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Mietwagen-Versicherung: Informationen zu einer Leihwagenversicherung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Versicherung für einen Mietwagen – Ist diese Zusatzversicherung sinnvoll?

Eine Leihwagenversicherung kann Ihnen einiges an Ärger ersparen.
Eine Leihwagenversicherung kann Ihnen einiges an Ärger ersparen.

Wenn Reisende nach einem Flug an Ihrem Urlaubsziel angekommen sind, gehen sie häufig noch auf dem Flughafengelände zu einen der zahlreichen Mietwagenfirmen. Diese bieten die Möglichkeiten auch am Urlaubsort jederzeit flexibel unterwegs zu sein. Ein Leihwagen ist, unabhängig ob eine lange Reise oder ein kurzer Trip unternommen wird, eine gute Entscheidung, um nicht auf die öffentliche Nahverkehrsmittel angewiesen zu sein und nach Belieben fremde Regionen zu erkunden.

Egal ob Sie im Inland oder Ausland ein Mietwagenunternehmen besuchen, es ist immer von Vorteil zusätzlich bei einem Leihwagen eine Versicherung abzuschließen. Wie Sie bei einer Autovermietung eine Versicherung hinzubuchen, wozu eine Vollkasko bei einem Mietwagen dient und worauf generell geachtet werden sollte, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber zum Thema Mietwagen-Versicherung.

FAQ: Versicherung für den Mietwagen

Ist ein Mietwagen über meine herkömmliche Kfz-Versicherung versichert?

Manche Kfz-Versicherung bieten die sog. Mallorca-Police. Mit dieser sind in der Regel auch Mietfahrzeuge im europäischen Ausland versichert.

Wie kann ich den Mietwagen versichern?

Üblicherweise können Sie bei der Mietwagenfirma einen entsprechenden Schutz buchen, wenn Sie ein Fahrzeug mieten. Achten Sie dabei auch darauf, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung vereinbart wird.

Sollte ich zusätzliche Versicherungsoptionen für den Mietwagen wählen?

Je nach Kfz und Reiseland kann sich auch ein Schutz z. B. bei Diebstahl lohnen. Außerdem sind oft Glas- oder Reifenschäden nicht in den Leistungen der Kfz-Versicherung enthalten.

Für den Mietwagen: Eine Versicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne buchen?

Wenn ein Fahrzeug gemietet wird, ob im Ausland oder in Deutschland, sollte darauf geachtet werden, dass ein Versicherungsschutz besteht. Hierfür können Sie sich beim Vermieter genauer informieren. Es ist wichtig, dass Sie dabei nicht nur auf die Höhe der Kosten für die Versicherungssumme achten und eventuell sogar aufgrund eines gesteigerten Preises darauf verzichten, den Mietwagen richtig zu versichern.

Sollten Sie nur die Summe des Miettarifs bedenken, kann es im Fall eines Verkehrsunfalls mit entstandenen Schäden, zu erheblichen Kosten wegen Ersatzansprüche des Vermieters kommen. In der Regel ist es zu empfehlen, dass ein Mietwagen mit Vollkasko und ohne Selbstbeteiligung gewählt wird. Es ist aus diesem Grund vorteilhaft, da bei den meisten Mietwagenfirmen immer ein bestimmter Betrag als Kaution von vornherein auf der Kreditkarte geblockt oder mit angezahlt wird. Sollte ein Schaden entstehen, wird diese geplante Summe als Versicherung und Selbstbeteiligung für den Mietwagen einbehalten. Sollten Sie den Mietwagen ohne Selbstbehalt der Versicherung haben und es ist im Buchungszeitraum kein Unfall oder Schaden entstanden, bekommen Sie den Kautionsbetrag von der Firma zurück.

Eine Versicherung für den Mietwagen kann sehr wertvoll sein.
Eine Versicherung für den Mietwagen kann sehr wertvoll sein.

Für eine Mietwagen-Versicherung im Ausland sollte über eine Mallorca-Police nachgedacht werden. Dies ist eine gesonderte und zusätzliche Mietwagen-Haftpflichtversicherung, welche speziell für Mietwagen im Ausland gilt. Sollte beispielsweise die für das Reiseland (international) gültige Deckungssumme nach einem Schadenfall überstiegen worden sein, ist diese Versicherungspolice dafür zuständig, dass der entstandene Mehrschaden übernommen wird.

Meist sind die Schäden, welche mit einem Leihwagen entstehen, ebenfalls durch Kfz-Schutzbriefe, über Ihre Kreditkarte oder einer Mitgliedschaft eines Automobilclubs versichert. Bei der Abholung sollten Sie vorher das Fahrzeug auf bestehende Schäden und bestimmte Mängel überprüfen. Wenn diese existieren und nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, können Sie ansonsten bei der Abgabe des Wagens dafür verantwortlich gemacht werden.

