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Verkehrsregeln von Ungarn: Drohen laut Bußgeldkatalog Sanktionen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Autofahren in Ungarn: Worauf kommt es an?

Der Bußgeldkatalog in Ungarn gibt vor, welche Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten folgen.
Der Bußgeldkatalog in Ungarn gibt vor, welche Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten folgen.

Ungarn lockt jährlich zahlreiche Touristen an. Viele deutsche Reisende fahren Jahr für Jahr im Sommerurlaub an den Balaton, um dort zu entspannen. Auch aus kultureller Sicht hat das Land einiges zu bieten. Egal, ob Sie in Ihrem Ungarn-Urlaub einen Städtetrip nach Budapest planen, um sich dort die imposanten, architektonischen Bauten der Staatsoper oder des Parlamentsgebäudes anzusehen oder ob Sie rein zur Entspannung in ruhigere Gegenden fahren und dort die Märkte besuchen: eine Reise lohnt sich.

Je flexibler und vor allem mobiler Sie sind, desto mehr können Sie in kürzerer Zeit erkunden. Durch ein Auto sind Sie unabhängig und können spontane Trips in verschiedene Ortschaften und Stadtzentren unternehmen.

Es empfiehlt sich somit, in Ungarn ein Auto zu haben, sei dies nun ein Mietwagen oder das eigene Fahrzeug. Bei der Fahrt sollten Sie allerdings die Verkehrsregeln im Ausland beachten, damit Sie keinen Strafzettel in Ungarn riskieren.

In dem folgenden Ratgeber erfahren Sie, wie hoch ein Bußgeld in Ungarn für eine Verkehrsordnungswidrigkeit ausfallen kann und worauf im ausländischen Straßenverkehr auf der Reise geachtet werden sollte.

FAQ: Bußgeldkatalog von Ungarn

Welche Höchstgeschwindigkeiten sind in Ungarn vorgeschrieben?

Die Verkehrsregeln schreiben innerorts maximal 50 km/h und außerorts 90 km/h vor. Auf Autobahnen gilt maximal Tempo 130.

Wie teuer sind Verkehrsverstöße in Ungarn?

Verstoßen Urlauber gegen Verkehrsregeln, kann dies ein Loch in die Reisekasse reißen. Wie hoch die Bußgelder in Ungarn ausfallen, zeigen exemplarisch die Bußgelder in dieser Tabelle.

Bewahrt die Heimreise vor möglichen Sanktionen?

Nein, denn Bußgelder über 70 Euro können durch das EU-Vollstreckungsabkommen in der gesamten Europäischen Union grenzüberschreitend vollstreckt werden.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über die Verkehrsregeln in Ungarn:

Auszug aus dem ungarischen Bußgeldkatalog

VerkehrsordnungswidrigkeitBußgeld
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/hab 100 €
Geschwindigkeitsüberschreitung von über 50 km/hab 200 €
Alkohol am Steuerbis 340 € *
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtesab 35 €
Telefonieren am Steuerab 35 €
* Geldbuße für Alkoholfahrten bis 0,5 Promille. Darüber droht eine Geldstrafe ab 1.000 €.

Die Straßenverkehrsordnung in Ungarn

Wie auch in Deutschland gelten gemäß dem Bußgeldkatalog in Ungarn einige Regeln im Straßenverkehr, an die sich jeder Verkehrsteilnehmer zu halten hat, da ansonsten Geldbußen oder Fahrverbote folgen können. Generell werden diese Fahrverbote oder Punkte aus dem Ausland in den seltensten Fällen erteilt, allerdings wird ein Bußgeldbescheid häufiger ausgestellt und ist auch nach dem Urlaub in Deutschland zu bezahlen.

Halten Sie sich in Ungarn an das Tempolimit, sonst kann es teuer werden.
Halten Sie sich in Ungarn an das Tempolimit, sonst kann es teuer werden.

Um eine ungefähre Reisezeit auszurechnen, müssen Sie von einer durchschnittlich gefahrenen Geschwindigkeit zwischen 70 und 80 km/h ausgehen. Sofern Sie bei der Reise nicht die Autobahn nutzen, da auf diesen schneller gefahren werden darf.

Die Landstraßen bieten einen guten Ausblick, auf die reizvoll malerischen Landschaften des Landes.

