EU-Führerschein: Inwiefern das Wohnsitzprinzip eine Rolle spielt

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was bedeutet das Wohnsitzprinzip beim EU-Führerschein?

Was genau bedeutet das Wohnsitzprinzip für den Führerschein?
Was genau bedeutet das Wohnsitzprinzip für den Führerschein?

In der heutigen Zeit ist ein Führerschein fast unverzichtbar. Wer nicht unbedingt sein Leben in einer Großstadt verbringt oder außerhalb davon ausschließlich von öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig sein möchte, kommt um die Fahrprüfung kaum herum.

Daher sollten Sie sich frühzeitig Gedanken um die notwendigen Unterlagen machen. Zu diesen gehört auch der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes.

Hier ist in Bezug auf den Führerschein vom „Wohnsitzprinzip“ die Rede. Details zur Definition eines ordentlichen Wohnsitzes klärt der folgende Ratgeber. Was sie über den Scheinwohnsitz wissen sollten und wie das mit dem Führerscheintourimus zusammenhängt, lesen Sie hier ebenfalls.

FAQ: Wohnsitzprinzip beim Führerschein

Welches Wohnsitzprinzip gilt beim Führerscheinerwerb?

Ein Führerscheinanwärter muss seine Fahrerlaubnis in dem Land erwerben, in welchem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Alles zur 185-Tage-Regelung erfahren Sie hier.

Kann der Führerschein am Zweitwohnsitz erworben werden?

In begründeten Ausnahmefällen kann von der Fahrerlaubnisbehörde am Erstwohnsitz genehmigt werden, dass Führerscheinbewerber ihre Fahrprüfung am Zweitwohnsitz ablegen.

Kann der Führerschein im Ausland erworben werden?

Die Fahrerlaubnis kann im EU-Ausland erworben werden, wenn Sie sich mindestens 6 Monate im Jahr dort aufhalten oder dort einen ordentlichen Wohnsitz haben.

Der ordentliche Wohnsitz und die 185-Tage-Regelung beim EU-Führerschein

Wer in einem EU-Land die Fahrerlaubnis macht, dessen Schein besitzt daraufhin in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit. Seit 1999 gibt es diesen EU-Führerschein, der beweist, dass der Inhaber eine Fahrprüfung gemäß den europäischen Standards erfolgreich absolviert hat. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz in einem EU-Land hat, und zwar in jenem, in dem er die Prüfung machen möchte. Diese Prüfung sollte auch nicht nur in dem Land, sondern auch nahe dem Wohnort des Führerscheinanwärters liegen. Dies wird beim Führerschein „Wohnsitzprinzip“ genannt.

Übrigens: Ein solches Abkommen besteht nicht nur zwischen den EU-Ländern, auch mit den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, dazu gehören neben den EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen) gibt es ein Bündnis bzgl. des Führerscheins.

Nun stellt sich die Frage, wie solch ein ordentlicher Wohnsitz definiert wird. In diesem Zusammenhang wird beim EU-Führerschein die 185-Tage-Regelung relevant. Diesbezüglich wird das für den Führerschein einzuhaltende Wohnsitzprinzip in § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erklärt:

Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt.

Nicht nur können Sie den EU-Führerschein mit Wohnsitz in Deutschland machen, sondern auch in einem anderen EU-Staat.
Nicht nur können Sie den EU-Führerschein mit Wohnsitz in Deutschland machen, sondern auch in einem anderen EU-Staat.

Diese Regelung für den Führerschein bzw. das Wohnsitzprinzip gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch in den anderen Ländern der EU. Sie können demnach Ihren EU-Führerschein beim Wohnsitz im Ausland machen, wenn Sie in dem entsprechenden EU-Land gemeldet sind und nachweisen können, dass Sie mehr als die Hälfte des Jahres an diesem Ort verbringen.

Im Umkehrschluss bedeutet dies: Wollen Sie Ihren Führerschein machen, ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen zu können, ist dies in aller Regel nicht möglich.

Ausnahme Nr. 1: Führerschein am Zweitwohnsitz machen

Eine Sonderregelung gibt es, wenn Sie Ihren Führerschein außerhalb des Erstwohnsitzes machen möchten. Das ist zwar grundsätzlich eine Möglichkeit, ob diese Ihnen jedoch gewährt wird, ist eine andere Frage. So muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde am ersten Wohnsitz dies genehmigen.

Wie die Entscheidung ausfällt, das hängt von der Umgebung des ersten und zweiten Wohnsitzes ab.