Die Mallorca-Police im Detail

Wie schon kurz angerissen, beschäftigt sich diese Art der Versicherungspolice hauptsächlich mit Mietfahrzeugen, welche im Ausland genutzt werden. Hier beansprucht der Kunde eine Zusatz-Haftpflichtversicherung, um beispielsweise direkt nach einem Flug im Ausland, eine fremde Mietwagenfirma zu konsultieren und dennoch gut abgesichert zu sein.

Die Mallorca-Police ist europaweit gültig und zudem ist sie nicht nur, wie fälschlicherweise der Name vermuten lässt, ausschließlich auf Mallorca zu gebrauchen. Sobald ein Fahrzeug im ausländischen Urlaubsort gemietet wird, unterliegt der Nutzer des Mietwagens den im Land existierenden Gesetzen und Richtlinien, bezüglich des Versicherungsschutzes. In einigen europäischen Ländern sind für die Kfz-Haftpflichtversicherung niedrigere Mindestversicherungssummen üblich, als es vergleichsweise in Deutschland an der Tagesordnung ist (gesetzliche Mindestdeckung).

Sollten Sie mit dem Mietwagen im Ausland an einem Unfall beteiligt sein, kann es zu erheblichen Kosten kommen, sofern die Deckungssumme überschritten wird. Dann kann es passieren, dass Sie die immense Summe selbst zahlen müssen, wenn Sie der Unfallverursacher sind. Die anfallenden Restkosten müssten dann vom Unfallschädiger allein getragen werden. Davor soll eine Mallorca-Police schützen. Diese erweitert die ursprüngliche Haftpflichtdeckung und kommt für den Schaden auf, welcher die Grenze übersteigt.

Es ist von Vorteil, wenn Sie sich noch vor Ihrem Urlaub oder einer Dienstreise informieren, ob die eigene Autoversicherung für Schäden, welche aufgrund eines Leihwagens entstehen können, aufkommt. Einige Versicherungsanbieter haben automatisch in Ihren Konditionen die Mallorca-Police als Mietwagen-Versicherung integriert.

Eine Versicherung für den Mietwagen: Diese bietet sich gerade im Urlaub besonders an.
Eine Versicherung für den Mietwagen: Diese bietet sich gerade im Urlaub besonders an.

Sollte der Mieter eines Leihwagens über keinerlei extra Versicherung verfügen, ist ein Abschluss der Police im Voraus durchaus lohnenswert und sollte in Betracht gezogen werden. Ansonsten können schnell beträchtliche Kosten auf Sie zukommen, die Sie weder im Urlaub, noch sonst gut gebrauchen können.

Wichtige Informationen zur Mietwagen-Vollkaskoversicherung

Es gibt verschiedene Versicherungspakete, welche eine Mietwagen-Versicherung inklusive haben. Die Konditionen können sich dabei aber je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden. Daher sollten Sie sich gut überlegen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und ob Sie diese hinzubuchen möchten bzw. gegebenenfalls mehr für den Beitrag bezahlen müssten.

Eine Vollkasko für einen Leihwagen sollte für jeden Reisenden als wichtig erachtet werden. Aus dem einfach Grund, da diese Versicherung die Schäden abdecken kann, die durch einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall entstanden sind.

Schon gewusst? Davon sind allerdings Schäden ausgenommen, die durch eine grobe Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind.

So sollte trotzdem umsichtig mit dem gemieteten Fahrzeug gefahren werden und auch sorgsam mit den Autoschlüsseln und allgemein der Fahrzeugausstattungen umgegangen werden.

Wenn Sie bei einer Mietwagen-Versicherung eine Vollkaskoleistung abschließen, kann es passieren, dass je nach Anbieter die Konditionen diesbezüglich unterschiedlich ausfallen können. Daher sollten Sie vorher die jeweiligen Versicherungsunternehmen vergleichen und sich Informationen für die gesonderten Angebote der Mietwagen-Versicherung einholen. Bei den Angeboten mit und ohne Selbstbeteiligung, ist bei einigen Mietwagenfirmen die Wahl zu treffen. Die zusätzlichen Kosten sind abhängig von der gewählten Fahrzeugklasse und werden meist von dem Mietwagenvermieter festgelegt.


Von Vorteil und ebenso von Ihnen frei wählbar ist auch die Haftpflichtversicherung für den Leihwagen. Eine solche sollte mit einer entsprechenden Deckungssumme gewählt werden. Diese Versicherungsart funktioniert wie die übliche Haftpflichtversicherung, deckt somit alle Schäden, die durch Eigenverschulden an fremden Fahrzeugen, Gegenständen und Personen, aufgrund eines Unfalls entstehen können.

