Halteverbotsschilder: Bedeutung - Verkehrszeichen 2023
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Halteverbotsschilder: Bedeutung der Verkehrszeichen 283 und 286

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 9. Mai 2023

Bußgelder: Halteverbotsschilder missachtet

VerstoßBußgeld
Sie hielten trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot).20 €
… mit Behinderung35 €
Sie parkten trotz Verkehrszeichen 283 (absolutes Halteverbot).25
… mit Behinderung40 €
… länger als 1 Stunde40 €
… länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €
Sie parkten trotz Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot).25 €
… mit Behinderung40 €
… länger als 1 Stunde40 €
… länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €

FAQ: Halteverbotsschilder

Welche Schilder zeigen ein Halteverbot an?

Zeichen 283 kennzeichnet ein absolutes Halteverbot. Das Schild 286 markiert wiederum ein eingeschränktes Halteverbot. Beide Verkehrsschilder zum Haltverbot können außerdem mit Zusatzzeichen oder Pfeilen daherkommen, die das jeweilige Verbot genauer definieren.
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot

Worin unterscheiden sich ein absolutes und ein eingeschränktes Halteverbot?

Im absoluten Halteverbot sind sowohl das Halten als auch das Parken tabu. Im eingeschränkten Halteverbot ist lediglich das Parken verboten, weshalb es umgangssprachlich oft auch als „Parkverbot” bezeichnet wird. Das Halten ist hier hingegen erlaubt, sofern es nicht länger als drei Minuten dauert und der Fahrer so dicht bei seinem Fahrzeug bleibt, dass er es jederzeit wegfahren kann.

Wie muss ich ein Schild zum Halteverbot deuten, wenn Pfeile darauf zu sehen sind?

Ein Halteverbotsschild mit Pfeil zeigt an, ob das entsprechende (eingeschränkte oder absolute) Halteverbot vor oder nach dem Schild gilt. Wie genau die Pfeile zu verstehen sind, erläutern wir ausführlich an dieser Stelle.

Im Video erklärt: Halteverbotsschilder 283 und 286

Video über Halteverbotsschilder
Alles Wichtige zu den Schildern 283 und 286 auch in unserem Video.

Halteverbot: Bei diesen Zeichen sind Halten und Parken tabu!

Gemäß § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es erlaubt, am rechten Fahrbahnrand zu halten oder zu parken. Es gibt zwar einige Ausnahmesituationen, wie z. B. an übersichtlichen Straßenstellen, vor Grundstückseinfahrten oder vor Bordsteinabsenkungen, grundsätzlich ist es aber kein Problem, Ihr Fahrzeug auf der Straße abzustellen. Achten Sie jedoch auf mögliche Halteverbotsschilder! Diese sind gut erkennbar: Ein rundes Schild mit rotem Rand und blauem Hintergrund, in dessen Mitte sich entweder ein oder zwei rote, diagonale Streifen befinden.

Ihre offizielle Bezeichnung gemäß StVO lautet Verkehrszeichen 283 und Verkehrszeichen 286. Sie kennzeichnen verschiedene Verbote:

Zeichen 283: Absolutes Halteverbot
Zeichen 283: Absolutes Halteverbot

Das Verkehrszeichen 283 („absolutes Halteverbot”) zeigt an, dass Sie hier unter keinen Umständen Ihr Fahrzeug abstellen dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment.

Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot
Zeichen 286: Eingeschränktes Halteverbot

Beim Verkehrszeichen 286 („eingeschränktes Halteverbot”) ist lediglich das Parken verboten. Möchten Sie hingegen für maximal drei Minuten halten und bleiben Sie dabei so dicht bei Ihrem Fahrzeug, dass Sie es unverzüglich wegfahren können, ist das erlaubt.

Missachten Sie Halteverbotsschilder, müssen Sie mit Geldbußen von mindestens 20 Euro rechnen. Genaueres zu den Beträgen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

Was bedeuten Halteverbotsschilder mit Pfeilen?

Sowohl beim absoluten als auch beim eingeschränkten Halteverbot kann es vorkommen, dass sich auf dem Verkehrsschild ein oder zwei weiße Pfeile befinden. Das ist üblicherweise dann der Fall, wenn die Verbotsstrecke etwas länger ist und deswegen durch sich wiederholende Halteverbotsschilder gekennzeichnet wird.