In diesem Fall ist beim Führerschein das Wohnsitzprinzip dahingehend relevant, als dass ein Fahrschüler die Fahrpraxis nicht in einer Umgebung erlernen soll, die keine Ähnlichkeit mit seinem Wohnort aufweist. Sollte er bspw. das Fahren in einer ruhigen ländlichen Umgebung erlernen, im Alltag dann aber vorwiegend in einer Großstadt unterwegs sein, könnte die Behörde hier ein Risiko für die Verkehrssicherheit sehen.

Für den Führerscheinanwärter ist es deshalb wichtig, diesen Aspekt im Vorfeld absegnen zu lassen.

Auch wenn es sich nicht um den Zweitwohnsitz handelt: Wollen Sie Ihren Führerschein nicht am Wohnsitz machen, so müssen Sie dies vorher abklären lassen. Relevant ist dies bspw. für Bewerber, die den Service einer Ferienschule in Anspruch nehmen möchten.

Ausnahme Nr. 2: Studierende machen Fahrerlaubnis im Auslandsjahr

Die zweite Ausnahme zum beim Führerschein gültigen Wohnsitzprinzip betrifft Studierende. Sie ist in § 7 Abs. 2 FeV festgehalten. Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren, und dabei Ihrem Heimatwohnsitz in Deutschland behalten, sind berechtigt, in ebenjenem Land (sofern es sich um ein Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums handelt) eine Fahrerlaubnis zu erwerben.

Ist der Fall andersherum – Führerscheinbewerber aus einem EU- oder EWR-Land studieren in Deutschland, behalten aber ihren Heimatwohnsitz bei – so wird diesen Anwärtern die Fahrerlaubnis erteilt, sofern sie seit mindestens sechs Monaten in Deutschland leben.

Führerscheintourismus: Fahrerlaubnis zurück ohne MPU?

Um die MPU zu umgehen, wollen viele die Fahrerlaubnis im Ausland machen - auch hier gilt die 185-Tage-Regelung für den Führerschein.
Um die MPU zu umgehen, wollen viele die Fahrerlaubnis im Ausland machen – auch hier gilt die 185-Tage-Regelung für den Führerschein.

Der Erwerb des Führerscheins im Ausland ist häufig auch für jene Fahrer interessant, die in Deutschland eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt bekamen. Das bedeutet, dass ihnen aufgrund einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit (bspw. 8 Punkte in Flensburg oder Alkohol am Steuer) die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Die Betroffenen müssen eine mehrmonatige Sperrfrist abwarten (zwischen sechs Monaten und mehreren Jahren), bevor sie den Führerschein wieder beantragen können. Häufig gibt es weitere Auflagen zu beachten bspw. das erfolgreiche Absolvieren einer MPU.

Viele haben großen Respekt vor der MPU, die Durchfallquote ist hoch, die Vorbereitung sehr zeit- und -kostenintensiv. Eine verlockende Alternative stellt dabei der Führerscheintourismus dar.

Dies ist ein Begriff für das Phänomen, dass Betroffene Ihre Fahrerlaubnis in Polen oder Tschechien machen und diese in Deutschland – aufgrund des EU-Abkommens – zwangsläufig anerkannt werden muss. Gäbe es für die Gültigkeit vom EU-Führerschein nicht das Wohnsitzprinzip, wäre dies eine sehr einfache Möglichkeit, die MPU zu umgehen.

In anderen Ländern sind Auflagen wie die MPU nicht üblich und müssen daher zum Erwerben der Fahrerlaubnis nicht eingehalten werden. Dennoch ist eine solche Handhabung nur selten erlaubt.

So gilt beim Führerschein nicht das Wohnsitzprinzip allein, auch muss zunächst die Sperrfrist eingehalten werden – selbst, wenn der Führerschein im Ausland beantragt wird. Andernfalls wird der ausländische Schein in Deutschland nicht anerkannt.

Wenn die Sperre abgelaufen ist, kann die Fahrerlaubnis im Ausland beantragt werden – jedoch nur, wenn das Wohnsitzprinzip für den Führerschein gewahrt wird. Wie erwähnt muss der Antragsteller dafür in dem jeweiligen EU-Land gemeldet sein und nachweisen können, dass er an mindestens 185 Tagen im Jahr dort wohnt.

Sollte eine deutsche Führerscheinbehörde herausfinden, dass es sich dabei um einen Scheinwohnsitz handelte, drohen Strafen u. a. für die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Es wurde ein Wohnsitzverstoß vorgeworfen: Was nun?

