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Mofa fahren trotz angeordneter MPU: Geht das überhaupt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mofa fahren trotz MPU: Wie Sie am besten vorgehen

Mofa zu fahren trotz MPU-Anordnung ist erlaubt. Lediglich eine Prüfbescheinigung muss vorliegen.
Mofa zu fahren trotz MPU-Anordnung ist erlaubt. Lediglich eine Prüfbescheinigung muss vorliegen.

Über 90.000 Verkehrssünder mussten 2014 zu einer MPU, rund ein drittel der Betroffenen fällt beim ersten Anlauf durch. Für manche bedeutet dies dann, noch länger auf den Führerschein zu verzichten und nicht mobil zu sein.

Doch neben dem Auto gibt bekanntermaßen noch weitere Verkehrsmittel, welcher sich ein Betroffener bedienen könnte. Dazu zählt neben dem Fahrrad auch das Mofa. Allerdings stellt sich bei letztem Fall die Frage, ob dieses ohne Führerschein überhaupt gefahren werden darf und ob eine Mofa-Prüfbescheinigung trotz MPU zu erlangen ist?

Wir erklären, ob es erlaubt ist, Mofa zu fahren trotz ausstehender MPU und wie eine Prüfbescheinigung zu bekommen ist. Außerdem gehen wir darauf ein, ob ein Verkehrsteilnehmer mit dem Geburtsjahr 1965 mit ausstehender MPU trotzdem Mofa fahren darf.

FAQ: Mofa fahren trotz MPU

Darf ich trotz ausstehender MPU Mofa fahren?

Wurden Sie 1965 oder früher geboren oder verfügen über eine entsprechende Prüfbescheinigung, dürfen Sie in der Regel auch dann mit dem Mofa fahren, wenn Ihre Fahrerlaubnis entzogen wurde und Ihnen eine MPU bevorsteht.

Welche Optionen habe ich, wenn meine Prüfbescheinigung nicht auffindbar ist?

In einem solchen Fall können Sie normalerweise eine Abschrift aus der Führerscheinkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen. Damit kann nachgewiesen werden, dass Sie die Prüfung für einen „Mofa-Führerschein“ abgelegt haben.

Wann kann es verboten sein, trotz angeordneter MPU mit dem Mofa unterwegs zu sein?

Hat das Gericht entschieden, dass Sie ausdrücklich keine Form von Kraftfahrzeug steuern dürfen, während die MPU noch aussteht, dürfen Sie auch kein Mofa fahren.

Mofa fahren trotz ausstehender MPU: Ist das erlaubt?

Wer wegen eines Alkoholdeliktes oder zu vieler Punkte in Flensburg seinen Führerschein entzogen bekommt, kann von der Führerscheinstelle eine Aufforderung zur MPU erhalten. Erst wenn diese bestanden ist, erhalten die Verkehrsteilnehmer in der Regel die Fahrerlaubnis zurück.

Wer sich in puncto Führerscheinklassen auskennt, weiß, dass für Mofas keine Fahrerlaubnis benötigt wird, sondern eine Prüfbescheinigung. Verkehrsteilnehmer, die bereits eine Fahrerlaubnis für die Klasse B vorweisen können, benötigen weitergehend keine extra Prüfbescheinigung. Diese kann jedoch beim TÜV mit Vorlage des Führerscheins beantragt werden.

Ist es demnach erlaubt, Mofa zu fahren trotz MPU? Betroffene, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Mofa fahren. Wer ein Fahrverbot absitzt, welches auf bestimmte Fahrzeuge beschränkt ist, darf ebenfalls auf ein Mofa steigen. Handeln Sie sich ein allgemeines Fahrverbot ein, ist das Mofa für Sie tabu.

Allerdings muss der Betroffene eine entsprechende Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen oder einen B-Führerschein besitzen. Ersteres dürften die meisten Besitzer eines B-Führerscheins nicht in der Schublade liegen haben.

Der “Lappen” ist allerdings wegen der anstehenden MPU auch nicht mehr in ihrem Besitz, weshalb der Gang zum TÜV mit Problemen behaftet sein könnte – schließlich ist der Führerschein nötig, um die Bescheinigung zu beantragen.

