit einem Anhänger oder Wohnwagen in den Urlaub fährt, kommt häufig nicht so schnell voran, wie ihm lieb wäre. Gründe dafür sind unter anderem die zahlreichen Baustellen und Staus. Aber auch die gesetzlichen Vorschriften zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Gespannen können einer zügigen Fahrt im Wege stehen.

Denn in der Regel sieht der Gesetzgeber für die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger außerorts maximal Tempo 80 vor. Wem dies zu langsam ist, der kann sich um eine sogenannte 100er-Zulassung bemühen.

Doch welche Voraussetzungen müssen Anhänger für eine 100er-Zulassung erfüllen? Gelten besondere Vorgaben für Wohnwagen? Wo erhalten Sie die Tempo-100-Plakette? Und was kann bei einem Pkw-Anhänger eine 100-km/h-Zulassung kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: 100er-Zulassung und Plakette

Ist eine 100er-Zulassung für alle Anhänger möglich?

Nein, es müssen bestimmen Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine solche Zulassung für einen Anhänger erteilt wird.

Muss die Plakette ein Siegel aufweisen?

Ja, ohne dieses ist sie nicht gültig und der Anhänger darf nicht mit Tempo 100 gefahren werden.

Für welche Fahrzeuge gibt es eine 100er-Zulassung noch?

Sind bestimmte Vorgaben erfüllt, kann eine solche Plakette auch für einen Bus erteilt werden.

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Welchen Zweck erfüllt die 100er-Zulassung für Anhänger?

Wie schnell ein Kraftfahrzeug in Deutschland grundsätzlich fahren darf, schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor. So beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhänger gemäß § 3 Abs. 2 StVO außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h.

Hält sich der Fahrzeugführer nicht an diese Vorgabe – zum Beispiel weil er auf der Autobahn nicht von den anderen Verkehrsteilnehmern abgehängt werden möchte –, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung je nach Ausmaß ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot vor.

Es gibt allerdings auch eine Möglichkeit, mit der sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne erhöhen lässt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 100er-Zulassung, die Wohnwagen und andere Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Zulassungsbehörde erhalten können.

Wichtig! Eine bestehende 100-km/h-Zulassung für Wohnwagen oder Anhänger gilt grundsätzlich nur in Deutschland. Fahren Sie mit dem Gespann ins Ausland, greifen die nationalen Verkehrsregeln. Informieren Sie sich daher im Vorfeld über die geltenden Vorgaben.

Welche Voraussetzungen gelten für die Tempo-100-Zulassung für Anhänger?

Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?
Welche Bedingungen gelten, um einen Anhänger auf 100 km/h zulassen zu können?

Damit ein Gespann bzw. ein Anhänger in Deutschland eine 100er-Zulassung erhalten kann, schreibt der Gesetzgeber verschiedenste Voraussetzungen vor. Diese ergeben sich aus § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO und sollen insbesondere sicherstellen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr trotz der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit weiterhin möglichst sicher erfolgt.

So ist die 100-km/h-Zulassung für Anhänger unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Zugfahrzeug:
    • zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t
    • verfügt über ein Antiblockiersystem (ABS)
  • Anhänger:
    • generell für den Einsatz bei Tempo 100 geeignet
    • Reifen sind jünger als sechs Jahre
    • Reifen sind für mindestens 120 km/h ausgelegt (Geschwindigkeitsindex „L“ oder höher)

Darüber hinaus existieren noch weitere Kriterien, damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Anhänger 100 km/h beträgt. Eine Voraussetzung stellt die Einhaltung der Gewichtsvorgaben dar, zu denen insbesondere die Stütz- und Anhängelasten zählen. Zudem müssen die Bestandteile des Gespanns grundsätzlich miteinander kompatibel sein. So ist bei einem ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht die 100-km/h-Zulassung in der Regel nur möglich, wenn das Zugfahrzeug mindestens 2.500 kg auf die Waage bringt.

Sind nicht alle Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den Anhänger für die 100-km/h-Plakette nachrüsten zu lassen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber im Anschluss an die Umbauten eine Begutachtung durch eine anerkannte Prüforganisation (TÜV, DEKRA, etc.) vor. Dort erhalten Sie ein Gutachten über die Eignung zur 100er-Zulassung.

Wie und wo erhalte ich die 100er-Zulassung?

