Blitzer in Sperrmüll entdeckt: Perfekte Tarnung oder nur ein Zufall?
News von Sarah, letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2018
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Wie schafft es ein Blitzer in den Sperrmüll?
Und plötzlich steht ein Blitzer im Sperrmüll
Auf der Altonaer Chaussee in Schenefeld bot sich den Verkehrsteilnehmern und Passanten am Dienstagnachmittag ein ungewöhnliches Bild: Sie entdeckten den Sensor von einem Blitzer im Sperrmüll!
Allerdings war dies kein ausrangiertes Modell, was seinen letzten Weg zur Mülldeponie antreten sollte. Das Gerät war in Benutzung, es hat also geblitzt. Entgegen einiger Vermutungen, wurde der Blitzer im Sperrmüll allerdings nicht zu Tarnungszwecken aufgestellt, um mehr Raser bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu erwischen.
Das Gerät steht viel mehr häufig an dieser Stelle. Der Sperrmüll kam von einem Anwohner, der eine entsprechende Abholung für diesen Tag organisiert hatte. Ist es aber überhaupt zulässig, einen Blitzer so aufzustellen?
Wo dürfen Blitzer eigentlich aufgestellt werden?
Die Messungen vom Blitzer im Sperrmüll sind gültig.
Wichtige Vorgabe, wenn die Behörden ein Geschwindigkeitsmessgerät aufstellen wollen, ist der Mindestabstand zwischen Verkehrsschild, welches eine Geschwindigkeitsbegrenzung angibt, und Blitzer.
Wie groß der Abstand von einem Blitzer zum Verkehrsschild sein darf, kann sich, wie bereits erwähnt, regional unterscheiden. In der folgenden Tabelle präsentieren wir Ihnen den aktuellen Mindestabstand, den es einzuhalten gilt, wenn ein Blitzer im jeweiligen Bundesland aufgestellt wird.
Bundesland | Mindestabstand |
---|---|
Berlin | 75 Meter (vor und hinter Verkehrsschildern, die eine Änderung der Geschwindigkeit anzeigen); 150 Meter (vor und hinter einer Ortstafel) |
Hessen | 100 Meter |
Rheinland-Pfalz | 100 Meter |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 Meter bzw. 250 Meter (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) |
Baden-Württemberg | 150 Meter |
Brandenburg | 150 Meter |
Bremen | 150 Meter |
Niedersachsen | 150 Meter |
Sachsen | 150 Meter |
Schleswig-Holstein | 150 Meter |
Bayern | 200 Meter |
Thüringen | 200 Meter |
Hamburg | Kein Mindestabstand vorgegeben |
Nordrhein-Westfalen | Kein Mindestabstand vorgegeben |
Saarland | Kein Mindestabstand vorgegeben |
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Was bei allen Überlegungen beachtet werden muss, ist Folgendes: Die allgemeine Erfahrung zeigt, dass Vorschriften nur dann eingehalten werden, wenn das regelmäßig durch geeignete Maßnahmen kontrolliert wird und wenn Verstöße konsequent geahndet werden. Das gilt auch und insbesondere für Geschwindigkeitsbegrenzungen im öffentlichen Straßenverkehr. Daran mangelt es In Deutschland. In diesem Zusammenhang (gerade was die Anzahl und den Standort von Blitzern angeht ) von “Abzocke” zu reden, ist absurd und zeugt von mangelder Einsicht in die Natur des Menschen. Bei Geldstrafen, die nach dem Strafgesetzbuch in Fällen von allgemeinen Straftaten verhängt werden, kommt vernünftigerweise niemand auf den Gedanken, von Abzocke zu reden.
Es ist eine Wohltat, in den Ländern Auto zu fahren, in denen sich die Verkehrsaufsicht von dieser Erkenntnis leiten lässt. Das gilt zum Beispiel für die Niederlande.