Um dieses Problem zu lösen, kann eine Abschrift aus der Führerscheinkartei beantragt werden, welche beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden kann. Mit dieser können Sie vorweisen, dass Sie die Prüfung für den Führerschein abgelegt haben. Andernfalls besteht in der Regel auch die Möglichkeit, eine theoretische Prüfung abzulegen, für die es im Vorfeld jedoch nötig ist, einige Stunden Theorieschulung und anderthalb Stunden Fahrpraxis abzuleisten, um letztendlich Mofa zu fahren trotz MPU-Anordnung.

Verkehrsteilnehmer, welche 1965 oder früher geboren wurden, dürfen das Mofa ganz ohne Führerschein und Prüfbescheinigung fahren. In diesem Fall müssen Sie nur einen Personalausweis oder ähnliches dabei haben, damit Sie ihr Alter nachweisen können.

Wie erhalten Sie die Prüfbescheinigung?

Ein Mofa-Führerschein kann trotz MPU oder Fahrverbot erlangt werden.
Ein Mofa-Führerschein kann trotz MPU oder Fahrerlaubnisentzug erlangt werden.

Um die Mofa-Prüfbescheinigung zu erhalten, müssen sechs Theoriestunden je 90 Minuten besucht werden. Nur bei einer Theoriestunde darf der Prüfling fehlen, ansonsten kann keine Prüfung abgelegt werden.

Zudem sind – wie bereits erwähnt – anderthalb Stunden Fahrpraxis abzulegen.

Mofa fahren ohne Führerschein: Welches Bußgeld droht?

Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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141 Kommentare

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  1. holger ku.
    Am 31. März 2018 um 10:33

    hallo Bussgeldkatalog
    Mir wurde 2001 denn Führschein abgenommen wegen Alk habe dann Therapie gemacht bin jetzt seid dem
    trocken. Wollte jetzt mit Mofa fahren finde den lappen aber nicht wieder denn ich vor ca. 30 Jahren gemacht
    habe und wollte ein neuen beantragen. Was kann ich dann tun wenn die Führerschein stelle mir keine abschrift
    ausstellt trotz das ich schon seid fast 17 Jahren trocken. oder gibt es auch eine andere Möglichkeit einen
    neuen Ausstellen zu lassen hab was davon gehört das die Behörden die Akten nur 15 Jahre aufbewahren werden ist das richtig.

    mfg
    holger ku.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 12:03

      Hallo Holger,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist die Behörde nicht in jedem Fall dazu verpflichtet, Ihnen eine Bescheinigung auszustellen. Als letzter Ausweg bleibt dann in der Regel nur der Besuch einer Fahrschule, wo Sie die Ausbildung für die Prüfbescheinigung absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • holger ku.
      Am 31. März 2018 um 10:36

      bin 70 geboren.
      mfg
      holger ku.

  2. Danny
    Am 22. März 2018 um 13:10

    Hallo,

    Ich bin meinen Führerschein der Klasse AM los geworden, wegen BTM!
    Ich habe nun einen Antrag an das Straßenverkehrsamt gefertigt ob ich wenigstens eine Mofa führen dürfte?
    Sollte das abgelehnt werden und ich fahre einfach so…Und Sie halten mich an sind also nur 10 Euro fällig?
    Wie oft darf man angehalten werden? 1-3x gehe ich mal von aus? Oder nur 1x und beim nächsten mal noch länger Sperre?
    Danke Vorab ;(

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:36

      Hallo Danny,

      insofern Sie gerade kein allgemeines Fahrverbot haben, würde es sich in der Regel lediglich auf 10 Euro Verwarngeld belaufen. Wir oft man “erwischt” werden darf, kann nicht pauschal beantwortet werden – so etwas sollte jedoch grundsätzlich nicht ausgereizt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Paul
    Am 19. Februar 2018 um 1:40

    Ich bin Baujahr 1966 und habe seinerzeit mit 15 die Mofa Prüfbescheinigung erworben und habe sie heute noch. Jetzt muss ich wegen eines Geschwindigkeitsdeliktes den FS für einen Monat abgeben. In dem Schreiben steht ausdrücklich das ich kein Mofa fahren darf – stimmt das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 12:11

