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Reparaturfreigabe durch die Versicherung: Wann nötig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie sieht eine Reparaturfreigabe durch die Versicherung aus?

Bevor nach einem Unfall mit der Reparatur begonnen wird, muss eine Reparaturfreigabe eingeholt werden.
Bevor nach einem Unfall mit der Reparatur begonnen wird, muss eine Reparaturfreigabe eingeholt werden.

Ein Unfall führt nicht nur zu teilweise schweren Verletzungen, sondern macht auch Reparaturen am Unfallwagen notwendig. Manch ein Autofahrer steht dann ratlos da und weiß nicht, wie die Schadensregulierung vonstattengeht.

In jedem Fall ist es ratsam, noch am gleichen Tag Kontakt mit der Autoversicherung aufzunehmen und den Schaden zu melden. Diese hilft Ihnen auch weiter und erklärt, welche Schritte folgen. Tragen Sie keine Schuld an dem Unfall, dann reguliert der Versicherer des Unfallgegners den Schaden.

Wir erklären, worauf in Zuge dessen zu achten ist und warum es so wichtig ist, eine Reparaturfreigabe bei der zuständigen Versicherung einzuholen. Außerdem gehen wir auf wichtige Urteile zu diesem Thema ein und leiten daraus Empfehlungen für den Verbraucher ab.

FAQ: Reparaturfreigbae

Was ist eine Reparaturfreigabe

Ein Schaden ist für die Regulierung der Versicherung zu melden. Ist dies geschehen, müssen Geschädigte auf die Freigabe zur Reparatur durch die zuständige Versicherung warten.

Hat es Folgen, wenn keine Freigabe vorliegt?

Wird eine Reparatur ohne Freigabe durchgeführt, kann die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten teilweise oder ganz verweigern.

Gibt es eine andere Option zur Reparaturfreigabe?

Ja, Geschädigte haben die Möglichkeit, eine Reparaturkostenübernahme-Bestätigung auszufüllen. Diese muss dann von der Versicherung bestätigt werden.


Benötigt der Versicherungsnehmer eine Reparaturfreigabe?

Vor allem wenn das Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, möchte jeder die Schäden schnell beheben. Doch nun gleich zu einer Werkstatt zu fahren, wäre fatal. Geschädigte müssen den Schaden nicht nur in schriftlicher Form dem Versicherer mitteilen, sondern auch auf eine Reparaturfreigabe warten.

Um diese zu erhalten, teilt der Geschädigte dem Versicherer den Schaden mit und beschreibt, den Sachverhalt. Darüber hinaus ist eine Kostenkalkulation der Werkstatt beizulegen.

Nachdem der Versicherer die Unterlagen geprüft hat, erhalten Sie unter Umständen eine Reparaturfreigabe. Erst dann darf der Schaden behoben werden. Bestehen Sie darauf, diese schriftlich zu erhalten, damit es nachher nicht zu Streitigkeiten kommt.

Was passiert, wenn keine Reparaturfreigabe vorlag?

Wer nun vorschnell handelt und die Schäden vor der Reparaturfreigabe hat beheben lassen, hat ein Problem. Dem Versicherer ist es nun nicht mehr möglich, den Schaden zu begutachten und er kann sich daher nicht davon überzeugen. Die Autoversicherung hat in diesem Fall das Recht, die Kosten nicht oder nur teilweise zu regulieren.

Rechtslage zur Haftung der Versicherer

Zur Haftung der Versicherung sind im Wesentlichen zwei Urteile zu präsentieren. Das Amtsgericht Magdeburg beschäftigte sich 2010 mit einem Fall, bei dem es in der Waschanlage zu einem Schaden am Außenspiegel und der Tür eines LKW kam.

Die Haftpflichtversicherung übersendete, nachdem sie selbst einen Kostenvoranschlag anfertigen ließ, ein Schreiben mit dem Inhalt, dass der Vergleich des Wiederbeschaffungswertes und der Reparaturkosten aus wirtschaftlicher Sicht die Durchführung der Reparaturen rechtfertigt. Mit der dieser könne begonnen werden.

Da der Wagen erst wenige Jahre alt war und der Schaden verhältnismäßig klein ausfiel, konnte der Betroffene dieses Schreiben nur als Reparaturfreigabe verstehen. Trotzdem behauptete der Versicherer dann, als der Geschädigte die Kosten erstattet haben wollte, nie eine Reparaturfreigabe erteilt zu haben.

Eine Reparaturfreigabe bezieht sich immer auf den mitgeteilten Sachverhalt, ändert sich dieser, muss eine neue Freigabe eingefordert werden.
Eine Reparaturfreigabe bezieht sich immer auf den mitgeteilten Sachverhalt, ändert sich dieser, muss eine neue Freigabe eingefordert werden.

Das Gericht urteilte, dass aufgrund des geringen Schadens ein Totalschaden nie in Betracht kam und deswegen der Geschädigte das Schreiben zu Recht als Reparaturfreigabe verstanden hat. Die Argumentation der Versicherung, sie hätte den Schaden nicht einschätzen können, ist als nichtig anzusehen, da die Versicherung die Kostenkalkulation selbst anfertigen ließ.

Die Versicherung kann daher nicht behaupten, dass dieser Schaden nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt ist.