Ihnen wird vorgeworfen, den Führerschein nicht am Wohnsitz, sondern am Scheinwohnsitz gemacht zu haben? Hilfe bringt ein Anwalt.
Ihnen wird vorgeworfen, den Führerschein nicht am Wohnsitz, sondern am Scheinwohnsitz gemacht zu haben? Hilfe bringt ein Anwalt.

Seit dem Bekanntwerden des Phänomens „Führerscheintourismus“, wobei schließlich beim Führerschein das Wohnsitzprinzip umgangen wird, häufen sich Verfahren zu diesem Thema. Immer öfter wird die Rechtmäßigkeit einer solchen im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis infrage gestellt. Der Kritikpunkt ist dabei offensichtlich: Das sogenannte Wohnsitzerfordernis im Ausland soll nicht eingehalten worden sein.

Grundsätzlich hat jener Staat nachzuprüfen, ob dieses Erfordernis erfüllt ist, welcher den Führerschein ausstellt. Mit der Ausstellung soll somit der Beweis gegeben sein, dass dies nachgeprüft wurde.

Dennoch fragen deutsche Führerscheinstellen immer öfter bei Verdachtsfällen im Ausland nach. Manche Länder wie Polen und Tschechien sind bekannt für ihre Kooperation diesbezüglich.

Deutsche Behörden sind auf eine solche Kooperation angewiesen. Ohne einen entsprechenden Beweis, dass der Wohnsitz nicht überprüft wurde, können denn diese nicht nachweisen, dass für den ausländischen EU-Führerschein das Wohnsitzprinzip hier ausgenutzt bzw. umgangen wurde. Die Beweislast liegt bei den Behörden, nicht bei dem Betroffenen.

Der Nachweis, dass der Betroffene gleichzeitig in Deutschland gemeldet war, gilt nicht als Beweis.

Sollten Sie persönlich solch einem Verfahren gegenüberstehen, raten wir Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen zu lassen.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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56 Kommentare

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  1. T. N.
    Am 16. Oktober 2025 um 22:04

    Hi,
    einer meiner Mitarbeiter möchte gerne den Autoführerschein machen und wohnt in Brandenburg.
    Er ist aber 5 Tage die Woche auf Montage in Hessen für 9 Wochen, anschließend wieder in einem anderen Bundesland.
    Um flexibel zu sein braucht er einen Führerschein, deshalb die Frage: gibt es eine Möglichkeit den Führerschein während der Montage zu machen ?
    Meine Firma kann das ja nachweisen.
    Gruß T.

  2. Herbert
    Am 13. Oktober 2025 um 5:46

    bin von Deutschland nach Spanien verzogen, bei Erteilung des spanischen Führerscheins musste ich den deutschen abgeben, der bei der ausstellenden Behörde in Deutschland hinterlegt ist. Nun hatte ich dort vorgesprochen und wollte den spanischen abgeben, um den deutschen zurückzubekommen, weil ich nach Thailand ausgewandert bin. Hab den dt. nicht bekommen, da ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe 😡was für eine Schweinerei, von wegen lebenslang😡

  3. laura
    Am 8. Oktober 2025 um 10:54

    Hallo, ich bin nach Deutschland gekommen, um Arbeit zu suchen. Mein spanischer Führerschein der Kategorie B ist seit mehr als 4 Wochen abgelaufen. Kann ich ihn nach der Anmeldung in Deutschland sofort umtauschen?

  4. Sa.Ka
    Am 26. August 2025 um 12:20

    Hallo, ist es möglich nur die theoretische Prüfung für den Motorradführerschein z.b in Polen abzulegen und nur die praktische Prüfung hier in Deutschland?
    Wird dieser dann hier anerkannt?
    Dort werden Schnellkurse zu relativ günstigeren Preisen angeboten.
    Habe schon B, BE und B196.

  5. Atizhe
    Am 14. Juli 2025 um 15:53

    Hallo Guten Tag
    Ich möchte fragen wegen mein Sohn
    Der hat sein Prüfung für führerschein in unsere Land (Bulgarian)gemacht aber er hat mehr als 6 Monate in Deutschland gelebt. Der hat sein Prüfung übersetzen mit Apostel und heute waren wir in Rathaus in Führerschein stele für Nachfragen aber die Frau hat gesagt geht nicht Der muss hier in Deutschland die Prüfung machen dan Führerschein machen. Unsere Frage ist:
    -Kann der mit Prüfung aus Bulgarian hier in Deutschland sein Führerschein machen weil der mehr als 6 Monate in Deutschland leben

