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Fahrradtuning: So motzen Sie Ihr Bike auf!

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wie lässt sich ein Drahtesel individualisieren?

Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es beim Fahrradtuning zu beachten?
Welche gesetzlichen Vorgaben gilt es beim Fahrradtuning zu beachten?

Fahrräder erfreuen sich in den letzten Jahren wieder größerer Beliebtheit. Damit da eigene Rad nicht im Meer der Drahtesel untergeht, entschließen sich immer mehr Besitzer dazu, dieses zu verändern. Dabei scheinen die Möglichkeiten zur Modifikation nahezu endlos zu sein, lediglich die gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) können einschränken.

Doch worauf gilt es beim Fahrradtuning konkret zu achten? Welche Ziele lassen sich dadurch verfolgen? Wie wird ein Fahrrad schneller? Welche Tuning-Tipps sollten Hobbyschrauber beherzigen? Und wann können durch das Tuning am Fahrrad Sanktion drohen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Fahrradtuning

Kann man ein Fahrrad tunen?

Es gibt grundsätzlich verschiedenste Möglichkeiten, um das Fahrrad an die eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen anzupassen. Wollen Sie bei Ihrem Fahrrad durchs Tuning beispielsweise die Optik verändern, ist dies mit Stickern möglich.

Wie kann ich mein Fahrrad schneller machen?

Wer mit seinem Fahrrad eine höhere Geschwindigkeit erreichen will, kann zu leichteren Reifen wechseln. Auch der richtige Luftdruck im Schlauch kann sich auf das Tempo auswirken. Auch durch eine Gewichtsreduktion erhalten Sie ein schnelleres Fahrrad. Wer beim Tuning ggf. unnötige Teile wie einen Gepäckträger, den Ständer oder eine Halterung fürs Schloss entfernt, kann dadurch flotter unterwegs sein.

Kann für Veränderungen am Fahrrad durch Tuning eine Strafe drohen?

Entspricht das Fahrrad nach dem Tuning nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen nach sich ziehen. Was dabei im Einzelnen droht, verrät diese Tabelle.

Bußgeldkatalog zum Fahrradtuning

BeschreibungBußgeld
Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen.15 €
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen10 €
Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen.20 €

Gesetzliche Vorschriften beim Fahrradtuning

Hobbyschrauber sollten die Vorgaben zur Beleuchtung beachten, wenn sie ihr Fahrrad tunen wollen.
Hobbyschrauber sollten die Vorgaben zur Beleuchtung beachten, wenn sie ihr Fahrrad tunen wollen.

In Deutschland dürfen Fahrzeuge nur am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Daher ist es auch beim Fahrradtuning sinnvoll, im Vorfeld einen Blick in die Vorschriften der StVZO zu werfen.

So schreibt der Gesetzgeber unter § 64a StVZO vor, dass Fahrräder mit einer helltönenden Glocke auszustatten sind. Eine quietschende Figur oder eine Ballhupe sind somit nicht gestattet und können gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld nach sich ziehen. Ebenso muss das Fahrrad über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen.

Umfassende Vorgaben gelten zudem bei den lichttechnischen Einrichtungen. So sind laut § 67 StVZO folgende Elemente vorgeschrieben:

  • weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor
  • rotes Rücklicht und roter Rückstrahler
  • Speichenreflektoren/Speichenclips oder Reifen mit Reflexstreifen
  • gelbe Reflektoren an den Pedalen

Wer beim Fahrradtuning die Beleuchtung verändern oder Elemente ergänzen möchte, sollte sich genau informieren. So sind Blinker zum Beispiel bei mehrspurigen Fahrrädern mittlerweile erlaubt, bei einspurigen Fahrrädern sind sie hingegen untersagt. Alternativ dazu besteht allerdings die Möglichkeit, Zusatzleuchten am Körper anzubringen. Handschuhe oder Helme mit Blinkfunktion sind nämlich meist gestattet, solange kein anderer Verkehrsteilnehmer durch sie beeinträchtigt wird. 

Wichtig! Wer sich beim Fahrradfahren nicht mehr länger nur auf die eigene Kraft verlassen will, kommt vielleicht auf die Idee, aus einem einfachen Drahtesel mittels Fahrradtuning ein E-Bike zu machen. Allerdings ist ein solches Vorhaben nicht gerade unkompliziert, denn entsprechende Umbauten müssen vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr offiziell geprüft werden. Einfacher und kostengünstiger ist daher üblicherweise der Kauf eines E-Bikes.

Was kann man bei seinem Fahrrad tunen?

Das individuelle Fahrrad: Beim Tuning können Felgen, Schrauben und Reifen ausgetauscht werden.
Das individuelle Fahrrad: Beim Tuning können Felgen, Schrauben und Reifen ausgetauscht werden.

Wer ein Fahrrad besitzt, kann dieses vielfältig an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Die Vorstellungen sind dabei meist sehr unterschiedlich und hängen vor allem von der Art und Weise ab, in der das Rad genutzt wird. Wer ein Rennrad sein Eigen nennt, versucht üblicherweise mit diesem besonders schnell zu sein, wohingegen ein Hollandrad für entspannte Ausflugsfahrten nicht selten möglichst bequem sein soll.

Verschiedene Aspekte, die beim Fahrradtuning eine Rolle spielen können, haben wir nachfolgend mit ein paar Maßnahmen zusammengetragen. Hierbei handelt es sich allerdings nur um eine Auswahl, denn der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt.

  • Geschwindigkeit
    • leichtere Reifen
    • unnötige Anbauteile entfernen
    • Klickpedale
  • Komfort
    • neuer Sattel
    • gefederte Sattelstütze
    • anderer Lenker
    • breitere Reifen
  • Optik
    • neue Lackierung
    • individuelle Sticker
    • Blumengirlande
  • Sicherheit
    • Beleuchtung mit Standlicht
    • hydraulische Felgenbremsen
    • pannensichere Reifen
    • Fahrradrückspiegel

Darüber hinaus lassen sich beim Fahrradtuning auch die Transportmöglichkeiten anpassen. Wollen Sie zum Beispiel Ihr Kind mit dem Rad zu Kindergarten bringen, ist ein entsprechender Kindersitz unerlässlich. Wollen Sie Erwachsene auf dem Fahrrad transportieren, ist dies mit einem regulären Bike aufgrund der Gewichtsbeschränkungen nicht möglich, Sie brauchen daher ggf. ein entsprechendes Lastenrad. Aber auch für größere Einkäufe können Sie mithilfe von Körben und Taschen, die entweder am Lenker oder auf dem Gepäckträger zu befestigten sind, mehr Stauraum schaffen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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1 Kommentar

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  1. Daniel
    Am 3. November 2023 um 15:41

    Warum ist der Blinker am einspurigen Fahrrad verboten?
    Das würde die Sicherheit erhöhen, da es während der Kurvenfahrt und dem Bremsen vor der Kurve sicherer ist beide Hände am Lenker zu haben.

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