Wenn Sie sich für diese Mietwagen-Versicherung entscheiden, erkundigen Sie sich, wie die gesetzliche Mindestdeckungssumme in dem Land ist, in welchem Sie das Fahrzeug mieten. Gerade in europäischen Räumen ist eine Summe von mindestens 1 Millionen Euro keine Seltenheit und für eine sichere Reise ausreichend.

Welche Zusatzversicherungen bei einem Mietwagen gibt es?

Die Überlegung für den Mietwagen eine Vollkasko abzuschließen, kann von Vorteil sein.
Die Überlegung für den Mietwagen eine Vollkasko abzuschließen, kann von Vorteil sein.

Neben der Grundversicherung ist es auch möglich, dass zusätzliche Leistungen hinzugebucht werden. So empfiehlt sich beispielsweise eine gesonderte Diebstahlversicherung, wenn Sie keinen sicheren Stellplatz oder gesonderten Parkplatz an Ihrem Hotel oder der Wohnanlage haben. Umso ärgerlicher ist es im Nachhinein, wenn der Leihwagen auf der Reise abhandenkommt, indem das Fahrzeug gestohlen wird. Der Diebstahlschutz ist allerdings nur dann gewährt, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, beispielsweise wenn die Autoschlüssel noch stecken oder generell der Wagen nicht abgeschlossen wurde. Ebenfalls gilt der Versicherungsschutz nicht für einzelne geraubte Gegenstände im Innenraum des Fahrzeuges. Wenn Ihr Portemonnaie aus dem Auto entwendet wird, greift der Versicherungsschutz beispielsweise nicht.

Bei einer Diebstahlversicherung besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass Sie zwischen einer Selbstbeteiligung wählen oder auf diese verzichten. Hier wird ebenfalls davon abgeraten, dass Sie die Versicherung mit Selbstbeteiligung wählen, da diese meist in den  Kautionskosten eingerechnet ist.

Da eine Vollkaskoversicherung nicht zwangsläufig auch die Schäden am Glas oder Reifen übernimmt sowie am Unterboden oder dem Dach, kann auch hier eine Sonderleistung gebucht werden. Eine extra für diese Teile ausgelegte Glas- und Reifen-Versicherung bietet daher den Schutz, dass bei mutwilliger Beschädigung oder aufgrund eines Parkunfalles die Kosten für die Reparatur übernommen werden. Ob eine Glas- und Reifen-Versicherung bei der Firma Ihrer Mietwagen-Versicherung zugehörig ist oder einzeln noch gebucht werden muss, können Sie entweder erfragen oder aus den Angebotsunterlagen ersehen.

Ist eine Zusatzversicherung für einen Leihwagen Pflicht?

Ob Sie vor Ort eine Zusatzversicherung für Ihren Mietwagen abschließen möchten, wenn Sie direkt bei dem Mietwagenunternehmen sind, bleibt Ihnen überlassen. Diese Entscheidungen können Sie allein für sich treffen,  insbesondere ob Sie die genannten Zusatzleistungen als wichtig erachten. Es wird allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Versicherungsarten Pflicht sind. Meist ist in einer kompletten Mietwagen-Versicherung der Großteil der Sonderleistungen mit einer bestimmten Summe abgedeckt und somit schon enthalten. Daher ist eine weitere zusätzliche Versicherung nicht unbedingt sinnvoll. Einige Versicherungsanbieter versuchen  nichtsdestotrotz diese weiterhin zu verkaufen. Daher sollten Sie gerade bei fremden Firmen vorsichtig sein.

Gerade auf Reisen bietet sich eine Mietwagen-Versicherung an.
Gerade auf Reisen bietet sich eine Mietwagen-Versicherung an.

Wenn Sie schon im Voraus zu Hause eine Mietwagen-Versicherung abgeschlossen haben, zeigen Sie den Nachweis dafür vor Ort bei der Mietwagenfirma vor. Hier lässt sich auch anhand der Unterlagen herauslesen, für welche Bereiche diese Versicherung gilt. So sollten Sie mit Sicherheit sagen können, dass Sie keinen weiteren Vertragsabschluss benötigen und können Fallstricken aus dem Weg gehen.

Falls Sie sich im Urlaub dennoch unsicher sind, haben Sie meist auch auf dem Beleg einen deutschen Ansprechpartner und dessen Rufnummer verzeichnet. Diesen können Sie dann im Notfall und bei dringenden Fragen kontaktieren.

Ist der Versicherungsschutz beim Mietwagen auch für den Ersatzfahrer?

