Infos zur Mischbereifung beim Auto, Lkw und Motorrad
Letzte Aktualisierung am: 23. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Das Fahren mit unterschiedlichen Reifen – erlaubt, verboten und überhaupt empfehlenswert?
Vorne Sommerreifen und hinten Winterreifen aufgezogen oder unterschiedliche Reifen auf einer Achse montiert? Vielleicht mussten Sie auch ein Reserverad anbauen und fahren nun mit drei Reifen von dem einen Hersteller und einem von einer anderen Firma? Das Thema Mischbereifung wirft bei vielen Fahrzeugbesitzern immer wieder Fragen auf.
Diese Fragen wollen wir uns in dem vorliegenden Ratgeber widmen. Dabei besprechen wir, wann tatsächlich von einer Mischbereifung gesprochen wird, welche Arten der Mischbereifung gesetzlich gestattet sind und auf was Sie im Idealfall achten sollten, wenn Sie auf Mischreifen bei Ihrem Kfz zurückgreifen (müssen).
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Mischbereifung
Von Mischbereifung wird gesprochen, wenn die an einem Fahrzeug vorhandenen Reifen sich hinsichtlich ihrer Eigenschaften unterscheiden.
Mischbereifung ist zwar grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht zu empfehlen. Zumindest auf den Fahrzeugachsen sollten die Reifen einheitlich sein. Welche Reifen Sie mischen dürfen, erfahren Sie hier.
Sie können Sommer- und Winterreifen an einem Fahrzeug mischen. Jedoch sollten Sie beachten, dass an einer Achse jeweils nur Sommer- oder nur Winterreifen angebracht sind.
Was genau ist eine Mischbereifung?
Es gibt verschiedene Wege, den Begriff “Mischbereifung” zu interpretieren. Zuallererst gibt es die gesetzliche Definition. Gemeint ist damit, bei einem Fahrzeug Diagonal- und Radialreifen zu kombinieren – was gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVO) verboten ist. Maßgeblich ist hier § 36 Abs. 6:
An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; (…)
In der Theorie ist diese Art der Mischbereifung demnach verboten. In der Praxis ist diese Regelung jedoch kaum noch relevant, da Diagonalreifen lediglich bis in die 80er-Jahre hinein verbaut wurden und heutzutage daher höchstens noch bei Oldtimern zum Einsatz kommen.
Worin sich Diagonal- und Radialreifen unterscheiden, zeigt die folgende Infografik:
Zulässige und unzulässige Arten, Ihre Reifen zu mischen
Grundsätzlich sind unterschiedliche Reifen pro Achse erlaubt, wenn es dabei um die Profiltiefe, den Hersteller, das Modell oder die Gummimischung geht. Dabei können sogar verschiedene Reifen auf einer Achse aufgezogen werden. Ebenso stellt es zumindest vor dem Gesetz kein Problem dar, wenn Sie bspw. vorne Winterreifen und hinten Sommerreifen anbringen oder andersherum. Dies gilt jedoch nur solange, wie diese Art der Mischbereifung nicht im Winter stattfindet – in diesem Fall müssten alle Pneus den Witterungsbedingungen laut Gesetz angepasst werden.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie eine unterschiedliche Reifengröße auf der Vorder- und Hinterachse aufziehen wollen. Dies ist verboten, es gibt jedoch Ausnahmen: wenn in den Fahrzeugpapieren eine Betriebserlaubnis für die verschiedenen Größen notiert ist. Die dort vermerkten Angaben zur Vorder- und Hinterachse müssen immer eingehalten werden, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis. Die entsprechenden Daten finden Sie
- entweder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Ziffer 15 oder
- in dessen Vorgänger, dem Fahrzeugbrief, unter der Ziffer 20 ff.
In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen noch einmal eine Übersicht zur zulässigen und verbotenen Art der Mischbereifung erstellt:
Diese Mischbereifung ist erlaubt | Diese Mischbereifung ist verboten |
---|---|
Sommer- und Winterreifen | Diagonal- und Radialreifen |
Unterschiedliche Größen (sofern es gemäß Fahrzeugschein ausdrücklich erlaubt ist) | Unterschiedliche Größen (wenn es gemäß Fahrzeugschein nicht ausdrücklich erlaubt ist) |
Mischung aus Run-Flat-Reifen (Spezialreifen) und Standard-Reifen | Mischung aus Run-Flat-Reifen und anderen Reifen, wenn in den Fahrzeugpapieren eindeutig Run-Flat-Reifen vorgeschrieben sind |
Reifen, die von unterschiedlichen Herstellern stammen bzw. verschiedene Modell-Bezeichnungen aufweisen | |
Unterschiedlich starke Profiltiefe |
Mischbereifung bei verschiedenen Kfz – Pkw, Motorrad, Lkw
Für die Mischbereifung am Auto im Sinne eines Pkws gelten die oben beschriebenen Vorschriften. Und auch, wenn Sie am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig. In manchen Fällen sollte jedoch ein genauer Blick in die Zulassungsbescheinigung geworfen werden. Ist hier eine Reifenfabrikatsbindung vermerkt, ist bei diesem Motorrad von einer Mischbereifung abzusehen. Sollten Sie trotzdem verschiedene Reifen vorne und hinten anbauen wollen, könnten Sie eine Reifenfreigabe beantragen. Dies können Sie sowohl beim Reifen- als auch beim Motorradhersteller vornehmen. Auf diese Weise erhalten möglicherweise die Bestätigung, dass der beantragte Pneus angebracht werden darf.