Besucher von EU-Ländern brauchen zum Autofahren in Ungarn keinen internationalen Führerschein, da der eigene in dem Land anerkannt wird. Wichtig ist es, dass Sie diesen stets bei der Fahrt mit sich führen, genauso wie Ihren Personalausweis und die Versicherungskarte. Die Grüne Versicherungskarte nennt sich auf Ungarisch „zöld kártya“ und lässt sich vor dem Urlaub bei Ihrer Versicherung erwerben.

Bitte halten Sie insbesondere die folgenden wichtigen Verkehrsregeln ein:

  • Alle Fahrzeuginsassen müssen sich während der Fahrt anschnallen und den Sicherheitsgurt anlegen.
  • Schalten Sie außerorts immer das Licht ein, und zwar sowohl tagsüber als auch nachts. Diese Pflicht gilt während des gesamten Jahres.
  • Für Kinder, die kleiner als 1,50 m sind, ist ein spezieller Kindersitz vorgeschrieben.

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die vorgegebene Geschwindigkeit in Ungarn einzuhalten, ist wie in jedem anderen Land auch wichtig, da dies nicht nur die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern gewährleistet, sondern auch Ihre eigene Sicherheit schützt.

Zudem können nach der StVO in Ungarn einige Kosten bei einer Überschreitung des Tempolimits auf Sie zu kommen.

Sollte nichts anderes ausgeschildert sein, gelten in der Regel diese Geschwindigkeitsbeschränkungen in Ungarn:

  • Innerorts dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren.
  • Außerhalb von Ortschaften gilt ein Tempolimit von 90 km/h.
  • Auf Autobahnen ist eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 130 km/h zugelassen.

Die Geldbußen variieren abhängig von der überschrittenen Geschwindigkeit. So zieht eine Übertretung von 20 km/h ein Bußgeld in Ungarn von mindestens 100 Euro nach sich.

Alkohol und Drogen am Steuer

In Ungarn wird das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss hart geahndet. So gibt es bei jeglicher Art von illegalen Substanzen bei der Fahrt keinerlei Toleranz.

Wird bei einer Kontrolle eine Alkoholkonzentration von bis zu 0,5 Promille festgestellt, muss der Fahrer bei einem Strafzettel in Ungarn mit einer Geldstrafe von bis zu 340 Euro rechnen. Ist der Fahrzeugführer stärker alkoholisiert oder wurden Drogen eingenommen, stellt dies eine Straftat dar.

Die Maut und Vignette in Ungarn

Bei einer Reise nach Ungarn sollten die Verkehrsregeln eingehalten werden.
Bei einer Reise nach Ungarn sollten die Verkehrsregeln eingehalten werden.

Wenn Sie mit dem Auto nach Ungarn fahren, sollten Sie bedenken, dass für alle Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t eine Vignettenpflicht gilt. Die Vignette – auch als e-Vignette bekannt – können Sie an mehreren Ausgabestellen im Land erhalten oder sich vor Ihrer Reise online zusenden lassen.

Die Autobahnen und Schnellstraßen sind nur benutzbar durch Abgabe einer Straßenbenutzungsgebühr. Seit dem 01.10.2008 gelten die Richtlinien für die neue Vignette und die Mautgebühr in Ungarn. Vorher existierte nur eine Papiervignette.

Durch die Einführung der e-Vignette wird der Prozess für den Verbraucher erleichtert. So wird das Ankleben an die Windschutzscheibe gespart und die Daten sind bereits online erfasst und für die Behörden zugänglich.

Einige wenige Straßenabschnitte sind gebührenfrei, jedoch ist der Großteil der zu befahrenen Strecken im Land gebührenpflichtig. Die freien Strecken sind im Internet für Reisende und Besucher des Landes gelistet, genau wie die vignettenpflichtigen Abschnitte.

Die Gebührenkategorie ist abhängig von der amtlichen Eintragung im Zulassungsschein, also je nach Fahrzeug, Dauer und Gültigkeit stehen die Kosten fest.

Das Fehlen bzw. der Nichtbesitz der Vignette wird in Ungarn mit einem Bußgeld von umgerechnet 860 Euro geahndet.

Telefonieren am Steuer

Nach dem Bußgeldkatalog in Ungarn ist es nicht erlaubt, dass der Fahrer während der Autofahrt ein Handy benutzt. Weder das Mobiltelefon in der Hand zu halten, noch zu bedienen oder zwischen Ohr und Schulter zu klemmen, ist gestattet.