      Hallo Paul,

      wie Sie auch dem Text entnehmen können, ist bei einem allgemeinen Fahrverbot auch das Mofa tabu. Insbesondere dann, wenn die Behörde dies ausdrücklich anordnet.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  4. Lea M.
    Am 9. Februar 2018 um 0:00

    Hallo,
    Ich wollte fragen, ob ich(15) meine Freundin auf meinem ZWEISITZIGEM ROLLER 50ccm , der 25 kmh fährt, mitnehmen darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:43

      Hallo Lea,

      das Fahren eines zweisitzigen Rollers bis 25 km/h ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 1b mit einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Steven Z.
    Am 5. Januar 2018 um 0:59

    Guten Tag,

    da man mit einer Prüfbescheinigung ja noch mofa fahren darf trotz Führerscheinentzug und MPM nun die Frage:
    Für ein E Bike (motorisiertes Fahrrad) braucht man ja ebenfalls nur eine Mofa Prüfbescheinigung, darf man dieses also folglich auch fahren trotz Führerscheinentzug und MPU? Auch wenn es schneller als 25 kmh fährt? Denn es gibt Modelle, welche bis 35 oder sogar 45 kmh beschleunigen können.

    Freundliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 12:33

      Hallo Steven Z.,

      in der Regel darf ein schnelleres S-Pedelec mit einem Mofa-Führerschein geführt werden – die gesetzlichen Handhaben sind jedoch zum Teil nicht eindeutig. Deswegen können wir Ihnen auch keine genaue Auskunft geben. Wenden Sie sich diesbezüglich am Besten an einen örtlichen TÜV oder eine Fahrerlaubnisbehörde.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Uwe B.
    Am 1. Januar 2018 um 14:14

    Hallo, meine Vater (83 Jahre) hat vor 2 Jahren seinen Führerschein aus gesundheitlichen Gründen (Parkinsonerkrankung) selbst abgegeben, nun möchte er ein Moped-Auto mit 25km/h oder 45km/h fahren, ist das erlaubt? eine MPU wurde nicht gemacht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 16:48

      Hallo Uwe B.,

      da er seinen Führerschein abgegeben hat, müsste er diesen erst einmal zurückerlangen, ehe er Fahrzeuge bewegen darf.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  7. Sebastian M.
    Am 27. November 2017 um 16:01

    Hallo, mir wurde aufgrund von Alkohol der Führerschein entzogen. Ich bin 20 Jahre alt und habe mit 15 meine Prüfbescheinigung für das fahren für Mofas abgelegt und bin immer noch in dessen Besitz. Ich wollte daher fragen ob ich trotz Entzug meines FS Mofa fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 16:58

      Hallo Sebastian M.,

      um weiterhin mit dem Mofa fahren zu können, brauchen Sie in der Regel eine separate Prüfbescheinigung, es sei denn, die Führerscheinprüfung wurde vor dem 01.04.1980 abgelegt, was bei Ihnen nicht der Fall ist. Ansonsten können Sie sich diesbezüglich bei der zuständigen Führerscheinstelle erkundigen, diese kann Ihnen eine genauere Auskunft geben.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Holger K.
    Am 17. November 2017 um 13:50

    Hallo
    darf die Behörde das Eigendlich das verweigern eine abschrift von der Dateikartenabschrift und was kann man
    tun wenn sie es tun. Und muss ich Auskunft geben wenn sie nachfragen wofür ich die brauche.
    Ich würde mich auf Antwort freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 12:31

      Hallo Holger,

      die Behörde ist in der Regel nicht verpflichtet, Ihnen eine Abschrift auszufertigen. Für die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, da wir keine individuelle Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Holger W.
    Am 15. November 2017 um 11:13

    Hallo,mir wurde der Führerschein wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr entzogen.Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig da ich in Berufung gegangen bin.Habe 1990 eine Mofaprüfbescheinigung erworben die aber leider nicht mehr habe.Somit kann ich nix nachweisen..gibt es Möglichkeiten? Gruss Winkler