Und auch beim Lkw werden keine Unterschiede zum Pkw gemacht. Zwar werden hier je nach Achse regelmäßig unterschiedliche Reifen angebracht, aber dies ist häufig so vorgeschrieben. Zudem ist es auch hier nicht verboten, Winter- und Sommerreifen zu mischen. Tatsächlich muss laut Gesetz nur die Antriebsachse mit den Winterreifen versehen werden.
Verschiedene Reifen am Auto: Gefahren & Hinweise
Auch wenn es gemäß Verkehrsrecht nicht (immer) verboten ist, birgt eine Mischbereifung keine Vorteile. In Expertenkreisen wird regelmäßig auf die von einer Mischbereifung ausgehenden Risiken hingewiesen:
- Höheres Risiko, in Kurven auszubrechen: Wenn die unterschiedlichen Pneus mit einem verschieden starken Grip (Haftung auf der Straße) daherkommen, könnte dies vor allem zu Instabilität in Kurven führen.
- Längerer Bremsweg: Unterschiedliche Reifen können die Bremswirkung negativ beeinflussen und auf diese Weise den Bremsweg verlängern.
- Unter- oder Übersteuerung bei Sommer- und Winterreifen: Wenn Sie Winterreifen und Sommerreifen mischen, entscheiden Sie sich damit für einen Mix aus Materialzusammensetzungen und Fahreigenschaften. Wenn Sie daher Winterreifen und Sommerreifen mischen, birgt dies ein besonders hohes Unfallrisiko.
- Höhere Gefahr für Aquaplaning: Eine Mischbereifung führt dazu, dass die eine Pneus-Art das Wasser besser ableitet als die andere.
- Insgesamt weniger Stabilität beim Fahren: Da ein Reifenmix für verschiedene Fahreigenschaften sorgt, bspw. bei der Materialzusammensetzung, der Profiltiefe oder eben auch bei der Profilgestaltung, könnte damit die gesamte Fahrstabilität verringert werden. Insbesondere bei ungünstigen Witterungsbedingungen könnte dies zur Gefahr werden.
Da es aber nun mal nicht immer gelingt, die gleichen Reifen zu besorgen, die bereits am Kfz vorhanden sind – etwa weil Sie auf Ersatzreifen zurückgreifen müssen o. Ä. – sollten Sie dennoch einige Hinweise beachten. Zum einen sollte der “bessere” Reifentyp immer auf die Hinterachse aufgezogen werden.
Dabei ist es unerheblich, ob es einen Vorder- oder Hinterradantrieb hat. Demzufolge lässt sich ableiten: Selbst im Falle einer Mischbereifung ist es ratsam, einheitliche Reifen auf die jeweils gleiche Achse zu montieren.
Und letztendlich: Wenn Sie einen einzelnen Reifen nachkaufen, ist zumindest auf den Reifentyp der bereits vorhandenen Pneus zu achten (Sommer- oder Winterreifen).
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Hallo,
ich habe felgen besorgt, reifen für jene gekauft und jetzt leider festgestellt, das die guten nur hinten passen und vorn wegen einer Tieferlegung nicht. Jetzt wollte ich für vorn schmälere, orginalhohe reifen besorgen. für die felgen passt das auch, auf der abe steht von 205 bis 235 alles.
Da ich eh eine Doppelte einzelabnahme brauche, wollte ich nun fragen ob das dennoch so eintragbar wäre, vorne 205er und hinten 225er?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Die Herstellerbindung bei Motorräder gibt es nicht mehr.
LG
Nicht ganz richtig, gilt nur für Motorräder, die schon eine E- Prüfnummer haben
Auch nicht ganz richtig. Die nationale ABE des Motorrades nach §20 STVZO ist der E-Homologation in diesem Fall gleichgestellt. Ausnahme ist nur noch Einzelabnahme nachj §21 (z.B. Typ ausgenullt)
In meinen Fahrzeugpapiere (Motorrad)
Ist ein
110/70 R17
140/60 R18
Ohne Markenbindung
Kann ich bedenkenlos vorne einen metzeler und hinten einen bridgestone fahren?
Hallo Tim L.,
wenden Sie sich für diese Fragen am besten an eine TÜV-Prüfstelle.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
In meinen Fahrzeugpapieren steht keine Reifenbindung. Beim Eingeben der Daten beim TÜV stand da, nur von von einem Hersteller.
Darf also nicht Mischebereifung fahren laut TÜV. Was ist also zu richtig? Es ist ja für den Fahrzeughalter nicht ersichtlich.
Hallo Mike,
wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde oder den Hersteller.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe viele Antworten auf meine Frage bekommen. Hier ändlich mal seriös und mit Nachweis. Vielen Dank
Ist genau die Information, die ich gesucht habe!