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Wann Sie eine Gurtbefreiung erhalten können

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gurtpflicht für mehr Sicherheit

Eine Gurtbefreiung ist laut StVO nur in bestimmten Einzelfällen möglich.
Eine Gurtbefreiung ist laut StVO nur in bestimmten Einzelfällen möglich.

Bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr lässt sich die Verwicklung in Unfälle auch bei größter Vorsicht nicht immer vermeiden. Um im Falle einer Kollision dennoch bestmöglich geschützt zu sein, schreibt der Gesetzgeber verschiedene Maßnahmen und Bauteile vor, die zur Sicherheit im Verkehr beitragen.

Die wohl bekannteste Erfindung zur Förderung der Verkehrssicherheit ist der Sicherheitsgurt, für den gemäß § 21a Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine gesetzliche Anschnallpflicht gilt. Allerdings besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für eine Gurtbefreiung zu erhalten.

Doch wie bekommt man eine Gurtbefreiung? Sind beim Antrag besondere Unterlagen vorzulegen? Welche Behörde ist dafür zuständig? Und welche Gründe können eine Befreiung von der Anschnallpflicht rechtfertigen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Gurtbefreiung

Muss ich im Auto den Sicherheitsgurt anlegen?

Ja, denn in Deutschland gilt die Anschnallpflicht.

Wann ist eine Gurtbefreiung möglich?

Laut StVO kann unter bestimmten Umständen eine Ausnahmegenehmigung, die von der Gurtpflicht befreit, erteilt werden. Mögliche Gründe sind dabei vor allem gesundheitliche Einschränkungen.

Was droht für das Fahren ohne Gurt?

Wer ohne Ausnahmegenehmigung auf den Sicherheitsgurt verzichtet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.

Im Video: Kurze Zusammenfassung zur Anschnallpflicht in Deutschland

Video zur Anschnallpflicht
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Anschnallpflicht?

Wann können Sie bei der Gurtpflicht eine Befreiung erwirken?

Der Sicherheitsgurt gilt als wichtigster Lebensretter im Verkehr, daher ist eine Gurtbefreiung fürs Auto auch nur in Einzelfällen und mit einer triftigen Begründung möglich, weshalb eine Prüfung der individuellen Umstände erfolgt. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 46 StVO.

So gelten für eine Gurtbefreiung als legitime Gründe vor allem gesundheitliche Einschränkungen, bei denen das Anlegen eines Sicherheitsgurtes zu einer Gefährdung bzw. Verschlechterung des Zustands führen können. Aber auch für Personen mit einer Körpergröße von weniger als 150 cm ist eine Ausnahmegenehmigung möglich.

Da die Befreiung von der Gurtpflicht gerade im Falle eines Unfalls schwerwiegende Folgen haben kann, gilt es immer auch zu prüfen, ob sich mögliche Hinderungsgründe beseitigen lassen. Daher muss beispielsweise nicht zwangsläufig eine Gurtbefreiung bei einem Herzschrittmacher erfolgen, wenn sich mögliche Beschwerden durch eine zusätzliche Polsterung vermeiden lassen.

Auch Schwangere sind in der Regel nicht von der allgemeinen Anschnallpflicht befreit, denn bei einer Kollision sind Mutter und Kind durch den Sicherheitsgurt am besten geschützt. Daher ist Gurtbefreiung in der Schwangerschaft nicht üblich.

Grundsätzlich sind auch die Beamten der Polizei oder Soldaten der Bundeswehr während ihres Dienstes dazu verpflichtet, der Anschnallpflicht nachzukommen. Allerdings können die zuständigen Dienststellen und Landesbehörden gemäß § 46 StVO auch Ausnahmen genehmigen, in denen eine Gurtbefreiung für Polizei, Bundeswehr und Katastrophenschutz gilt.

Unabhängig von individuellen Regelungen sieht auch die StVO eine Gurtbefreiung bzw. Ausnahmen von der Anschnallpflicht vor. Dies ist zum Beispiel bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit oder in vielen Bussen des öffentlichen Nahverkehrs der Fall.