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 10:02

      Hallo,

      wenn Sie die Prüfbescheinigung nicht mehr besitzen, könnten Sie versuchen, sich auf der Grundlage des Führerscheins Klasse B (oder der Abschrift aus der FÜhrerscheinkartei) eine Prüfbescheinigung vom TÜV ausstellen zu lassen, wie oben im Artikel beschrieben. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, die Prüfbescheinigung regulär noch einmal zu erlangen, d. h. mit Durchlaufen der Fahrschule und Ablegen der Prüfung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Nuri
    Am 15. November 2017 um 0:01

    Hallo ich habe eine Frage.Ich bin vor 3 Jahren aus der Türkei gekommen umd habe keinen Eu Führerachein beantragt sondern mit meinen türkischen Führerschein weitergefahren und jetzt habe ich keinen Führerschein weil die von mir entzogen wurden ist umd jetzt muss ich mpu absolvieren. Die Frage ist darf och trotz dessen ein Mofa fahren mit beschränktem kmh ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 16:58

      Hallo Nuri,

      wenn das Fahrverbot nicht ausdrücklich von Behörde oder Gericht auf das Auto beschrankt ist, dann gilt das für alle Fahrzeuge. Demnach müssten Sie mit einem Strafverfahren rechnen, wenn Sie trotzdem mit einem Mofa fahren würden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Bernd B.
    Am 13. Oktober 2017 um 18:18

    Börni sagt:
    Mir wurde die Fahrerlaubnis wegen Verfolgungswahn auf unbeschränkte Zeit entzogen. Kann ich ein Elektrofahrrad fahren, dessen Geschwindigkeit bis 25 km/Std unterstützt wird, aber trotzdem einen Mofaführerschein braucht, weil die Akkuleistung besonders hoch ist. Geboren wurde ich 1957.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 12:19

      Hallo Bernd,

      ein E-Bike, welches den Fahrer bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützt und dessen Motor eine Leistung von maximal 250 Watt besitzt, gilt verkehrsrechtlich als Fahrrad. Ein solches E-Bike darf ohne Führerschein gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Michael
    Am 30. September 2017 um 14:06

    Hallo,
    Mir ist vor 2 Jahren die mpU angeordnet worden, da ich unter den Einfluss von thc beim Mofa fahren erwischt wurde.
    Meine Prüfbescheinigung musste ich im Landratsamt abgeben an dem Tag an dem ich vorgeladen wurde.
    (Wohnsitz in Bayern)

    Nun meine erste Frage :
    Mit welcher Strafe könnte ich rechnen, falls ich beim fahren mit dem mofa unter diesem Umständen in eine Kontrolle geraten würde?

    Meine zweite Frage:
    Mit welcher Strafe könnte ich rechnen wenn das mofa zudem frisiert wurde?

    Ich danke schon mal im voraus für alle Informationen, die mir weiterhelfen könnten!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:56

      Hallo Michael,

      da für Mofas kein Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern muss in der Regel lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen. Anders verhält es sich jedoch, wenn das Mofa frisiert wurde. Fährt es schneller als 25 km/h, wird ein entsprechender Führerschein benötigt. Besitzen Sie diesen nicht, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dies wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Mofa Fahrer
    Am 12. September 2017 um 22:33

    Droht mir wirklich nur eine Geldstrafe von 20 € oder muss ich mit einer Anzeige oder ähnlichen rechnen. Ich befinde mich zurzeit in der Fahrschule aber bekomme keinen Prüfungstermin da der TÜV noch keinen Termin für mich frei hat aber mein Schulweg sehr lange ist und ich dadurch unbedingt schon fahren möchte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:18

      Hallo Mofa Fahrer,

      Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie auf die Prüfbescheinigung für ein Mofa (bis 25 km/h) warten. Führen Sie ein Mofa, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben, droht ein Bußgeld von 20 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Stefan
    Am 12. September 2017 um 16:17

    Hallo mir wurde vor ca.3 Monaten der Fs entzogen wegen fahren unter THC. Mit 15 hab ich damals die Mofa Prüfbescheinigung gemacht… ist es mir möglich, trotz diesem Vergehen ein Mofa zu fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 10:04

