
Halteverbotsschilder: Bedeutung der Verkehrszeichen 283 und 286
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2023
Bußgelder: Halteverbotsschilder missachtet
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Sie hielten trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot). | 20 € |
… mit Behinderung | 35 € |
Sie parkten trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot). | 25 |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
Sie parkten trotz Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot). | 25 € |
… mit Behinderung | 40 € |
… länger als 1 Stunde | 40 € |
… länger als 1 Stunde mit Behinderung | 50 € |
FAQ: Halteverbotsschilder
Zeichen 283 kennzeichnet ein absolutes Halteverbot. Das Schild 286 markiert wiederum ein eingeschränktes Halteverbot. Beide Verkehrsschilder zum Haltverbot können außerdem mit Zusatzzeichen oder Pfeilen daherkommen, die das jeweilige Verbot genauer definieren.
Im absoluten Halteverbot sind sowohl das Halten als auch das Parken tabu. Im eingeschränkten Halteverbot ist lediglich das Parken verboten, weshalb es umgangssprachlich oft auch als „Parkverbot” bezeichnet wird. Das Halten ist hier hingegen erlaubt, sofern es nicht länger als drei Minuten dauert und der Fahrer so dicht bei seinem Fahrzeug bleibt, dass er es jederzeit wegfahren kann.
Ein Halteverbotsschild mit Pfeil zeigt an, ob das entsprechende (eingeschränkte oder absolute) Halteverbot vor oder nach dem Schild gilt. Wie genau die Pfeile zu verstehen sind, erläutern wir ausführlich an dieser Stelle.
Inhaltsverzeichnis:
Im Video erklärt: Halteverbotsschilder 283 und 286
Halteverbot: Bei diesen Zeichen sind Halten und Parken tabu!
Gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es erlaubt, am rechten Fahrbahnrand zu halten oder zu parken. Es gibt zwar einige Ausnahmesituationen, wie z. B. an übersichtlichen Straßenstellen, vor Grundstückseinfahrten oder vor Bordsteinabsenkungen, grundsätzlich ist es aber kein Problem, Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen. Achten Sie jedoch auf mögliche Halteverbotsschilder! Diese sind gut erkennbar: Ein rundes Schild mit rotem Rand und blauem Hintergrund, in dessen Mitte sich entweder ein oder zwei rote, diagonale Streifen befinden.
Ihre offizielle Bezeichnung gemäß StVO lautet Verkehrszeichen 283 und Verkehrszeichen 286. Sie kennzeichnen verschiedene Verbote:

Das Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) zeigt an, dass Sie hier unter keinen Umständen Ihr Fahrzeug abstellen dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment.

Beim Verkehrszeichen 286 („eingeschränktes Halteverbot”) ist lediglich das Parken verboten. Möchten Sie hingegen für maximal drei Minuten halten und bleiben Sie dabei so dicht bei Ihrem Fahrzeug, dass Sie es unverzüglich wegfahren können, ist das erlaubt.
Missachten Sie Halteverbotsschilder, müssen Sie mit Geldbußen von mindestens 20 Euro rechnen. Genaueres zu den Beträgen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.
Was bedeuten Halteverbotsschilder mit Pfeilen?
Sowohl beim absoluten als auch beim eingeschränkten Halteverbot kann es vorkommen, dass sich auf dem Verkehrsschild ein oder zwei weiße Pfeile befinden. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn die Verbotsstrecke etwas länger ist und deswegen durch sich wiederholende Halteverbotsschilder gekennzeichnet wird.
Die Pfeile haben folgende Bedeutung:
- Weist der Pfeil in Richtung Fahrbahn, markiert das Schild den Beginn der Verbotsstrecke.
- Ein Pfeil, der von der Fahrbahn weg zeigt, kennzeichnet das Ende des Halteverbots.
- Zwei Pfeile, die in verschiedene Richtungen weisen, zeigen an, dass das Verbot fortbesteht.



Halteverbotsschilder mit zwei Pfeilen befinden sich üblicherweise in der Mitte längerer Verbotsstrecken und erinnern den Fahrer daran, dass das Halten bzw. Parken weiterhin nicht erlaubt ist.
Absolutes und eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzschild
Oft stehen Halteverbotsschilder nicht allein, sondern kommen mit Zusatzzeichen daher. Diese sind weiß, viereckig und befinden sich genau unter dem Schild, dass das Halteverbot anzeigt. Die Zusatzzeichen dienen dazu, das Verbot genauer zu definieren und ggf. zusätzliche Regeln diesbezüglich aufzustellen.
Dazu ein paar Beispiele:

Bei diesem Zusatzzeichen wird das Halteverbot auch auf den Seitenstreifen neben der Fahrbahn ausgeweitet.

Zeigt ein Zusatzzeichen einen bestimmten Fahrzeugtyp, gilt das Halteverbot nur für diesen. Hier zum Beispiel ist das Halten bzw. Parken nur für Pkw mit Anhänger verboten.

Ein Zusatzzeichen mit Fahrzeug-Symbol und dem Schriftzug „frei” zeigt hingegen an, dass dieser bestimmte Fahrzeugtyp von dem Verbot ausgenommen ist. Bei diesem Beispiel dürfen Krafträder trotz des Halteverbotsschildes halten bzw. parken.

Sehen Sie dieses Zusatzzeichen, gilt das Halteverbot nicht für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Parkausweis von dem Halteverbot ausgenommen sind.

Bei diesem Zusatzzeichen wird ein Bewohnerparkausweis benötigt, um hier halten bzw. parken zu dürfen.

Ein solches Zusatzzeichen zeigt an, dass das Halteverbot nur während ganz bestimmter Uhrzeiten gilt. Außerhalb der abgebildeten Zeiten ist das Halten bzw. Parken erlaubt.

Manche Zusatzzeichen wiederum beschränken das Halteverbot auf bestimmte Wochentage. An allen anderen Tagen gilt das Verbot nicht.
Ja, danke, ich war unsicher, ihr könntet helfen!
Hallo, vor unserem Haus war eine – inzwischen beendete – Baustelle mit einem mobilen Halteverbotsschild, das unten und nebeneinander (!) zwei Pfeile zeigt. Das Schild steht immer noch. Aber ist das überhaupt zulässig? Entspricht jedenfalls nicht 283! Und wenn so ein Schild korrekt wäre, dürften an diesem Straßenrand keine Autos halten, geschweige denn parken. Es parken allerdings seit Monaten tagtäglich so um die 50 Autos in dieser Straße. Wäre doch ein gefundenes Fressen fürs Ordnungsamt, oder?