  6. Ralph
    Am 11. Juli 2025 um 11:47

    Hallo, ich habe im Jahr 2022 einen Aufsteigerführerschein A1 auf A2 in Österreich gemacht. Dort habe ich seit 2021 einen Wohnsitz (Eigentumswohnung); ich habe aber auch einen Wohnsitz in Deutschland. Wieviel ich mich wo aufhalte, ist unterschiedlich. Nachdem ich den Führerschein in Österreich erworben hatte, wurde mein damaliger Deutscher Führerschein in einen Österreichischen umgetauscht und der A2 mit eingetragen. Da ich innerhalb Deutschlands umgezogen bin, wollte ich den Österreichischen Führerschein nun in einen Deutschen umtausche. Die Fahrerlaubnisbehörde wirft mir nun Wohnsitzverstoß vor und hat sich an die Österreichische Behörde gewendet. Wie sollte ich vorgehen? Muss/kann ich nachweisen, dass ich im Jahr 2022 185 Tage in Österreich war? Wie soll das nachträglich gehen? Ich pendele und versteuere mein Einkommen in Deutschland. Kann ich aktuell überhaupt noch mit meinem A2 meine Vespa fahren?

  7. Dennis
    Am 17. April 2025 um 16:44

    Guten Tag, ich habe folgende Frage, ich habe noch nie einen Führerschein besessen bin jedoch auffällig geworden mit fahren ohne Führerschein unter Drogeneinfluss etc. die Führerscheinstelle hatte mir gesagt, dass ich eine MPU machen muss. Jetzt würde ich gerne einen Führerschein in den Niederlanden machen und weiß auch, dass ich 185 Tage in den Niederlanden gemeldet sein müsste. Ich lebe in Deutschland und würde gerne wissen, ob ich einfach einen Wohnsitz in den Niederlanden bei einem Kumpel (zum Beispiel als Wohngemeinschaft) anmelden kann und trotzdem in Deutschland leben kann beziehungsweise wie genau die Behörden hinschauen und welche Kriterien erfüllt werden müssen. Weil wenn ich bei meinen Kumpel in den Niederlanden mich anmelden würde. Die 185 Tage vergehen ich in dieser Zeit dennoch in Deutschland wohne. Kann es da irgendwelche Probleme geben oder würde das gehen und es wäre schön zu wissen, wie genau die Behörden dies kontrollieren, welche Dokumente gefordert werden, um den Wohnsitz von dem halben Jahr in den Niederlanden nachzuweisen. . Ich danke jetzt schon mal für die Auskunft. Liebe Grüße.

  8. Pato
    Am 9. April 2025 um 13:50

    Wäre es möglich, den Führerschein außerhalb der EU zu machen, um die 185 Tage Regel zu umgehen?

  9. Sándor
    Am 26. März 2025 um 17:49

    Hallo,i bin im Besitz eines C/CE und D/DE Fs.und arbeite seit mehreren Jahren als Berufskraftfahrer.Vor 2 Jahre bin i in nach Ungarn ausgewandert, arbeite nach wie vor in DE.Meine Frage ist:I habe deutschen Personalausweiss der jetzt abläuft ,und in DE keinen festen Wohnsitz.Ich möchte jedoch den deutschen Ausweiss/FS.behalten(bin deutscher Staatsangehöriger).Kann i in Ungarn (Konsulat) den deutschen Ausweiss beantragen,ohne das i den deutschen FS.verliere quasi umschreiben muss. Der feste Wohnsitz mit allen Verbindlichkeiten in Ungarn( Lakcimkártya etc.ist vorhanden)Wenn mir jmd.weiterhelfen könnte, würde i mich riesig darüber freuen.

  10. Bahman
    Am 22. Januar 2025 um 17:40

    Guten Tag,
    Wird die 185-Tage-Frist für die Nutzung eines internationalen Führerscheins (aus Nicht-EU-Ländern) ab dem Datum der Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt oder ab dem Ausstellungsdatum der Aufenthaltstitel berechnet?

  11. Christof B.
    Am 20. Januar 2025 um 21:01

    ist es so das ich Wohnsitz im EU Land anmelden müsste fuer185 Tage,wie wird es abgewickelt mit den 185 Tagen?