      Hallo Stefan,

      haben Sie die Prüfbescheinigung zur Hand, dürfen Sie Mofa fahren, auch wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Alle weiteren Informationen finden Sie im obenstehenden Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nicole 1973
    Am 13. August 2017 um 6:43

    Ich habe eine Frage mir wurde 2012 der fs abgenommen ( Alkohol) habe eine MPU gemacht negativ , nun meine Frage muss ich eine Prüfung machen oder kann ich einen Ausdruck bei der Behörde beantragen ?
    Was ist wenn die Behörde mir keinen austellt ?
    Was kann ich tun ich brauche meinen Roller für den Arbeitsweg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 9:41

      Hallo Nicole,

      dem obigen Text können Sie alle nötigen Informationen entnehmen:
      “Allerdings muss der Betroffene eine entsprechende Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen oder einen B-Führerschein besitzen. Ersteres dürften die meisten Besitzer eines B-Führerscheins nicht in der Schublade liegen haben.

      Der „Lappen“ ist allerdings wegen der anstehenden MPU auch nicht mehr in ihrem Besitz, weshalb der Gang zum TÜV mit Problemen behaftet sein könnte – schließlich ist der Führerschein nötig, um die Bescheinigung zu beantragen.

      Um dieses Problem zu lösen, kann eine Abschrift aus der Führerscheinkartei beantragt werden, welche die Fahrerlaubnisbehörde ausstellt. Mit dieser können Sie vorweisen, dass Sie die Prüfung für den Führerschein abgelegt haben. Wenn die Behörde nun ein Auge zudrückt, erhalten Sie die Bescheinigung.

      Weigert sich die Behörde, die Mofa-Prüfbescheinigung auszustellen, ist dies ihr gutes Rechts. Allerdings gibt es eine weitere Option, die kostspieliger ist. Durch einen Besuch bei der Fahrschule kann der Mofa-Führerschein trotz MPU erworben werden.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jürgen
    Am 19. Juli 2017 um 22:34

    Meinen FS musste ich 2009 abgeben, nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad. MPU hab ich nicht bestanden, den FS nicht mehr bekommen. 2016 ist mir das gleiche nochmals passiert (Dummheit stirbt nie aus). Wieder betrunken auf dem Fahrrad… Besteht die Möglichkeit, beim Straßenverkehrsamt (die ja noch meinen ungültigen FS in den Akten haben) eine Mofa Prüfbescheinigung zu bekommen? Oder muss ich nochmals zur Fahrschule? Ich habe die Mofa Prüfung schon mal gemacht, finde den Lappen aber nicht… Beim TÜV in meiner Stadt sind keinerlei Unterlagen von damals mehr da….

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 9:59

      Hallo Jürgen,

      in der Tat sollten Sie eine Prüfung absolvieren können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Amigo11JB
    Am 2. Juli 2017 um 17:31

    Hallo Leute!
    Ich habe meinen FS bzgl. Alkohol verloren! MPU steht an! Geb. 1962! Mofa darf ich fahren! Was ist mit Kleinautos bis 40km?? Oder Roller 50ccm??
    Für eine Auskunft wäre ich dankbar!
    Amgo11JB

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:51

      Hallo Amigo11JB,

      Verkehrsteilnehmer, welche 1965 oder früher geboren wurden, dürfen das Mofa ganz ohne Führerschein und Prüfbescheinigung fahren. In diesem Fall müssen Sie nur einen Personalausweis oder ähnliches dabei haben, damit Sie ihr Alter nachweisen können. Sie dürfen ein Mofa fahren, das bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Außerdem darf dessen Hubraum nur ein Größe von höchstens 50 ccm besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Bernhard H.
    Am 24. Juni 2017 um 8:30

    Habe meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben müssen darf ich trotzdem ein mofa fahren? Bin 1957 geboren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 10:09