Ungarn mit dem Auto zu erkunden, kann schneller gehen als mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Ungarn mit dem Auto zu erkunden, kann schneller gehen als mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Fahrer des Fahrzeugs darf ausschließlich, für Telefonate während der Teilnahme im Straßenverkehr, eine Freisprecheinrichtung benutzen.

Sollte er gegen diese Richtlinien verstoßen, gilt dies als Verkehrsordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von mindestens 35 Euro geahndet, je nach Gefährdung.

Zudem sollte darauf geachtet werden, dass bei einer Polizeikontrolle ein Identitätsnachweis mitgeführt wird. Die Polizei will zudem bei einer Überprüfung meist noch den Führerschein und die Fahrzeugpapiere kontrollieren.

Parken und Halten in Ungarn

Gerade in den großen Stadtzentren, insbesondere in Budapest, gibt es Parkgebühren. Die Stadt ist in mehrere Zonen eingeteilt, für welche unterschiedliche Parkkosten anfallen.

An den aufgestellten Parkautomaten müssen Parkscheine gezogen werden, wobei eine Mindestparkdauer von 15 Minuten gilt. Die maximale Parkzeit umfasst zwei bis drei Stunden. Bei einem längeren Parkwunsch gibt es Parkplätze, welche mit einem P+R gekennzeichnet sind.

Der Parkschein sollte gut sichtbar auf dem Armaturenbrett innerhalb des Autos platziert werden. Bei widerrechtlichem Parken wird das Fahrzeug mit einer Parkkralle versehen und es wird ein Informationsblatt in mehreren Sprachen dazu gelegt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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77 Kommentare

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  1. Afrim
    Am 14. Juli 2017 um 23:38

    Hallo ich bin Mazedonischer Staatsbürger und lebe seid über 30 Jahren in Deutschland, nun wollte ich Urlaub machen und hab mein Visakarze in Deutschland vergessen.
    Als ich Ungariche / Serbische Grenze ankam verlangte der ungaricher Grenzpolizei die Visakarte, da ich sie vergessen habe muss ich eine strafe von 45000 Forint bezahlen.
    Ich frage mich warum ich eine Strafe bezahlen muss, Mazedonien ist doch in der Schengener Abkommen da braucht mann keine Visum ?
    Bitte um Rat was soll ich machen in zwei Wochen muss ich wieder zurück.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:27

      Hallo Afrim,

      laut den Angaben auf der Website der ungarischen Botschaft können mazedonische Staatsbürger ohne Visum einreisen, wenn sie nicht länger als 90 Tage bleiben. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um einen biometrischen mazedonischen Pass handelt. Ist dies nicht der Fall, benötigen Sie ein Visum. Für weitere Fragen sollten Sie sich an die zuständige Botschaft wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Peter
    Am 13. Juli 2017 um 16:11

    Ich war Ende Juni in Sopron und bin offensichtlich bei der Rückreise kurz vor der Grenze
    auf der 2-spurigen Schnellstraße in eine Rardarfalle mit gefahrenen 111 kmh statt 90 getappt.
    Der Grund waren eigentlich 2 agressive Kastenwagenfahrer, welche ich noch vor der Grenze
    überholen wollte.
    Ansonsten bin ich ehrlich sehr bedacht, die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten einzuhalten.
    Nun habe ich von Budapest eine Strafe von 30.000,- Forint ( ca 100,– € ) bekommen.
    Was passiert, wenn ich diese Strafe nicht überweise ???

    Herzliche Grüße
    Peter

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:29

      Hallo Peter,

      es besteht die Möglichkeit, dass das Bußgeld durch die deutschen Behörden vollstreckt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. peter
    Am 20. Juni 2017 um 20:14

    ich habe ein problem.wir haben eine vignette über internet für ungarn gekauft.unser auto ging aber kaputt und müssen jetzt mit dem auto meiner frau fahren.müssen wir für die tschechei und für ungarn noch mal eine kaufen?weil ja das nummernschid von meinem auto nicht mehr übereinstimmt.danke für die antwort. wir fahren aber schon am samstag den 24.06.2017.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 10:03