Die Pfeile haben folgende Bedeutung:

  • Weist der Pfeil in Richtung Fahrbahn, markiert das Schild den Beginn der Verbotsstrecke.
  • Ein Pfeil, der von der Fahrbahn weg zeigt, kennzeichnet das Ende des Halteverbots.
  • Zwei Pfeile, die in verschiedene Richtungen weisen, zeigen an, dass das Verbot fortbesteht.
VZ 286 mit Pfeil zur Fahrbahn: Anfang des Halteverbots
VZ 286 mit Pfeil zur Fahrbahn: Anfang des Halteverbots
VZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg: Ende des Halteverbots
VZ 286 mit Pfeil von Fahrbahn weg: Ende des Halteverbots
VZ 286 mit zwei Pfeilen: Fortführung des Halteverbots
VZ 286 mit zwei Pfeilen: Fortführung des Halteverbots

Halteverbotsschilder mit zwei Pfeilen befinden sich üblicherweise in der Mitte längerer Verbotsstrecken und erinnern den Fahrer daran, dass das Halten bzw. Parken weiterhin nicht erlaubt ist.

Absolutes und eingeschränktes Halteverbot mit Zusatzschild

Oft stehen Halteverbotsschilder nicht allein, sondern kommen mit Zusatzzeichen daher. Diese sind weiß, viereckig und befinden sich genau unter dem Schild, dass das Halteverbot anzeigt. Die Zusatzzeichen dienen dazu, das Verbot genauer zu definieren und ggf. zusätzliche Regeln diesbezüglich aufzustellen.

Dazu ein paar Beispiele:

Zusatzschild: Seitenstreifen
Zusatzschild: Seitenstreifen

Bei diesem Zusatzzeichen wird das Halteverbot auch auf den Seitenstreifen neben der Fahrbahn ausgeweitet.

Zusatzschild: Pkw mit Anhänger
Zusatzschild: Pkw mit Anhänger

Zeigt ein Zusatzzeichen einen bestimmten Fahrzeugtyp, gilt das Halteverbot nur für diesen. Hier zum Beispiel ist das Halten bzw. Parken nur für Pkw mit Anhänger verboten.

Zusatzschild: Krafträder frei
Zusatzschild: Krafträder frei

Ein Zusatzzeichen mit Fahrzeug-Symbol und dem Schriftzug „frei” zeigt hingegen an, dass dieser bestimmte Fahrzeugtyp von dem Verbot ausgenommen ist. Bei diesem Beispiel dürfen Krafträder trotz des Halteverbotsschildes halten bzw. parken.

Zusatzschild: Elektrofahrzeuge frei
Zusatzschild: Elektrofahrzeuge frei

Sehen Sie dieses Zusatzzeichen, gilt das Halteverbot nicht für elektrisch betriebene Fahrzeuge.

Zusatzschild: Schwerbehinderte mit Parkausweis
Zusatzschild: Schwerbehinderte mit Parkausweis

Dieses Zusatzzeichen zeigt an, dass Schwerbehinderte mit einem entsprechenden Parkausweis von dem Halteverbot ausgenommen sind.

Zusatzschild: Bewohner mit Parkausweis
Zusatzschild: Bewohner mit Parkausweis

Bei diesem Zusatzzeichen wird ein Bewohnerparkausweis benötigt, um hier halten bzw. parken zu dürfen.

Zusatzschild: Uhrzeiten
Zusatzschild: Uhrzeiten

Ein solches Zusatzzeichen zeigt an, dass das Halteverbot nur während ganz bestimmter Uhrzeiten gilt. Außerhalb der abgebildeten Zeiten ist das Halten bzw. Parken erlaubt.

Zusatzschild: Wochentage
Zusatzschild: Wochentage

Manche Zusatzzeichen wiederum beschränken das Halteverbot auf bestimmte Wochentage. An allen anderen Tagen gilt das Verbot nicht.

Quellen und weiterführende Links

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2 Kommentare

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  1. Mitteltann sagt:

    Ja, danke, ich war unsicher, ihr könntet helfen!

  2. Manstein sagt:

    Hallo, vor unserem Haus war eine – inzwischen beendete – Baustelle mit einem mobilen Halteverbotsschild, das unten und nebeneinander (!) zwei Pfeile zeigt. Das Schild steht immer noch. Aber ist das überhaupt zulässig? Entspricht jedenfalls nicht 283! Und wenn so ein Schild korrekt wäre, dürften an diesem Straßenrand keine Autos halten, geschweige denn parken. Es parken allerdings seit Monaten tagtäglich so um die 50 Autos in dieser Straße. Wäre doch ein gefundenes Fressen fürs Ordnungsamt, oder?

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