Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts: Welche Vorschriften muss ich beachten?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2021
Wie ist die Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften festgelegt?
Natürlich kann nicht jeder Kfz-Fahrer sein Gefährt über die Straßen jagen, wie es ihm beliebt. Grundsätzlich gibt es im öffentlichen Straßenverkehr strenge Regeln. Die wichtigsten davon betreffen die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts und die Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts.
Festgelegt sind diese in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Während aber innerhalb von geschlossenen Ortschaften generell ein Tempolimit von 50 km/h für alle Kfz-Typen vorgeschrieben ist, verhält es sich außerorts anders. Im Folgenden lesen Sie Details zur Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts
Wie schnell Sie außerorts sein dürfen, ist von Fahrzeugtyp und Gewichtsklasse abhängig. Für Pkw (bis 3,5 t) gilt außerorts ein Tempolimit von 100 km/h. Für Lkw, Pkw mit Anhänger und Busse gelten Tempolimits von 80 oder 60 km/h.
Ab dem Ortsausgangsschild müssen Sie sich an die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung für außerorts halten. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Außerorts zu schnell gefahren: Welche Sanktionen erwarten mich?
So gibt es für dieselbe Übertretung (bspw. 20 km/h zu schnell) mindestens ein unterschiedliches Bußgeld.
Die Sanktionen für das Überschreiten einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts mit einem Pkw sind in der folgenden Bußgeldtabelle übersichtlich aufgelistet:
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw):
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 10 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 21 - 25 km/h | 70 € | 1 | ||
… 26 - 30 km/h | 80 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | |
… 31 - 40 km/h | 120 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | |
… 41 - 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 51 - 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 61 - 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate2 M | |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate3 M | |
Die (aktuell nicht angewandte) StVO-Novelle sieht andere Geschwindigkeitsbußgelder vor. Hier können Sie die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße außerorts gemäß der StVO-Novelle nachlesen. | ||||
*Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts (Pkw mit Anhänger):
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 15 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 25 € | eher nicht | ||
… 16 - 20 km/h | 70 € | 1 | ||
… 21 - 25 km/h | 80 € | 1 | ||
… 26 - 30 km/h | 95 € | 1 | ||
… 31 - 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 41 - 50 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | |
… 51 - 60 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate2 M | |
über 60 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate3 M |
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung
Was ist von der StVO als zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts vorgeschrieben?
In § 3 StVO geht es um die Geschwindigkeit, mit der Kfz auf Deutschlands Straßen unterwegs sein dürfen. Dabei heißt es darin zunächst in Absatz 1:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. (…) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. (…)
Dennoch gibt auch in diesem Paragrafen konkrete Km/h-Vorgaben, die sich jedoch bei verschiedenen Kfz-Typen unterscheiden können.
So gilt für Pkw sowie andere Kfz bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.
Ein Tempolimit von 80 km/h gilt für:
- Pkw mit Anhänger
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t (Pkw stellen aber hier eine Ausnahme dar, für sie gilt generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts von 100 km/h)
- Kraftomnibusse, auch wenn Sie mit einem Gepäckanhänger ausgestattet sind
- Lkw und Wohnmobile, die eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen haben mit Anhänger
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h gilt für folgende Kfz-Typen:
- Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
- Kraftomnibusse mit Fahrgästen, wenn nicht alle der Mitfahrenden einen Sitzplatz bekamen
- alle Kfz mit Anhänger, ausgenommen sind Pkw, Lkw sowie Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3, 5 Tonnen.
Wo genau gilt diese Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts?
Zunächst einmal gilt die Beschränkung grundsätzlich außerhalb der durch ein gelbes Ortsschild festgelegten Grenzen einer geschlossenen Ortschaft. Wichtig ist hierbei, dass dies eine Ortshinweistafel (gelbe Schrift auf grünem Grund) nicht mit einschließt – hierbei handelt es sich nicht um eine geschlossene Ortschaft.
Ein solches Tempo gilt daher bspw. auf einer Landstraße. Allerdings sind nicht nur Landstraßen, sondern genau genommen auch Autobahnen außerhalb einer geschlossenen Ortschaft angelegt. Für solche Strecken gilt das in der StVO festgelegte Tempolimit nicht – der entsprechende Paragraf nennt diesbezüglich Ausnahmen.
Stattdessen gibt es genau genommen keine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Autobahn. Hier zählt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (zumindest für Pkw bis 3,5 t). Grundsätzlich sollten sich Verkehrsteilnehmer hier aber an dem Verkehrsfluss orientieren und dementsprechend schneller oder langsamer fahren.
Die im § 3 StVO genannte Geschwindigkeitsbegrenzung außerorts gilt ferner nicht
- auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben sowie
- auf Straßen, die Fahrbahnen für eine Richtung haben, welche durch Mittelstreifen bzw. durch andere bauliche Einrichtungen getrennt sind.
Bildnachweise: fotolia.com/matteo (Header)
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
Muss die Geschwindigkeit sofort ab Schild eingehalten werden, oder kann man den Wagen ausrollen lassen?
Hallo Hartmut,
die Geschwindigkeitsbegrenzung beginnt auf Höhe des Schildes (sofern kein Zusatzschild auf einen späteren Beginn per Streckenangabe verweist). Bei Sicht des Verkehrszeichens muss sich der Fahrer auf die veränderte Geschwindigkeitsbegrenzung daher einstellen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org