Ein weiteres Urteil, welches sich mit der Reparaturfreigabe beschäftigte, fällte das Amtsgericht Lemgo ebenfalls im Jahr 2010. Der Geschädigte meldete der Autoversicherung eine kaputte Zylinderkopfdichtung wegen eines Marderbisses.

Die Versicherung erteilte eine Reparaturfreigabe und die Schäden am Auto wurden behoben. Nach der Schadensbehebung stand fest, dass zerbissene Zündkabel zu Fehlzündungen führten und deswegen der Zylinderkopf überhitzte und die Dichtung desselbigen durchbrannten.

Der Marderbiss führte also nicht zu der Zerstörung der Zylinderkopfdichtung. Dies wurde dem Versicherer übermittelt, da der Geschädigte eine Abtretungserklärung unterschrieben hatte. In Folge dessen kommunizierte die Werkstatt auf direktem Wege mit dem Versicherer.

Dem Geschädigten wurde dann mitgeteilt, dass sich der Sachverhalt verändert habe und deswegen die Reparaturkostenübernahme auch nicht vollumfänglich gelte. Der Geschädigte ging dagegen vor und wurde vom Amtsgericht Lemgo belehrt: Eine Reparaturfreigabe beziehe sich immer auf den übermittelten Sachverhalt. Kann der nach der Reparatur nicht bewiesen werden, kann der Geschädigte keine Ansprüche erheben.

Was ist eine Reparaturkostenübernahme-Bestätigung?

Neben der Reparaturfreigabe besteht die Option, eine Reparaturkostenübernahme-Bestätigung auszufüllen und sich diese von dem Versicherer bestätigen zu lassen. Aus dieser geht hervor, ob und in welcher Höhe die Versicherung den Schaden regulieren wird.

Die Abrechnung läuft dann nicht über den Geschädigten, sondern die Werkstatt wendet sich gleich an die Autoversicherung.

Wer eine ausgefüllte Reparaturkostenübernahme-Bestätigung vorliegen hat, sollte sich zusätzlich eine schriftliche Reparaturfreigabe einholen. Wie der oben aufgezeigte Fall zeigt, kann diese Abtretungserklärung Vor- und Nachteile haben. Solange sich die Kosten der Reparatur im Rahmen der Kostenkalkulation bewegen, ist es eine bequeme Angelegenheit. Übersteigen allerdings die Kosten den vereinbarten Betrag oder der Sachverhalt ändert sich, so erfährt der Geschädigte unter Umständen als Letzter davon.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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6 Kommentare

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  1. Panagiotis
    Am 12. Dezember 2022 um 10:20

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am 24.11.2022 hatte eine Unfall gehabt und der Schuld liegt 100% an der anderen Partei.
    Obwohl ich das Gutachtung des Gutachters immer noch nicht erhalten habe, haben sie mir einen Verrechnungsscheck geschickt.
    Wie geht es weiter bitte ?

    Vielen Dank im Voraus

    Beste Grüße

    Panagiotis

  2. Michaela
    Am 6. September 2022 um 19:17

    Hallo. Hatte einen Glasschaden – Windschutzscheibe – der Versicherung gemeldet. Diese hat alles an Car Glass geschickt und Car Glass hat sich bei mir gemeldet. In den Unterlagen der Versicherung an Car Glass stand — Keine Selbstbeteiligung.. Habe die Versicherung angeschrieben und bei Car Glass bescheid gesagt, das ich 150,00 € Selbstbeteiligung habe. Von Car Glass kam — Wir haben die Auskunft, das keine Selbstbeteiligung besteht. Von der Versicherung habe keine Antwort erhalten. Mittlerweile ist die Scheibe getauscht. Dann eine Mail von der Versicherung. Wir habe den Schaden abzüglich der 150,00 € Selbstbeteiligung abgerechnet.
    Was soll so etwas ??? War doch nicht meine Schuld.

  3. S Franz
    Am 30. Oktober 2021 um 12:41

    Habe mein Auto nach einem Nichverschuldetem Unfall Nachdem ich die Freigabe der Versicherrung hatte in die Werkstatt gebracht wo mein Auto Repariert wurde. Jetzt hat die Versicherrung aber 800 EURO abgezogen VON den Reperaturkosten Muss ich dasjetzt aus meiner Tasche Zahlen Obwohl ich keine Schuld Habe

  4. Alex
    Am 24. März 2021 um 21:12

    Hallo
    Leider habe ich nicht auf Reparaturfreigabe gewartet, weil ich das schafen Teil bei der mercedes reparieren lassen habe.

    Jetzt hat der gegnerischen seite den kosten um 60% gekürzt.
    Mein Anwalt sage,ich soll mich entscheiden ob wir klagen sollen oder den Fall abschließen solle ?
    Was empfehlen Sie mir

  5. Tom
    Am 23. März 2019 um 22:11

    Hallo bei mir hat die Allianz des Gegners eine Werkstatt ausgesucht und den Schaden richten lassen ,laut Werkstatt hat die Versicherung die Reparatur freigegeben .. zwei Tage nach dem mein Wagen nun gerichtet wurde ,sagt die Allianz nein wir zahlen nicht …
    Warum hat die Allianz das in Auftrag gegeben ?

    Was muss ich jetzt tun ? Als mir mein Wagen übergeben wurde hieß es alles ok mit der Regulierung …

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:19

      Hallo Tom,

      beraten Sie sich am besten mit einem Anwalt. Wir können die Sachlage nicht umfassend einschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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