Gurtbefreiung: Wo beantragen Sie diese?

Ohne ein ärztliches Gutachten ist eine Befreiung von der Anschnallpflicht auch in der Schwangerschaft nicht möglich.
Ohne ein ärztliches Gutachten ist eine Befreiung von der Anschnallpflicht auch in der Schwangerschaft nicht möglich.

Liegen medizinische Gründe vor, die trotz der gesetzlichen Anschnallpflicht eine Befreiung rechtfertigen, kann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dabei sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Gurtbefreiung
  • Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Ausnahmeregelung
  • Personalausweis zu Identifikation

Wie der Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zur Anschnallpflicht aussieht, unterscheidet sich regional. So bieten einige Behörden auf ihren Internetseiten Vordrucke zum Herunterladen an, wohingegen anderenorts eine formlose Antragsstellung möglich ist. Informieren Sie sich daher vor Ort über die geltenden Vorgaben.

Das ärztliche Attest muss Angaben über die Dauer der Beeinträchtigung enthalten. Denn solange die Möglichkeit auf eine Verbesserung des Zustandes besteht, erfolgt die Befreiung von der Anschnallpflicht häufig nur für einen begrenzten Zeitraum. Grundsätzlich ist aber auch eine dauerhafte Gurtbefreiung möglich.

In der Regel geht der Antrag auf die Erteilung einer Gurtbefreiung mit Kosten einher. Wie hoch diese ausfallen, kann je nach Wohnort bzw. zuständiger Behörde variieren. So liegt die Gebühr in einigen Gemeinden bei rund 10 Euro, wohingegen in anderen 40 Euro verlangt werden.

Wer ohne eine Ausnahmegenehmigung nicht angeschnallt in einem Auto mitfährt bzw. dieses führt und somit gegen die gesetzlich vorgeschriebene Anschnallpflicht verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. Dieses wird ebenfalls fällig, wenn ein Kind unangeschnallt im Fahrzeug mitfährt.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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6 Kommentare

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  1. Michael W.
    Am 16. August 2022 um 2:55

    Da es anscheinend keine eintragbaren Gurtverlängerungen gibt ( beim Autohändler nachgefragt, beim TÜV nachgefragt, die meinen ja, können oder wollen aber keinen benennen, wo man diese beziehen könnte) werde ich mich wohl vom Gurt befreien lassen. So weit so schlecht… wie sieht es aber aus, wenn ich von der Gurtpflicht befreit bin und mir eine x-beliebige Gurtverlängerung bei Amazon kaufe und die benutze (die normal die Betriebserlaubnis des Autos erlöschen läßt), die ja dann zu meiner eigenen Sicherheit dienen würde und normal NICHT zur Erlöschung der Betriebserlaubnis führen würde, da ich ja KEINEN Gurt benutzen mußte, wäre das erlaubt?

  2. lezius
    Am 18. April 2020 um 13:10

    Hallo ich habe einen bauchdecken bruch und einen nabelbruch knn ich mich damit von der gurtpflicht befreien lassen

  3. Helmut A.
    Am 3. Juli 2019 um 19:30

    wo bekomme ich einen Vordruck für eine Gurtbefreiung her
    Danke für eine Antwort

    • Dierk G
      Am 9. Juni 2023 um 6:17

      Ich möchte gerne ein antrag stellen für eine Gurtbefreiung da ich ein so hohes Körpergewicht habe Past in keinen auto der gurt bei mir da ich in moment ein gewicht von ck 160KG habe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:44

      Hallo Helmut A.,

      wenden Sie sich damit bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Konstanze
    Am 27. Mai 2019 um 16:35

    Guten Tag,

    warum werden gurtbefreiungen nicht ohne adresse erstellt. Jedesmal wenn ich umziehe habe ich mehrarbeit. Die gurtbefreiung kann den Namen und das Geburtsdatum/Ort beinhalten, meine erkrankung ist wohnort unabhängig.
    Die behörden haben doch genug zu tun, oder ?. Also, warum muss man mehrarbeit pflegen?
    MfG Konstanze

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