Messungen durch Blitzer Leivtec XV3 sind fehlerhaft: Einsatz vorerst gestoppt!
News von bussgeldkatalog.org, veröffentlicht am: 18. März 2021
Bevor ein Blitzer-Modell auf deutschen Straßen zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden darf, muss es zunächst eingehend geprüft werden. So soll Messfehlern vorgebeugt werden. In der Vergangenheit kam es jedoch schon häufiger dazu, dass Messungen durch bestimmte Blitzer aus verschiedenen Gründen als nicht verwertbar eingestuft wurden. Ganz aktuell ist folgender Fall: Messungen durch das Gerät Leivtec XV3 können fehlerhaft sein. Der Hersteller bittet nun darum, dass er zunächst nicht mehr eingesetzt wird.
Gerät Leivtec XV3 steht schon seit Längerem in der Kritik
Bereits Ende Oktober teilte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) in einer Stellungnahme mit, dass sie das Gerät XV3 der Firma Leivtec überprüfe. Der Auslöser: Sachverständige hatten bei Testmessungen festgestellt, dass zwei nebeneinander aufgebaute Geräte teils stark abweichende Ergebnisse lieferten.
Einsatz des Blitzers Leivtec XV3 soll vorerst gestoppt werden
Der Hersteller hat nun auf die neuen Vorwürfe, das Gerät Leivtec XV3 sei fehlerhaft, reagiert. Er bittet seine Kundinnen und Kunden in einem Schreiben darum, vorerst keine Messungen mit dem Gerät vorzunehmen:
Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzenden Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir Sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen.
Welche Folgen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung?
Unser Rechner zeigt Ihnen schnell und einfach, mit welchen Sanktionen Sie nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen. Neben einem Bußgeld drohen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot.
Wie können Sie gegen einen falschen Bußgeldbescheid vorgehen?
Sind Messungen durch das Gerät Leivtec XV3 seit Längerem fehlerhaft, dann können in den vergangenen Monaten viele möglicherweise falsche Bußgeldbescheide ausgestellt worden sein. Doch was können Sie tun, wenn Sie befürchten, dass in Ihrem Fall ein Messfehler vorliegt?
Haben Sie gerade erst einen Bußgeldbescheid erhalten, dann besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzulegen. Dazu haben Sie zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens Zeit. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum Vorgehen beraten.
Gehen Sie davon aus, dass die Messung durch den Leivtec VX3 fehlerhaft war, das Bußgeldverfahren wurde jedoch schon abgeschlossen? In diesem Fall könnte die Möglichkeit bestehen, dass das Verfahren wieder aufgenommen wird. Fachkundigen Rat erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.
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