Damit Sie in Ihrem Pkw samt Anhänger mit der 100-km/h-Zulassung über die Autobahn (auf der Landstraße gelten weiterhin 80 km/h) düsen können, ist vorher allerdings ein Besuch bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde notwendig. Denn dort müssen Sie die Fahrzeugpapiere aktualisieren und erhalten zudem den Aufkleber für die 100-km/h-Zulassung.

Enthalten bereits die Fahrzeugpapiere einen Vermerk, dass der Anhänger oder Wohnwagen für eine 100er-Zulassung geeignet ist, reicht es üblicherweise aus, wenn Sie das entsprechende Dokument bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Als Nachweis kann außerdem auch eine Bestätigung des Herstellers dienen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie zur Erfüllung der Vorgaben für die 100-km/h-Zulassung am Anhänger Umbaumaßnahmen durchgeführt haben. Denn in diesem Fall müssen Sie – wie bereits erwähnt – zur Begutachtung bei TÜV, DEKRA & Co. Das dort ausgestellte Gutachten ist dann ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorzulegen.

Sind alle Kriterien erfüllt und liegen die notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Änderung der Fahrzeugpapiere. Darüber hinaus erhält der Fahrzeugbesitzer eine gesiegelte Plakette, die als Nachweis der 100er-Zulassung dient.

Wo muss ich bei einem Anhänger das 100-km/h-Schild anbringen?

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die gesiegelte Plakette auf der Rückseite des Anhängers angebracht werden muss und somit Auskunft über die zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt. Auf dem Zugfahrzeug ist der 100-km/h-Aufkleber hingegen keine Pflicht.

Welche Kosten fallen an, wenn Sie beim Wohnwagen eine Tempo-100-Zulassung wünschen?

Die Behörde erhebt bei der Tempo-100-Zulassung verschiedene Gebühren.
Die Behörde erhebt bei der Tempo-100-Zulassung verschiedene Gebühren.

Wünschen Sie sich für Ihren Anhänger eine 100er-Zulassung, ist dies mit Kosten verbunden. Bei den Ausgaben, die Sie dafür einplanen müssen, spielen vor allem folgende Punkte ein wichtige Rolle:

  • Gebühr für die gesiegelte Plakette
  • Gebühr für die Änderung der Fahrzeugpapiere
  • Kosten für die Umbaumaßnahmen
  • Ausgaben für das Gutachten eines Sachverständigen

Die Zulassungsbehörde verlangt für die Plakette zur 100er-Zulassung im Durchschnitt 2,50 Euro und für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere fallen mindestens 12 Euro an. Somit halten sich die Kosten grundsätzlich im Rahmen.

Teurer wird das Unterfangen in der Regel nur, wenn für die 100er-Zulassung Reparaturen am Anhänger notwendig sind. Denn dies bedeutet auch, dass Sie zusätzlich einen Gutachter bezahlen müssen. Aus diesem Grund sollten Sie im Vorfeld abwägen, ob sich der Aufwand tatsächlich lohnt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei, wie oft der Anhänger oder Wohnwagen tatsächlich im Einsatz ist.

Im Video zusammengefasst: So erhalten Sie die 100er Zulassung

In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.
In diesem Video beantworten wir die Frage, wie Autofahrer eine 100er Zulassung für ihren Anhänger bekommen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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44 Kommentare

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  1. Klaus
    Am 31. Juli 2020 um 9:32

    Wir haben einen neuen Wohnwagen mit einer Bescheinigung des Herstellers, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen zur 100er Zulassung erfüllt. Die Zulassungsstelle möchte aber ein TÜV Gutachten. Ist das üblich? Schließlich werden bei einer Erstzulassung ja auch die Angaben des Herstellers ohne Überprüfung durch den TÜV als richtig und zutreffend angenommen.

  2. Rene
    Am 22. Juli 2020 um 14:02

    Habe ein Zugfahrzeug (Campingbus) mit größer 2.5t Leergewicht und ein Zugfahrzeug kleiner 2.5t Leergewicht.
    Beide dürfen 750kg ungebremst ziehen.

    Habe für den 750kg Anhänger (neu) eine 100er Zulassung erhalten mit 100er Aufkleber inkl. Siegel der Zulassungsbehörde.