  12. Christian
    Am 20. Januar 2025 um 6:22

    Im Mai 2023 erfolgte in Deutschland ein Verkehrsvergehen aufgrund dessen mir der deutsche Führerschein (FS) entzogen und mit einer 12 monatigen Sperre versehen wurde. Im Oktober 2023 habe ich meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort/ Wohnsitz nach Italien verlegt und bin auch in Deutschland bei den Behörden mit „in’s Ausland verzogen“ gelistet. Die Sperrfrist ist somit im Mai 2024 abgelaufen. Im Januar 2025 habe ich mich an meinem Wohnort in Italien bei einer Fahrschule angemeldet da man mir mitteilte dass ich aufgrund des neuen Wohnsitzes in Italien keine MPU in Deutschland machen könne und diese es in Italien aber nicht gibt.
    Jetzt stehe ich vor dem Problem dass die italienischen Behörden sagen man dürfe keine zwei FS besitzen also müsse die deutsche Führerscheinbehörde den FS löschen so dass Italien mir einen neuen, italienischen (nach Ablegung der Prüfung) ausstellen kann. Die deutschen Behörden allerdings sagen eine Löschung sei nicht möglich da ich ein Verkehrsvergehen in Deutschland begangen habe und somit nicht berechtigt sei ohne MPU in Deutschland ein KfZ zu führen.
    Es muss doch irgendwie eine Möglichkeit geben in Italien einen neuen FS zu machen und meinetwegen in Deutschland trotz dessen nicht fahrberechtigt zu sein!?
    Vielen Dank bereits im Voraus für eine Einschätzung meiner Situation bzw. einen Lösungsansatz damit ich hier in Italien meinen neuen FS machen oder gar umschreiben lassen kann!

    • Riccardo
      Am 6. April 2025 um 8:53

      hallo sorry wenn ich nochmals störe ich habe auch meinen Führerschein entzogen bekommen Sperrfrist ist zu Ende ich habe das gleiche Problem in Italien jetzt die sagen man könne keinen neuen Führerschein machen bis die in Deutschland das löschen aber die Fahrerlaubnis ist doch entzogen in Deutschland also hat man doch keinen Führerschein mehr wie werden wahnsinnig mit dieser Situation,hast du das Problem lösen können wäre froh für eine Rückmeldung vielleicht kann man sich gegenseitig helfen…habe jetzt auch ein auswärtigen Amt informiert.
      LG Riccardo

    • Riccardo M.
      Am 5. April 2025 um 13:46

      hallo ich habe momentan das gleiche Problem wie bei dir hast du eine Lösung gefunden in Italien?würde mich über eine Rückmeldung freuen.

      LG Riccardo

  13. Radim
    Am 19. Dezember 2024 um 22:46

    Hallo ich bin aus Slowakei ich lebe in Deutschland ich wollte machen Lkw fuhreschein in DE aber gib’s kein prufung in meine Sprache und leide in deutsche Sprache ich schafft das nichts mein Frage ist darf ich in Slowakei machen Lkw fuhreschein und auch schlussel 95 und gilt mir das in DE ( Slowakei ist in EU ) danke fur Antwort

  14. Falko
    Am 5. Dezember 2024 um 11:52

    Hallo,

    wir wohnen im NL-Deutschen Grenzgebiet auf Niederländischer Seite. Meine Tochter geht in Deutschland zur Schule und würde gerne auch in Deutschland den Führerschein machen, schon wegen der Sprachbarriere, Laut Wohnsitzprinzip scheint dies jedoch nicht möglich zu sein. Gibt es hier Ausnahmen für Grenzgänger?

  15. Pascal
    Am 13. September 2024 um 3:29

    Hallo,

    Wie ist es nach Erwerb des Führerscheins, muss weiterhin der Wohnsotz im Ausland aufrecht erhalten werden oder kann ich diesen dann aufgeben?

  16. Kristiane H
    Am 3. September 2024 um 22:15

    hallo,
    ich habe die deutsche und griechische Staatsangehörigkeit lebe in Deutschland und besitze in Griechenland ein Haus. In Deutschland musste ich meinen Führerschein abgeben und hab Fahrverbot. Seit 1989 hatte ich den Schein.
    Darf ich in Griechenland meinen Führerschein machen, da ich ihn in Deutschland abgeben musste?

  17. M Harald
    Am 9. August 2024 um 14:07

    hallo,

    ich bin moldauischer Staatsbürger und arbeite in Deutschland. als Kraftfahrer, Meine Familie ist in Bulgarien. Bin in der Regel 7-8 Monate in Deutschland, habe mich aber nicht angemeldet. Muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen oder nicht ?

    vielen Dank

    • S.B.
      Am 27. November 2024 um 8:52

      Ja, müssen Sie, da Sie sich regelmäßig mehr als 185 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten (Vgl. § 28 FeV).

