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Versteckte Blitzer: Erlaubt oder verboten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn es plötzlich unerwartet blitzt

Dürfen Blitzer getarnt werden?
Dürfen Blitzer getarnt werden?

Im Jahr 2016 kam es dem Statistischen Bundesamt zufolge zu insgesamt 369.242 Unfällen mit Personenschaden, wobei 47.023 dieser Unfälle von Geschwindigkeitsüberschreitungen herrührten. Um rücksichtslose Raser zu überführen und so für mehr Sicherheit im Verkehr zu sorgen, bedient sich die Polizei diverser Messgeräte und Blitzer.

Diese werden allerdings nicht in jedem Fall sichtbar am Straßenrand aufgestellt. Immer wieder beschweren sich Fahrer darüber, dass sie eigentlich nur aus dem Grund mit dem Auto geblitzt wurden, weil der entsprechende Blitzer versteckt war und sie ihn erst bemerkten, als es bereits zu spät war.

In unserem Ratgeber erfahren Sie, ob versteckte Blitzer eigentlich erlaubt sind und wann es möglicherweise Sinn macht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, wenn Sie geblitzt wurden und es sich um einen Blitzer handelte, der getarnt war.

Kosten für Blitzer

Die Kosten für Blitzer sind je nach Vergehen unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:

FAQ: Versteckte Blitzer

Ist es erlaubt, Blitzer zu verstecken?

Es ist nicht verboten, Blitzer am Straßenrand zu verstecken oder zu tarnen.

Wie können Blitzer versteckt werden?

Die Polizei kann Blitzer zum Beispiel hinter Bäumen, Büschen oder Mülltonnen am Straßenrand verstecken. Es gibt für diesen Zweck spezielle Tarnnetze.

Lohnt sich ein Einspruch bei versteckten Blitzern?

Durch die Platzierung des Blitzers in einem Versteck können ungenaue Messungen zustande kommen. Lassen Sie von einem Anwalt überprüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

Video: Wo darf geblitzt werden?
In unserem Video erfahren Sie, wo geblitzt werden darf.

Sind getarnte Blitzer verboten?

Einigen Polizeibeamten mangelt es durchaus nicht an Raffinesse, wenn es um das Aufstellen einer Radarfalle geht. Sie werden kurzerhand in Hecken, im Kofferraum von Fahrzeugen oder hinter Müllcontainern verborgen. Zweige, Äste oder sogar Tarnnetze dienen ebenfalls häufig als Hilfsmittel, um Blitzer zu verbergen. Aber ist eine solche Vorgehensweise überhaupt erlaubt?

Nicht wenige Autofahrer halten versteckte Blitzer für verfassungswidrig, da ihrer Ansicht nach die jeweiligen Aufnahmen von Fahrer und Kennzeichen ohne ihr Wissen angefertigt werden. Doch bei einer genaueren Betrachtung dieser Annahme fällt schnell auf: Wäre den betroffenen Fahrern bereits im Vorfeld klar, dass sie in wenigen Metern geblitzt werden, würden sie logischerweise gar nicht erst über die erlaubte maximale Geschwindigkeit hinausschießen.

Daraus lässt sich schließen: Versteckte Blitzer sind erlaubt. Es besteht keine Pflicht dazu, die Messgeräte so aufzustellen, dass mögliche Verkehrssünder diese auch in jedem Fall wahrnehmen können. Aus diesem Grund sind auch Blitzer mit Tarnnetz nicht verboten. Der Einsatz von mobilen Blitzern wäre schließlich dann automatisch hinfällig, da die Polizeibeamten weder einen Nutzen aus der Flexibilität, noch aus dem damit einhergehenden Überraschungseffekt ziehen könnten.

Versteckte Blitzer: Wann ist ein Einspruch sinnvoll?

Versteckte Blitzer können Fehler bei der Messung begünstigen und so einen Einspruch rechtfertigen.
Versteckte Blitzer können Fehler bei der Messung begünstigen und so einen Einspruch rechtfertigen.

Zwar sind versteckte Radarfallen nicht verboten, allerdings könnten Sie trotzdem erfolgreich bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sein, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit einem solchen Gerät vorgenommen wurde. Befand sich der Blitzer z. B. hinter einem Busch oder Strauch, könnten die Äste für ein inkorrektes Ergebnis sorgen.