      Hallo Peter,

      in der Kürze der Zeit wird das nicht mehr machbar sein, da Sie hier den offiziellen Weg gehen müssen. Haben Sie Vignette direkt für ein Kennzeichen erworben, ist ein Umtausch in der Regel ausgeschlossen. Entsprechend wäre es vermutlich sinnvoll, eine neue Vignette zu erwerben. Um sicher zu gehen, können Sie ggf. beim Dienstleister, der Ihnen die Vignette verkauft hat, nachfragen, ob ein nachträgliches Ändern der Vignette möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Uli
    Am 13. Juni 2017 um 16:33

    Hallo,
    wer kennt sich aus?
    Ich habe zwei Bussgeldbescheide aus Ungarn nach Deutschland bekommen ( zu schnelles Fahren) . Jetzt gibt es ein Problem, wollte auf der Bank die jeweils geforderten 30000 Forint bezahlen …. dies ist aber bei der Bank nicht möglich, da diese keine Forint überweisen kann / darf.
    Darauf hin habe ich versucht mehrmals die angegebene Hotline ( call-center) anzurufen….. kommt eine Ungarische Stimme. Kein Englisch oder Deutsch.
    Das in Deutsch verfasste Einspruchformular sieht nur einen Einspruch vor wenn das Auto geklaut ist.
    Wie soll ich weiterverfahren? …. Anwalt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 13:27

      Hallo Uli,

      in der Regel können Sie den Euro-Betrag überweisen, der umgerechnet 3000 Forint ergibt, um so das Bußgeld zu bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Frank
        Am 11. Oktober 2017 um 17:40

        Einfach eine SEPA-Überweisung, das ist die Standardüberweisung wie auch innerhalb Deutschland, mit der ungarischen IBAN-Nummer verwenden. Betrag mit dem (Devisen-)Tageskurs, heute z.B. 310,80 HUF pro Euro, siehe Internet-Währungsrechner, in Euro umrechnen. Kommt in HUF an. Kein Problem. IBAN-Nummer ist auf dem Bescheid abgedruckt, das kann man auch ohne Ungarisch-Kenntnisse identifizieren.

  5. Andreas B.
    Am 5. Juni 2017 um 7:45

    Habe letztes Jahr in Ungarn ein Ticket über 10000 Forint bekommen weil ich an einer Bushaltestelle angehalten habe . Saßen sogar im Auto. Die Durchreise war letztes Jahr im Mai. Bezahlt hab ich nicht. Was kann mir jetzt bei erneuter Einreise passieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 12:00

      Hallo Andreas,

      Sie müssen damit rechnen, dass der fällige Betrag bei der Wiedereinreise bzw. bei einer Polizeikontrolle von Ihnen verlangt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Gabriel
    Am 17. Mai 2017 um 11:37

    Ich war in Budapest und habe bei unserer Ankunft zwei Knöllchen kassiert. Unser Vermieter hat gesagt, dass wir hier erst am Montag wieder ein Ticket lösen müssen, was leider falsch war. Wir haben das Auto dann auf einen privaten Parkplatz gestellt, die beiden Knöllchen haben wir nicht bezahlt.
    Nun, nach zwei Monaten, erhalte ich zwei Zahlungsaufforderungen aus Schweden, von einer Euro Parking Collection aus London, über je € 65,14.
    Gibt es ein Abkommen mit Ungarn, dass die Einforderung von Parkgebühren regelt und die deutschen Behörden sich hier einschalten? Muss ich bezahlen?
    Besten Dank für Eure Antworten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 9:32

      Hallo Gabriel,

      es gibt zwar ein Vollstreckungsabkommen in Europa, dieses greift aber erst ab einem Wert von 70 Euro. Dann müssen die deutschen Behörden Amtshilfe leisten. In Ihrem Fall scheinen die Ungarn aber einen anderen Weg gegangen zu sein und haben vermutlich ein Inkassounternehmen beauftragt, die Summe einzutreiben. Oftmals ist es ratsam, die Summe einfach zu bezahlen, da dadurch viel Ärger erspart werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Schrödter
    Am 9. November 2016 um 16:35

    Ich bin in Ungarn M1grünes Schild von
    Hegyeshalom nach Györ gefahren
    Muß ich für meinen Campingbus 3,3t Maut bezahlen?;

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2016 um 11:27

      Hallo Schrödter,

      grundsätzlich gilt die Maut in Ungarn auf allen Autobahnen, die jeweils an den M-Nummern zu erkennen sind, wie es in Ihrem Fall scheinbar auch war. Davon ausgenommen sind nur noch wenige Abschnitte vom Budapester Ring M0.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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