Steigende Infektionszahlen: Kommt die Maskenpflicht im Winter 2025?

News von Murat Kilinc

Veröffentlichungsdatum: 24. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mit Beginn der kalten Monate nehmen Erkältungen, Grippe und auch Corona-Infektionen wieder spürbar zu. Viele Menschen verspüren Husten, Schnupfen oder Fieber – eine typische Begleiterscheinung der Wintersaison. Eine allgemeine Maskenpflicht im Winter 2025, wie sie in Corona-Jahren galt, gibt es derzeit jedoch nicht – und ist auch nicht absehbar.

Auch 2025 besteht keine allgemeine Maskenpflicht

Kommt die Maskenpflicht im Winter 2025 zurück?
Kommt die Maskenpflicht im Winter 2025 zurück?

Die letzten bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen liefen am 7. April 2023 aus, und die Pflicht zum Tragen einer Maske im öffentlichen Personenfernverkehr endete bereits am 2. Februar desselben Jahres.

In der Folge blieb die Regelung nur noch in medizinischen Einrichtungen bestehen, also beispielsweise für Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Damit konzentrierte sich die Maßnahme ausschließlich auf besonders sensible Bereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für vulnerable Gruppen bestand.

Es ist jedoch nicht vorgesehen, die Maskenpflicht für den Winter 2025 erneut in Kraft zu setzen. Bund und Länder gehen davon aus, dass die epidemiologische Lage eine Wiedereinführung nicht erforderlich macht.

Eine Ausnahme können dabei Arztpraxen bilden: Wer mit Erkältungssymptomen einen Termin wahrnimmt, wird häufig gebeten, zum Schutz anderer eine Maske aufzusetzen. Dies zu verlangen ist auch durch das Hausrecht der Ärzte gedeckt. Darüber hinaus entscheiden die Bürgerinnen und Bürger aber selbst, ob sie in bestimmten Situationen vorsorglich zum Mund-Nasen-Schutz greifen.

Die Maske ist weiterhin ein guter Schutz gegen Infektionen

Maskenpflicht im Winter 2025: Ist sie sinnvoll?
Maskenpflicht im Winter 2025: Ist sie sinnvoll?

Die Maske kann weiterhin – auch ohne Maskenpflicht im Winter 2025 – ein wirksames Mittel sein, um Infektionen einzudämmen.

Gerade in den kalten Monaten, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, verringert sie die Gefahr einer Ansteckung. Auch wer selbst erkältet ist, schützt durch das Tragen andere vor einer möglichen Weitergabe von Viren.

Weitere Gründe für das Tragen einer Maske im Winter sind:

  • Reduziert das Risiko, sich in Bus und Bahn mit Erkältungs- oder Grippeviren anzustecken
  • Bietet zusätzlichen Schutz in geschlossenen Räumen mit vielen Menschen
  • Schont das eigene Immunsystem in einer Zeit, in der es besonders gefordert ist
  • Hilft, Mitmenschen zu schützen, wenn man selbst bereits krank ist
  • Ergänzt einfache Maßnahmen wie regelmäßiges Lüften und gründliches Händewaschen

Tragen Sie auch ohne Pflicht weiterhin Maske?

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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