Kommen versteckte Blitzer zum Einsatz, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler beim Aufstellen gemacht wurden, nicht gerade gering. Das Messergebnis kann daher durchaus verfälscht sein.

Den anschließenden Bußgeldbescheid sollten Sie entsprechend nicht immer ohne Umschweife hinnehmen. Nachdem er Ihnen zugestellt wurde, können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

Es kann durchaus empfehlenswert sein, sich in diesem Fall die Unterstützung von einem Anwalt zuzusichern. Er weiß im Regelfall eine Menge über versteckte Blitzer und die möglicherweise damit verbundenen Messfehler. Daher kann er Sie bestmöglich beraten und Ihnen bei Ihrem Einspruch zur Seite stehen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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13 Kommentare

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  1. Kai
    Am 10. Juli 2022 um 16:03

    Wie sieht das mit den Blitzern aus, die gar nicht “blitzen”? Ein Blitzer soll ja eigentlich der Verkehrserziehung dienen und den Verkehr sicherer machen. Solche neuen Blitzer dienen aber nachweislich ausschließlich der Geldforderung. Denn dann erfährt man erst 4-12 Wochen später, dass überhaupt etwas war, kann die Situation nicht mehr nachvollziehen (weil man von der Situation ja nicht einmal wissen kann) und vollständige Angaben zum Vorwurf werden ja auch nicht gemacht. Man kann also wegen verschleierten Daten nichtmal einen Einspruch schreiben.

  2. Charlie
    Am 1. März 2021 um 9:06

    Diesen Spruch finde ich am besten: Nicht wenige Autofahrer halten versteckte Blitzer für verfassungswidrig, da ihrer Ansicht nach die jeweiligen Aufnahmen von Fahrer und Kennzeichen ohne ihr Wissen angefertigt werden.

    Und ich behaupte mal, das ALLE die das behaupten, bewusst und damit vorsätzlich zu schnell fahren.
    Einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, dann gibts auch keinen Blitz.

    Alle Personen die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, werden wissen das sich alle an Verkehrsteilnehmer an die StVO zu halten haben.

  3. AchtsamFahrer
    Am 22. Februar 2021 um 11:20

    Überall muss man lesen: verursacht durch Raserei. Ist das so? Ich denke nicht. Ich denke, dass VIELE Unfälle nicht PRIMÄR durch Raserei entstehen. Vielmehr sollte man auch mal REALISTISCH mitdenken und auch andere Verhaltensweisen in Betracht ziehen und auch einmal den anderen “Täter”, der nicht offensichtlich rast begutachten! Beispiel: Ein Fahrer zieht über viele km und viele Ortschaften hinweg eine riesen Schlange hinter sich her, weil er innerorts 20 km/h fährt und außerorts 60-70 km/h. Irgendwann wird es eben einem, der Termindruck hat, zu blöd und er überholt an gefährlicheren Stellen. Wer ist Schuld, wenn was passiert? Genau. Der vermeintliche Raser. Wer war eigentlich Schuld? Der Kriecher oder provozierende selbst belehrende Fahrer, der eigentlich dazu geführt hat. Und noch etwas: Wenn hierbei ein Blitzerbild entsteht, sieht man den angeblichen Raser auf EINEM Bild. Weil er KURZ für ein paar Sekunden zu schnell war – beim überholen. Und genau DEN trifft das Gesetz mit dem Hammer. Die Gesetze gehören schon längst reformiert und die Verkehrsüberwachung mit dazu. Wenn man WIRKLICH an die Sicherheit denken würde, könnte man das auch machen. Aber es geht, wie immer, nur um das liebe Geld! Wie schon ein anderer hier korrekt geschrieben hat.

    • Dominik
      Am 7. Oktober 2021 um 13:20

      Die von Ihnen geschilderte Situation ist ein Problem der Beweislage. Gibt es Zeugen oder Aufnahmen, die beweisen dass der “Schleicher” geschlichen ist, so bekommt er i.d.R. zumindest eine Teilschuld, da er mit seinem Verhalten, konkret dem unbegründeten langsam fahren, ein Überholen provoziert und damit zum Unfall beigetragen hat. Ob vorsätzlich oder nicht hat dabei lediglich Auswirkungen auf das Strafmaß. Die Hauptschuld jedoch bekommt der Überholende, da er vorsätzlich trotz unklarer Verkehrssituation überholt hat( Stichwort: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). Wer Termindruck hat, muss eben eher losfahren. Langsam fahrender Fahrzeuge gibt es immer. Sei es der Opi, der kaum noch die Straße vom Feld unterscheiden kann, oder ein Traktor, der Bauartbedingt nicht schneller fahren kann. Darauf muss man sich einstellen. In Paragraph 1 der StVO steht etwas von “gegenseitiger Rücksichtnahme”. Das schließt auch den Opi mit ein. Andersrum gilt das aber ebenso. Wenn der Opi sieht, dass er eine Schlange hinter sich herzieht, dann muss er bei Gelegenheit rechts ran fahren und Platz machen.