Bei dem geplanten Versicherungsschutz erkundigen sich meist die Unternehmer, ob noch andere Personen mit dem Mietwagen fahren werden. Daher sollten Sie sich vorher mit Ihren Mitreisenden und Ehepartnern absprechen, ob Sie diese Personen anmelden. Im Nachhinein ist dieses Prozedere eher schlecht durchzuführen. Aus diesem Grund sollten Sie sicher gehen und gleich einen Ersatzfahrer einplanen. Denn nur der Mieter und alle angemeldeten Zusatzfahrer sind bei einer Mietwagen-Versicherung mit dem Schutz versehen.

Die Autovermietung, sofern diese im Ausland aktiv ist und dort auch erst in Anspruch genommen werden soll, kann vorab Informationen geben, ob eventuell Familienmitglieder generell inklusive des Versicherungsschutzes sind. In Amerika ist dies meist der Fall.

Vorsichtig sollten Sie sein, wenn nicht angemeldete Fahrer den Mietwagen fahren oder Sie selbst auf einer nicht zulässigen Strecke fahren. Dann ist der Versicherungsschutz meist außer Kraft gesetzt und greift nicht mehr bei etwaigen Schäden.

Gut zu wissen: Um zu erfahren, welche Leistungen in Ihrem Versicherungspaket enthalten sind, sollten Sie von vornherein die Informationen und Unterlagen, welche Sie von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erhalten prüfen. Viele Fragen können somit schon im Voraus beantwortet werden.

Ein Mietauto sollte vor der Fahrt geprüft werden

Prüfen Sie, ob eine Mietwagenversicherung schon in Ihrem Vertrag enthalten ist.
Prüfen Sie, ob eine Mietwagenversicherung schon in Ihrem Vertrag enthalten ist.

Wenn Sie einen Winterurlaub gebucht haben und aus diesem Grund einen Mietwagen nehmen, sollten Sie bestimmte Punkte dabei bedenken. So ist gemäß des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC) die Meldung bekannt, dass Verbraucher, welche in winterliche Regionen fahren und aus diesem Grund ein Fahrzeug für die Reise angemietet haben, dass dieses Gefährt auch vorher genau zu begutachten ist. Noch vor der ersten Fahrt ist eine Kontrolle vom Mieter des Wagens wichtig. Wenn bei Schnee, Eis und Glätte ein Verkehrsunfall mit dem Mietfahrzeug verursacht wird, ohne dass die entsprechenden Winterreifen aufgezogen sind, müssen Sie dafür selbst haften.

Zudem können bei einer Kontrolle ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen, wenn der Mietwagen ohne die passende Bereifung gefahren wird. Fehlen die Winterreifen schon vor Antritt der Fahrt, ist es besser auf diesen Mietwagen zu verzichten und die Annahme zu verweigern. Bei einer Reise in die Berge lässt sich außerdem die Kontrolle für das Vorhandensein der Schneeketten empfehlen. In einigen bergigen Regionen sind diese ebenfalls Pflicht. Gerade die großen Autovermietungen statten auch die Fahrzeuge gerecht für Winter- und Bergregionen aus. Da sogar bei Unfällen ohne diese Utensilien die Kaskoversicherung nicht mehr greift, ist ein Blick vorher auf das gemietete Fahrzeug vorteilhaft.

Worauf ist bei der Wahl der Mietwagen-Versicherung noch zu achten?

Ihren Mietwagen sollten Sie versichern. Insbesondere wenn Sie in Winterregionen fahren.
Ihren Mietwagen sollten Sie versichern. Insbesondere wenn Sie in Winterregionen fahren.

Ein Versicherungsvergleich ist immer empfehlenswert. Nur so können Sie vorher überprüfen, welcher Anbieter für Ihren Leihwagen, die besten Konditionen hat. Holen Sie sich daher ausreichend Informationen und planen Sie vor der Reise bestenfalls den Vertragsabschluss. So können Sie mit ruhigem Gewissen in den Urlaub fahren oder eine Dienstreise antreten.

Die gesonderten Angebote können Sie sich einmal im Internet holen oder persönlich und telefonisch bei Versicherungsfirmen nachfragen. Wenn Sie eine Versicherung Ihres Vertrauens besitzen, dann erkundigen Sie sich dort nach einer gezielten Mietwagen-Versicherung. Zudem sollten Sie auch bei dem Mietwagenunternehmen alle Informationen einholen, ob eventuell die Versicherung inklusive ist und welche Zusatzleistungen nicht bei der Fahrzeugmiete enthalten sind. Auf Onlineplattformen können Sie verschiedene Versicherungsgesellschaften vergleichen, wenn Sie sich noch nicht für ein bestimmtes Unternehmen entschieden haben.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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