    Der Anhängerhändler jedoch empfahl mir den 100er Aufkleber nicht aufzukleben, da ich zu 90% mit dem “leichteren” Zugfahrzeug den ungebremsten Anhänger ziehe und mit dem 100er Schild ggfs. dann im Fokus der Polizei wäre.

    Meine Idee: Das 100er Schild “klappbar” anzubringen, dies sei lt. Händler jedoch auch nicht erlaubt :-(

    Wie kann ich hoch offiziell und gesetzestreu den Anhänger “beschildern”, um sowohl mit Fahrzeug 1 mit Tempo 100, als auch mit Fahrzeug 2 mit Tempo 80 den Anhänger zu nutzen?

    • Axel B.
      Am 26. September 2021 um 13:50

      Klebe das 100er Schild an den Anhänger. Das sagt lediglich aus, dass der Anhänger für diese Vmax zugelassen ist.
      Das heißt aber nicht, dass man nun auf allen Autobahnen unbedingt 100km/h fahren muß, denn um das zu dürfen, müssen die restlichen Bedingungen ja ebenfalls eingehalten werden.
      Der Anhängerhändler irrt sich mit seiner (m.E. unsinnigen!) Empfehlung.

  3. Steffen H.
    Am 29. Juni 2020 um 12:49

    Hallo!
    Beim Gewicht des Hänger`s zählt das ist Gesamtgewicht (Hänger + Beladung) nicht das zulässige Höchstgewicht. Mit einem Ungebremsten Hänger darf ich bei einem Leergewicht meines Fahrzeugs von 1500kg eine Gesamtlast von 450kg ziehen. (1500kg x 0,3 = 450kg) Beispiel: Ungebremster Hänger (100kg) plus Motorrad (200kg) gleich 300kg damit kann ich 100km/h fahren wend dies in der Zulassungsbescheinigung des Hängers eingetragen ist

  4. Immanuel
    Am 11. Februar 2020 um 17:32

    Hallo Redaktion,
    mein Fzg ein ist vom Hersteller für 100km/h-Zulassung werksseitig entsprechend ausgerüstet und geeignet, so laut Fzg-Schein/Zulassungsbescheinigung. Es hat ein Leergewicht von 2490kg, ZGG von 3t und eine Anhängelast von 2,5t.
    Ich möchte mir einen (evtl. neuen) Anhänger zulegen, der 2,5-3t ZGG hat. Darf logischerweise durch mein Fzg nur max. 2,5t anhängen, auch wenn der Anhänger mehr dürfte. Da ich diesen nicht nur mit meinem PKW nutzen möchte, sondern auch ggf. mit anderen Fahrzeugen mit größerer Anhängelast, würde ich diesen nur ungern ablasten. Wo befindet sich für meinem Fzg die Gewichtsgrenze für den Anhänger, bei der ich noch eine 100 km/h-Zulassung erhalten und mit meinem Fzg nutzen kann?
    Vielen Dank.
    Mfg
    Immanuel

  5. Patrick
    Am 2. Januar 2020 um 18:48

    Guten Tag,

    In ihrem Text”Wie und wo erhalte ich die 100er-Zulassung?”

    Hat sich vermutlich ein Fehler eingeschlichen? 100km/h dürfen nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gefahren werden. Sie geben an das man mit dem Anhänger über Landstraßen auch 100km/h fahren dürfen, das ist so nicht richtig.

    Freundliche Grüße,
    Patrick

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Januar 2020 um 14:41

      Hallo Patrick,

      da ist uns in der Tat ein Fehler unterlaufen. Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Textstelle korrigiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Axel
    Am 11. Dezember 2019 um 14:35

    Der Fahrzeugschein gibt an welche Voraussetzungen das Zugfahrzeug haben muss, in deinem Fall Leergewicht von 2500kg dann darf 100 kmh gefahren werden.
    Alternativ kann man den Anhänger ablasten lassen auf einem Faktor 0.3 deines Leergewichts.

  7. Nell, R.
    Am 13. November 2019 um 23:27

    Hallo. Kurze Frage :
    Ich habe meinen Anhänger (ZGG 750KG / ungebremst) 2012 mit einer 100 Km/h Regelung zugelassen.
    Gilt diese auch weiterhin oder was muss ich bzgl. der weiteren Nutzung der 100 ter Regelung nun zusätzlich etwas beachten ?

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