  4. Dieter
    Am 8. Mai 2020 um 14:55

    Es ist doch ganz einfach: Ein Blitzer kostet in der Anschaffung Geld, und das nicht zu knapp. Würde man den Blitzer so aufstellen, daß er leicht ersichtlich ist, am Besten noch mit einer auffälligen Farbe versehen, würde quasi Jeder so fahren, wie es erlaubt ist. Der Aspekt “Verkehrssicherheit” ist somit gegeben. Das bedeutet im Umkehrschluß aber, daß die Kosten für den Blitzer nicht wieder reinkommen. Also wird der Blitzer gut versteckt, am Besten noch da, wo die Wahrscheinlichkeit möglichst groß ist geblitzt zu werden, um auch richtig ordentlich Kasse zu machen.

  5. Volkmar D.
    Am 23. März 2019 um 12:16

    Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll Unfälle verhüten. In geschlossenen Ortschaften gibt es allerdings auch Orte, wo es nichts Schützenswertes gibt: Kein Unfallschwerpunkt, Keiner Kita, Schule, Krankenhaus, Altersheim etc.. Nur glatte Straße und einwandfreie Bedingungen, beweissicher zu messen. Salopp gesagt: Hier findet behördliche Wegelagereinunter dem Deckmantel einer Ordnungswidrigkeit nach §3 Abs. 3; §49 StVO, § 24 STVG. Bei der Schaffung dieser §§ wurde ein Kompromiss eingegangen, der seinen Niederschlag in dem Begriff “Geschlossene Ortschaft” gefunden hat. Als diese Regelung in Kraft trat (1. September 1957), hatte man vorher ein halbes Jahrzehnt darum gerungen: So kurz nach einer rigorosen stattlichen Gängelung durch die Nazi-Herrschaft war man hinsichtlich neuerlichen Einschränkungen empfindlich geworden.
    Wünschenswert wäre neben der dürren Aufzählung von Paragraphen der Hinweis, dass gerade an dieser Stelle die Kontrolle Sinn mache. Das erzeugt Transparenz und Einsichten. Kann man diese Begründung nicht liefern, glaubt der Bürger, er sei in ein offenes Messer gelaufen – das Vetrauen in die Behörde ist dahin.

  6. Burzik R.
    Am 29. November 2018 um 20:10

    Es kommt darauf an wo der Blitzer steht!
    Steht er an Stellen wo Menschen(Kinder) durch zu schelles Fahren gefärdet werdenkönnen ist es in Ordnung.

    Steht ein Blitzer aber kurz vor Ortsende (gerade noch im zuässigem Abstend vor Ende der 50 km Zohne,
    an einer Stelle wo kaum Gefahren für Menschen ausgehen (Ohne Überweg usw.) ist es sehr schwer vorstellbar,
    das dies zur Verkehrserziehung dient.
    Leider ist diese Variante die Regel.

  7. Axel F.
    Am 17. November 2018 um 20:11

    Ich bin zwar kein Kriecher auf der Landstraße aber auch kein Raser.Ich bin dafür das Raserei bestraft werden soll! vor 3 Tagen wurde ich geblitzt 30 meter vor dem Ortsausgangsschild.Da ich mich allein auf der Strasse befand,heißt kein Fahrzeug hinter mir,keins vor mir,kein Gegenverkehr,keine Ein- oder Ausfahrt,keine Schule,Kindergarten,Pflegeheim und kein Wohngebäude also nicht die geringste Verkehrsbehinderung oder Gefährdung. Ich habe langsam auf 70 Kmh beschleunigt um mich dann auf 90 kmh einzupegeln.Frage: Bin ich deshalb ein Raser. Die wirklichen Raser werden dort kaum erwischt!