  18. Tina
    Am 23. Juli 2024 um 8:43

    Hallo, ich habe die griechische Staatsangehörigkeit wohne aber mein ganzes Leben schon in Deutschland. Jetzt wollte ich meinen Führerschein in Griechenland machen ist das möglich?

  19. Stefan B
    Am 15. Mai 2024 um 7:00

    Hallo, ich bin Deutscher Staatsbürger und arbeite in Deutschland lebe aber in Frankreich ( Grenzgänger ). Ich möchte gerne den Mottoradführerschein machen. Müsste laut Frankreich aber 6 Monate und 1 Tag in Deutschland leben das dieser Führerschein den ich in Deutschland mache auch anerkannt wird. Wenn ich mich jetzt offiziel in Deutschland bei meiner Freundinn anmelde für 185 Tage bekomme ich dann nach der erfolgreich abgelegter Mottoradführerscheinprüfung meinen Führerschein in Deutschland ? Nach diesen 185 Tagen ( bzw. 6 Monaten und einem Tag ) kann ich mich ja quasi in Deutschland wieder abmelden.

  20. Giorgos
    Am 11. Mai 2024 um 0:18

    Ich lebe seit 2 Jahren in Deutschland. Vor einem Monat habe ich in Griechenland einen Führerschein zum Motorradfahren gemacht, ich habe ein Problem, mich fortzubewegen

  21. Dieter
    Am 26. März 2024 um 19:49

    Hallo!
    Meine Stieftochter wohnt seid ca. 6 Jahren in der Türkei (ist deutsche und hat auch ihre ersten 20 Jahre hier in Deutschland gelebt), nun würde sie gerne ihren Führerschein hier in Deutschland machen , da sie nicht so Perfekt türkisch sprichst. Sie hat hier aber offiziell keinen Wohnsitz, kommt aber jedes Jahr 1-3 Monate uns Besuchen.
    Ist es trotzdem möglich hier den Führerschein zu machen ?
    LG
    Dieter

  22. Kamenov
    Am 18. März 2024 um 6:39

    Hallo Ich Hätte Fuhrerschein In Bulgarie. Aber Sie Ist weg Genommen Weil In Bulgarie. Braucht Mann Fon Schule Zeugnis fur 10 Klasse Da Mit Man fuhrerschein Macht. Man Frage Ist Kann Ich In Deutchland Fuhrerschein Machen Ich Bin Uber 4 Jahre In Deutchland

  23. Dan
    Am 29. Dezember 2023 um 14:45

    Hallo,

    ich wohne seit laengerem in den USA (das ganze Jahr). Kann ich ohne weiteres an der naechsten Botschaft mit meinem Pass meinen unbegrenzten DE Fuehrerschein (Karte) in den neuen EU Fuehrerschein umschreiben lassen?

    Dan

  24. Patricia B
    Am 1. September 2023 um 15:44

    Ich bin Deutsche und habe einen alten grauen Papierführerschein. Mein Wohnsitz ist in USA, aber ich verbringe immer ein paar Wochen im Jahr nach Deutschland. Wo und wie kann ich einen Antrag für den neuen Europäischen Führerschein stellen? Danke

  25. Kurt U
    Am 16. Mai 2023 um 18:19

    Hallo,
    Ich kommr aus Italien und würde gerne in DE ab und zu bei meinen Schwägern mit Traktoren bei der Feldarbeit fahren.
    Jetzt habe ich folgendes Problem, in Italien reicht der B – Führerschein aus und in Deutschland benötige ich den T- Führerschein.
    ( den es in Italien nicht gibt )
    ich kann den T – Führerschein nicht erlangen, und wenn ich trotzdem fahre, nennen Sie es “ Fahren ohne Fahrerlaubnis „.
    Weiss jemand einen Rat?
    Danke Grüße

    • Stefan
      Am 22. Juli 2023 um 12:11

      Hallo, Wenn du nachweisen kannst (fahr dazu zur Kfz Zulassung im Landkreis deines Verwanten) dass du deinem Verwanten immer bei z.B. Ernte hilfst, bekommt man für par euronen den T* ausgeschrieben, dazu must du keine Prüfung machen. Ich habe meinen T bekommen, da ich meinem Schwiegervater in der Landwirtschaft abundzu aushelfe. *Da du keinen Deutschen Führerschein hast, könntest du eftl. nur eine Erlaubnis für ein Par tage bekommen.

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