      Hallo Bernhard,

      Verkehrsteilnehmer, welche 1965 oder früher geboren wurden, dürfen das Mofa ganz ohne Führerschein und Prüfbescheinigung fahren. In diesem Fall müssen Sie nur einen Personalausweis oder ähnliches dabei haben, damit Sie ihr Alter nachweisen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Heinz
        Am 24. Oktober 2017 um 16:49

        ich habe meinen Führerschein nach einen Verkehrsunfall mit Sachschaden durch nachgewiesene Medikamente im Blut verloren.
        Promethazin 196 ug/1
        Proroxetin 176 ug/1
        Zolpidem 53,1 ug/1
        Ich bin 81 Jahre alt und traue mir keine MPU mehr zu.
        Kann ich einen Führerschein für ein Auto mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 KMH pro Stunde bekommen.
        Ich bin dankbar für eine qualifizierte Beratung.
        Mit freundlichen Grüssen
        Heinz

        • bussgeldkatalog.org
          Am 20. November 2017 um 10:28

          Hallo Heinz,

          wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, wird dies wohl nicht möglich sein. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. ps.langer
    Am 17. Juni 2017 um 21:52

    Ich musste meinen Führerschein auf grund eines Alkohol dilektes abgeben. Nach einem Jahr Sperre habe ich an der MPU teilgenommen und wurde negativ Bewertet. Kann ich nun trotzdem eine Prüfbescheinigung für Mofa beantragen?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:21

      Hallo,

      dies sollte möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Joshi
    Am 7. Juni 2017 um 21:33

    Ich hatte die Prüfbescheinigung mit 15 gemacht und den “Lappen” verloren!
    Ich habe jetzt eine MPU Auflage für KFZ FS, wenn ich diese einhalte bekomme ich meinen FS im Januar 2018 wieder, möchte daweile aber MOFA fahren!
    Wie raten sie mir vorzugehen?
    MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 9:53

      Hallo Joshi,

      sie können bei der entsprechenden Einrichtung nachfrage, bei der Sie die Prüfbescheinigung erworben haben, ob diese noch ein Kopie ausstellen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Anja
    Am 12. Mai 2017 um 22:04

    Hallo mein Freund hatte nie einen Führerschein, wurde aber mit Alkohol am Steuer ohne Führerschein erwischt und muss jetzt MPU machen. Könnte er nicht einfach ein Mofaführerschein machen da das Geld für die MPU nicht aufgebracht werden kann?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Mai 2017 um 9:36

      Hallo Anja,

      Sie können bei der zuständigen Führerscheinstelle nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. MPUler
    Am 4. Mai 2017 um 19:11

    Ich wollte eine Abschrift meiner Führerscheinkartei bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Diese wurde mir aber verwiegert mit der Aussage, dass die Führerscheinkartei mir persönlich nicht ausgehändigt werden darf. Mit dem verweiß auf diesen Artikel sagte mir der gute Mann dass es quatsch sei was hier steht. Was stimmt denn nun und wie bekomme ich meine Abschrift um Sie beim TÜV vorzulegen?

    MfG

    • Andreas
      Am 30. Mai 2018 um 14:17

      Dieser Artikel stimmt von oben bis unten nicht. Ein Auszug aus der Führerscheinkartei sagt ohnehin garnichts aktuell aus. Klare Einsicht erhält man nur über das Bundesverkehrszentralregister, dieses kann man beim Bundesverkehrsamt anfordern. Dort sind die aktuellen Daten zur Person im Strassenverkehrsrecht gespeichert. Der Tüv muss eine Mofa Prüfbescheinigung ausstellen wenn man dort ne theoretische prüfung ablegt und besteht. Bevor man allerdings zur Prüfung zugelassen wird muss man 6x 90 min. Theorie und 90 min. Fahrpraxis absolvieren. Das der Tüv das nach eigenen ermessen handhaben darf”Ein Auge zudrücken” usw. ist schlicht falsch. Auch diese müssen nach gesetzlichen Vorgaben sich richten. Dieser Artikel sollte mal dringend überdacht werden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 10:39

      Hallo MPUler,

      natürlich wird Ihnen nicht das Original ausgehändigt, sie können aber einen Auszug anfordern. Dieser wird auch Karteikartenabschrift genannt. Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten. Warum Ihnen diese nicht ausgestellt wurde, können wir nicht nachvollziehen. In Berlin und Hamburg ist dies beispielsweise problemlos möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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