  8. hein dibo
    Am 17. Oktober 2018 um 19:45

    ab wann ist es denn Raserei? ist 6 km zu schnell schon Raserei oder nur Abkassieren

  9. Hans
    Am 29. August 2018 um 7:33

    der Satz “Wäre den betroffenen Fahrern bereits im Vorfeld klar, dass sie in wenigen Metern geblitzt werden, würden sie logischerweise gar nicht erst über die erlaubte maximale Geschwindigkeit hinausschießen.” sagt vieles über das Potenzial aus. Warum nutzt man den Überraschungseffekt, wenn man den Verkehr sicherer machen will? Was erreicht man damit – Verunsicherung bei den Fahrern, ob man gerade überhaupt alles richtig macht. Mir als Vielfahrer fällt häufig auf, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht aufgehoben werden, bzw. die Dichte des Schilderwaldes dazu führt, Begrenzungen oder Änderungen wie die Trichterlösung übersehen werden. Ich habe mir eine automatische Schildererkennung im Auto zugelegt. Funktioniert prima.

  10. Hans D.
    Am 31. Juli 2018 um 23:33

    Na Sie sind mir ja ein ganz schlaues Kerlchen. Haben Sie mal daran gedacht, das sich das Mensch sein als solches mit starren Regulierungen durchaus konträr verhalten kann. Wenn Sie 200 Tage im Jahr berufsbedingt im Straßenverkehr unterwegs sind, haben Sie auch deutlich mehr Gelegenheit mit diesen starren Regelungen in Berührung zu kommen. Dabei können Sie mir glauben, dass es auch aus reinem Eigennutz sinnvoll ist, sich der Verkehrssituation angepasst zu verhalten und für die anderen Traumtänzer mitzudenken. Es gibt Länder (Norwegen) in denen risikobehaftete Verkehrsstrecken bezüglich der Geschwindigkeit überwacht werden, und diese Überwachung im Sinne aller auch rechtzeitig angezeigt wird. Was hier in Deutschland betrieben wird, insbesondere die versteckte Radarkontrolle, dient einzig und allein dem Zweck den Autofahrer zu überraschen und abzukassieren. Das nennt man Wegelagerrei und hat mit einer sicheren Verkehrsführung nichts zu tun. Hinzu kommt, dass der Überraschungseffekt allzuoft zu unkontrolliertem Verhalten der überraschten Autofahrer führt , welche wiederum den nachfolgenden Verkehr zusätzlich gefährden. Im Sinne eines sicheren Miteinanders, wäre es viel sinnvoller mögliche Gefahrensituation rechtzeitig anzuzeigen, auch mit dem Hinweis der Geschwindigkeitskontrolle, aber bitte nur da, wo es auch Sinn macht. Ein Volk von Autofahrern über drakonische Strafen zu bändigen halte ich eher für eine menschenunwürdige Dressur. Sie müssen lediglich die Sicherheit vom finanziellen “Erfolg” der Überwachung trennen und es mit der Sicherheit ernst meinen.

  11. Kurt G.
    Am 30. Juli 2018 um 17:36

    Hallo,
    Ja die RASER, wer ist das. Fahrer von den Nachbarorten?
    Wenn man etwas tiefer in die Materie geht, gibt es erstaunliche Fragen und Antworten. Ich habe mit unserem Ortsvorsteher
    gesprochen, und er würde einen Blitzer in unserer Straße aufstellen lassen. Ist der Blitzer fort nach ca.10-20 Minuten, wird
    weiter gerast.
    Ich plädiere für einen Poliscan Speed Stationär, der ist immer im Dienst.

  12. Friedrich
    Am 26. Mai 2018 um 12:04

    na ein Schelm der Polizist, warum kennen die Leute das Gesetz erst wenn es geblitzt hat?? In Deutschland sind die Strafen einfach zu lächerlich, ebenso die weiteren Konsequenzen wie gehaltsabhängige Strafen. Die ganze Raserei bringt absolut nichts ausser Hektik und Staus, fahren Sie mal durch die Schweiz und sehen Sie wie problemlos das einfach geht, warum?? Die sind konsequent bei der Überprüfung, ebenso mit den Strafen!!
    Warum sich hier beschweren, wenn man durch Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten das Geld sparen kann!! Ich gehe lieber einmal mehr im Jahr in Urlaub als dem Staat weitere Geldgeschenke zukommen zu lassen!

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